Antrag GRÜNE: Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe

Vorlage: 17110
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.07.2006

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 20.06.2006 eingegangen: 20.06.2006 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 13 Vorlage Nr. 757 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt befürwortet eine Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung für den Raum Karlsruhe. Die Stadt beantragt dies beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) einschließlich der Be- reitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) zurzeit nicht bekannt NVK-Haushalt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Die Untersuchung soll über den NVK-Haushalt finanziert werden. Die Stadt trägt dabei anteilig die Kosten, die dann in den städtischen Haushalt eingestellt werden müssen. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag F assung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 _____________________________________________________________________________________________________ Der Vorschlag zu einer Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung von 1995 für den Raum Karlsruhe wird begrüßt. Die damalige Untersuchung wurde für das Stadtgebiet Karlsruhe durchgeführt und im Rah- men der Flächennutzungsplan 2010-Fortschreibung auch vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) weitgehend übernommen. Die Aktualisierung der Untersuchung sollte da- her gleich auf der Ebene des NVK erfolgen. Der endgültige Beschluss ist von der NVK- Verbandsversammlung zu fassen. Die zeitgemäße Datenaufbereitung mittels eines geographischen Informationssystems (GIS) für den Bereich des NVK ist derzeit in Vorbereitung und ab der 2. Jahreshälfte 2007 vorhan- den. Zudem erfordert die Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung die Beauftra- gung verschiedener externer Gutachten, für die entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan NVK einzustellen sind. Der voraussichtliche Kostenumfang ist derzeit noch nicht bekannt und erst im Rahmen einer Ausschreibung näherungsweise zu ermitteln. Die Kosten für die Stadt Karlsruhe alleine betrugen 1995 ca. 530.000,- DM. Der Beginn der Untersuchung ist daher erst ab 2008 sinnvoll und kann, wie seinerzeit, eine wichtige Arbeitsgrundlage für die nächste Fortschreibung des FNP-2010 darstellen.

  • Vorlage TOP 13: Antrag GRÜNE: Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 20.06.2006 eingegangen: 20.06.2006 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 13 Vorlage Nr. 757 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt befürwortet eine Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung für den Raum Karlsruhe. Die Stadt beantragt dies beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) einschließlich der Be- reitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) zurzeit nicht bekannt NVK-Haushalt Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Die Untersuchung soll über den NVK-Haushalt finanziert werden. Die Stadt trägt dabei anteilig die Kosten, die dann in den städtischen Haushalt eingestellt werden müssen. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag F assung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 _____________________________________________________________________________________________________ Der Vorschlag zu einer Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung von 1995 für den Raum Karlsruhe wird begrüßt. Die damalige Untersuchung wurde für das Stadtgebiet Karlsruhe durchgeführt und im Rah- men der Flächennutzungsplan 2010-Fortschreibung auch vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) weitgehend übernommen. Die Aktualisierung der Untersuchung sollte da- her gleich auf der Ebene des NVK erfolgen. Der endgültige Beschluss ist von der NVK- Verbandsversammlung zu fassen. Die zeitgemäße Datenaufbereitung mittels eines geographischen Informationssystems (GIS) für den Bereich des NVK ist derzeit in Vorbereitung und ab der 2. Jahreshälfte 2007 vorhan- den. Zudem erfordert die Aktualisierung der Belastungsgrenzen-Untersuchung die Beauftra- gung verschiedener externer Gutachten, für die entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan NVK einzustellen sind. Der voraussichtliche Kostenumfang ist derzeit noch nicht bekannt und erst im Rahmen einer Ausschreibung näherungsweise zu ermitteln. Die Kosten für die Stadt Karlsruhe alleine betrugen 1995 ca. 530.000,- DM. Der Beginn der Untersuchung ist daher erst ab 2008 sinnvoll und kann, wie seinerzeit, eine wichtige Arbeitsgrundlage für die nächste Fortschreibung des FNP-2010 darstellen.

  • Vorlage TOP 13: Antrag GRÜNE: Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe
    Extrahierter Text

    26. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. JULI 2006 Vorlage Nr. 757 ANTRAG Zu TOP 13 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 20. Juni 2006 Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe Die Untersuchungen von 1995 zu den “Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe” werden fortgeschrieben und ergänzt. Dabei werden insbesondere Veränderungen hinsichtlich Stadtklima, Luft- und Lärmbelastungen, Versiegelungsgrad sowie Hochwassergefährdung berücksichtigt. Auf Grundlage der aktualisierten Fachgutachten leitet eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Vertretern städtischer Ämter sowie unabhängigen externen Beratern und Gutachtern konkrete Empfehlungen für die weitere Siedlungsentwicklung in Karlsruhe ab. Sachverhalt/Begründung: Die Untersuchung “Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe” einschließlich der Planungsempfehlungen wurde im Jahr 1995 fertig gestellt. Ziel war es, einen Beitrag zum Siedlungskonzept innerhalb des Nachbarschaftsverbandes zu liefern. Eine solche, von Einzelentscheidungen unabhängige übergeordnete Sichtweise kann wesentliche Arbeitsgrundlage und auch Argumentationshilfe in der Verwaltung sein. Gleichzeitig gibt sie Hilfestellung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte bei der oft schwierigen Abwägung zwischen unterschiedlichen Belangen und Nutzungsinteressen. Die vor 10 Jahren fertiggestellte Studie entspricht heute in vielen Punkten nicht mehr der aktuellen Situation. Das Sammelgutachten enthält bereits den Hinweis, dass die ihm zugrunde liegenden Ergebnisse ständig zu aktualisieren und auch um weitere Themenbereiche (z. B. Grundwasser) zu ergänzen sind. Die Umweltbedingungen im Raum Karlsruhe haben sich seitdem deutlich verändert. Auch die rechtlichen Vorgaben sind u. a. durch EU-weite Vorgaben hinsichtlich Naturschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz andere als damals. Und die aktuelle Flächensituation bzw. der Versiegelungsgrad entspricht nicht mehr dem, was Grundlage für die Planungsempfehlungen der Arbeitsgruppe “Belastungsgrenzen für den Raum Karlsruhe” war. Eine Aktualisierung der Studie und Fortschreibung der enthaltenen Planungsempfehlungen ist daher notwendig. Auch muss die Studie mehr als bisher in die planerischen Abwägungsprozesse und Entscheidungen einfließen. gez. Klaus Stapf gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Juli 2006 Stellungnahme: