Anfrage CDU: Schwimmunterricht an Grundschulen
| Vorlage: | 17052 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.06.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 02.05.2006 eingegangen: 03.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 19 Vorlage Nr. 738 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Schwimmunterricht an Grundschulen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zur Beantwortung der Anfrage war es erforderlich, die entsprechenden Daten bei den Schu- len zu erheben. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit und der unterrichtsfreien Zeit wäh- rend der Pfingstferien war es nicht möglich, zeitgerecht von allen Schulen entsprechende Antworten zu erhalten. Außerdem ist in einer Vielzahl von Fällen eine Rückfrage erforderlich. Das Bürgermeisteramt wird daher die Anfrage zum Anlass nehmen, dieses Thema in einer Sitzung des Schulbeirats weiter zu behandeln. Zu den einzelnen Punkten nimmt das Bürgermeisteramt wie folgt Stellung: Zu 1.) Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Bäder die Grundschulen für den Schwimmunterricht nutzen. Die Nutzungsfrequenz ist in erheblichem Maß von der Schulgrö- ße und der Klassenzahl abhängig. In der Regel erfolgt der Schwimmunterricht in der Klas- senstufe 3, gelegentlich auch in der Klassenstufe 4. In der Regel werden eine bis zwei Schwimmstunden pro Woche und Klasse erteilt. Zu 2.) Nach Angaben der Schulen wird der Anteil der Kinder, welche die Voraussetzungen für das Ablegen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze erfüllen (vergleichbar dem früheren Freischwimmer) auf eine Größenordnung zwischen 20 und 100 % geschätzt. Hier- bei wurde der Wert von 80 % am häufigsten genannt. Die Schulen nehmen allerdings das Jugendschwimmabzeichen in der Regel nicht ab. Die Schulleitungen teilen weiterhin mit, dass die Bildungsstandards für den Fächerverbund Bewegung, Spiel und Sport am Ende der 4. Klasse von 50 bis 100 % der Schüler erfüllt wer- den. Am häufigsten genannt wurde der Wert von 85 %. Zu 3.) Ja. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Zu 4.) Die Schulen bevorzugen zur Durchführung des Schwimmunterrichts die Randstunden. Da dies jedoch nicht immer möglich ist, wird beispielsweise die Fahrtzeit in den Zeitraum der großen Pause gelegt, damit möglichst wenig Unterrichtszeit verloren geht. Die Möglichkeiten der Schulen werden begrenzt durch freie Zeiten in den Bädern sowie Buskapazitäten und verbindliche Festlegungen im Stundenplan (z. B. für den Religionsunterricht). Zu 5.) Die Wegezeiten betragen zwischen fünf Minuten und max. 40 Minuten. In den meisten Fäl- len wurde jedoch ein Zeitraum von 10 - 15 Minuten genannt. Falls das Bad nicht fußläufig zu erreichen ist, erhalten die Schulen Gruppenfahrscheine oder es wird ein besonderer Schülerverkehr eingerichtet. Zu 6.) Eine Kooperation wird von der Mehrzahl der Schulen nicht als wünschenswert angesehen. Als Gründe hierfür wurden von den Schulen vor allem benannt: - Aufsichtspflicht - zeitlicher Aufwand, der für die Organisation benötigt wird - Deputatsüberschneidungen - Persönliche Beziehung zwischen Lehrkraft und Schüler soll nicht verloren gehen.
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Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Detlef Hofmann (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) Stadträtin Marianne Krug (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 02.05.2006 eingegangen: 03.05.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 19 Vorlage Nr. 738 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Schwimmunterricht an Grundschulen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zur Beantwortung der Anfrage war es erforderlich, die entsprechenden Daten bei den Schu- len zu erheben. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit und der unterrichtsfreien Zeit wäh- rend der Pfingstferien war es nicht möglich, zeitgerecht von allen Schulen entsprechende Antworten zu erhalten. Außerdem ist in einer Vielzahl von Fällen eine Rückfrage erforderlich. Das Bürgermeisteramt wird daher die Anfrage zum Anlass nehmen, dieses Thema in einer Sitzung des Schulbeirats weiter zu behandeln. Zu den einzelnen Punkten nimmt das Bürgermeisteramt wie folgt Stellung: Zu 1.) Aus der beigefügten Tabelle ist ersichtlich, welche Bäder die Grundschulen für den Schwimmunterricht nutzen. Die Nutzungsfrequenz ist in erheblichem Maß von der Schulgrö- ße und der Klassenzahl abhängig. In der Regel erfolgt der Schwimmunterricht in der Klas- senstufe 3, gelegentlich auch in der Klassenstufe 4. In der Regel werden eine bis zwei Schwimmstunden pro Woche und Klasse erteilt. Zu 2.) Nach Angaben der Schulen wird der Anteil der Kinder, welche die Voraussetzungen für das Ablegen des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Bronze erfüllen (vergleichbar dem früheren Freischwimmer) auf eine Größenordnung zwischen 20 und 100 % geschätzt. Hier- bei wurde der Wert von 80 % am häufigsten genannt. Die Schulen nehmen allerdings das Jugendschwimmabzeichen in der Regel nicht ab. Die Schulleitungen teilen weiterhin mit, dass die Bildungsstandards für den Fächerverbund Bewegung, Spiel und Sport am Ende der 4. Klasse von 50 bis 100 % der Schüler erfüllt wer- den. Am häufigsten genannt wurde der Wert von 85 %. Zu 3.) Ja. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Zu 4.) Die Schulen bevorzugen zur Durchführung des Schwimmunterrichts die Randstunden. Da dies jedoch nicht immer möglich ist, wird beispielsweise die Fahrtzeit in den Zeitraum der großen Pause gelegt, damit möglichst wenig Unterrichtszeit verloren geht. Die Möglichkeiten der Schulen werden begrenzt durch freie Zeiten in den Bädern sowie Buskapazitäten und verbindliche Festlegungen im Stundenplan (z. B. für den Religionsunterricht). Zu 5.) Die Wegezeiten betragen zwischen fünf Minuten und max. 40 Minuten. In den meisten Fäl- len wurde jedoch ein Zeitraum von 10 - 15 Minuten genannt. Falls das Bad nicht fußläufig zu erreichen ist, erhalten die Schulen Gruppenfahrscheine oder es wird ein besonderer Schülerverkehr eingerichtet. Zu 6.) Eine Kooperation wird von der Mehrzahl der Schulen nicht als wünschenswert angesehen. Als Gründe hierfür wurden von den Schulen vor allem benannt: - Aufsichtspflicht - zeitlicher Aufwand, der für die Organisation benötigt wird - Deputatsüberschneidungen - Persönliche Beziehung zwischen Lehrkraft und Schüler soll nicht verloren gehen.
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25. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 20. JUNI 2006 Vorlage Nr. 738 ANFRAGE Zu TOP 19 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträte Wolfram Jäger, Detlef Hofmann und Tilman Pfannkuch, der Stadträtinnen Marianne Krug und Christiane Staab (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 2. Mai 2006 Schwimmunterricht an Grundschulen Welche Grundschulen erteilen in welchen Bädern wie häufig Schwimmunterricht? Wie viel Prozent der Kinder macht während der Grundschulzeit den Freischwimmer? Wie viel Prozent der Kinder erfüllt am Ende der Klassenstufe vier den im Bildungsplan vorgegebenen Bildungsstandard zum Fächerverbund "Bewegung, Spiel und Sport"? Gibt es Schulen, welche daran interessiert sind, über das im Bildungsplan geforderte Mindestmaß hinaus Schwimmunterricht anzubieten? Wie kann der Schwimmunterricht sinnvoll in den übrigen Stundenplan eingepasst werden? Gibt es Umstände, welche die Möglichkeiten der Schulen begrenzen? Welche Wegezeiten sind durchschnittlich zu berücksichtigen, um von der jeweiligen Schule zum Schwimmbad zu gelangen? Wäre es denkbar, dass verschiedene Schulen bei der Durchführung des Schwimmunterrichts kooperieren? Wie könnte ein solches Modell aussehen? Sachverhalt/Begründung: Bereits aufgrund unseres Antrags vom 24. Juni 2005 (Vorlage Nr. 386) wurde dieses Thema im Gemeinderat behandelt. In der damaligen Stellungnahme der Verwaltung wurde die Erwartung ausgedrückt, dass an allen Karlsruher Grundschulen Schwimmunterricht erteilt wird. Wir halten die konsequente Durchführung des Schwimmunterrichts insbesondere an Grundschulen für dringend erforderlich. Aus entsprechenden statistischen Erhebungen ergibt sich, dass immer weniger Menschen in Deutschland schwimmen können und immer mehr Kinder unter Bewegungsarmut leiden. Die regelmäßige Erteilung von Schwimmunterricht durch Schulen kann hier Abhilfe schaffen. Das etwaige Fehlen von Fachlehrern kann möglicherweise durch entsprechende Kooperationen zwischen Schulen ausgeglichen werden. Sicherlich sind auch im organisatorischen Bereich - zum Beispiel dem Weg von der Schule zum Bad und zurück - Verbesserungen denkbar. gez. Wolfram Jäger gez. Detlef Hofmann gez. Tilman Pfannkuch gez. Marianne Krug gez. Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juni 2006 Stellungnahme