Umbau des Wildparkstadions: Grundsatzbeschluss

Vorlage: 17001
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.05.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.05.2006

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Wildparkstadion
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 24. Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2006 TOP 13 Vorlage Nr. 697 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Umbau des Wildparkstadions Grundsatzbeschluss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2006 14 Gemeinderat 23.05.2006 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Grundsatzbeschluss zum Umbau des Wildparkstadions zu einem Fußballstadion mit etwa 35.000 Zuschauern. (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4) Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage si nd nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Zukunft des Wildparkstadions Grundsatzbeschluss Das Wildparkstadion, das bei seiner Fertigstellung 1955 zu den schönsten Stadien in Deutschland zählte, kann in seiner heutigen Form die inzwischen ungleich höheren Erwartungen und Anforderungen an Attraktivität, Komfort und Sicherheit bei Profi- fußballspielen nicht mehr erfüllen. Moderne, zukunftsorientierte Anlagen werden als reine Fußballstadien errichtet und erfordern eine erheblich andere bauliche Struktur, beginnend mit dem Anspruch, alle Zuschauerreihen dicht an die Spielfeldränder zu rücken und vollständig mit Sitzplätzen ausstatten zu können sowie zu überdachen. Um den veränderten Ansprüchen und Anforderungen zu genügen und auch künftig in Karlsruhe Profifußball unter attraktiven Bedingungen in einer lizenzfähigen Anlage ausführen zu können, ist so bald wie möglich ein modernes reines Fußballstadion erforderlich mit einer Kapazität von etwa 35.000 Zuschauern. Der KSC beabsichtigt, ein solches Stadion in eigener wirtschaftlicher Verantwortung zu bewirtschaften und zu betreiben. Aus einer gemeinsamen Vorstudie von Stadt und KSC hat sich der Umbau des Wildparkstadions als die beste Lösung herausgestellt. Für einen vollständigen Neu- bau wären zwei andere Standorte wegen ihrer Lage und Größe zwar grundsätzlich geeignet, aus unterschiedlichen Gründen wäre jedoch - wenn überhaupt – bei bei- den keine kurzfristige Realisierung unter heute bereits gesicherten Bedingungen möglich. Gegen einen vollständigen Neubau spricht auch der erheblich höhere In- vestitionsbedarf und die dadurch nicht mehr gewährleistete Wirtschaftlichkeit. Nicht außer Acht zu lassen ist auch die gewachsene emotionale Bindung des KSC und breiter Teile der Bevölkerung an den heutigen Standort und die Geschichte des Spit- zenfußballs dort. Für den Umbau des Wildparkstadions und dessen Finanzierung wird die Gründung einer Besitzgesellschaft in Erwägung gezogen, an welcher sich neben dem KSC auch die Stadt Karlsruhe durch Einbringung des Stadions und der dazu gehörenden Grundstücksflächen beteiligt. Bei diesem Modell erwirbt die Stadt im Gegenzug ent- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 sprechende Gesellschaftsanteile und beschränkt ihre Haftung auf deren Wert. Die Bewirtschaftung und der Betrieb des Stadions sollen durch eine vom KSC zu grün- dende Betriebsgesellschaft in dessen wirtschaftlicher Verantwortung erfolgen. Über geeignete Modalitäten finden derzeit intensive Gespräche zwischen der Stadt und dem KSC sowie mit dem Regierungspräsidium als zuständige Aufsichtsbehörde und der Finanzverwaltung statt. Die beabsichtigte Kapazität von etwa 35.000 Zuschauern überschreitet die heutige Kapazität von ca. 33.600 Zuschauern so geringfügig, dass der beabsichtigte Umbau voraussichtlich kein planungsrechtliches Verfahren erfordert, sondern auf der Basis des heutigen Bestandes baurechtlich beurteilt werden kann. Unter dieser Vorausset- zung kann es gelingen, mit dem Umbau bereits im Sommer 2007 zu beginnen. Das Regierungspräsidium stimmt dieser Einschätzung grundsätzlich zu. Wegen der exponierten Lage und der erhalten bleibenden heutigen Haupttribüne müssen besondere Anforderungen an die städtebauliche und landschaftliche Einbin- dung sowie an die Qualität der architektonischen Ausformung gestellt werden. Um die gestalterisch überzeugendste Lösung auswählen zu können und zugleich die erforderliche Kostensicherheit zu erreichen, soll ein geeignetes Wettbewerbsverfah- ren durchgeführt werden. Der bereits kurzfristig erforderliche Wettbewerb soll von KSC und Stadt gemeinsam vorbereitet werden. Wegen des geplanten raschen Baubeginns für den Umbau kann mit einer Fristver- längerung für die Erledigung der Nachrüstungen gerechnet werden, welche sich aus der Versammlungsstättenverordnung 2004 ergeben. Mit dem Regierungspräsidium wurden entsprechende Vorgespräche geführt. Die im 1. Nachtragshaushalt 2006 für Nachrüstungen bereitgestellten Mittel können dann weitgehend eingespart und in die Finanzierung des neuen Stadions eingebracht werden; lediglich die Ausführung von unaufschiebbaren Maßnahmen in geringst möglichem Umfang bleibt kurzfristig er- forderlich (wegen baurechtlicher Auflagen und der Verkehrssicherungspflicht). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Beschluss: 1. Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass das Wildparkstadion durch eine noch zu gründende Besitzgesellschaft zu einem Fußballstadion mit etwa 35.000 Zuschauern umgebaut wird, dessen Bewirtschaftung und Betrieb in der Verantwortung des KSC liegen. 2. Der Gemeinderat erklärt sich grundsätzlich bereit, das städtische Eigentum am Wildparkstadion und der zugehörigen Grundstücksfläche in die noch zu gründende Besitzgesellschaft einzubringen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, zusammen mit dem KSC ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähi- ges Konzept zu erarbeiten. 3. Um die gestalterisch überzeugendste Lösung aussuchen und Kostensicher- heit erreichen zu können, sollen Stadt und KSC gemeinsam geeignete Wett- bewerbsverfahren einleiten. Die hierfür entstehenden Kosten trägt die künftige Bauherrin. 4. Für die Erledigung der nach Versammlungsstättenverordnung 2004 erforderli- chen Nachrüstungen soll Fristverlängerung bei der zuständigen Aufsichtsbe- hörde beantragt werden, um durch den Umbau wieder verloren gehende Auf- wendungen auf ein Minimum zu begrenzen. 5. Der Gemeinderat ist bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu einer ra- schen Realisierung beizutragen. Die Verwaltung wird aufgefordert, nach Kräf- ten das ihre zu leisten und insbesondere die notwendigen Beschlüsse zügig vorzubereiten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Mai 2006