Anfrage Die Linke: Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger
| Vorlage: | 17056 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.06.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 20.05.2006 eingegangen: 26.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 742 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Die Stadt Karlsruhe hat zu Beginn des Jahres 2006 die Sätze der Kosten für Un- terkunft und Heizung neu festgesetzt. Diese Sätze wurden von der ARGE Job- center Stadt Karlsruhe für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über- nommen. Bislang wurden nur wenige Leistungsbezieher, deren Mieten extrem über den von der Stadt verfügten Höchstsätzen lagen, aufgefordert, sich um eine kosten- günstigere Unterkunft zu bemühen. 2. Die ARGE hält die Zusage ein, nur bei extremer Überschreitung der Höchstmiete (mindestens 30 % Überschreitung bei allein Stehenden und mindestens 50 % Überschreitung bei Familien) zu einem Umzug aufzufordern. Diese Aufforderung wird im Übrigen insbesondere bei Familien immer sehr eng mit der Abteilung Wohnungssicherung abgestimmt. Bei Neuanmietungen von Wohnraum durch Leistungsbezieher nach dem SGB II werden die Höchstmieten beachtet. 3. Die ARGE akzeptiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, soweit die Unter- kunftskosten nicht extrem über dem festgesetzten Höchstmietsatz liegen (siehe Punkt 2). Die Heizkosten werden akzeptiert, soweit diese angemessen sind. 4. Erhebungen vor der Neufestsetzung der Höchstmieten haben ergaben, dass es für eine allein stehende Person realistisch ist, eine Wohnung zu einem (Kalt-) Mietpreis von 315,00 € zu finden. Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 5. Die Mietpreise entwickeln sich durch Angebot und Nachfrage. Unabhängig davon hat die Stadt mittelbar über die Volkswohnung wesentlichen Einfluss auf die Ent- wicklung der Mieten. 6. Die Höchstmieten wurden nach einer intensiven Beobachtung des Wohnungs- marktes in Karlsruhe festgesetzt. Hierbei wurden insbesondere auch die Woh- nungsangebote über einen längeren Zeitraum ausgewertet. Zu 7., 8. und 9. Die Mehrwertsteuererhöhung wurde durch den Deutschen Bundestag beschlos- sen. Inwieweit die höheren Mehrwertsteuersätze Auswirkungen auf die Leis- tungsgewährung nach dem SGB II haben, bleibt abzuwarten. 10. Die ARGE hat – wie oben erwähnt – nur in Fällen, in denen die Miethöchstsätze extrem überschritten wurden, die betroffenen Mieter aufgefordert, sich um eine günstigere Ersatzunterkunft zu bemühen. Dies geschieht – wie oben erwähnt – in engster Abstimmung mit der Abteilung Wohnungssicherung des Sozialamtes. Bislang ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Leistungsbezieher wegen der Umzugsaufforderung obdachlos wurde.
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Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 20.05.2006 eingegangen: 26.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 742 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Die Stadt Karlsruhe hat zu Beginn des Jahres 2006 die Sätze der Kosten für Un- terkunft und Heizung neu festgesetzt. Diese Sätze wurden von der ARGE Job- center Stadt Karlsruhe für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II über- nommen. Bislang wurden nur wenige Leistungsbezieher, deren Mieten extrem über den von der Stadt verfügten Höchstsätzen lagen, aufgefordert, sich um eine kosten- günstigere Unterkunft zu bemühen. 2. Die ARGE hält die Zusage ein, nur bei extremer Überschreitung der Höchstmiete (mindestens 30 % Überschreitung bei allein Stehenden und mindestens 50 % Überschreitung bei Familien) zu einem Umzug aufzufordern. Diese Aufforderung wird im Übrigen insbesondere bei Familien immer sehr eng mit der Abteilung Wohnungssicherung abgestimmt. Bei Neuanmietungen von Wohnraum durch Leistungsbezieher nach dem SGB II werden die Höchstmieten beachtet. 3. Die ARGE akzeptiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, soweit die Unter- kunftskosten nicht extrem über dem festgesetzten Höchstmietsatz liegen (siehe Punkt 2). Die Heizkosten werden akzeptiert, soweit diese angemessen sind. 4. Erhebungen vor der Neufestsetzung der Höchstmieten haben ergaben, dass es für eine allein stehende Person realistisch ist, eine Wohnung zu einem (Kalt-) Mietpreis von 315,00 € zu finden. Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 5. Die Mietpreise entwickeln sich durch Angebot und Nachfrage. Unabhängig davon hat die Stadt mittelbar über die Volkswohnung wesentlichen Einfluss auf die Ent- wicklung der Mieten. 6. Die Höchstmieten wurden nach einer intensiven Beobachtung des Wohnungs- marktes in Karlsruhe festgesetzt. Hierbei wurden insbesondere auch die Woh- nungsangebote über einen längeren Zeitraum ausgewertet. Zu 7., 8. und 9. Die Mehrwertsteuererhöhung wurde durch den Deutschen Bundestag beschlos- sen. Inwieweit die höheren Mehrwertsteuersätze Auswirkungen auf die Leis- tungsgewährung nach dem SGB II haben, bleibt abzuwarten. 10. Die ARGE hat – wie oben erwähnt – nur in Fällen, in denen die Miethöchstsätze extrem überschritten wurden, die betroffenen Mieter aufgefordert, sich um eine günstigere Ersatzunterkunft zu bemühen. Dies geschieht – wie oben erwähnt – in engster Abstimmung mit der Abteilung Wohnungssicherung des Sozialamtes. Bislang ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Leistungsbezieher wegen der Umzugsaufforderung obdachlos wurde.
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25. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 20. JUNI 2006 Vorlage Nr. 742 ANFRAGE Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20. Mai 2006 Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger Wie viele Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger wurden seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze bisher aufgefordert, sich eine preisgünstigere Wohnung zu suchen? Warum geht die Stadt von ihrer Zusage ab, kein Hartz-IV-Betroffener muss seine Wohnung verlassen? Warum weicht die Stadt von ihrer Praxis ab, Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für ALG-II-Empfänger zu erbringen? Wie realistisch ist es für ALG-II-Empfänger eine angemessene Wohnung, die inklusive Nebenkosten nicht mehr als 315,00 € kostet, zu finden? Warum werden Vermieter nicht aufgerufen, die Wohnkosten für ALG-II- Empfänger zu senken? Ist der Grund für die Festsetzung eines Höchstbetrages für Unterkunft von ALG-II-Empfängern auf 315,00 € die steigende Zahl der Bedürftigen? Ist die Stadt mit mir einer Meinung, dass es für ALG-II-Empfänger eine Zumutung ist, gerade nach dem Beschluss des Bundestages (mit den Stimmen von SPD und CDU), die Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2007 von 16 % auf 19 % zu erhöhen? Ist die Stadt mit mir einer Meinung, dass mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer die Zahl der Bedürftigen steigen wird? Ist die Stadt mit mir einer Meinung, dass Hartz IV Armut per Gesetz ist und durch die Mehrwertsteuererhöhung verstärkt wird? Ist es nicht ein Widerspruch, wenn der Gemeinderat beschließt, bis zum Stadtgeburtstag 2015 alle Obdachlosen von der Straße zu bekommen und die Stadtverwaltung gleichzeitig ALG-II-Empfänger aus ihren Wohnungen vertreibt? Sachverhalt/Begründung: Seit einiger Zeit werden ALG-II-Empfängern Briefe zugesandt mit der Aufforderung, sich eine preisgünstigere Wohnung zu suchen. Dabei wird eine Frist festgesetzt mit der Androhung, das Wohngeld zu kürzen. Siehe Anlage: Brief der ARGE-Jobcenter der Stadt Karlsruhe an einen ALG-II-Empfänger gez. Niko Fostiropoulos Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juni 2006 Anlage Stellungnahme