Raumordnungsverfahren für eine geplante Golfanlage im Bereich Batzenhof: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 16993 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.05.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 24. Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2006 TOP 8 Vorlage Nr. 692 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Raumordnungsverfahren für eine geplante Golfanlage im Bereich Batzenhof Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.05.06 8 Antrag an den Gemeinderat Stellungnahme der Stadt im Raumordnungsverfahren: Gegen die geplante Golfanlage bestehen unter raumordnerischen Gesichtspunkten keine Einwände. Einzelheiten in der Ausgestaltung und verkehrlichen Erschließung bleiben vorbehalten und bedürfen der näheren Regelung im Rahmen der Bauleitpla- nung der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am siehe Anlage Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 5 1. Allgemeines zum Verfahren und zur Beschreibung der Golfplatzanlage Auf der Fläche der Stadt Karlsruhe zwischen den Ortsteilen Hohenwettersbach, Stupferich und Palmbach beabsichtigen private Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb einer 27-Loch-Golfanlage, die sich einschließlich einzuhaltender Sicher- heitsflächen auf rund 150 ha erstrecken wird. Die Grundstücke befinden sich in de- ren Eigentum. Bei der gegebenen Größenordnung und dem daraus folgenden Einzugsgebiet der Anlage sind die Auswirkungen des Vorhabens auf raumbedeutsame Belange unter überörtlichen Gesichtspunkten festzustellen und mit den Erfordernissen der Raum- ordnung abzustimmen. Zu diesem Zweck hat das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Raumordnungsverfahren gemäß § 18, 19 des Landesplanungsgesetzes eingelei- tet, zu dem sich die Behörden und Träger öffentlicher Belange, aber auch die Bürger äußern können. In gleicher Weise ist die Stadt Karlsruhe in ihrer Funktion als Stand- ortgemeinde und in Ausübung ihrer zugewiesenen behördlichen (staatlichen) Zu- ständigkeiten in das Verfahren eingebunden. Die Stellungnahme der Stadt hat dem Regierungspräsidium Karlsruhe bis spätestens Ende Mai 2006 vorzuliegen. Zur weiteren kurzen Beschreibung des Vorhabens bleibt auf der Grundlage der ein- gereichten Unterlagen anzumerken: Die Gesamtanlage wird nach der Plankonzeption in eine 18-Loch-Clubanlage und eine 9-Loch öffentliche Anlage aufgeteilt sein. Die reine Spielfläche einschließlich Übungsanlage beträgt hierbei ca. 40,0 ha. Somit werden von dem Gesamtgelände ca. 27 % der Fläche für Golfspiel planend beansprucht. Alle andere Flächen werden hauptsächlich als extensiv genutzte Wiesenflächen konzipiert sein, bepflanzt mit Bäumen und Gehölzgruppen. Funktionell dienen diese der Abstandswahrung zwi- schen den Spielflächen, aber auch in der Abgrenzung zu anderen Flächen. Als posi- tiver Nebeneffekt soll damit eine Auflockerung der Gesamtanlage erreicht werden, denn das grundsätzliche Bestreben ist darauf ausgerichtet, einen Landschaftsgolf- platz zu realisieren. Die dafür in Anspruch zu nehmenden Flächen waren bisher zum größten Teil der grundsätzlich landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Im Umfang von ca. 11,0 ha sind aber auch sonstige, nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächen in die Planung mit einbezogen (Wege, Hoffläche Batzenhof, Gehölzflächen, Biotopflächen). Ca. 16,0 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Stupfericher Wald – Schönberg“. Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 5 Die Sicherheit der Erholungssuchenden auf den öffentlichen Wegen soll durch ca. 40 m breite Abstände der Spielbahnen zum Wegenetz gewährleistet werden. Die Ortschaften Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich wurden im Wege der kommunalrechtlich erforderlichen Anhörung beteiligt. Die Ortschaftsräte haben sich dazu in ihren Sitzungen am 11. bzw. 26.04.2006 befasst. Näheres kann dazu der dieser Vorlage beigefügten Anlage entnommen werden. 2. Beurteilung des Vorhabens aus stadtplanerischer Sicht a) Zur räumlichen Einbindung unter Wahrung des Landschaftsbildes und raumbedeutsamen Wertigkeiten Mit der Golfplatzplanung hatte sich zurückliegend bereits der Planungsausschuss befasst. Von der seinerzeit noch vorgesehenen Erweiterungsfläche mit ca. 75 ha hat der Vorhabenträger inzwischen Abstand genommen und kam dabei der wesentli- chen Forderung des Planungsausschusses nach. Weiterhin vorgesehen ist die Ausdehnung der Gesamtanlage auf ein vorhandenes Landschaftsschutzgebiet im südlichen Teil. Dies hatte der Planungsausschuss bis- her kritisch gesehen. Es wird abzuwarten sein, welche Standpunkte dazu vom amtli- chen und verbandsorganisierten Naturschutz im Raumordnungsverfahren erfolgen. Insgesamt bedarf es mit Rücksicht auf die besonderen topografischen Verhältnisse und den dort sich bietenden Ausblicken in die Landschaft mit Fernsicht in den Schwarzwald einer auf diese (Erholungs-)Qualitäten des Landschaftsraumes ange- passten Anordnung der Golfanlagen einschließlich aller vorgesehenen Bepflanzun- gen. Die grundsätzlichen Möglichkeiten dazu werden anders als bei einem kompak- teren Golfplatz mit geringerem Flächenbedarf auf der vorgesehenen Gesamtfläche von 150 ha gegeben sein. Die Gesamtfläche bietet jedenfalls mit den vorgesehenen großzügigen Zwischenflächen hinreichend Raum für den ökologischen Ausgleich und eine Aufwertung der Flächen insgesamt. b) Zur verkehrlichen Erschließung Von den unterschiedlichen Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung der Golf- platzanlage, die der Vorhabenträger untersucht hat, bietet sich unter der Prämisse, Siedlungsgebiete möglichst nicht unmittelbar zu belasten, nur eine mit dem Auto- Ergänzende Ausführungen Seite 4 von 5 bahnanschluss A 8 bei Palmbach-Stupferich in nahem räumlichen Zusammenhang stehende Alternative als raumverträglich an. Bezogen auf den Anknüpfungspunkt einer solchen Wegeerschließung an das öffent- liche Verkehrsnetz sind lagebedingt zwei Untervarianten denkbar und zwar a) über einen an die K 9653 zwischen Stupferich und der Autobahnanschlussstelle angebundenen Feldweg, der zunächst zur Autobahn hin verschwenkt, sodann mit einem Teilstück parallel zur Autobahn in nordwestlicher Richtung verläuft und in der weiteren nördlich ausgerichteten Fortsetzung in das Zentrum der Anlage beim Batzenhof hineinführt; oder b) über einen vor dem südöstlichen Ortseingang von Palmbach an die L 623 ange- schlossenen Wirtschaftsweg, der zur vorhandenen Brücke über die BAB A 8 führt und unmittelbar nordöstlich der Autobahn an die unter a) beschriebene Wegeverbindung anschließt. Bei der Untervariante a) beträgt die Gesamtlänge 2.000 m, bei der Untervariante b) 1.600 m. In beiden Fällen wird auf eine Länge von 1.300 m eine Wegeverbreiterung auf 4,5 m erforderlich sein (davon ein seitlicher 1,5 m wassergebundener Belag). Ferner bedarf es bei diesem Querschnitt der Anordnung von Ausweichbuchten, die jeweils auf Sichtweite voneinander entfernt liegen müssen. Die Vorhabenträger favorisieren die Untervariante a), weil diese von der Autobahn- anschlussstelle Karlsbad besser aufzufinden ist. Dieser Bewertung kann man sich anschließen, doch betrifft die Unterscheidung zwischen den Untervarianten a) und b) keine raumordnerisch bedeutsamen Fragestellungen. Was insoweit in der Feinab- stimmung vorzugswürdig erscheint, wird bei der späteren Aufstellung des Bebau- ungsplanes abschließend zu klären sein. Gleiches gilt hinsichtlich der konkreten landschaftlichen Einbindung des Vorhabens und sonstiger Regelungen zum Ein- griffsausgleich, zu den Sicherheitsanforderungen im Bereich des Wegenetzes und der Abgrenzung der Golfplatzanlage. Alle anderen untersuchten Wegevarianten haben den Nachteil, Siedlungsbereiche mit Durchgangsverkehr zu belasten. Das gilt vornehmlich für Wegeverbindungen, die unmittelbar an die Siedlungsbereiche von Hohenwettersbach oder den Thomashof angebunden sein müssten. Der relativ große Einzugsbereich der Golfplatzanlage mit Ergänzende Ausführungen Seite 5 von 5 dem Stadtkreis Karlsruhe sowie den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt und Enzkreis mit einem Bevölkerungsanteil von insgesamt rund 640.000 Einwohnern zeigt auf, dass Belastungen der Siedlungsbereiche möglichst vermieden werden sollten. 3. Schlussbemerkung Insgesamt führt die planungsbezogene Beurteilung aus städtischer Sicht zu dem Er- gebnis, dass gegen die geplante Golfanlage unter Berücksichtigung raumbedeutsa- mer Aspekte wie Siedlungswesen, Freizeit und Erholung, Landwirtschaft, Verkehr und Ökologie keine grundsätzlichen Bedenken zu bestehen brauchen. Dem Ge- meinderat kann daher empfohlen werden, den auf Seite 1 beantragten Beschluss zu fassen, auf dessen Grundlage die Stellungnahme der Stadt sodann erfolgen kann. Unberührt hiervon bleiben die Bewertungen aus fachbehördlicher Sicht, mit denen sich das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Raumordnungsbehörde im Rahmen der zugleich vorzunehmenden Umweltverträglichkeitsprüfung auseinander- zusetzen hat. Dabei wird u. a. die Auffassung der Vorhabenträger zu hinterfragen sein, ob es sich bei den in Anspruch zu nehmenden Flächen tatsächlich nur um sol- che handelt, die keine günstigen Standortbedingungen für landwirtschaftliche Nut- zung aufweisen. Mit anderweitigen Kartierungen, die den Flächen überwiegend eine hohe Leistungsfähigkeit für Kulturpflanzen beimessen, steht das nicht im Einklang. Des Weiteren wird auch der Frage nachzugehen sein, ob es vertretbar erscheint, am angegebenen Standort einen Brunnen für Beregnungszwecke niederzubringen. Im- merhin wurde der Bedarf mit einer jährlichen Entnahmemenge von 50.000 m³ ermit- telt. Eine Übernutzung des Grundwasserleiters gilt es unter Nachhaltigkeitsaspekten zu vermeiden, wobei auch die Einflüsse der bereits vorhandenen Wassernutzer mit betrachtet werden müssen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. Mai 2006
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Anlage Raumordnungsverfahren für die geplante Golfanlage im Bereich Batzenhof H i e r : Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Beteiligungen der Ortschaften Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich Die Ortschaftsräte der genannten Ortschaften haben sich nach Beratung und jeweils mehrheitlicher Beschlussfassung zu dem Vorhaben wie folgt geäußert: 1. Hohenwettersbach (Beschluss vom 26.04.2006) Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach spricht sich a) bei der verkehrsmäßigen Erschließung der geplanten Golfanlage Batzenhof für die Zufahrtsvarianten 2 und 3 aus, wobei die Variante 2 bevorzugt wird, b) für den möglichen Erhalt der Wege auf dem geplanten Bereich des Golfareals aus, wobei dieser Sachverhalt nicht zwingend ist. Im weiteren gab es aus dem Ortschaftsrat noch Bedenken bezüglich der Bewässe- rung der Anlage im Hinblick auf deren Versorgung mit Grundwasser oder Trinkwas- ser. Geklärt werden müsse im weiteren Verfahren auch noch der Umfang ggf. not- wendiger Ausgleichsmaßnahmen und der Örtlichkeit. Ebenso Regelungen, die Schleichwege unterbinden können. 2. Wettersbach (Beschluss vom 11.04.2006) Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, bei den kommenden Planungsverfahren ein wichtiges Augenmerk auf die ökologische und verkehrliche Funktion zu richten. Ebenfalls darf die wichtige Naherholungsfunktion dieses Rau- mes durch die Errichtung einer Golfanlage nicht beeinträchtigt werden. Unter diesen Bedingungen nahm das Gremium das geplante Raumordnungsverfahren zur Kennt- nis. 3. Stupferich (Beschluss vom 26.04.2006) Der Ortschaftsrat stimmt wie schon bei den bisherigen Beratungen der geplanten Golfanlage zu. Er verbindet dies mit der Begehren, dass die Stupfericher Ortsdurch- fahrten von Verkehr zur Golfanlage freizuhalten sind und dass keine neuen Zufahrten über den zur Naherholung genutzten Stupfericher Außenbereich erfolgen. - 2 - Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Mit den Voten steht der auf Seite 1 der Gemeinderatsvorlage formulierte Beschluss- antrag an den Gemeinderat nicht im Widerspruch. Einzelheiten zur verkehrlichen Erschließung zu klären, wird Angelegenheit des für das Vorhaben noch später aufzustellenden Bebauungsplanes sein. Das gilt insbe- sondere hinsichtlich der Fragestellung, ob der Erschließungsvariante 2 oder 3 der Vorzug zu geben ist. Diese sind identisch mit der auf Seite 4 der Vorlage unter a) und b) beschriebenen Varianten, wobei a) der Variante 2 und b) der Variante 3 ent- spricht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten erscheint unter raumord- nerischen Gesichtspunkten nicht relevant. Ganz gleich, welcher Erschließungsvariante letztlich der Vorzug zu geben sein wird, lässt es sich dabei wohl nicht gänzlich vermeiden, dass auch Stupfericher Ortsdurch- fahrten von Verkehr zur Golfplatzanlage betroffen sein können. Nur dürfte dem hin- sichtlich der zu erwartenden Verkehrsmenge keine als Lärmsteigerung spürbare Relevanz zukommen. Der Vorteil der beiden näher ins Auge zu fassenden Erschlie- ßungsvarianten liegt jedenfalls darin, dass hiervon keine Wohnstraßen berührt wer- den, die entsprechend ihrem Straßencharakter bisher keinen Fremdverkehr aufzu- nehmen hatten. Der Frage, welche Zufahrten u. U. auch den von Stupfericher Bürgern genutzten Außenbereich berühren können, wird ebenfalls erst im Bebauungsplanverfahren nä- her nachzugehen sein. Unter Umständen bietet sich gegenüber den Varianten a) und b) (bzw. Nr. 2 und 3) noch ein abgewandelte Erschließungsvariante an, die über einen längeren Abschnitt parallel zur Autobahn Richtung Westen verläuft und erst beim Autobahnparkplatz entlang des Wäldchens Richtung Nordost bis zum Batzen- hof verläuft.