Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Karlsruher Weg 17", Karlsruhe-Nordweststadt: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
| Vorlage: | 16934 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.05.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.06.2006 TOP 8 Vorlage Nr. 655 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Karlsruher Weg 17", Karlsruhe-Nordweststadt Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.05.2004 Zustimmung (grundsätzlich) Planungsausschuss 08.07.2004 Aufstellungsbeschluss Gemeinderat 24.01.2006 6 Auslegungsbeschluss Gemeinderat 09.05.2006 8 Antrag an den Gemeinderat Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 3). Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorl age sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 3 A) Vorbemerkung Gegenstand der Planung ist eine 6,5 ha große Fläche am südlichen Rand des stadt- räumlich bedeutsamen Grünzugs an der Hertzstraße. Es handelt sich um eine Flä- che, die der traditionsreiche Karlsruher Fußballverein (KFV) bedauerlicherweise nicht mehr benötigt. Der Mieter- und Bauverein – Vorhabenträger – hat nun die Ab- sicht dort den Neubau eines Pflegeheims mit ca. 100 Pflegeplätzen zu errichten. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die ausführliche Begründung des Bebauungs- planentwurf verwiesen. Der Gemeinderat hat sich sowohl im Planungsausschuss (5. Juni 2004 und 8. Juli 2004) als auch im Plenum (Auslegungsbeschluss am 24.01.2006) mit dem Bebauungsplanentwurf befasst und am 24.01.2006 einstimmig die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind keine – neuen – Anregungen eingegangen. Lediglich das Polizeipräsidium Karlsruhe wies in seiner Stellungnahme noch einmal auf seine bereits im Rahmen der Beteiligung Träger öf- fentlicher Belange vorgebrachten Bedenken gegen eine Verwendung des überdach- ten Haupteingangs als Ein- bzw. Ausgang auch für notwendig werdende Behinderte- bzw. Krankentransporte hin. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die beiliegende Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie auf die im Rah- men der Beratung des Gemeinderats über den Auslegungsbeschluss vorgetragenen Argumente verwiesen (Anlage). Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 3 B) Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgelegenen Be- bauungsplanentwurf bleiben, soweit diesen aus den in der Anlage zu dieser Vor- lage dargelegten Gründen nicht entsprochen werden kann, unberücksichtigt. 2. folgende S a t z u n g Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Karlsruher Weg 17“ Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, berichtigt BGBl. 1998 I, S. 137) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließ- lich späterer Änderungen und Ergänzungen den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Karlsruher Weg 17“ zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften je- weils als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selb- ständige Satzung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung so- wie aus dem Textteil, jeweils vom 08.07.2005 in der Fassung vom07.04.2006. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit gleichem Datum bei- gefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2006