Antrag SPD: Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt

Vorlage: 16944
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.05.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Oberreut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.05.2006

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 09.03.2006 eingegangen: 09.03.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 19 Vorlage Nr. 666 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III“ sieht die Herstellung einer Fußgänger- unterführung unter der Bahnstrecke Karlsruhe – Rastatt in südlicher Verlängerung des Grünzugs „Oberschmallen“ vor. Aus finanzierungstechnischen Gründen soll diese Fuß- gängerunterführung in zeitlichem Zusammenhang mit einem angedachten Haltepunkt „Oberreut“ ausgeführt werden. Dies ist aber erst beim Bau des vierten Gleises Richtung Süden in ca. 10 Jahren denkbar. Eine Zwischenlösung ist möglich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) 250.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit F Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zwischenlösung über vorhandene Brücke L 605 Um kurzfristig und kostengünstig eine Querung der Bahnlinie zu ermöglichen, hat das Tiefbauamt eine Geh- und Radwegverbindung mittels Rampen und Umbau des südlichen Notgehwegs der Brücke i. Z. der L 605 entworfen. Diese Planung wurde bereits im letzten Jahr der Vorstandschaft des Bürgervereins Oberreut und der Inte- ressengemeinschaft Oberreut vorgestellt. Beide Gremien begrüßten die Maßnahme. Es ist mit Baukosten in Höhe von 250.000 € zu rechnen. Ob diese Maßnahme ab Sommer 2007 verwirklicht werden kann, muss von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig gemacht werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann dazu noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zaunanlage zur Verhinderung der Gleisquerung Die Anregung, das Überqueren der Bahngleise durch Errichtung eines Zaunes zu verhindern, wurde vom Tiefbauamt vor Ort überprüft. In der Nähe der Bahnbrücke über den Malscher Landgraben haben sich zwei Tram- pelpfade über die beiden Bahngleise gebildet. Zur Verhinderung eines Gleisüber- gangs wären beidseits der Bahn stabile Zaunanlagen von 2,00 m Höhe erforderlich, die einem Übersteigen und Niedertreten potentieller Bahnquerer standhalten. Da das Gelände dort offen ist, müsste versucht werden, mittels einer größeren Zaunlänge ein Umlaufen der Zaunanlagen zu erschweren. Ganz verhindern kann man dies je- doch nicht. Demnach wären beidseits der Bahnlinie jeweils ca. 150 m Zaun zu er- richten. Die damit verbundenen Kosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Zu dieser Problematik wurde auch die DB AG befragt. Die Bahn wäre bereit, ent- sprechendes Gelände für eine Zaunanlage zur Verfügung zu stellen. Sie sieht aber keine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung einer Einfriedigung an dieser Stelle. Es seien insbesondere keine Kindergärten oder Schulen in der Nähe, die durch Kinder Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 die Gefahr einer Gleisüberquerung aus Unwissenheit entstehen ließen. Die Bahn hält eine Warnung durch Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift: „Übergang strengstens verboten!“ für angemessen und ausreichend. Erfahrungen der Bahn zeigen jedoch offensichtlich, dass solche Einfriedigungen i. d. R. niedergetreten, überstiegen oder umgangen werden. Die Erfolgsaussichten einer Zaunanlage werden deshalb als gering eingeschätzt. In Anbetracht der vergleichsweise hohen Kosten im Verhältnis zum unsicheren Er- folg wird deshalb empfohlen, auf die Errichtung eines Zaunes zu verzichten. Es sol- len jedoch an jedem Trampelpfad jeweils zwei Verbotsschilder aufgestellt werden.

  • Vorlage TOP 19: Antrag SPD: Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt
    Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 09.03.2006 eingegangen: 09.03.2006 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 19 Vorlage Nr. 666 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Bebauungsplan „Oberreut Feldlage III“ sieht die Herstellung einer Fußgänger- unterführung unter der Bahnstrecke Karlsruhe – Rastatt in südlicher Verlängerung des Grünzugs „Oberschmallen“ vor. Aus finanzierungstechnischen Gründen soll diese Fuß- gängerunterführung in zeitlichem Zusammenhang mit einem angedachten Haltepunkt „Oberreut“ ausgeführt werden. Dies ist aber erst beim Bau des vierten Gleises Richtung Süden in ca. 10 Jahren denkbar. Eine Zwischenlösung ist möglich. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) 250.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit F Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zwischenlösung über vorhandene Brücke L 605 Um kurzfristig und kostengünstig eine Querung der Bahnlinie zu ermöglichen, hat das Tiefbauamt eine Geh- und Radwegverbindung mittels Rampen und Umbau des südlichen Notgehwegs der Brücke i. Z. der L 605 entworfen. Diese Planung wurde bereits im letzten Jahr der Vorstandschaft des Bürgervereins Oberreut und der Inte- ressengemeinschaft Oberreut vorgestellt. Beide Gremien begrüßten die Maßnahme. Es ist mit Baukosten in Höhe von 250.000 € zu rechnen. Ob diese Maßnahme ab Sommer 2007 verwirklicht werden kann, muss von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig gemacht werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann dazu noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Zaunanlage zur Verhinderung der Gleisquerung Die Anregung, das Überqueren der Bahngleise durch Errichtung eines Zaunes zu verhindern, wurde vom Tiefbauamt vor Ort überprüft. In der Nähe der Bahnbrücke über den Malscher Landgraben haben sich zwei Tram- pelpfade über die beiden Bahngleise gebildet. Zur Verhinderung eines Gleisüber- gangs wären beidseits der Bahn stabile Zaunanlagen von 2,00 m Höhe erforderlich, die einem Übersteigen und Niedertreten potentieller Bahnquerer standhalten. Da das Gelände dort offen ist, müsste versucht werden, mittels einer größeren Zaunlänge ein Umlaufen der Zaunanlagen zu erschweren. Ganz verhindern kann man dies je- doch nicht. Demnach wären beidseits der Bahnlinie jeweils ca. 150 m Zaun zu er- richten. Die damit verbundenen Kosten werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Zu dieser Problematik wurde auch die DB AG befragt. Die Bahn wäre bereit, ent- sprechendes Gelände für eine Zaunanlage zur Verfügung zu stellen. Sie sieht aber keine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung einer Einfriedigung an dieser Stelle. Es seien insbesondere keine Kindergärten oder Schulen in der Nähe, die durch Kinder Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 die Gefahr einer Gleisüberquerung aus Unwissenheit entstehen ließen. Die Bahn hält eine Warnung durch Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift: „Übergang strengstens verboten!“ für angemessen und ausreichend. Erfahrungen der Bahn zeigen jedoch offensichtlich, dass solche Einfriedigungen i. d. R. niedergetreten, überstiegen oder umgangen werden. Die Erfolgsaussichten einer Zaunanlage werden deshalb als gering eingeschätzt. In Anbetracht der vergleichsweise hohen Kosten im Verhältnis zum unsicheren Er- folg wird deshalb empfohlen, auf die Errichtung eines Zaunes zu verzichten. Es sol- len jedoch an jedem Trampelpfad jeweils zwei Verbotsschilder aufgestellt werden.

  • Vorlage TOP 19: Antrag SPD: Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt
    Extrahierter Text

    23. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 9. MAI 2006 Vorlage Nr. 666 ANTRAG Zu TOP 19 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger und Angela Geiger (SPD) sowie der SPD-Gemeinde- ratsfraktion vom 9. März 2006 Rad- und Gehwegverbindung Gut Scheibenhardt Für eine verbesserte Rad- und Gehwegverbindung in Richtung Gut Scheibenhardt bei der Malscher Landgrabenbrücke unter bzw. über die Bahngleise hinweg wird eine Kostenprüfung der vom Tiefbauamt Karlsruhe erstellten Planung bis zur Sommerpause - Ende Juli 2006 - ermittelt und dem Gemeinderat vorgelegt. Sachverhalt/Begründung: Schon seit langer Zeit ist es den Bürgervereinen Oberreut und Bulach ein großes Anliegen, dass die Rad- und Gehwegverbindung in Richtung Gut Scheibenhardt verbessert wird. Derzeit gibt es nur einen provisorischen Trampelpfad unter der niedrigen Bahnbrücke hindurch, der sehr steil verläuft und bei Regenwetter unpassierbar ist. Der Sperrzaun entlang der Bahnlinie, die an dieser Stelle auch nur sehr schwer einsehbar ist, da sie hier in einer Kurve verläuft, ist niedergetrampelt und die Bürgerinnen und Bürger, die in Richtung Gut Scheibenhardt und zu den angrenzenden Schrebergärten per Rad oder zu Fuß unterwegs sind, nehmen das Risiko auf sich und überqueren die stark frequentierten Bahngleise. Dieser Zustand ist nicht haltbar und bedarf daher dringend einer Verbesserung im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2006 Stellungnahme: