Antrag GRÜNE: Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Karlsruhe
| Vorlage: | 16990 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.05.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.05.2006 eingegangen: 16.05.2006 24. Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2006 TOP 5 Vorlage Nr. 715 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten in Karlsruhe ist nach Ansicht der grünen Fraktion noch nicht zufriedenstellend gelöst. Sie stellt daher verschiedene Varianten zur Dis- kussion. Diese Varianten wurde von der Verwaltung geprüft und sollen im Ausschuss für Um- welt und Gesundheit vertieft werden. Aus Sicht der Verwaltung erscheint jedoch nur die Variante 2 für Haushaltskleingeräte realisier- bar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 1. Sammlung und Aussortieren von Kleingeräten über die Wertstofftonne Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden die Hersteller in die Pflicht genom- men ihre Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, dass heißt, die Transport- und Verwer- tungskosten trägt nicht mehr die Kommune. Außerdem schreibt das Gesetz die Ge- trennthaltung von anderen Abfällen vor. Es macht deshalb keinen Sinn die Sammlung und Aussortierung von Kleingeräten über die Wertstofftonne durchzuführen. Fehleinwürfe müssen kostenintensiv in der Sortieran- lage aussortiert werden (= 200 €/T). 2. Einrichtung weiterer Sammelstellen im Stadtgebiet (z.B. alle Wertstoffstationen) Die Einrichtung weiterer Sammelstellen im Stadtgebiet, wie z.B. auf allen Wertstoffstati- onen, ist für die vom Gesetz geforderten 5 Sammelgruppen vor dem Hintergrund des er- forderlichen Platzbedarfes nicht möglich. Geprüft werden kann lediglich, ob speziell für die Sammlung von Haushaltskleingeräten auf den bisher nicht dafür vorgesehenen Wertstoffstationen eigene, kleinere Sammelbe- hälter aufgestellt werden können. Diese wären dann auf Kosten des AfA zu den großen Sammelstellen zu transportieren. Die Kleingeräte müssten dort wegen möglicher Feh- leinwürfe sortiert werden und in den entsprechenden Container eingegeben werden. Ob diese Leistungen kostenneutral erbracht werden können, kann zum jetzigen Zeit- punkt nicht gesagt werden. Gegebenenfalls müssen dafür vom Gemeinderat für zusätzli- che Behältergestellung, Transport und Sortierung finanzielle Mittel genehmigt werden. 3. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von Altgeräten im Rahmen der Sperrmüllsammlung (z.B. neben Großgeräten auch Fernseher, Computerbildschirme, im Karton gesammelte Kleingeräte) Dieser Vorschlag wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Neben dem im Einsatz befindlichen separaten Sammelfahrzeug für Großgeräte wäre ein zusätzliches Sammelfahrzeug einschließlich Personal erforderlich. Vorschlag ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Kosten: 1 Beschaffung Fahrzeug 70.000 € 2 Personen 100.000 €/a 4. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von kleinen Altgeräten (z.B. bis zur Größe einer Kaffeemaschine) im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung. Diesem Vorschlag stehen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, die Vorgaben des Gefahrgutrechts sowie Kapazitätsprobleme entgegen. Die mobile Schadstoffsammlung unterliegt einer Gefahrgutausnahmeverordnung nach Gefahrgutrecht, mit entsprechenden Sammelgruppen. Weitere Sammelgruppen sind nicht möglich. Eine Realisierung ist angesichts der angeführten Aspekte nicht möglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 5. Zusätzlicher Abholservice von Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. einmal jährlich) Erscheint angesichts der zu erwartenden Aufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht vertretbar. Anmerkung: Bereits seit Einführung des Elektroaltgerätegesetzes ist ein Mengenanstieg an Elekt- roaltgeräten ersichtlich. Dieser wird sicherlich dazu führen, dass der geforderte Er- fassungsgrad von 4 Kg/Ea deutlich überschritten wird.
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Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.05.2006 eingegangen: 16.05.2006 24. Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2006 TOP 5 Vorlage Nr. 715 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten in Karlsruhe ist nach Ansicht der grünen Fraktion noch nicht zufriedenstellend gelöst. Sie stellt daher verschiedene Varianten zur Dis- kussion. Diese Varianten wurde von der Verwaltung geprüft und sollen im Ausschuss für Um- welt und Gesundheit vertieft werden. Aus Sicht der Verwaltung erscheint jedoch nur die Variante 2 für Haushaltskleingeräte realisier- bar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 1. Sammlung und Aussortieren von Kleingeräten über die Wertstofftonne Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden die Hersteller in die Pflicht genom- men ihre Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, dass heißt, die Transport- und Verwer- tungskosten trägt nicht mehr die Kommune. Außerdem schreibt das Gesetz die Ge- trennthaltung von anderen Abfällen vor. Es macht deshalb keinen Sinn die Sammlung und Aussortierung von Kleingeräten über die Wertstofftonne durchzuführen. Fehleinwürfe müssen kostenintensiv in der Sortieran- lage aussortiert werden (= 200 €/T). 2. Einrichtung weiterer Sammelstellen im Stadtgebiet (z.B. alle Wertstoffstationen) Die Einrichtung weiterer Sammelstellen im Stadtgebiet, wie z.B. auf allen Wertstoffstati- onen, ist für die vom Gesetz geforderten 5 Sammelgruppen vor dem Hintergrund des er- forderlichen Platzbedarfes nicht möglich. Geprüft werden kann lediglich, ob speziell für die Sammlung von Haushaltskleingeräten auf den bisher nicht dafür vorgesehenen Wertstoffstationen eigene, kleinere Sammelbe- hälter aufgestellt werden können. Diese wären dann auf Kosten des AfA zu den großen Sammelstellen zu transportieren. Die Kleingeräte müssten dort wegen möglicher Feh- leinwürfe sortiert werden und in den entsprechenden Container eingegeben werden. Ob diese Leistungen kostenneutral erbracht werden können, kann zum jetzigen Zeit- punkt nicht gesagt werden. Gegebenenfalls müssen dafür vom Gemeinderat für zusätzli- che Behältergestellung, Transport und Sortierung finanzielle Mittel genehmigt werden. 3. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von Altgeräten im Rahmen der Sperrmüllsammlung (z.B. neben Großgeräten auch Fernseher, Computerbildschirme, im Karton gesammelte Kleingeräte) Dieser Vorschlag wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Neben dem im Einsatz befindlichen separaten Sammelfahrzeug für Großgeräte wäre ein zusätzliches Sammelfahrzeug einschließlich Personal erforderlich. Vorschlag ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Kosten: 1 Beschaffung Fahrzeug 70.000 € 2 Personen 100.000 €/a 4. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von kleinen Altgeräten (z.B. bis zur Größe einer Kaffeemaschine) im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung. Diesem Vorschlag stehen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, die Vorgaben des Gefahrgutrechts sowie Kapazitätsprobleme entgegen. Die mobile Schadstoffsammlung unterliegt einer Gefahrgutausnahmeverordnung nach Gefahrgutrecht, mit entsprechenden Sammelgruppen. Weitere Sammelgruppen sind nicht möglich. Eine Realisierung ist angesichts der angeführten Aspekte nicht möglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 5. Zusätzlicher Abholservice von Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. einmal jährlich) Erscheint angesichts der zu erwartenden Aufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht vertretbar. Anmerkung: Bereits seit Einführung des Elektroaltgerätegesetzes ist ein Mengenanstieg an Elekt- roaltgeräten ersichtlich. Dieser wird sicherlich dazu führen, dass der geforderte Er- fassungsgrad von 4 Kg/Ea deutlich überschritten wird.
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24. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. MAI 2006 ERGÄNZUNGS- Vorlage Nr. 715 ANTRAG Zu TOP 5 ------------------------------------------ E R G Ä N Z U N G S A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16. Mai 2006 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Karlsruhe Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unterschiedliche Vorschläge für eine verbrauchergerechte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erarbeiten und diese im Umweltausschuss zu diskutieren. Dabei sollen u. a. folgende Varianten hinsichtlich anfallender Kosten und Realisierbarkeit geprüft werden: 1. Sammlung und Aussortieren von Kleingeräten über die Wertstofftonne 2. Einrichtung weiterer Sammelstellen im Stadtgebiet (z.B. alle Wertstoffstationen) 3. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von Altgeräten im Rahmen der Sperrmüllsammlung (z.B. neben Großgeräten auch Fernseher, Computerbildschirme, im Karton gesammelte Kleingeräte) 4. Erweiterte Möglichkeiten zur Abgabe von kleineren Altgeräten (z.B. bis zur Größe einer Kaffeemaschine) im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung 5. Zusätzlicher Abholservice von Elektro- und Elektronikaltgeräten (z.B. einmal jährlich) Seit 24. März diesen Jahres ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, mit dem die Hersteller von Elektronikgeräten zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden. Für die Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie die Ausgestaltung der Erfassung ist weiterhin die Stadt Karlsruhe verantwortlich. Die Kommune muss nach dem Willen des Gesetzgebers eine ausreichende Anzahl von Sammelstellen vorsehen und/oder zusätzlich Abholungen anbieten. Auch hat sie die Aufgabe, die privaten Haushalte über die jeweiligen Möglichkeiten und Bedingungen für die Rückgabe von Altgeräten zu informieren. Bisher ist die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Karlsruhe noch nicht zufrieden stellend gelöst. Es werden lediglich zwei Sammelstellen in der Nordbecken- und der Maybachstraße angeboten, an denen Karlsruherinnen und Karlsruher ihren Elektroschrott abgeben können. Insbesondere bei ausgedienten Kleingeräten steht deshalb zu befürchten, dass diese illegal in den Restmüll entsorgt werden. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, zusätzliche Sammelstellen anzubieten bzw. eine bürgerfreundliche Lösung zu erarbeiten, die gleichzeitig einen möglichst hohen Erfassungsgrad des im Stadtgebiet anfallenden Elektro- und Elektronikschrotts gewährleistet. Anregungen hierfür können u. a. Abfallsatzungen anderer Kommunen im Bundesgebiet (z.B. Mönchengladbach) geben. gez. Klaus Stapf gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. Mai 2006 Stellungnahme