Reduzierung der Abfallgebühren sowie Regelung zu den Benutzungsentgelten für Kindertagesstätten durch den streikbedingten Ausfall städtischer Leistungen

Vorlage: 16992
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.05.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.05.2006

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Reduzierung durch Streik
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 24. Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2006 TOP 7 Vorlage Nr. 691 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Reduzierung der Abfallgebühren sowie Regelung zu den Benutzungsentgelten für Kindertagesstätten durch den streikbedingten Ausfall städtischer Leistungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 16.05.2006 7 Gemeinderat 23.05.2006 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterun- gen Kenntnis und erklärt sich mit einer anteiligen Gebührenreduzierung bei der Ab- fallentsorgung in Höhe einer Monatsgebühr einverstanden. Ebenso nimmt der Gemeinderat von den streikbedingten Auswirkungen bei den Kinder- tageseinrichtungen Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vom Bürgermeisteramt vorgeschlagenenen Vorgehensweise. Finanzielle Auswirkungen: nein ja X Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Die finanziellen Auswirkungen im Einzelnen sind den Erläuterungen der Vorlage zu entnehmen. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: For mul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 In seiner Sitzung am 28.03.2006 hat der Gemeinderat - nach Vorberatung im Haupt- ausschuss - einen Grundsatzbeschluss zur Reduzierung derjenigen Gebühren und Benutzungsentgelte für städtische Leistungen und Angebote gefasst, die infolge Streikmaßnahmen nicht oder nur in vermindertem Umfang oder mit entsprechender Verzögerung über einen längeren Zeitraum durchgeführt bzw. angeboten werden können. Über den Umfang der Gebühren- und Entgeltreduzierungen im Einzelnen sollte der Gemeinderat nach Ende der Arbeitskampfmaßnahmen entscheiden. I. Durch zwischenzeitliche Einigung der Tarifvertragsparteien konnte der wochenlange Streik im öffentlichen Dienst beigelegt werden. In Karlsruhe wurde im Bereich der Abfallwirtschaft sieben Wochen lang gestreikt; von den Arbeitsniederlegungen war die Karlsruher Bevölkerung vor allem bei der Abfallentsorgung betroffen. Dass sich die Auswirkungen des Streiks auf das Stadtbild im Vergleich mit anderen Großstäd- ten dennoch in Grenzen hielten, ist der beispielhaften Eigeninitiative der Bürger zu verdanken. Diese haben zur Selbsthilfe gegriffen, indem sie den Müll in den kosten- los abgegebenen Müllsäcken bei der Wertstoffstation Nordbeckenstraße bzw. bei den eingerichteten Sammelstellen anlieferten. Nicht zuletzt war es auch den fairen Verhandlungen zwischen Stadt und Verdi zu verdanken, dass über Notdienstverein- barungen die Beeinträchtigungen auf ein erträgliches Maß reduziert werden konnten. In der Vorlage zur GR-Sitzung am 28.03.2006 hat das Bürgermeisteramt darauf hin- gewiesen, dass § 15 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung keinen Anspruch auf Entschädigung, Schadenersatz oder Gebührenermäßigung vorsieht, wenn Ein- schränkungen und Ausfälle der (Abfall-)Abfuhr eintreten, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. Dieser kommunale „Haftungsausschluss“ gilt jedoch nicht unbegrenzt. Nach der Rechtsprechung findet diese Regelung dann ihre Grenzen, wenn die Un- terbrechung der Leistung im Sinne einer Leistungsstörung von gewissem Gewicht ist. Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 27.05.1994 festgestellt, dass eine Ermäßigung der Gebühren für die Abfallentsorgung nicht in Betracht kommt, wenn Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 die Abfallentsorgung streikbedingt zwei Wochen lang unterbrochen war, die zur Ab- holung bereitgestellten Abfallbehälter jedoch nachträglich eingesammelt werden. Gemessen an dieser Rechtsprechung könnte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Ausfall der stadtweiten Abfallentsorgung über einen Zeitraum von sieben Wo- chen als eine derartige gravierende Leistungsstörung angesehen werden, die aus sachlichen Gründen einen teilweisen Erlass der Abfallgebühren möglich macht bzw. erfordern dürfte. Im Hinblick auf die Verwaltungsrechtsprechung und in Vollzug des Grundsatzbe- schlusses des Gemeinderats auf eine „anteilige Gebührenreduzierung“ schlägt das Bürgermeisteramt bei der Abfallentsorgung einen Gebührenverzicht in Höhe einer Monatsgebühr vor. Der jeweilige Monatsbetrag soll durch Gutschrift im Rahmen der von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH künftig zu erstellenden Verbrauchsab- rechnungen zurückgegeben werden. Für die Höhe des „Billigkeitserlasses“ ist zunächst von der Dauer der Leistungsstö- rung auszugehen (sieben Wochen). Als erstes ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung für einen 2-wöchigen Streik keinen Anspruch auf Ermäßigung zu- gesteht. Hinzu kommt, dass schon während des Streiks als Ergebnis von Verhand- lungen mit Verdi zusätzlich zu den 6 Müllfahrzeugen zwei Speziallader für Biomüll zum Einsatz kamen. Im Ergebnis dürfte von einer tatsächlichen und rechtlich rele- vanten Leistungsstörung über einen Zeitraum von etwa 4 Wochen auszugehen sein. Das Bürgermeisteramt hält daher einen Gebührenverzicht im Umfang von einer Mo- natsgebühr der Sach- und Rechtslage für angemessen. Stand heute würde ein Gebührenverzicht im vorgenannten Umfang zu einem Ein- nahmeausfall von rd. 2,7 Mio. € führen. Aus Rechtsgründen darf der Gesamtheit der Gebührenzahler daraus keine Belastungen entstehen, so dass der anteilige Ge- bührenausfall aus allgemeinen Deckungsmitteln des Haushalts zu finanzieren ist. Damit verschlechtert sich das Rechnungsergebnis des UA 7200 - Abfallwirtschaft - in der gleichen Größenordnung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 5 Im Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats wurden wöchentliche Einsparungen der Stadt von rd. 220.000 € prognostiziert. Diese würden aber zu ei- nem nicht unerheblichen Teil wieder aufgezehrt (Entsorgung durch Fremdfirmen, Entsorgung der Notsammelstellen, Überstundenvergütungen). Die Bilanz nach Streikende ergibt nun per Saldo eine Einsparung von 0,4 Mio. €. Einsparungen bei den Personalkosten von 1,0 Mio. € stehen Mehraufwendungen u. a. durch die Entsorgung der Notsammelstellen, durch die Abgabe der kostenlosen Müllsäcke und durch zusätzliche Sperrmüllabholungen gegenüber. Die Einsparun- gen kommen jedoch nicht dem städtischen Haushalt zugute, sondern müssen den Gebührenzahlern im Wege des 5-jährigen Ergebnisausgleichs nach § 14 Kommu- nalabgabengesetz zurückgegeben werden. II. Im Gegensatz zur Abfallentsorgung stellte sich bei den städtischen Kindergärten und Kindertagesstätten die Situation weniger gravierend dar. Hier kam es nur zu gering- fügigen Leistungseinschränkungen. Im Durchschnitt wurde jede Einrichtung im Kernstadtbereich an 1,6 Tagen bestreikt. Im Hinblick auf die zu bezahlenden Mo- natsentgelte würden sich Entgeltreduzierungen in nahezu allen Fällen im einstelligen Eurobereich ergeben. Im Hinblick auf diese Größenordnung und zur Vermeidung eines ansonsten unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes sollen die Entgeltre- duzierungen - so auch die Grundsatzentscheidung des Gemeinderates - nicht durch Einzelerstattungen an die Entgeltverpflichteten zurückgegeben, sondern den Einrich- tungen im Wege von zusätzlichen Sachmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die zuviel entrichteten Entgelte wurden je Streiktag mit einem Betrag von rd. 6.800 € ermittelt. Bei einer durchschnittlichen Streikdauer von 1,6 Tagen errechnet sich ein Gesamtbetrag von rd. 10.900 €. Dieser Betrag soll den einzelnen Einrichtungen - entsprechend ihrer Belegung - im Rahmen ihres jeweiligen Budgets zur Verfügung gestellt werden. Streikbedingt ergaben sich bei den Kindertageseinrichtungen Personalkostenein- sparungen im Gesamtbetrag von rd. 55.000 €. Auch hier soll der Grundsatzent- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 5 scheidung des Gemeinderats gefolgt werden, diese Einsparungen den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das Bürgermeisteramt schlägt vor, von der Gesamtsumme einen Teilbetrag von 5.000 € in die jeweiligen Budgets einfließen zu lassen. Der Restbetrag mit 50.000 € soll zweckbestimmt für ausstehende und not- wendige Verschönerungsarbeiten Verwendung finden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und erklärt sich mit einer anteiligen Gebührenreduzierung bei der Abfallentsorgung in Höhe einer Monatsgebühr einverstanden. Der jeweilige Monatsbetrag wird durch Gut- schrift im Rahmen der von den Stadtwerken Karlsruhe GmbH künftig zu er- stellenden Verbrauchsabrechnung zurückgegeben. 2. Ebenso nimmt der Gemeinderat von den streikbedingten Auswirkungen bei den Kindertageseinrichtungen Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vom Bürgermeisteramt vorgeschlagenen Vorgehensweise. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Mai 2006