Bebauungsplan Hauptbahnhof Süd, Karlsruhe-Südweststadt: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Vorlage: 16933
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.05.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 09.05.2006

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

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  • Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 23. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2006 TOP 6 Vorlage Nr. 653 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Bebauungsplan "Hauptbahnhof Süd", Karlsruhe-Südweststadt Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss zuletzt am 24.11.2005 Gemeinderat 13.12.2005 Auslegung beschlossen Gemeinderat 09.05.2006 6 Antrag an den Gemeinderat Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 3). Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ca. 2.725.000,00 Eu- ro Haushaltsmittel stehen Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 3 A) Vorbemerkung zum Satzungsbeschluss Gegenstand der Planung ist das südlich des Hauptbahnhofs gelegene Areal, das begrenzt wird von den Gleisanlagen im Norden und der Schwarzwald- bzw. Ettlinger Straße im Süden. Schon im November 1986 hatte der Planungsausschuss für ein allerdings wesentlich größeres Areal, das im Osten bis zur Wasserwerkstraße bis zu den Anlagen der Güterbahn erstreckt, einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss gefasst. Am Anfang des Bebauungsplanverfahrens war vorgesehen, südlich der Gleisanla- gen des Hauptbahnhofs das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) zu errichten. Ziel des aktuellen Bebauungsplanentwurfs ist, das Areal südlich des Hauptbahnhofs als Kerngebiet zu entwickeln. Der in Karlsruhe sicher einmaligen verkehrlichen La- gegunst des Areals soll einerseits durch eine entsprechende hohe bauliche Verdich- tung und andererseits durch die Ansiedlung besonders besucherintensiver Nutzun- gen Rechnung getragen werden. Mit dem aktuellen Bebauungsplanentwurf haben sich Planungsausschuss und Ge- meinderat in der Vergangenheit wiederholt befasst, der Planungsausschuss zuletzt am 24.11.2005 und der Gemeinderat am 13.12.2005. In den letzten beiden Sitzungen des Planungsausschusses bzw. des Gemeinderates wurden die nachfolgenden städtebaulichen Aspekte, wie Dichte der Bebauung, Höhe der Bebauung, klimatische Auswirkungen einer solchen Bebauung, die Frage der Kompatibilität dieser Bebauung mit dem geplanten Hochhauskonzept für Karlsruhe vertieft behandelt. Der Gemeinderat sah sich in seiner Sitzung am 13.12.2005 daher in Lage, den Bebauungsplanentwurf mit großer Mehrheit zu billigen und dessen öf- fentliche Auslegung zu beschließen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in deren Rahmen regelmäßig die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange ebenfalls noch einmal angehört werden, haben ein Bürger und - aus dem Kreis der Träger öffentlicher Belange - das Polizeipräsidium Karlsruhe Anregungen vorgetragen. Die Stellungnahme zu diesen Anregungen und zu den Argumenten, die im Zuge der Be- ratungen am 13.12.2005 aus der Mitte des Gemeinderates zur Planung vorgetragen wurden, enthalten die Anlagen 1 bis 4 zu dieser Vorlage. Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 3 B) Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Anregungen zum Bebauungsplan ausgelegenen Bebauungsplanentwurf bleiben, soweit diesen aus den in dieser Vorlage dargelegten Gründen nicht ent- sprochen werden kann, unberücksichtigt. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Hauptbahnhof Süd“ Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, berichtigt BGBl. 1998 I, S. 137) und § 74 der Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der Neufassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) einschließ- lich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Hauptbahnhof Süd“ zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung beschlos- sen. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Gegenstand des Bebauungsplanes sind ferner örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung (LBO), die als selbständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Plan- zeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil, jeweils vom 25.04.2003 in der Fassung vom 02.03.2005. Sie sind Bestandteil dieser Satzung. Dem Be- bauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit Datum vom 25.11.2005 beigefügt. Die Satzungen zu den planungsrechtlichen und den örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. April 2006