Antrag GRÜNE: Rauchfreie Schulen in Karlsruhe
| Vorlage: | 16948 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.05.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.03.2006 eingegangen: 15.03.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 670 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Rauchfreie Schulen in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt ist ebenfalls der Auffassung, dass an den hiesigen Schulen nicht geraucht werden sollte. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, sich dem Antrag an- zuschließen und zur Weiterbehandlung an den Schulbeirat zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinde rat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen ge- fährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern unter- sagt, in der Schule zu rauchen. Ausnahmsweise kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine soge- nannte Raucherecke auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes einge- richtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitver- antwortung beschließt. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für die Dauer eines Schuljahres. Lehrerinnen und Lehrer sind als Erzieher Vorbild für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb sollen sie das Rauchen auf dem Schulgelände unterlassen. In den Räu- men, die für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestimmt sind, ist das Rau- chen nicht gestattet. In diesem Zusammenhang findet am Mittwoch, 17. Mai 2006, eine Gemeinschafts- veranstaltung des Gesundheitsamts und des Amts für Schulen und Kultur - Landrat- samt Karlsruhe -, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Karlsruhe, den Suchtbeauftragten des Stadt- und Landkreises Karlsru- he sowie dem Badischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation in der Festhalle Blankenloch statt. Diese Veranstaltung richtet sich primär an all diejenigen, die an Schulen mit dem Thema Rauchen, Rauchfreiheit oder Sucht beschäftigt sind, wie z. B. Schulleitung, Lehrer/innen, Eltern – und Schülervertreter/innen. Das Bür- germeisteramt hat die Schulen in städtischer Trägerschaft über diese Veranstaltung informiert und um Teilnahme gebeten. Da der Weg zur Rauchfreiheit ein langer und schwieriger Prozess sein kann, sollen mit dieser Veranstaltung neueste Erkenntnisse über die Folgen des Aktiv- und Passivrauchens, Erfahrungen von Schulen, die sich auf den Weg zur rauchfreien Schule gemacht haben sowie Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 - Partner und Hilfen im Stadt- und Landkreis zur Umsetzung der „Rauchfreien Schulen“ vorgestellt werden. Diese Ausführungen machen deutlich, dass das Thema „Rauchen in Schulen“ in die Zuständigkeit der Schulen und damit des Landes fällt. Ungeachtet dessen kann der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe im Rahmen seiner Möglichkeiten durchaus darauf Einfluss nehmen. Da auch das Bürgermeisteramt der Meinung ist, dass an den Schulen, deren Träger die Stadt Karlsruhe ist, nicht geraucht werden sollte, wird dem Gemeinderat empfoh- len, sich dem Antrag anzuschließen und zur Weiterbehandlung an den Schulbeirat zu verweisen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat jährlich über die Fortschritte in Bezug auf das Ziel „Rauchfreie Schulen in Karlsruhe“ zu be- richten.
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.03.2006 eingegangen: 15.03.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 670 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Rauchfreie Schulen in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt ist ebenfalls der Auffassung, dass an den hiesigen Schulen nicht geraucht werden sollte. Dem Gemeinderat wird daher empfohlen, sich dem Antrag an- zuschließen und zur Weiterbehandlung an den Schulbeirat zu verweisen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinde rat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen ge- fährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern unter- sagt, in der Schule zu rauchen. Ausnahmsweise kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine soge- nannte Raucherecke auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes einge- richtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitver- antwortung beschließt. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für die Dauer eines Schuljahres. Lehrerinnen und Lehrer sind als Erzieher Vorbild für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb sollen sie das Rauchen auf dem Schulgelände unterlassen. In den Räu- men, die für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestimmt sind, ist das Rau- chen nicht gestattet. In diesem Zusammenhang findet am Mittwoch, 17. Mai 2006, eine Gemeinschafts- veranstaltung des Gesundheitsamts und des Amts für Schulen und Kultur - Landrat- samt Karlsruhe -, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Karlsruhe, den Suchtbeauftragten des Stadt- und Landkreises Karlsru- he sowie dem Badischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation in der Festhalle Blankenloch statt. Diese Veranstaltung richtet sich primär an all diejenigen, die an Schulen mit dem Thema Rauchen, Rauchfreiheit oder Sucht beschäftigt sind, wie z. B. Schulleitung, Lehrer/innen, Eltern – und Schülervertreter/innen. Das Bür- germeisteramt hat die Schulen in städtischer Trägerschaft über diese Veranstaltung informiert und um Teilnahme gebeten. Da der Weg zur Rauchfreiheit ein langer und schwieriger Prozess sein kann, sollen mit dieser Veranstaltung neueste Erkenntnisse über die Folgen des Aktiv- und Passivrauchens, Erfahrungen von Schulen, die sich auf den Weg zur rauchfreien Schule gemacht haben sowie Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 - Partner und Hilfen im Stadt- und Landkreis zur Umsetzung der „Rauchfreien Schulen“ vorgestellt werden. Diese Ausführungen machen deutlich, dass das Thema „Rauchen in Schulen“ in die Zuständigkeit der Schulen und damit des Landes fällt. Ungeachtet dessen kann der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe im Rahmen seiner Möglichkeiten durchaus darauf Einfluss nehmen. Da auch das Bürgermeisteramt der Meinung ist, dass an den Schulen, deren Träger die Stadt Karlsruhe ist, nicht geraucht werden sollte, wird dem Gemeinderat empfoh- len, sich dem Antrag anzuschließen und zur Weiterbehandlung an den Schulbeirat zu verweisen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat jährlich über die Fortschritte in Bezug auf das Ziel „Rauchfreie Schulen in Karlsruhe“ zu be- richten.
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23. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 9. MAI 2006 Vorlage Nr. 670 ANTRAG Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett, Dr. Dorothea Polle-Holl und Anne Segor, des Stadtrats Tim Wirth (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. März 2006 Rauchfreie Schulen in Karlsruhe · Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Schulen in Karlsruhe rauchfrei werden · Der Gemeinderat regt an, dass in allen Schulen der Stadt Karlsruhe die Nichtraucher-Programme ”Be Smart - Don't Start” und "Just be smokefree" durchgeführt werden. Besonders beworben werden dabei die Schulen, die noch nicht am Programm teilgenommen haben. · Den Schulen wird zudem empfohlen, das Thema “Rauchfreie Schule” thematisch in die SMV-Treffen, die Elternabende, Elternbeiratssitzungen und die Schulkonferenz aufzunehmen und dort ausführlich zu diskutieren. Eine schulinterne Lösung zur Rauchfreiheit an der Schule soll angestrebt werden. · Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung, die Schulen, die sich für Rauchfreiheit einsetzen, in der Umsetzung mit den notwendigen Ressourcen (Beratung, Medien usw.) zu unterstützen. · Die Verwaltung erstattet dem Gemeinderat jährlich einen Bericht über die Fortschritte in Bezug auf das Ziel “Rauchfreie Schulen in Karlsruhe”. Sachverhalt/Begründung: Mehr als 100.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an “tabakbedingten Krankheiten”. 39 Prozent der Männer und 31 Prozent der Frauen in Deutschland rauchen. Ein Drittel davon sind Vielraucher, ein Großteil nach aktuellen Schätzungen nikotinabhängig. Die Folgen sind allen bekannt: Lungenkrebs, Herzgefäßerkrankungen, Herzinfarkt, chronische Bronchitis, Kehlkopfkrebs, Schlaganfall und so weiter. Alle Raucher wissen zwar Bescheid über die Gesundheitsgefahr, die wenigsten hören aber tatsächlich auf. Besorgniserregend ist die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Das Einstiegsalter in die Droge Nikotin sinkt bei Mädchen ebenso wie bei Jungen und liegt mittlerweile im Durchschnitt bei 11,6 Jahren. Der beste Rat für Kinder ist deshalb, niemals anzufangen, und wenn doch, dann so schnell wie möglich wieder aufzuhören. Für Kinder und Jugendliche spielt die Vorbildfunktion der Erzieher in den Schulen eine besonders große Rolle. Auch Lehrer/-innen, die rauchen, sollten unserer Meinung nach im Schulgebäude auf die Zigarette verzichten und somit den Schülerinnen und Schülern mit eigenem Verhalten das Nichtrauchen vormachen. Eine Gesetzesinitiative im Landtag von BaWü, in staatlichen Schulen das Rauchen zu verbieten, so wie es in Hessen, Berlin und Bayern bereits üblich ist, ist leider an den Mehrheiten gescheitert. Die Stadt Karlsruhe kann jedoch die prinzipielle Bereitschaft zu rauchfreien Karlsruher Schulen ausdrücken und dieses Anliegen mit den entsprechenden Mitteln und Möglichkeiten unterstützen. Im Stadtgebiet wird dies bereits in mehreren öffentlichen Gebäuden so praktiziert. Da Verbote jedoch aus keinem Raucher einen Nichtraucher machen, sind Prävention und Aufklärungsarbeit parallel zu einem Rauchverbot besonders wichtig. Optimal dafür geeignet ist der Nichtraucher-Wettbewerb ”Be Smart - Don't Start”, der mit ausführlichem Programm und viel Hintergrundinformation zum Thema ausgestattet ist und in Karlsruhe bereits an 15 Schulen jeder Schulart mit insgesamt 28 Klassen erfolgreich durchgeführt wird. Laut Auskunft des Landesministeriums für Arbeit und Soziales wird das Programm auch im kommenden Schuljahr 2006/2007 angeboten. ”Be Smart - Don't Start” ist kein Programm zur Raucherentwöhnung. Wenn in der Klasse bereits mehr als 10 % der Schülerinnen und Schüler regelmäßig rauchen, ist von einer Teilnahme am Wettbewerb abzuraten. Für diese Klassen bietet sich die Teilnahme an dem Programm "Just be smokefree" an. Das Thema “Nichtrauchen an der Schule” kann letztendlich nur Erfolg haben, wenn es an den einzelnen Schulen intern diskutiert und in den verschiedenen Gremien wie SMV, Elternbeirat und Schulkonferenz inhaltlich unterstützt wird. Optimalerweise könnte das Thema sogar einzelnen Klassen mit den Klassen- oder Fachlehrern bearbeitet werden und an einem Aktionstag mit einer schulinternen Lösung vorgestellt werden. Um die genannten Vorhaben und Ziele wirksam an den Schulen umzusetzen, ist finanzielle und personelle Hilfestellung der entsprechenden städtischen Stellen notwendig. gez. Dr. Gisela Splett gez. Dr. Dorothea Polle-Holl gez. Anne Segor gez. Tim Wirth Hauptamt -Sitzungsdienste - 27. April 2006 Stellungnahme: