Antrag SPD: Behindertengerechte City-Toilette

Vorlage: 16954
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.05.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.05.2006

    TOP: 29

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 29
    Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 07.04.2006 eingegangen: 07.04.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 29 Vorlage Nr. 676 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Behindertengerechte City-Toilette Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1: Der Vertrag mit der Firma Decaux läuft bis zum 31.12.2013. Die Stadtverwaltung wird mit De- caux/Wall verhandeln, ob im Rahmen der angedachten Aufstellung von Großflächenwerbeta- feln auch 2-Kabinen-Toiletten aufgestellt werden können. Das Thema steht/stand auf der Ta- gesordnung des Planungsausschusses am 03.05.2006. Zu 2: Sollte eine Aufstellung grundsätzlich möglich werden, wird das System im Planungsausschuss und Behindertenbeirat vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt hat der Firma Decaux das - von wenigen Ausnahmen abgesehen – ausschließli- che Recht übertragen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu werben. Dies ge- schieht durch Klebesäulen und hinterleuchtete Säulen. Eine Gegenleistung von Decaux be- steht darin, dass der Stadt 15 Toilettenanlagen (meist in Werbesäulen integriert) zur Verfü- gung gestellt werden. Eine Anlage ist behindertengerecht und befindet sich im Passagehof. Der Vertrag mit der Firma Decaux läuft am 31.12.2013 aus. Die Firma Decaux ist an der Firma Wall beteiligt. Es besteht die Möglichkeit, dass Decaux bereit ist, zugunsten von Wall auf Rechte aus ihrem Vertrag mit der Stadt zu verzichten. Ein solcher Verzicht wurde für Großflächenwerbetafeln in Aussicht gestellt. Diese waren im Ver- trag mit Decaux als Option festgehalten, von der die Stadt bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Sollte die Stadt zukünftig der Firma Decaux gestatten, Großflächenwerbeanlagen auf- zustellen und diese ihr Recht an Wall weitergeben, so ist Wall bereit, alternativ zu Geld oder einem Fahrradleihsystem auch fünf 2 = 1-Toiletten der Stadt zur Verfügung zu stellen.

  • Vorlage TOP 29: Antrag SPD: Behindertengerechte City-Toilette
    Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 07.04.2006 eingegangen: 07.04.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 29 Vorlage Nr. 676 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Behindertengerechte City-Toilette Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1: Der Vertrag mit der Firma Decaux läuft bis zum 31.12.2013. Die Stadtverwaltung wird mit De- caux/Wall verhandeln, ob im Rahmen der angedachten Aufstellung von Großflächenwerbeta- feln auch 2-Kabinen-Toiletten aufgestellt werden können. Das Thema steht/stand auf der Ta- gesordnung des Planungsausschusses am 03.05.2006. Zu 2: Sollte eine Aufstellung grundsätzlich möglich werden, wird das System im Planungsausschuss und Behindertenbeirat vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt hat der Firma Decaux das - von wenigen Ausnahmen abgesehen – ausschließli- che Recht übertragen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu werben. Dies ge- schieht durch Klebesäulen und hinterleuchtete Säulen. Eine Gegenleistung von Decaux be- steht darin, dass der Stadt 15 Toilettenanlagen (meist in Werbesäulen integriert) zur Verfü- gung gestellt werden. Eine Anlage ist behindertengerecht und befindet sich im Passagehof. Der Vertrag mit der Firma Decaux läuft am 31.12.2013 aus. Die Firma Decaux ist an der Firma Wall beteiligt. Es besteht die Möglichkeit, dass Decaux bereit ist, zugunsten von Wall auf Rechte aus ihrem Vertrag mit der Stadt zu verzichten. Ein solcher Verzicht wurde für Großflächenwerbetafeln in Aussicht gestellt. Diese waren im Ver- trag mit Decaux als Option festgehalten, von der die Stadt bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Sollte die Stadt zukünftig der Firma Decaux gestatten, Großflächenwerbeanlagen auf- zustellen und diese ihr Recht an Wall weitergeben, so ist Wall bereit, alternativ zu Geld oder einem Fahrradleihsystem auch fünf 2 = 1-Toiletten der Stadt zur Verfügung zu stellen.

  • Vorlage TOP 29: Antrag SPD: Behindertengerechte City-Toilette
    Extrahierter Text

    23. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 9. MAI 2006 Vorlage Nr. 676 ANTRAG Zu TOP 29 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger und Ute Müllerschön (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 7. April 2006 Behindertengerechte City-Toilette 1. Die Stadtverwaltung prüft nach Auslaufen des Vertrages mit dem bisherigem Betreiber die Möglichkeit eines Aufstellens behindertengerechter Toilettenanlagen. 2. Das System 2=1 der Wall AG wird im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Behindertenbeirat vorgestellt. Sachverhalt/Begründung: Im Zuge der Stadtmöblierung gibt es in Karlsruhe zahlreiche Werbesäulen mit integrierten Toilettenanlagen. Die Stadt Karlsruhe besitzt das Werberecht im öffentlichen Raum. Dieses kommunale Werberecht kann die Stadt an Private abgeben und sichert sich dadurch Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. das Betreiben und die Instandhaltung öffentlicher Toilettenanlagen, ohne dass Kosten für sie entstehen. Die Refinanzierung erfolgt für das Unternehmen allein über die Vermarktung der integrierten hinterleuchteten Plakatvitrinen. Behinderte Bürgerinnen und Bürger sind jedoch aufgrund der fehlenden Technik von der Nutzung der Toilettenanlagen in Karlsruhe ausgeschlossen. Mit einer weltweit neuen Technik sorgt die Wall AG dafür, dass öffentliche Toiletten die doppelte Nutzungskapazität bieten und auch von Menschen mit Behinderung problemlos und komfortabel genutzt werden können. Die City-Toilette 2=1 ist auf Großstädte mit stark frequentierten Straßen und Plätzen abgestimmt. Kern der Innovation ist ein Raumteiler, der automatisch aus zwei Toilettenräumen innerhalb von wenigen Sekunden eine große, behindertengerechte Toilette macht. Öffnet ein Rollstuhlfahrer mit einem Euro-Schlüssel die Tür, verschwindet durch die innovative Technik des Raumteilers die Trennwand zwischen den beiden Toilettenkabinen. Jetzt stehen zwei WC-Becken, die beidseitig anfahrbar sind, zur Auswahl und ermöglichen eine behindertengerechte Nutzung. Nach der vollautomatischen Reinigung entstehen automatisch durch den Raumteiler wieder zwei getrennte Toilettenkabinen, so dass eine 2-Kabinen-Toilette zur Verfügung gestellt werden kann. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Ute Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2006 Stellungnahme: