Anfrage GRÜNE: Zuständigkeit des Gemeinderates
| Vorlage: | 17048 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.06.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 07.03.2006 eingegangen: 07.03.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 734 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Zuständigkeit Gemeinderat Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Es ist Sache der unteren Naturschutzbehörde, über die Ausweisung von Land- schaftsschutzgebieten zu entscheiden, eine gemeinderätliche Entscheidungszu- ständigkeit ist insoweit nicht gegeben. Unabhängig von dieser Zuständigkeitskompetenz werden im Vorfeld der Entschei- dungen über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten die entsprechenden gemeinderätlichen Fachgremien (z. B. Umweltausschuss und Naturschutzbeirat) beteiligt, um ihre Empfehlungen gegenüber der unteren Naturschutzbehörde ab- zugeben. Im Hinblick auf die fraglichen Flächen der "Unteren Hub“ haben sich zwar der Um- weltausschuss und der Naturschutzbeirat im Oktober letzten Jahres gegen eine Zurückstellung der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen. Die- ses Votum ist aber für die Untere Naturschutzbehörde nicht bindend, zumal nach Auffassung des Bürgermeisteramtes der Themenkomplex "Untere Hub“ im Hin- blick auf die städtebaulichen Gesamtzusammenhänge vielschichtiger ausgestaltet ist und daher weiterer vertiefter Beratungen in den gemeinderätlichen Gremien bedarf. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie an erneute Beratungen im Planungsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaftsförderung zu denken. Das Bürgermeisteramt sieht sich in dieser Einschätzung durch den Verlauf der Plenardebatte am 21.02.2006 bestätigt, in der die meisten Redner die Entschei- dung über den planungsrechtlichen Status der "Unteren Hub“ - auch in einem nur empfehlenden Sinne - für nicht abstimmungsreif angesehen haben. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Das Bürgermeisteramt hat die Absicht, dass bei kommender Gelegenheit das Thema "Untere Hub“ insbesondere im Ausschuss für Wirtschaftsförderung wie auch im Planungsausschuss nochmals ausführlich in den hierzu erforderlichen Gesamtzusammenhängen erörtert wird und sich ggf. hieran erneute Beratungen im Umweltausschuss bzw. im Naturschutzbeirat anschließen. Auf der Grundlage dieser umfassenden Beratungen in den "Fachausschüssen“ könnte sich dann - je nach Beschlusslagen - die Möglichkeit eröffnen, den Ge- meinderat mit dem Thema "Untere Hub“ nochmals zu befassen. Mit dieser Vorge- hensweise wird der vielschichtigen Thematik "Untere Hub“ entsprechend Rech- nung getragen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat
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Anfrage Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 07.03.2006 eingegangen: 07.03.2006 25. Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 734 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Zuständigkeit Gemeinderat Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Es ist Sache der unteren Naturschutzbehörde, über die Ausweisung von Land- schaftsschutzgebieten zu entscheiden, eine gemeinderätliche Entscheidungszu- ständigkeit ist insoweit nicht gegeben. Unabhängig von dieser Zuständigkeitskompetenz werden im Vorfeld der Entschei- dungen über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten die entsprechenden gemeinderätlichen Fachgremien (z. B. Umweltausschuss und Naturschutzbeirat) beteiligt, um ihre Empfehlungen gegenüber der unteren Naturschutzbehörde ab- zugeben. Im Hinblick auf die fraglichen Flächen der "Unteren Hub“ haben sich zwar der Um- weltausschuss und der Naturschutzbeirat im Oktober letzten Jahres gegen eine Zurückstellung der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen. Die- ses Votum ist aber für die Untere Naturschutzbehörde nicht bindend, zumal nach Auffassung des Bürgermeisteramtes der Themenkomplex "Untere Hub“ im Hin- blick auf die städtebaulichen Gesamtzusammenhänge vielschichtiger ausgestaltet ist und daher weiterer vertiefter Beratungen in den gemeinderätlichen Gremien bedarf. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie an erneute Beratungen im Planungsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaftsförderung zu denken. Das Bürgermeisteramt sieht sich in dieser Einschätzung durch den Verlauf der Plenardebatte am 21.02.2006 bestätigt, in der die meisten Redner die Entschei- dung über den planungsrechtlichen Status der "Unteren Hub“ - auch in einem nur empfehlenden Sinne - für nicht abstimmungsreif angesehen haben. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Das Bürgermeisteramt hat die Absicht, dass bei kommender Gelegenheit das Thema "Untere Hub“ insbesondere im Ausschuss für Wirtschaftsförderung wie auch im Planungsausschuss nochmals ausführlich in den hierzu erforderlichen Gesamtzusammenhängen erörtert wird und sich ggf. hieran erneute Beratungen im Umweltausschuss bzw. im Naturschutzbeirat anschließen. Auf der Grundlage dieser umfassenden Beratungen in den "Fachausschüssen“ könnte sich dann - je nach Beschlusslagen - die Möglichkeit eröffnen, den Ge- meinderat mit dem Thema "Untere Hub“ nochmals zu befassen. Mit dieser Vorge- hensweise wird der vielschichtigen Thematik "Untere Hub“ entsprechend Rech- nung getragen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat
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25. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 20. JUNI 2006 Vorlage Nr. 734 ANFRAGE Zu TOP 16 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Dr. Gisela Splett und des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 7. März 2006 Zuständigkeit des Gemeinderats Warum stimmt der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - auf Vorlage der Verwaltung - über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ab, während dies dem Gemeinderat verwehrt bleibt? Warum haben nicht die Beschlüsse beider Gremien in diesem Fall empfehlenden Charakter für den Oberbürgermeister? Kann der Gemeinderat nicht zu allen Themen über seine Wünsche beschließen? Schon mehrfach hat der Gemeinderat beispielsweise über seine Wünsche bei Landesangelegenheiten abgestimmt, obwohl sich natürlich alle Beteiligten klar darüber sind, dass es sich hierbei nur um Willens-äußerungen bzw. Empfehlungen handelt. Warum wurde dies bei der o. g. beantragten Abstimmung zur Unteren Hub abgelehnt? Sachverhalt/Begründung: Zur Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2006 stellte die Grüne-Fraktion einen Antrag zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes auf der Unteren Hub. Oberbürgermeister Fenrich lehnte eine Abstimmung ab, weil die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten der Unteren Naturschutzbehörde obliegt und nicht dem Gemeinderat. Die Untere Naturschutzbehörde ist direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet. Auch nachdem die Fraktion der Grünen durch Stadträtin Lisbach den Antrag dahin gehend geändert hatte, dass nur noch über den Wunsch des Gemeinderats bezüglich der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes auf der Unteren Hub abgestimmt werden solle, blieb Oberbürgermeister Fenrich bei seiner Auffassung. gez. Dr. Gisela Splett gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Juni 2006 Stellungnahme