Anfrage CDU: Lärmminderungsplan
| Vorlage: | 17057 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.06.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) vom: 23.05.2006 eingegangen: 23.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 24 Vorlage Nr. 743 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Lärmminderungsplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Der Auftrag zur Erstellung eines Lärmminderungsplanes für Karlsruhe wurde bereits vor inhaltlicher Konkretisierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erteilt. Umfang und Detaillierung orientierte sich – auch aus Kostengründen – zunächst auf Berücksichtigung städt. Hauptverkehrsstraßen und Schienenwegen der Deutschen Bahn. Gewerbliche Nutzungen wurden nicht berücksichtigt. Vorsorgend wurden be- reits optional Anpassungen an eine noch umzusetzende EU-Richtlinie aufgenom- men. Zwischenzeitlich wurden mehrere Verordnungsentwürfe mit gravierenden Verände- rungen beraten. Während in ersten Entwürfen zunächst noch Hauptverkehrswege wie Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Schienenwege mit mehr als 60.000 Züge/Jahr zu berücksichtigen waren, folgte im weiteren Verlauf auch die Aufnahme von Hauptverkehrswegen mit der halben Verkehrsbelastung, also Straßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr und Schienenwege mit 30.000 Züge/Jahr. Damit erhöhte sich sowohl der Aufwand als auch die Datenmenge. Zwischenzeitlich ist die 34. BlmSchV „Verordnung über die Lärmkartierung“ mit der Veröffentlichung am 15. März 2006 in Kraft getreten. Ihr zu Folge sind zusätzliche „sonstige Hauptlärmquellen“ zu berücksichtigen. Konkret sind damit alle Straßenbahnlinien (S-Bahn, Tram) zu erfassen. „Vorläufig“ bleiben zunächst die Berechnungsmethoden für den Straßen- und Schie- nenverkehr und für gewerbliche Nutzungen z. B. - VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Straßen) - VBUSCH (Vorläufige Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Schienen) - VBUI (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe) Eine ganze Reihe von neu zu berücksichtigenden Parametern haben zu Mehrauf- wand und Verzögerung geführt. Es hat sich leider auch gezeigt, dass frühzeitiger Start nicht zwangsläufig vorteilhaft ist. So mussten für die Datenbereitstellung z. B. für die Verkehrsbelastun- gen/Zugmengen auf Schienenwegen der DB erhebliche Kosten übernommen wer- Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 den. Zwischenzeitlich sind die erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg ist die Stadt Karlsruhe Vor- reiter und zeitlich gut aufgestellt. Trotz Mehraufwand und noch auftretender Datenverarbeitungsprobleme besteht Zu- versicht, die Frist zur Abgabe strategischer Lärmkarten (30.06.2007) einhalten zu können. zu 1: Der Lärmminderungsplan besteht aus dem Schallimmissionsplan/Lärm- karte, dem Empfindlichkeitsplan/Nutzungsarten, der Betroffenenanalyse und dem Maßnahmenplan. Erste Rechenläufe für den Schallimmissionsplan „Schienenwege der DB“ und Hauptverkehrsstraßen werden erprobt. Zurzeit werden die stündlichen Verkehrsmengen auf innerstädtischen Straßenbahnlinien ermittelt. Parallel hierzu ergänzend die Nutzungsarten an Straßenbahnlinien. Zu 2: Die Vorstellung der Schallimmissionspläne im Planungsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit ist für das 4. Quartal 2006 vor- gesehen. Zu 3/4: Zunächst sind die Schallimmissionspläne/Lärmkarten für die Quellen Straßen, Schienen und Gewerbe herzustellen (Hauptarbeit). Dann folgen Untersuchungen zu Konflikten und zu Betroffenen und letztlich zu Maß- nahmen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zu 5/6: Sobald die Lärmkarten, der Konfliktplan und die Betroffenenanalyse vor- liegen, ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Aktionsplan zu erstellen. Gegenwärtig gibt es keine Auslösewerte für die Aktionsplanung. Das Land Baden-Württemberg schlägt entsprechend der Sanierungsrichtlinie für Straßen des Bundes vor, Auslösewerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts festzulegen, um eine zielgerichtete Handlungsweise herbeizufüh- ren. Fristen: Aktionsplan bis zum 18.07.2008 erstellen Aktionsplan bis zum 18.01.2009 der Kommission vorzulegen.
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Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) vom: 23.05.2006 eingegangen: 23.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 24 Vorlage Nr. 743 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Lärmminderungsplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Der Auftrag zur Erstellung eines Lärmminderungsplanes für Karlsruhe wurde bereits vor inhaltlicher Konkretisierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erteilt. Umfang und Detaillierung orientierte sich – auch aus Kostengründen – zunächst auf Berücksichtigung städt. Hauptverkehrsstraßen und Schienenwegen der Deutschen Bahn. Gewerbliche Nutzungen wurden nicht berücksichtigt. Vorsorgend wurden be- reits optional Anpassungen an eine noch umzusetzende EU-Richtlinie aufgenom- men. Zwischenzeitlich wurden mehrere Verordnungsentwürfe mit gravierenden Verände- rungen beraten. Während in ersten Entwürfen zunächst noch Hauptverkehrswege wie Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Schienenwege mit mehr als 60.000 Züge/Jahr zu berücksichtigen waren, folgte im weiteren Verlauf auch die Aufnahme von Hauptverkehrswegen mit der halben Verkehrsbelastung, also Straßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr und Schienenwege mit 30.000 Züge/Jahr. Damit erhöhte sich sowohl der Aufwand als auch die Datenmenge. Zwischenzeitlich ist die 34. BlmSchV „Verordnung über die Lärmkartierung“ mit der Veröffentlichung am 15. März 2006 in Kraft getreten. Ihr zu Folge sind zusätzliche „sonstige Hauptlärmquellen“ zu berücksichtigen. Konkret sind damit alle Straßenbahnlinien (S-Bahn, Tram) zu erfassen. „Vorläufig“ bleiben zunächst die Berechnungsmethoden für den Straßen- und Schie- nenverkehr und für gewerbliche Nutzungen z. B. - VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Straßen) - VBUSCH (Vorläufige Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Schienen) - VBUI (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe) Eine ganze Reihe von neu zu berücksichtigenden Parametern haben zu Mehrauf- wand und Verzögerung geführt. Es hat sich leider auch gezeigt, dass frühzeitiger Start nicht zwangsläufig vorteilhaft ist. So mussten für die Datenbereitstellung z. B. für die Verkehrsbelastun- gen/Zugmengen auf Schienenwegen der DB erhebliche Kosten übernommen wer- Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 den. Zwischenzeitlich sind die erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg ist die Stadt Karlsruhe Vor- reiter und zeitlich gut aufgestellt. Trotz Mehraufwand und noch auftretender Datenverarbeitungsprobleme besteht Zu- versicht, die Frist zur Abgabe strategischer Lärmkarten (30.06.2007) einhalten zu können. zu 1: Der Lärmminderungsplan besteht aus dem Schallimmissionsplan/Lärm- karte, dem Empfindlichkeitsplan/Nutzungsarten, der Betroffenenanalyse und dem Maßnahmenplan. Erste Rechenläufe für den Schallimmissionsplan „Schienenwege der DB“ und Hauptverkehrsstraßen werden erprobt. Zurzeit werden die stündlichen Verkehrsmengen auf innerstädtischen Straßenbahnlinien ermittelt. Parallel hierzu ergänzend die Nutzungsarten an Straßenbahnlinien. Zu 2: Die Vorstellung der Schallimmissionspläne im Planungsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit ist für das 4. Quartal 2006 vor- gesehen. Zu 3/4: Zunächst sind die Schallimmissionspläne/Lärmkarten für die Quellen Straßen, Schienen und Gewerbe herzustellen (Hauptarbeit). Dann folgen Untersuchungen zu Konflikten und zu Betroffenen und letztlich zu Maß- nahmen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Zu 5/6: Sobald die Lärmkarten, der Konfliktplan und die Betroffenenanalyse vor- liegen, ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Aktionsplan zu erstellen. Gegenwärtig gibt es keine Auslösewerte für die Aktionsplanung. Das Land Baden-Württemberg schlägt entsprechend der Sanierungsrichtlinie für Straßen des Bundes vor, Auslösewerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts festzulegen, um eine zielgerichtete Handlungsweise herbeizufüh- ren. Fristen: Aktionsplan bis zum 18.07.2008 erstellen Aktionsplan bis zum 18.01.2009 der Kommission vorzulegen.
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Extrahierter Text
25. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 20. JUNI 2006 Vorlage Nr. 743 ANFRAGE Zu TOP 24 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger und der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 23. Mai 2006 Lärmminderungsplan Wie weit ist die Erstellung des Karlsruher Lärmminderungsplans fortgeschritten? Wann ist mit der Fertigstellung des Plans und dessen Vorstellung im Gemeinderat zu rechnen? Welche Untersuchungen wurden hierzu durchgeführt? Was sind die ersten Ergebnisse der Datenerhebung zur Lärmminderung? Wie erfolgt die Verknüpfung mit dem nach der Umgebungslärmrichtlinie erforderlichen Aktionsplan? Welche Schritte sind zur Erstellung des Aktionsplans wann notwendig? Sachverhalt/Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger stellt Lärm das wichtigste Umweltproblem dar. Dies ergab eine Befragung der LfU im Jahre 2003. Danach fühlt sich etwa 60 Prozent der Bevölkerung durch Lärm in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Etwa 7 Prozent bezeichneten das Ausmaß der Belästigung als stark oder äußerst stark. Als Hauptverursacher wird der Straßenverkehr genannt. Danach folgen Flugverkehr und laute Nachbarn. Lärm kann - über das Gefühl belästigt zu werden hinaus - eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit hervorrufen. Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union muss neben dem Land Baden-Württemberg auch die Stadt Karlsruhe bis zum Jahr 2008 einen Aktionsplan zur Lärmbekämpfung für besonders lärmbelastete Stadtbereiche erarbeiten. Bereits im Oktober 2004 teilte die Stadtverwaltung Karlsruhe in einer Stellungnahme mit, dass ein Lärmminderungsplan in Arbeit, dessen Fertigstellung aber “nicht vor Mitte 2005” zu erwarten sei. gez. Wolfram Jäger gez. Gabriele Luczak-Schwarz Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juni 2006 Stellungnahme