Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Dr. Gisela Splett und Nachrücken des Herrn Michael Borner

Vorlage: 17099
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.07.2006

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ausscheiden Splett
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 1 Vorlage Nr. 745 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Dr. Gisela Splett und Nachrücken des Herrn Michael Borner Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.07.2006 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Frau Stadträtin Dr. Gisela Splett die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe wegen starker beruflicher Inanspruchnahme als Landtagsabgeordnete aus wichtigem Grund abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 31.07.2006 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Michael Borner als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der Grünen zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Michael Borner kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Kar lsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Frau Stadträtin Dr. Splett teilte mit Schreiben vom 12. April d. J. mit, dass sie aufgrund An- nahme der Wahl in den Landtag von Baden-Württemberg die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nicht mehr ausüben könne. Sie bittet deshalb um Ent- pflichtung aus der Tätigkeit einer Karlsruher Stadträtin zum 31.07.2006. Nach § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn er be- ruflich häufig von der Gemeinde abwesend ist (§ 16 Abs. 1 Ziffer 4 GemO). Die Tätigkeit einer Landtagsabgeordneten bringt es mit sich, dass eine häufige Abwesenheit von Karlsruhe zu erwarten ist. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Ge- meinderat gegeben sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der Grünen nach dem Ergebnis der Ge- meinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Michael Borner, Brauerstraße 45, 76137 Karlsruhe. Herr Borner rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Borner ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat ist gebeten, diese Feststellung zu treffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 GemO fest, dass Frau Stadträtin Dr. Gisela Splett die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe wegen starker beruflicher Inanspruchnahme als Landtagsabgeordnete aus wichtigem Grund abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 31.07.2006 aus dem Ge- meinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Michael Borner als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der Grünen zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Michael Borner kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste 14. Juli 2006