Europabericht 2006
| Vorlage: | 16935 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.05.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 9 Vorlage Nr. 656 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Europabericht 2006 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.05.2006 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Am 22. November 2005 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadtverwaltung im Früh- jahr 2006 einen Europabericht vorlegen soll. Daraufhin wurden von der Koordinierungsstelle für europäische und regionale Bezie- hungen (EURegKA) alle städtischen Dienststellen und Gesellschaften nach laufenden und beabsichtigten europäischen Projekten und Aktivitäten befragt. Die Ergebnisse der Umfrage sind Bestandteil des Europaberichtes 2006 der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: : Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der vorliegende Europabericht stellt neben den vielfältigen Zusammenhängen zwi- schen der Politik der Europäischen Union und Kommunalpolitik die gegenwärtigen und geplanten Aktivitäten der Stadt Karlsruhe dar und skizziert kurz die Finanzielle Vorausschau der Europäischen Union der Jahre 2007 - 2013. Ferner gibt der Bericht einen Ausblick zu den thematischen Schwerpunkten und zur Organisation der Euro- paarbeit der Stadt Karlsruhe. Die Koordination für die Erstellung des Europaberichtes hat die Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen (EURegKA)übernommen. Die Schluß- redaktion ist durch die Arbeitsgruppe „Europäische Beziehungen (Europa-AG) er- folgt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den Europabericht 2006 zustimmend zur Kenntnis. Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2006
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Europabericht 2006 2 Schlußredaktion: Arbeitsgruppe „Europäische Beziehungen“ der Stadt Karlsruhe, (Europa-AG) Koordination: Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen der Stadt Karlsruhe, (EURegKA) Karlsruhe, Mai 2006 3 InhaltsübersichtSeite Vorwort 5 Einleitung7 1. Kommunalrelevante Auswirkungen der Gesetzgebung der Europäi- schen Union auf Stadt und Region 8 2. Aktuelle und geplante EU-Projekte der Stadt Karlsruhe13 3. Geplante Förderkulisse der Europäischen Union (2007-2013)14 4. Kooperationen zur Positionierung von Stadt und Region in Europa15 5. Ausblick zu thematischen Schwerpunkten und zur Organisation der Europaarbeit der Stadt Karlsruhe 19 Anlagen20 4 [Rückseite vom Inhaltsverzeichnis = leere Seite] 5 Vorwort Auf der nationalen und internationalen politischen Bühne steht „Europa“ ständig auf der Tagesordnung. Im Jahr 2004 erweiterte sich die Europäischen Union um zehn Mitgliedsstaaten, Beitrittsverhandlungen mit weiteren Staaten sind im Gange. Im gleichen Jahr wurde vom Europäischen Konvent erstmals ein Ver- fassungsentwurf für die Europäische Union vorgelegt, dessen Zukunft allerdings angesichts der beiden gescheiterten Referenden in Frankreich und den Nie- derlanden im Jahr 2005 ungewiß ist. Nach äußerst harten Verhandlungen er- zielten zumindest die Mitgliedsstaaten Ende 2005 noch einen Kompromiss zur mittelfristigen Finanzplanung der Union für den Zeitraum 2007-2013. Mit der Lissabon-Strategie will die Europäische Union in Kooperation mit den Mitglieds- staaten konsequent Beschäftigung und Wachstum fördern. Einige National- staaten, so auch Deutschland, versuchen, durch die Förderung „Europäischer Metropolregionen“ ihre wirtschaftsstärksten Räume für den internationalen Wettbewerb zu stärken und damit auch einen Beitrag zur Lissabon-Strategie zu leisten. Die großen europäischen Entwicklungen und Geschehnisse ebenso wie die alltägliche Arbeit der europäischen Institutionen wirken sich in umfassender Weise auch auf eine Großstadt wie Karlsruhe aus. Die Stadt Karlsruhe ist daher laufend gefordert, sich aktiv mit „Europa“ auseinander zu setzen. Im Jahr 2003 legte die Stadtverwaltung dem Stadtrat erstmals einen Europabericht vor. An- gesichts der vielfältigen Veränderungen auf europäischer Ebene ist der Augen- blick günstig, mit dem nunmehr vorliegenden Europabericht 2006 erneut Zwi- schenbilanz über die Europaaktivitäten der Stadt Karlsruhe zu ziehen sowie einen Ausblick auf den künftigen europäischen Handlungsrahmen, wesentliche Inhalte und Organisation der Karlsruher Europaarbeit zu geben. Unter anderem auch deshalb, weil die Europäische Union die Kommunen inzwischen als wich- tigen Bündnispartner erachtet, um die Bürger Europas besser zu erreichen und verstärkt auf ihre Anliegen einzugehen. Der Europabericht 2006 der Stadt Karlsruhe stellt die vielfältigen Verflechtun- gen zwischen der europäischen Ebene - insbesondere der Europäischen Union – und der kommunalen Ebene dar. Darüber hinaus bietet er einen guten Über- blick der konkreten und facettenreichen Europaarbeit der Stadt Karlsruhe. Das Aktivitätsspektrum reicht von der Beobachtung europäischer Gesetzgebungs- verfahren von kommunaler Relevanz und der Einflussnahme hierauf über die Durchführung europäischer Projekten mit Partnern aus dem Ausland bis hin zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein sowie der Positionie- rung der Stadt Karlsruhe und ihrer Region in einem größer werdenden Europa. Heinz Fenrich Oberbürgermeister 6 [Rückseite vom Vorwort = leere Seite] 7 Einleitung Die Verflechtungen und Wechselwirkungen zwischen der Politik der Europäi- schen Union und Kommunalpolitik sind trotz der großen Distanz zwischen der supranationalen europäischen und der kommunalen Ebene als dritte Politike- bene im institutionellen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland sehr vielfältig. Kommunale Handlungsspielräume sind einerseits in hohem Maße von der eu- ropäischen Gesetzgebung berührt (siehe Kap. 1). Andererseits bieten die von der Europäischen Union zur Umsetzung ihrer Fachpolitiken aufgelegten Pro- gramme auch für Kommunen Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für kom- munalrelevante Projekte zu erhalten, die in die Förderkulisse der EU passen (siehe Kap. 2). Die hohe Betroffenheit der Kommunen von Entscheidungen der Europäischen Union - insbesondere von Großstädten wie Karlsruhe - spiegelt sich derzeit al- lerdings noch nicht in entsprechenden Mitspracherechten der kommunalen Ebene in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen wider. In diesem Zusammenhang sind die in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Referenden zum vorliegenden Entwurf für eine europäische Verfassung gera- de aus kommunaler Sicht besonders schmerzlich. Mit Inkrafttreten der EU- Verfassung würden wesentliche Verbesserungen für die Stellung der Kommu- nen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union verankert. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sprach sich daher in einer Stel- lungnahme im Dezember 2005 erneut für den vorliegenden EU- Verfassungsentwurf aus und schlug vor, auf den umstrittenen Teil III, der in er- ster Linie aktuelle europapolitische Fragen behandelt, zu verzichten. Aus kom- munaler Sicht ist es daher zu begrüßen, dass das Europäische Parlament An- fang 2006 mit großer Mehrheit für eine „Road Map“ zur Überwindung der euro- päischen Verfassungskrise gestimmt hat. Auch die Europäische Kommission versucht inzwischen, die nach den ge- scheiterten Verfassungsreferenden geforderte „Zeit der Reflexion“ mit dem „Plan D“ für Demokratie, Dialog und Diskussion sowie dem „Weißbuch zur europäischen Kommunikationspolitik“ mit Leben zu füllen, um die Bürger Euro- pas besser zu erreichen und verstärkt auf ihre Anliegen einzugehen. Damit die EU keine abstrakte Größe „in Brüssel“ bleibt, sondern für die Menschen vor Ort stärker erleb- und verstehbar wird, werden Kommunen als ein wichtiger Bünd- nispartner angesehen. Sie sollen aufgrund ihrer unmittelbaren Bürgernähe eine wesentliche Brückenfunktion zwischen der Europäischen Union und den Bürge- rinnen und Bürgern Europas übernehmen. Auch im Hinblick auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung („Lissabon- Strategie“) setzt die Europäische Union ebenfalls verstärkt auf die Städte. Mit dem Arbeitsdokument „Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäfti- gung in den Regionen“ hat die EU-Kommission Ende 2005 erneut die beson- dere Rolle der Städte im Hinblick auf die Lissabon-Strategie unterstrichen und vorgeschlagen, dies bei der Förderkulisse 2007-2013 entsprechend zu berück- sichtigen. 8 Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union („Finan- zielle Vorausschau“) befindet sich die EU-Förderkulisse derzeit wieder in einer Phase der Neuausrichtung. Für die Programmperiode 2007-2013 werden da- mit auch für Kommunen die Partizipationsmöglichkeiten an EU-Programmen festgelegt. Ende 2005 einigten sich die Mitgliedsstaaten im Ministerrat auf einen Kompromiß, der allerdings vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde (sie- he Kap. 3). Schließlich wirkt sich die Erweiterung der Europäischen Union und die Neuaus- richtung der Förderkulisse auch auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein und die Notwendigkeit der Positionierung Karlsruhes und des Oberrheins insgesamt im europäischen Kontext aus (siehe Kap. 4). Ge- meinsam mit den Partnern am Oberrhein ist die Stadt Karlsruhe hier ebenfalls gefordert, den Anpassungsprozess an die veränderten Rahmenbedingungen inhaltlich und institutionell zu gestalten. 1. Kommunalrelevante Auswirkungen der Gesetzgebung der Europäi- schen Union auf Stadt und Region Von den Verordnungen und Richtlinien der EU-Gesetzgebung sind kommunale Belange in vielfältiger Weise berührt, ohne dass Kommunen durch die gültigen EU-Verträge angemessen in die europäischen Entscheidungsprozesse einge- bunden sind. Im Rahmen der Verhandlungen zur Erarbeitung des EU- Verfassungsentwurfs gelang es aufgrund intensiver Überzeugungsarbeit der kommunalen, nationalen und europäischen Spitzenverbände, die Stellung der Kommunen im institutionellen Gefüge Europas erheblich zu verbessern. Der Verfassungsentwurf sieht ein Frühwarnsystem bei Gesetzgebungsakten vor. Indem die nationalen Parlamente Einspruch gegen einen europäischen Gesetzgebungsakt einlegen können, werden in Deutschland Bundestag und Bundesrat frühzeitig am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Darüber hinaus sieht das so genannte „Subsidiaritätsprotokoll“ zur Stärkung des Subsidiari- tätsprinzips vor, dass ein Mitgliedstaat im Namen seines nationalen Parla- ments gegen einen Gesetzgebungsakt Klage vor dem Europäischen Gerichts- hof erheben kann, wenn das Parlament der Auffassung ist, dass die Kompe- tenzordnung Europas zum Nachteil der Mitgliedstaaten nicht eingehalten wor- den sei. In diesem Zusammenhang ist auch dem Ausschuss der Regionen (AdR) ein eigenständiges Klagerecht in Bezug auf solche Gesetzgebungsakte zugeschrieben worden, bei denen die Anhörung des Ausschusses nach der Verfassung vorgeschrieben ist. Der Ausschuss kann darlegen, dass die Rechte der Auschussmitglieder - also auch der Kommunen - nicht gewahrt worden sei- en. Sollte die Europäische Verfassung in Kraft treten, werden auch Kommunen bei europäischen Gesetzgebungsvorhaben die Möglichkeit einer begleitenden Kontrolle haben. Darüber hinaus ist der Ausschuss der Regionen auch insofern gestärkt worden, als ihm ein eigenes qualifiziertes Klagerecht vor dem Europäi- schen Gerichtshof (EuGH) eingeräumt wird, wenn die Interessen seiner Mitglie- der nicht berücksichtigt wurden. Derzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit der EU-Verfassungsentwurf oder zu- mindest Teile davon nach der Ablehnung durch Frankreich und den Niederlan- 9 den sowie der daraufhin selbst verordneten „Reflexionsphase“ über das weitere Vorgehen in Kraft treten werden. Somit wird in näherer Zukunft auf die zahlrei- chen kommunalrelevanten Gesetzgebungsverfahren (siehe Anlage 1) nur mit- telbar Einfluss genommen werden. Auf die wichtigsten Verordnungen und Richtlinien in der Entwurfs-, Verabschiedungs- und Umsetzungsphase sowie aktuellen richtungsweisenden Entscheidungen des Europäischen Ge- richtshof (EuGH) von grundlegender Bedeutung beziehungsweise hoher Ak- tualität wird im folgenden Abschnitt eingegangen. Das Spannungsverhältnis zwischen mitgliedsstaatlicher, insbesondere kommu- naler Daseinsvorsorge und dem Wettbewerbs- und Binnenmarktrecht der Eu- ropäischen Union tritt seit Jahren in vielfältigen Facetten zutage. Der Gemein- same Binnenmarkt kann nur gut funktionieren, wenn auf den Märkten in allen Mitgliedstaaten weitgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Da staatliche Beihilfen den Wettbewerb verzerren können, überwacht die Kommis- sion als unabhängiges Organ durch die Beihilfenkontrolle die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs. Die umfangreichen Marktöffnungsaktivitäten der Europäischen Union stehen insbesondere in Deutschland im Konflikt mit der kommunalen Tradition, selbst wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Nach deutschem Verständnis beinhal- tet die Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene gemeinwohlorientierte Dienstleistungen im Sozial- und Bildungswesen, der Energie- und Wasserver- sorgung, der Abfallbeseitigung, dem Nahverkehr und im Kultur- und Erholungs- bereich und ist ein wesentlicher Teil des im Grundgesetz verankerten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Gemeindeordnungen ermöglichen die Grün- dung kommunaler Einrichtungen zur Erbringung dieser Dienstleistungen. Durch ihre Aktivitäten zur Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens auf der Basis des Gemeinschaftsrechts ist die Europäische Union vor allem auf In- itiative der Kommission einerseits treibende Kraft der Marktöffnungsbemühun- gen. Neben der Öffnung einzelner Märkte (Elektrizität, Telekommunikation) und Aktivitäten zur Öffnung weiterer Sektoren (ÖPNV, Erdgas) versucht die Kommission andererseits einen sektorenübergreifenden Rechtsrahmen zu schaffen. Im Jahr 2003 legte die Kommission dagegen ein „Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ vor, dem 2004 ein Weißbuch zum selben Thema folgte. Darüber hinaus wird der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Urteile erhebliche Präzedenzwirkungen entfalten können, immer häufiger bei Konflikten zwischen konkurrierenden Anbietern angerufen. Beispielhaft sei hier das Urteil zur Altmark Trans GmbH aus dem Jahr 2003 erwähnt. In der Altmark-Trans- Entscheidung hat der EuGH die vier Bedingungen festgelegt, denen eine Aus- gleichsleistung zugunsten eines öffentlichen Unternehmens genügen muss, um nicht als unzulässige staatliche Beihilfe eingestuft zu werden: Das begünstigte Unternehmen ist mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher und klar definierter Verpflichtungen betraut worden. Die Berechnung des Ausgleichs muss objektiv und transparent sein. Der Ausgleich darf nicht die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen übersteigen und, 10 wenn keine Ausschreibung erfolgt ist, ist die Höhe des Ausgleichs auf der Grundlage eines Vergleichs mit einem „durchschnittlichen Unternehmen“ zu bestimmen. Einen weiteren Schritt hin zu höherer Rechtssicherheit in diesem Bereich brachte das von der EU-Kommission verabschiedete „Monti-Paket“. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Ausgleichszahlun- gen erhalten dürfen, ohne dass gegen EU-Beihilferecht verstossen wird. Um Überkompensationen rechtssicher ausschließen zu können, soll die Höhe der Zuschüsse durch Ausschreibung oder Wirtschaftlichkeitsvergleich ermittelt wer- den. Eine ausreichende Abstimmung zwischen der kommunalen Daseinsvorsorge und dem europäischem Wettbewerbsrecht erfordert darüber hinaus eine klare Abgrenzung sog. „wirtschaftlicher Dienstleistungen“ von den „nichtwirt- schaftlichen Dienstleistungen“, weil nur im ersten Fall das europäische Wettbewerbsrecht – und insbesondere das Beihilfenrecht - greifen (vgl. hierzu „Monti-Paket“). Rechtsunsicherheit besteht auch noch in der Frage, wann es sich um lokale Dienstleistungen handelt, die den Binnenmarkt nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen und damit ebenfalls vom europäischen Wettbe- werbsrecht ausgenommen sind. Hinsichtlich der Anwendung des Beihilfenrechts auf Leistungen der Da- seinsvorsorge hat die EU-Kommission Mitte 2005 entschieden, dass Aus- gleichszahlungen an Unternehmen, deren Jahresumsatz insgesamt weniger als 100 Mio. € beträgt und die jährlich eine Ausgleichszahlung von weniger als 30. Mio. € für die erbrachten Dienstleistungen erhalten, mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind und demzufolge nicht bei der EU-Kommission gemeldet werden müssen (Notifizierungspflicht). Auch im Bereich des Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zu- sammenarbeit fällte der EuGH mehrere Urteile zur Erhöhung der Ausschrei- bungspflichten. So schließt bereits eine - auch nur minderheitliche - Beteiligung Dritter an einem öffentlichen Unternehmen bereits aus, dass Leistungen direkt vergeben werden können, ohne diese zuvor ausschreiben zu müs- sen.(Rechtssache „Stadt Halle“ C-26/03). In der Rechtssache „Spanien“ C- 84/03 erklärte der EuGH ein spanisches nationales Gesetz für nichtig, das in- terkommunale Zusammenarbeit generell von Ausschreibungsverpflichtungen befreien sollte. Auf Initiative deutscher Kommunalvertreter wird es 2006 im Eu- ropäischen Parlament eine Anhörung zum Thema europäische Rechtsbestim- mungen und interkommunale Zusammenarbeit geben. Die EU-Kommission hat im Juli 2005 den nunmehr dritten Vorschlag einer Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht (KOM(2005) 319), die die noch geltende EU-Verordnung 1191/69 ablösen soll. Der Verordnungsvorschlag regelt, unter welchen Rah- menbedingungen und aufgrund welcher Verfahren öffentliche Personenver- kehrsleistungen im Schienen- und Straßenverkehr erbracht werden können, wenn ausschließliche Rechte für die Betreiber gewährt oder Ausgleichsleistun- gen jeder Art für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch die 11 öffentliche Hand bewilligt werden. Die Dienstleistungsverträge haben befristete Laufzeiten von höchstens acht Jahren für Busverkehrsdienste und 15 Jahren für Schienenverkehrsdienste. Diese Dienstleistungsaufträge sind im Regelfall bei der Beauftragung Dritter im Wege einer Ausschreibung zu vergeben. Aller- dings haben kommunale Aufgabenträger die Wahlmöglichkeit zur Eigenproduk- tion oder unter bestimmten Bedingungen zur Direktvergabe an einen internen Betreiber. Die Europäische Union hat die bisher vier bestehenden Richtlinien zur Förde- rung des Binnenmarktes im öffentlichen Auftragswesen überarbeitet und in zwei Richtlinien zusammengefaßt. Die Richtlinie 2004/18/EG zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sowie die Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Ener- gie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste dienten der Erhöhung der Schwellenwerte zur Ausschreibungspflicht und der Einführung neuer For- men der elektronischen Vergabe. Beide Richtlinien mußten bis Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland schreibt vor, dass die Lärmminderung an hochfrequentierten Verkehrswegen und in Bal- lungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern bis Mitte 2007 in so genannten „Strategischen Lärmkarten“ erfasst werden müssen. Dabei sind EU-weit ein- heitliche Lärmindizes zu beachten. Bis Mitte 2008 müssen für diese Ballungs- räume und Verkehrswege unter der Beteiligung der Öffentlichkeit Aktionspläne erarbeitet sein, die Lärmminderungsmaßnahmen enthalten. Im Gegensatz zur Feinstaub-Richtlinie gibt es jedoch keine einheitlichen Grenzwertvorgaben. Die Richtlinie 1999/30/EG über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoff- dioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft vom 22.04.1999 und der 22. BimSchV vom 11.09.2002 führte in vielen Großstädten – jedoch nicht in Karlsruhe - zu einer zu häufigen Überschreitung des verschärften Grenzwerts, der an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden darf. Im Herbst 2005 legte die EU-Kommission eine „thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung“ [KOM (2005) 446] und einen Richtlinien- vorschlag zur Luftqualität [KOM (2005) 447] vor. Schwerpunkte der Kommissi- onsvorschläge sind die Einführung verbindlich einzuhaltender Messwerte für die noch feinere Partikelart PM2,5 zusätzlich zur bereits existierenden PM10- Messung („Feinstaub“) und die Zusammenfassung der bestehenden Rechts- vorschriften zur Luftqualität in einer Richtlinie. Die Richtlinie 97/11/EG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei be- stimmten öffentlichen und privaten Projekten betrifft Kommunen bei Zu- ständigkeit für die Zulassung eines Projekts, als Vorhabenträger oder als am Verfahren beteiligte Stelle. Die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme legt einen Min- destrahmen zur Berücksichtigung voraussichtlich erheblicher Umweltauswir- kungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen fest und verpflichtet Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung bei der Planauf- stellung zur Durchführung einer Umweltprüfung. Beide Richtlinien wurden bei 12 der Novellierung des BauGB 2004 berücksichtigt. Erheblichen Einfluß auf die kommunale Bauleitplanung haben auch Schutzgebietsausweisungen auf Basis der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so- wie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Vogelschutzgebiete. Anfang 2006 hat die Europäische Kommission die bereits lange erwartete „thematische Strategie für die städtische Umwelt“ [KOM (2005) 718] verab- schiedet. Entgegen der ursprünglichen Intention, über eine Richtlinie alle Städte in der Europäischen Union über 100.000 Einwohner zur Erstellung detaillierter Umwelt- und Nahverkehrspläne zu verpflichten, beinhaltet die vorgelegte Stra- tegie keine legislativen Maßnahmen, sondern besitzt nur empfehlenden Cha- rakter. So stellt die Kommission in Aussicht, noch im Jahr 2006 technische Leit- linien für eine integrierte städtische Umweltpolitik veröffentlichen zu wollen. Die Kommission ruft darüber hinaus die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Kommunen bei der Umsetzung von Umweltvorschriften mehr und ggf. auch in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Zudem prüft die Kommission derzeit die Möglichkeit, ein europäisches Rahmenprogramm zum Austausch vorbildlicher Praktiken und Verfahren aus dem Bereich der städtischen Umwelt zu initiieren. Im September 2004 hat die Kommission der Europäischen Union einen Richt- linienvorschlag zur Aktualisierung der Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt. Er sieht vor, dass das Abweichen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (derzeit 48 Stunden) zwar weiterhin möglich, aber strenger gehandhabt werden soll. Bereitschaftsdienstzeit, während der nicht gearbeitet wird, soll nicht als Arbeits- zeit angerechnet werden. Demgegenüber vertritt das Europäische Parlament bisher die Auffassung, dass Bereitschaftsdienstzeit zur Arbeitszeit zählen. Die endgültige Ausgestaltung der Richtlinie wird Kommunen als Arbeitgeber v.a. in jenen Sektoren betreffen, in denen Bereitschaftsdienste erforderlich sind (städt. Krankenhäuser, Feuerwehr). Unmittelbar vor der Erweiterung der Europäischen Union verabschiedete die Europäische Union die gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (EG-Verordnung Nr. 884/2004). Nicht zuletzt aufgrund der intensiven Bemühungen der Initiative „Magistrale für Euro- pa“ gelang es, die „Magistrale für Europa“ als prioritäres TEN-Projekt 17 zu verankern (offizielle Bezeichnung: Eisenbahnachse „Paris-Strasbourg-Stuttgart- Wien-Bratislava“). Gleichzeitig änderte die Europäische Union die Kriterien für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (EG-Verordnung Nr. 807/2004). Beispielsweise können bei grenzüberschreiten- den Abschnitten nun bis zu 30 % der Investitionen aus TEN-Mitteln gefördert werden. Zur besseren Koordinierung der Ausbauaktivitäten zwischen den Mit- gliedsstaaten beauftragte die EU bei insgesamt 5 Projekten, denen sie beson- ders hohe Priorität einräumt, sog. „EU-Koordinatoren“. Der zuständige EU- Koordinator für das prioritäre TEN-Projekt 17 ist seit Juli 2005 der ungarische Diplomat und erste ungarische EU-Kommissar, Péter Balázs. Er wird der EU im Sommer 2006 seinen ersten Projektbericht vorlegen. 13 2. Aktuelle und geplante EU-Projekte der Stadt Karlsruhe Neben der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen nutzt die Europäische Union zur Förderung der Umsetzung ihrer politischen Ziele vor allem Struktur- fonds- und Aktionsprogramme (siehe Kap. 3). Über finanzielle Anreize dieser Programme sollen weitere Akteure – u.a. auch Kommunen - zur Teilnahme be- wegt werden, um dadurch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik zu leisten. Zum Teil existieren auch immaterielle Anreize zur Teilnahme, etwa durch die offizielle Anerkennung als EU-Projekt. Kommunen sind daher gefordert, laufend und systematisch zu überprüfen, in- wieweit die Teilnahme an EU-Programmen der Umsetzung eigener, kommuna- ler Entwicklungsziele dienen kann. Der Nutzen einer EU-Projektteilnahme sollte dabei nicht allein auf die die etwaige Kofinanzierung, den finanziellen Mehrwert reduziert werden. Nicht zu unterschätzen sind darüber hinaus der fachliche Mehrwert durch Gewinn vom „Know-how“ anderer sowie der „Vernetzungs- mehrwert“ durch Kontakte zu Projektpartnern, die wiederum als Basis für weite- re Aktivitäten dienen können. Auch werden nicht alle Projekte der Stadt Karls- ruhe mit europäischer Ausrichtung finanziell von der EU unterstützt. Die Übersicht der europäischen Projekte der Stadt Karlsruhe (siehe Anlage 2) zeigt, dass städtische Dienststellen und Gesellschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sowohl im Bereich der Strukturfonds als auch im Bereich der Aktionsprogramme eine Vielzahl der Programme nutzen bzw. genutzt haben. Im Rahmen der Strukturfonds laufen mehrere Projekte des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförde- rung. Dabei handelte es sich um sowohl um Maßnahmen in der Trägerschaft von städtischen Dienststellen und Gesellschaften als auch um Projekte in Trä- gerschaft Dritter, teilweise unter inhaltlicher und/oder finanzieller Beteiligung der Stadt Karlsruhe bzw. der ARGE Jobcenter Karlsruhe. In der Gemeinschaftsi- nitiative INTERREG nutzt die Stadt Karlsruhe durch die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit alle drei INTERREG- Ausrichtungen vor allem für Projekte für Wirtschaftsförderung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Umweltschutz. Außerdem partizipiert die Stadt Karlsruhe am arbeitsmarktpolitischen Programm der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Im Bereich der Aktionsprogramme werden vor allem EU-Projekte in den Berei- chen Kultur, Städtepartnerschaften, aktive Bürgerschaft und Jugend durchge- führt. Auch das ZKM (Träger: Stadt Karlsruhe/Land Baden-Württemberg mit eigener EU-Koordinationsstelle des Landes) zählt hierzu. Bei den EU- Aktivitäten ohne finanzielle Zuschüsse engagiert sich die Stadt v.a. bei zahlrei- cher kulturellen Veranstaltungen mit Europabezug. Ferner ist die Stadt ver- pflichtet statistische Erhebungen für die EU durchzuführen und diese Daten an, die europäische Statistikstelle „Eurostat“ zur weiteren Auswertung weiterzulei- ten. 14 3. Geplante Förderkulisse der Europäischen Union (2007-2013) Die laufende Programmperiode der Strukturfonds und -instrumente der EU läuft Ende Dezember 2006 aus. Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen sind derzeit mit der Vorbereitung der nächsten Pro- grammperiode 2007-2013 für voraussichtlich 27 Mitgliedstaaten beschäftigt. Derzeit wird ein Paket neuer Verordnungen über die Durchführung der Struk- turfonds diskutiert. Das von der EU-Kommission im Juli 2004 vorgeschlagene Verordnungspaket (KOM(2004) 492,494, 495, 496) umfasst eine allgemeine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Instrumente sowie ge- sonderte Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds. Außerdem wird eine neue Verordnung vorgeschlagen, die den Mitgliedstaaten und Regionen einen fakultativen Rahmen für die Schaffung von Behörden für grenzüberschreitende Kooperationen vorgibt. Der Entwurf sieht vor, einerseits einer verstärkten Ausrichtung auf strategi- sche Ziele der EU - insbesondere die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum (Lissabon-Strategie) - Rechnung zu tragen und anderseits eine ins- besondere aufgrund der EU-Erweiterung notwendige Mittelkonzentration zu erreichen. Die bisherigen drei Ziele und vier Gemeinschaftsinitiativen der Kohä- sionspolitik sollen durch drei reformierte Gemeinschaftsprioritäten ersetzt wer- den. Positiv zu bewerten ist aus großstädtischer Sicht, dass künftig bei allen drei Prioritäten stadtspezifische Probleme - die sog. „städtische Dimension“ - stärker berücksichtigt werden sollen. Die erste Priorität „Konvergenz“ soll jene Regionen mit dem größten Ent- wicklungsrückstand unterstützen. Sie richtet sich, wie die bisherige Ziel 1- Förderung an Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unter 75% des EU-Durchschnitts liegt und kommt für Stadt und Region Karlsruhe auch künftig nicht in Betracht. Die zweite Priorität „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ zur „Antizipation und Förderung des Wandels“ umfasst künftig mit Ausnahme der bereits unter der „Konvergenz“ (Priorität 1) geförderten Regionen das ge- samte EU-Gebiet. Auch in diesen Regionen besteht ein Bedarf nach Förderung, denn nach Auffassung der Kommission müssen sich nicht nur die rückständig- sten, sondern alle Mitgliedstaaten und Regionen den aktuellen gesellschaftli- chen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellen. Daher werden Förder- mittel dieser Priorität zusammenfasst (bisherige Ziele 2 und 3) und nicht mehr wie bisher gebietsabhängig, sondern thematisch vergeben. Im Gegensatz zu bisherigen „Ziel-2-Regelung“ eröffnet sich für die Stadt Karlsruhe künftig die Möglichkeit, an Programmen zur Entwicklung frühzeitiger Anpassungsstrategien an den wirtschaftlichen Wandel in den Sektoren Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Unternehmertum, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Erreichbarkeit sowie der Entwicklung integrativer Arbeits- märkte teilzunehmen. Durch die dritte Priorität „Europäische territoriale Kooperation“, die sich auf die Erfahrungen mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG stützt und die 15 Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des EU- Territoriums anstrebt, soll die Kooperation auf drei Ebenen vertiefen: in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch gemeinsame Programme, in der Zusammenarbeit in transnationalen Räumen sowie im Rahmen von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch in der gesamten Union. Die Stadt bzw. Region Karls- ruhe wird auf allen drei Kooperationsebenen – interregional, transnational und grenzüberschreitend - teilnehmen können. Nachdem der Bund inzwischen sei- ne Haltung aufgegeben hat, „alte“ Binnengrenzen wie etwa zwischen Frank- reich und Deutschland nicht mehr zu fördern, wird es auch in der Programmpe- riode 2007-2013 am Oberrhein noch Mittel zur Förderung der grenzüberschrei- tenden Zusammenarbeit geben. Die endgültige Finanzausstattung der Strukturfonds und Aktionsprogram- me steht derzeit noch nicht fest. Zwar hatte die EU-Kommission schon ein Ge- samtvolumen inklusive dessen Aufteilung auf die einzelnen Programmkompo- nenten vorgeschlagen. Inzwischen haben sich auch die Staats- und Regie- rungschefs der EU im Dezember 2005 auf einen EU-Finanzrahmen für die Jah- re 2007 bis 2013 einigen können, der sich allerdings deutlich vom ursprüngli- chen Kommissionsvorschlag unterscheidet (862 Mrd. € statt 1.025 Mrd. €). Da- von entfallen 308 Mrd. € auf die Strukturfonds (251 Mrd. € für das Konvergenz- Ziel, 49 Mrd. € für „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie 8 Mrd. € für die „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“). Nachdem der Fi- nanzkompromiss des Rates vom Europäischen Parlament im Januar 2006 mit deutlicher Mehrheit mit dem Argument der Unterfinanzierung abgelehnt wurde, muss nun zwischen EU-Parlament, den nationalen Regierungen und der Kom- mission weiter verhandelt und ein Kompromiss erzielt und eine interinstitutio- nelle Vereinbarung getroffen werden. Erst danach können die insgesamt fünf Strukturfondsverordnungen verabschiedet werden. Auch die thematischen Ak- tionsprogramme werden für die Programmperiode 2007-2013 neu definiert werden (siehe Anlage 3). 4. Kooperationen zur Positionierung von Stadt und Region in Europa Um als weltoffener und attraktiver Lebens-, Wirtschafts-, Forschungs- und Kul- turraum wahrgenommen zu werden, engagiert sich die Stadt Karlsruhe in der Regel im Verbund mit geeigneten Partnern in verschiedenen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen territorialen Kooperationen wie der regionalen Kooperation der TechnologieRegion Karlsru- he mit europäischer Ausrichtung, der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein (REGIO PAMINA sowie gesamter Oberrhein) sowie speziellen Kooperationen im Rahmen der Städtepartnerschaften, der Initiative „Magistrale für Europa“ sowie der Bewerbung zur „Europäischen Kulturhauptstadt 2010“. Die aus der Völkerverständigungsbewegung hervorgegangenen Städtepart- nerschaften mit Nancy, Nottingham, Halle, Krasnodar und Temeswar dienen neben der Pflege der Beziehungen auch dazu, Karlsruhe bei den Bürgerinnen und Bürgern in den europäischen Partnerstädten positiv darzustellen. Im Jahr 2005 lag der Schwerpunkt auf den Feierlichkeiten zum 50jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Nancy. Aufgrund der bereits bestehenden bewährten 16 Kontakte eignen sich Städtepartnerschaften für die Intensivierung der themen- bezogenen Zusammenarbeit. Dies wird durch die thematische Ausrichtung des EU-Aktionsprogramms zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft unterstützt. Um eine angemessene Außenwirkung auf der europäischen Bühne entfalten zu können, ist die Stadt Karlsruhe aufgrund ihrer Größe zunehmend darauf ange- wiesen, in verschiedenen Bereichen weitere Kooperationen und Allianzen mit geeigneten Partnern einzugehen. Wirtschaftlicher Erfolg und Lebensqua- lität für die Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend von der regionalen Ebene abhängig. Investitionsrelevante Planungen und Verkehrsanbindungen, Wirt- schaftsnetzwerke und Forschungskooperationen, unbürokratische Verwaltun- gen und attraktive Lebensumfelder – zahlreiche ausschlaggebende Standort- faktoren sind regionale Faktoren. Selbst Millionenstädte treten im „Europa der Regionen“ nicht mehr für sich alleine, sondern im Verbund in größeren Ein- heiten auf. Im internationalen Standortwettbewerb um Wachstum, Wohl- stand, Arbeitsplätze und Lebensqualität spielen folglich zunehmend Regionen und nicht Städte, Bundesländer oder Nationalstaaten die Schlüsselrolle. Regio- nen konkurrieren heute international besonders um die besten Fach- und Füh- rungskräfte. Dieser Wettbewerb wird sich durch den demographischen Wandel künftig massiv verschärfen. Die TechnologieRegion Karlsruhe begegnet dem sich verschärfenden Stand- ortwettbewerb mit einem neuen Dachmarkenkonzept. Sie hat damit die Wei- chen gestellt, um künftig mit einem modernen Erscheinungsbild und klaren Pro- filen als Wirtschafts-, Forschungs- und Kulturregion ihre Stärken bei Mei- nungsbildnern, Multiplikatoren und Entscheidern international zu vermarkten. Dabei setzt die TechnologieRegion Karlsruhe auf eine enge Zusammenarbeit mit europäisch ausgerichteten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kulturinstitutionen in der Region. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist eng in regionale Netzwerke mit europäi- scher Dimension eingebunden. Gemeinsam mit dem Raum Pforzheim und weiteren Partnern trägt die TechnologieRegion Karlsruhe die Initiative KEIMfo- rum e.V. für Existenzgründung und Innovationsmanagement aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dreimal wurde die Technologieregion Karlsruhe bereits mit dem "Award of Excellence“ der Europäischen Union für die Stär- kung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes ausgezeichnet. Über diese Aktivitäten sind Stadt und TechnologieRegion Karlsruhe in zahlreiche europäi- sche Netzwerke zu Technologietransfer, Existenzgründung und Clusterkoope- rationen wie Gate2Growth, PAXIS, KREO und CLOE eingebunden. Mit der Bewerbung Karlsruhes zur Europäischen Kulturhauptstadt ist es gelungen, das Motto „Mit Recht. Karlsruhe“ und vor allem dessen Inhalt, die Verknüpfung von Recht und Kultur, zu einem bundesweit und europaweit un- verwechselbaren und beachteten kulturellen Markenzeichen für Karlsruhe zu entwickeln. Sowohl die Bevölkerung als auch die großen und kleinen Wissen- schafts- und Kulturinstitutionen identifizieren sich mit diesem Generalthema. Durch die vier Leitprojekte der Kulturhauptstadtbewerbung, die sich unter der Dachmarke „Mit Recht. Karlsruhe“ bündeln, wird das Thema weiter verfolgt. Der Platz der Grundrechte ist seit Herbst 2005 eingeweiht, die Umwandlung des 17 Schlachthofgeländes zum „Kreativpark Ost“ hat seinen entscheidenden Impuls durch die Kulturhauptstadtbewerbung erhalten. Das "Europäische Haus der Gerechtigkeit" war als Hauptspielort des Kultur- hauptstadtjahres 2010 gedacht. Hier sollte über die kulturellen Werte Europas diskutiert werden - am Beispiel der Rechtssysteme, die sich die einzelnen Län- der geben und damit ihre Wertesysteme widerspiegeln. Da Karlsruhe im Jahr 2010 keinen Hauptspielort benötigt, wurde der Name des zentralen Projekts ("Haus") verlassen und in „The Karlsruhe Platform“ umgewandelt. Karlsruhe soll sich zu einer zentralen Plattform für die „Wertediskussion Europas“ entwik- keln. Es konnte eine bundesweite Kulturstiftung als finanzielle und geistige Un- terstützerin für das Projekt gewonnen werden. Im Jahr 2007 werden ein großer internationaler Kongress und ein begleitendes Kulturfestival stattfinden. Und auch der "Europäische Stadtbrief" wird weiter geschrieben. Auf der ideellen Basis des Karlsruher Privilegienbriefs von 1715 setzt er sich mit Problemen und Aufgaben der europäischen Stadt im 21. Jahrhundert auseinander und zeigt Lösungswege auf, die gemeinsam mit den Bürgern entwickelt werden soll. Das nächste internationale Treffen ist für 2006, die Fertigstellung ist für das Jahr 2015 geplant. Karlsruhe möchte einen Beitrag zur aktiven Entwicklung einer europäischen Identität beitragen, indem eine zentrale Anlaufstelle mit europäi- scher Ausrichtung für die Themen an der Schnittstelle von Kultur und Recht etabliert wird. Der hiermit verbundene Imagegewinn dient der Attraktivität Karls- ruhes als (Kultur-)Tourismus-Standort. Auch die seit nunmehr 3 Jahrzehnten institutionalisierte und ausgebaute grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein richtet ihren Blick inzwischen verstärkt nach außen. Neben dem Abbau existierender grenzbe- dingter Nachteile und der grenzüberschreitenden Abstimmung in Entwicklungs- fragen zum Wohle der Bürger wird die Rolle des Oberrheins in einem vergrö- ßerten Europa und dessen Außenwahrnehmung als zunehmend wichtiger er- achtet. In diesem Zusammenhang zu nennen wären beispielsweise das INTERREG-Marketing-Projekt PEP (Promotion de l’Espace PAMINA) des Clubs der Wirtschaftsförderer der Regio PAMINA oder der im Februar 2006 von der Oberrheinkonferenz veranstaltete 10. Dreiländerkongress, der sich mit der „Zu- kunft des Oberrheins in einem erweiterten Europa“ beschäftigte. Diese Entwicklung wird für den Oberrhein auch durch Zielsetzungen der Lan- des- und Bundespolitik verstärkt. Im Landesentwicklungsplan des Landes Baden-Württemberg (2002) wurde definiert, dass der „Europäische Verflech- tungsraum Oberrhein“ insgesamt nachhaltig, vernetzt und grenzübergreifend als Zukunftsregion entwickelt werden soll und „im Sinn einer Europäischen Me- tropolregion zu behandeln“ sei. Die Stadt Karlsruhe hat daraufhin die Initiative zur Gründung des „Europäischen Städtenetzes Oberrhein“ mit allen größe- ren Städten des Oberrheins – von Basel bis Mannheim - ergriffen. Der Bund will mit der Anerkennung „Europäischer Metropolregionen“ (EMR) die Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung Deutschlands fördern. Durch ihre gezielte Förderung soll die Kon- kurrenzfähigkeit Deutschlands gestärkt und damit auch ein Beitrag zur wirt- schaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt („Lissabon-Strategie“) erbracht werden. Nachdem 1995 zunächst sieben Metropolregionen ausge- 18 wählt wurden, ernannte die Ministerkonferenz für Raumordnung im April 2005 vier weitere Regionen zu „Europäischen Metropolregionen“, darunter auch die Metropolregion Rhein-Neckar. Diese Anerkennung und die Gründung des „Verbands Rhein-Neckar“ im Januar 2006 führte zu einer intensiven Diskus- sion am Oberrhein, welchen Weg der Oberrhein insgesamt künftig einschlagen solle und welche Rolle der Stadt Karlsruhe bzw. der TechnologieRegion Karls- ruhe hierbei zukommen solle. Im Rahmen eines Treffens der Landräte und Oberbürgermeister der Oberzen- tren Anfang 2006 sowie Vertretern der badischen Regionalverbände wurde ver- einbart, sich als trinationale „Europäische Metropolregion Oberrhein“ ohne dominierendes Zentrum zu positionieren. Dabei sollen die bereits existierenden Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen angepaßt werden. Aufbauend auf der Grundlage eines in Auftrag gegeben Gutachtens zur Herausarbeitung der Stärken und des Profils der Region im Vergleich zu anderen europäischen Regionen sollen in einem Workshop die genauen Ziele definiert und mögliche Wege dorthin erarbeitet werden. Dabei kommt der Wirtschaft eine besondere Rolle zu. Auch die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und die Kulturein- richtungen sollen eng eingebunden werden. Wesentlich für den Erfolg wird hierbei die Einbindung der Partner aus Frankreich und der Schweiz sein, in de- ren Ländern ebenfalls Konzepte zur Stärkung der jeweiligen Metropolräume entwickelt werden. In einem für europäische Metropolregionen zentralen Handlungsfeld, der best- möglichen Integration in die transnationalen Verkehrsnetze, ist die Stadt Karls- ruhe seit langem federführend in der Initiative „Magistrale für Europa“ zur Förderung des Ausbaus der Bahnverbindung Paris-Strasbourg-Karlsruhe- Stuttgart-München-Wien-Bratislava-Budapest aktiv. Durch das stetige Engage- ment gelang es, die „Magistrale für Europa“ als eines von nur fünf vorrangigen EU-TEN-Projekten zu verankern, dessen Verwirklichung durch einen EU- Koordinator (Péter Balázs) unterstützt wird. Bei den harten Verteilungskämpfen um EU-Investitionsmittel für den Ausbau bringt die „Magistrale für Europa“ den im Vergleich zu anderen europäischen Schienenkorridoren einzigartigen Vorteil ein, entlang des gesamten Korridors eine strategische Allianz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Wirtschaft geschlossen zu haben. Als konkrete Erfolge mit unmittelbaren Vorteilen für Karlsruhe sind insbesonde- re die im März 2006 zwischen Deutschland und Frankreich getroffene Finanzie- rungsvereinbarung zum Neubau der Rheinbrücke Strasbourg-Kehl bis 2010 sowie die Ankunft des TGV Est ab Juni 2007 mit Halt in Karlsruhe (vier Zugpaa- re Paris-Stuttgart bzw. München) zu werten. 19 5. Ausblick zu thematischen Schwerpunkten und zur Organisation der Europaarbeit der Stadt Karlsruhe Die kommunale Europaarbeit der Stadt Karlsruhe sollte sich künftig auf folgen- de thematische Schwerpunkte konzentrieren: Kontinuierliche Beobachtung kommunalrelevanter Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union und - in Kooperation mit deutschen und europäi- schen kommunalen Spitzenverbänden - die Nutzung aller Einflussmöglich- keiten zur Wahrung kommunaler Interessen, Systematische Auswertung der EU-Förderkulisse der Programmperiode 2007-2013 und Teilnahme an jenen EU-Projekten, die der Umsetzung Karls- ruher Entwicklungsvorstellungen dienen, Aktive Rolle der Stadt Karlsruhe bei der institutionellen Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Kooperationsstrukturen am Oberrhein mit dem Ziel einer Stärkung der positiven Außenwahrnehmung von Stadt, Technolo- gieRegion Karlsruhe, Regio PAMINA sowie des Oberrheins insgesamt in der erweiterten Europäischen Union, Pflege und Ausbau strategischer Partnerschaften in der Europäischen Union (wie z. B. Initiative „Magistrale für Europa“, TechnologieRegion Karlsruhe, Städtenetze, etc.). Die Stadt Karlsruhe kann der facettenreichen kommunalen Europaarbeit - einer typischen Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe - nur durch eine arbeitstei- lige Organisation gerecht werden. Das gewählte Organisationsmodell hat sich grundsätzlich bewährt und sollte auch in Zukunft beibehalten werden. Neben der unmittelbaren Unterstützung des Oberbürgermeisters in regionalen, grenz- überschreitenden und europäischen Belangen ist die Koordinierungsstelle für europäische und regionale Beziehungen (EURegKA) verwaltungsintern u.a. mit koordinierenden, abstimmenden und beratenden Aufgaben europäischer Akti- vitäten betraut. Die jeweilige fachspezifische Europaarbeit wird von den ent- sprechenden Dienststellen/Gesellschaften geleistet. Die Europaarbeit der Stadt Karlsruhe wird umso erfolgreicher sein, je besser der wechselseitige Austausch europarelevanter Informationen und gegenseiti- ger Unterstützung bei europäischen Aktivitäten innerhalb der Verwaltung ist (zwischen den Dienststellen/Gesellschaften und EURegKA sowie zwischen den Dienststellen/Gesellschaften untereinander). Hierzu dient u.a. die „Europa-AG“. 20 Anlagen 1Kommunalrelevante Gesetzgebung - Übersicht 2Aktuelle und geplante EU-Projekte der Stadt Karlsruhe: 2.1 Abgeschlossene EU-Projekte 2.2 Laufende EU-Projekte 2.3 Beantragte EU-Projekte 2.4 EU-Projektideen 2.5 Sonstige Europaaktivitäten ohne EU-Mittel 3Geplante Förderkulisse der Europäischen Union (2007-2013) - Grafik 4Kooperationen und Netzwerke - Übersicht Hinweise zu Anlage 2: Dienststelle/Gesellschaft: Sind mehrere Dienststellen/Gesellschaften an einem Projekt beteiligt, werden alle Beteiligten in alphabetischer Reihenfolge genannt. Besonderheit bei den AFB-Arbeitsförderungsbetreiben gGmbH: Die dortige Geschäftsstelle für den ESF-Arbeitskreis Stadt Karlsruhe konnte in der aktuellen Förderperiode 2000-2006 ESF-Mittel in Höhe von insgesamt 4,4 Mio € für Projekte mit einem Gesamtvolumen von 10,5 Mio € akquirieren. In der Anlage sind jedoch nur die Projekte zusammengefasst, die in städtischer Pro- jekt(mit)trägerschaft stehen. Unberücksichtigt blieben Projekte in Trägerschaft Dritter bzw. solche Projekte, die mit Mitteln des ARGE Jobcenters Karlsruhe kofinanziert werden. Anteil Karlsruhe: Steht für "Städtische Kofinanzierung", d.h. entweder eine rein finanzielle Beteili- gung und/oder Sach- und Personalkosten (inkl. Reisekosten). ZKM: Die Projekte des ZKM werden von der dortigen EU-Koordinationsstelle des Landes Baden-Württemberg in Eigenregie beantragt und durchgeführt. 21 Anlage 1 Kommunalrelevante Gesetzgebung Folgende Rechtsvorschriften und Rechtsprechungen wurden von den städti- schen Dienststellen und Gesellschaften genannt: Verordnungen: Finanzwesen: Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 mit Durch- führungsbestimmungen zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, zur Mo- dulation und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Ver- ordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direkt- zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stüt- zungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit ge- meinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- politik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungsle- gungsstandards Strukturfonds: Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds Umwelt/Naturschutz:Rückfragen Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Über- wachung des Handels Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwa- chung des Handels Verkehr: Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorge- hen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbun- denen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnen- schiffsverkehrs 22 Richtlinien: Binnenmarkt: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Ge- meinschaft im Bereich der Wasserpolitik Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. De- zember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnen- markt Datenschutz: Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken Finanzwesen: Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Janu- ar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen Gesundheit/Arbeitsschutz(Rückfragen) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklä- rung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewer- tung und Bekämpfung von Umgebungslärm Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umwelt- belastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkei- ten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Gleichberechtigung: Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Ver- wirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum berufli- chen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR) Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des 23 Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen Umwelt/Naturschutz:Rückfragen Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentli- chen und privaten Projekten Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürli- chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten Vergabewesen: Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- aufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste Verkehr: Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14. September 2000 zur Änderung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein (Text von Bedeu- tung für den EWR) Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdoku- mente für Fahrzeuge Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein Zoo/Veterinärwesen: Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtli- chen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie dies- bezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen 24 Rechtsprechung: Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 13. Januar 2005. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 93/36/EWG und 93/37/EWG - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Anwendungsbereich - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Kooperationsvereinbarungen zwischen Verwaltungen - Begriff des Auftrags - Anwendung des Verhandlungsverfahrens in Fällen, die nicht in der Richtlinie aufgeführt sind. Rechtssache C-84/03. Sammlung der Rechtsprechung 2005 Seite I-00139 Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 11. Januar 2005. Stadt Halle und RPL Recyclingpark Lochau GmbH gegen Arbeitsgemeinschaft Thermische Restabfall- und Energieverwertungsanlage TREA Leuna. Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Naumburg - Deutschland. Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabe ohne öf- fentliche Ausschreibung - Vergabe des Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen - Gerichtlicher Rechtsschutz - Richtlinie 89/665/EWG. Rechtssache C-26/03. Sammlung der Rechtsprechung 2005 Seite I-00001 Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juli 2003. Altmark Trans GmbH und Regierungspräsidium Magdeburg gegen Nahver- kehrsgesellschaft Altmark GmbH, Beteiligte: Oberbundesanwalt beim Bundes- verwaltungsgericht. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland. Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt, Vorort und Regionalverkehr - Öffentliche Zuschüsse - Begriff der staatlichen Beihilfe - Ausgleichszahlung als Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Rechtssache C-280/00. Sammlung der Rechtsprechung 2003 Seite I-07747 Entwürfe • Energieeffizienzrichtlinie • Entwurf einer Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt • "Monti-Paket" - Wettbewerbs- und beihilferechtliche Regelungsvorschläge • Dritter Vorschlag einer Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdien- ste auf Schiene und Straße 25 [Anlage 2: Siehe sep. Excel-Datei - wird in der Druckversion hier einge- fügt!]] 26 [Anlage 3: Siehe sep. PowerPoint-Datei - wird in der Druckversion hier eingefügt!]] 27 Anlage 4 Kooperationen und Netzwerke Folgende Kooperationen/Netzwerke mit europäischer Ausrichtung (in alphabeti- scher Reihenfolge) wurden von den städtischen Dienststellen und Gesellschaf- ten (Ansprechpartner in Klammer) angegeben: Centre Culturel Franco-Allemand (Kulturamt) CLOE - Clusters Linked Over Europe (Wifö) Club der Wirtschaftsförderer in der Regio PAMINA (Wifö) Deutscher Städtetag (EURegKA) EAZA - European Association of Zoos and Aquaria (Zoo) EAZWV - European Association of Zoo- and Wildlife Veterinarians (Zoo) EFIP - Europ. Verband der Binnenhäfen (Rheinhafen) ESOR - Europäisches Städtenetz Oberrhein (EURegKA) ESF-Arbeitskreis Stadt Karlsruhe (Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH) Europäische Frauenlobby (Frauenbüro) Europa-Union (AfSta, EURegKA) Goetheinstitute (Dez. 5) Initiative „Magistrale für Europa" (EURegKA, PIA) Jugend für Europa (StJA) KREO - Karlsruhe/Rhône-Alpes/Emiglia Romana/Oxfort (Wifö) Oberrheinkonferenz (EURegKA) Oberrheinkonferenz - AG Jugend (StJA) Oberrheinrat (EURegKA) OSA-Tesma - open system architecture for telematic applications in municipal administrations (VLW) PAMINA - Jugendbüro (StJA) PAMINA - Rheinpark (GBA) PEP - Promotion d ́Espaces Pamina (Wifö) Regionalverband Mittlerer Oberrhein (EURegKA) Regio Pamina (EURegKA, Kulturamt) RGRE - Rat der Gemeinden und Regionen Europas (EURegKA) RheinNetz (UA) Stadt Málaga (Koordinierung Netzwerk 6, EU-Programm URB-AL) (Stadtwerke) Städtetag Baden-Württemberg (EURegKA, UA) Städtepartnerschaften (HA) UITP - International Union of Public Transport (VBK und AVG) VDEW - Verband der Elektrizitätswirtschaft, Büro Brüssel (Stadtwerke) VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VBK und AVG) VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (Stadtwerke) vfdb - Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (Branddi- rektion)
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Extrahierter Text
Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit gesamtes Projektvolumen in € EU-Anteil Anteil Karlsruhe HauptamtKulturamt Vorurteile und Realitäten EU-Aktionsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft Städte-partnerschaft – Bür-gerbegegnungen 12/2004,06/2005 14.480 € 3.484 € 11.899 € Stadtjugendausschuss e.V. HipHopNation2005 Aktionsprogramm JUGEND – Aktion 1 05/2005 - 09/2005 27.100 € 16.100 € 5.000 € Stadtjugendausschuss e.V. Natursport und Erlebnispädagogik - Internationales Training für Jugendgruppenleiter 2005 Aktionsprogramm JUGEND – Aktion 5 04/2005 - 10/2005 19.000 € 15.000 € 1.500 € Wirtschaftsförderung PEP - Promotion d ́Espaces Pamina Interreg III A 300.000 € 150.000 € 50.000 € Wirtschaftsförderung PAMINA - Verbrauchermessen Interreg III A 07/2004 - 12/2005 150.000 € 75.000 € 7.500 € ZKM Making Things public, politics after politics Kultur 2000 2004-2005 98.000 € Gesamt: 510.580,00 357.584,00 75.899,00 Abgeschlossene EU-Projekte Anlage 2.1 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit gesamtes Projektvolumen in € EU-Anteil Anteil Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft City2City Waste Management Know-How- Transfer Tacis AFB-Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH Geschäftsstelle für ESF-Arbeitskreises (Europäischer Sozialfonds) für den Stadtkreis Karlsruhe ESF-Ziel3 2000 - 2006 260.000 € 125.000 € 135.000 € AFB-Arbeits-förderungsbetriebe gGmbH 9 ESF-Projeke in städtischer (Mit-) Trägerschaft ESF-Ziel 3 2000 - 2006 1.777.500 € 677.700 € Kulturamt Ateliers ouverts 2004/2005 Interreg III A 11/04 - 05/05, 11/05 - 05/06 182.082,50 € 25.000 € 10.000 € Kulturamt Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen La Forge, Marmoutier und GEDOK Karlsruhe, der zum Ziel hat, die künstlerischen grenzüberschreitenden Arbeiten dauerhaft zu installieren und um eine alte Schmiede in der Gemeinde Marmoutier als Kulturzentrum zu renovieren und einzurichten. Interreg III A 06/2004 - 12/2006 Personal- undOrganisationsamt Projekt NOAH/FLIWAS Ende 2006 Schul- und SportamtStadtjugendausschuss e.V. START – Wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung in der Hauptschule, Teilprojekt der EQUAL Entwicklungspartnerschaft START EQUAL 07/2005 - 12/2007 500.600 € 197.900 € Stadtplanungsamt RARE „Entwicklung von Konversionsgebieten, hier ehemalige Bahnanlagen“ Interreg III B CADSES 2005 889.000 € 544.500 € 5.000 € Stadtwerke Karlsruhe GmbH RIO-B (Residuos en Islas Oceánicas-Tipo B) URB-AL 05/2004 - 04/2006 1.370.000 € 800.000 € 260.000 € Laufende EU-Projekte Anlage 2.2 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit gesamtes Projektvolumen in € EU-Anteil Anteil Karlsruhe Laufende EU-Projekte Tiefbauamt - GewässerUmwelt und ArbeitsschutzVermessen.Liegenschaften Wohnen Lebendige Rheinauen bei Karlsruhe zur Förderung europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume LIFE 2004 - 2009 7.000.000 € 3.500.000 € Lt. Angabe UA: 92000 € A nteil VLW: 36.000 € Kein Anteil v. UA, Lt VLW: 18.000€ Anteil Umwelt und Arbeitsschutz RhineNet Interreg IIIB North West Europe 2001 - 2007 3.500.000 € 1.750.000 € 21.000 € Umwelt und ArbeitsschutzVermessen.LiegenschaftenWohnen Pamina Rheinpark Ökologie Interreg III A PAMINA 2001 - 2006 45.000 € 22.500 € lt. Angabe UA: Anteil UA 11.000€Anteil VLW 23.000€ Vermessen.LiegenschaftenWohnen Projekt zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der staatlichen Vermessungsverwaltung in Serbien hinsichtlich der Informationsverarbeitung von Kataster-, Flächen- und Eigentumsdaten zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung wie der Stadt- und Raumplanung. CARDS 2005 2006-2007 2.000.000 € Personal- stunden Wirtschaftsförderung CLOE – Clusters Linked over Europe Interreg III C West 07/2004 - 06/2007 1.808.000 € 800.000 € 320.000 € Wirtschaftsförderung NICE PAMINA Network of Information Technology Clusters d ́ Espace Pamina Interreg III A Planungsphase ZKM OASIS - Open Archiving System with Internet Sharing Kultur 2000 2004 - 2007 713.315 € ZKM Enseigner / Produire (Le salon des prototypes) Kultur 2000 2005-2006 130.000 € Gesamt: 19.332.182,50 9.285.915,00 751.000,00 Anlage 2.2 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit gesamtes Projektvolumen in € EU-Anteil Anteil Karlsruhe Dezernat 5 Der Europäische Stadtbrief: Fünf- Länder-Konferenz EU-Aktionsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft Städtepartnerschaft – Konferenzen, Ausbildungsseminare und Informationskampagnen 04/2006 - 12/2006 97.344 € 58.400 € 38.944 € EURegKA Magistrale - CentRaiL INTERREG III B CADSES 07/2006 - 04/2008 1.485.500 € 853.000 € 140.000 € EURegKATechnologieRegion Karlsruhe GbR Innovation Circus 6. Forschungsrahmenprogramm 2007-2008 6.000.000 € 3.000.000 € HauptamtKulturamt Vorurteile und Realitäten EU-Aktionsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft Städtepartnerschaft – Bürgerbegegnungen 2006 Stadtwerke Karlsruhe GmbH Eco-CityNachhaltige Stadtentwicklung im Energiesektor Euradia - Intelligent Energy for Europe 3 - 4 Jahre 916.000 € 458.000 € 62.000 € WirtschaftsförderungStadtplanungsamt Change Cities! INTERREG III B CADSES 05/2006 - 12/2007 1.400.000 € 900.000 € 200.000 € Wirtschaftsförderung CLUENET INNOV 9 - INNO Net 36 Mte. 2.600.000 € 2.600.000 € Verkehrsbetriebe Karlsruhe Urban Track, Harmonisierung der Instandhaltung und Erneuerung des Fahrweges von Stadt- und Straßenbahnsystemen 6. Forschungsrahmen-programm 2006-2009 30.000.000 € 250.000 € 250.000 € ZKM Projekt ADDAM eContentplus ZKM Projekt CULTIVATION 6. Forschungsrahmenprogramm “ „Bereich Künftiger Wissen-schafts- und Technologie-bedarf (NEST) Gesamt: 42.498.844,00 8.119.400,00 690.944,00 Beantragte EU-Projekte Anlage 2.3 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm AFB-ArbeitsförderungsbetriebegGmbH Integrationsprojekte für gering qualifizierte langzeitarbeitslose Jugendliche und Erwachsene ESF Dezernat 5 Karlsruher Plattform (KaP): Internationale Konferenz 1. HJ 2007 Geschäftsstelle für Ausländerfragen Besuch mit Migranten im Europäischen ParlamentHauptamt Konferenz über Weiterentwicklung der Ziele der Städtepartnerschaften Städtepartner- schaften (Konferenzen) Kulturamt Festival Frauenperspektiven 2007 Rheinhafen Hafenkulturfest 2006 (Regatta) Teilnahme der Partnerstädte Stadtjugendausschuss e.V. Internationale Jugendbegegnungen Stadtwerke Karlsruhe GmbH Teilnahme an EU-kofinanzierten Ausschreibungen im Bereich Energie (SAVE), Umwelt (URBAL) Vermessen.LiegenschaftenWohnen Beratungsnetzwerk für Klein- und Hobbygärtner in Zusammenarbeit mit Gartenakademie Heidelberg, Bezirksverband der Gartenfreunde und Provinz Rom / Latina EU-Projektideen Anlage 2.4 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit Anteil Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Urban Audit Urban Audit seit 1997 fortlaufend Sach- und Personalkosten Amt für Stadtentwicklung Öffentliches Auftragswesen in der EU – Statistikpflichten über Liefer- und Dienstleistungsverträge seit 2003 fortlaufend Sach- und Personalkosten Amt für Stadtentwicklung Mieterhebung im Rahmen der EU-Statistik seit 1993 laufend Sach- und Personalkosten Amt für Stadtentwicklung Europawoche Karlsruhe jährlich 9.000 € Dezernat 5 Der Europäische Stadtbrief 2004 - 2015 Dezernat 5 Karlsruher Plattform (KaP) EU-Aktionsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft Städtepartnerschaft – Konferenzen, Ausbildungsseminare und Informationskampagnen 1. HJ 2007 Dezernat 5Stadtplanungsamt Europ. Kulturhauptstadt Europas bis 2005 Hauptamt Arbeitsaufenthalt von Studentinnen und Studenten aus den Partnerstädten jährlich im Ausgust Kulturamt Ausstellungsreihe "Europäische Künstlerinnen zu Gast in der GEDOK" 10/2003, 09-10/200407-09/2005 Kulturamt Festival Frauenperspektiven 2005 in Karlsruhe und der TechnologieRegion 03/2005 Kulturamt 17. Europäische Kulturtage Karlsruhe 2004 „Istanbul“ 04/2004 - 05/2004 300.000 € Kulturamt Veranstaltungsreihe zum Europa der Regionen 02/2005 - 05/2005 Kulturamt Europäischer Abend 11/2003, 11/2004, 11/2005 HauptamtKulturamt Festschrift zum 50jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft Karlsruhe - Nancy 05/2004 - 10/2005 Sonstige Europaaktivitäten ohne EU-Mittel Anlage 2.5 Dienststelle / Gesellschaft Projektbeschreibung Förder- programm Laufzeit Anteil Karlsruhe Sonstige Europaaktivitäten ohne EU-Mittel HauptamtKulturamt Veranstaltung Französische Woche „Nancy“ in Karlsruhe/ Karlsruher Woche in Nancy 07/2005 - 10/2005 HauptamtStadtplanungsamt Stadterneuerung Temesvar 2005 HauptamtKulturamt Deutsche Tage in Krasnodar anlässlich der Deutsch-Russischen Kulturbegegnungen 2004 11/2004 Kulturamt Veranstaltung des Internationalen Mittelmeerkreises Karlsruhe 10/2005 Kulturamt Veranstaltung im „Triangle de Weimar“ mit der Stadt Nancy: Ausstellung „Von Nancy nach Lublin via Karlsruhe“ 08/2005 Kulturamt Internationaler Workshop: Zum Europäischen Stadtbrief 2010 Osteuropa 02/2005 Kulturamt VIII. Dt. - Russ. Städtepartnerkonferenz Innovative Möglichkeiten der regionalen Zusammenarbeit 06/2005 2.000 € Gesamt: 311.000,00 Anlage 2.5
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Extrahierter Text
EU-Förderperiode 2007-2013 für St adt und Region Karlsruhe im Überblick Quelle: EURegKA STRUKTURFONDS AKTIONSPROGRAMME Stadt/Region Karlsruhe Ziel 1 “Konvergenz”Unterstützung von Wachstum undArbeitsplatzbeschaffung in den am wenigstenentwickelten Regionen (weniger als 75 % desDurchschnitts-BIP) BildungForschungKulturUmweltEnergieVerkehrSoziales, JugendMedienStadtentwicklungGesundheit 7. Forschungs- rahmenprogramm Ziel 2“Regionale Wettbewerbsfähigkeitund Beschäftigung”Vorausschauende Anpassung an denwirtschaftlichen Wandel (alle Regionen außerZiel 1)Ziel 3“Europäische TerritorialeKooperation”Förderung einer harmonischen undausgewogenen Entwicklung des EuropäischenTerritoriums (grenzüberschreitend, transnational,interregional) A n l a g e 3