Antrag OR Stupferich: Bebauungsplan "An der Klam/Illweg"

Vorlage: 16900
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.03.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.03.2006

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 647 ANTRAG Zu TOP 7 ------------------------------------------ A N T R A G des Ortschaftsrates Stupferich vom 23. März 2006 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig", Karlsruhe-Stupferich Der Ortschaftsrat hat in seiner Beratung am 22. März 2006 dem Bebauungsplan "An der Klam/Illwig" zugestimmt. Des Weiteren hat der Ortschaftsrat folgende Änderungen der Planung bzw. der Festsetzungen beschlossen: 1. Die vorgelegte Planung ist auf ihre ursprüngliche Abgrenzung zu reduzieren, damit bleibt der vorhandene Weg im Bebauungsplan “Hinterm Zaun”. Der Ortschaftsrat fordert den Erhalt dieses Weges und lehnt seine Verwendung als Ausgleichsfläche ab. 2. Für die Straßen des Planungsgebietes soll einheitlich Tempo 30 km/h gelten. 3. Die Dachneigung soll von 22 Grad bis 28 Grad variabel gestaltet werden (Nutzung der Solarenergie). 4. Im Bereich der Reihenhausbebauung soll es den Eigentümern ermöglicht werden eine Garage in das Untergeschoss einzubauen. Es wird gebeten, die vorgenannten Änderungen in die Planung aufzunehmen. gez. Dr. Dieter Köhnlein Stellv. Ortsvorsteher Hauptamt - Sitzungsdienste - 27. März 2006

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Antrag Ortschaftsrat Stupferich vom: 23.03.2006 eingegangen: 24.03.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 7 Vorlage Nr. 647 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Bebauungsplan "An der Klam/Illwig", Karlsruhe-Stupferich, Auslegungsbeschluss Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Ortschaftsrat hat in seiner Beratung am 22.03.2006 dem o.g. Bebauungsplanentwurf zuge- stimmt. Des Weiteren hat der Ortschaftsrat folgende Änderungen beschlossen und bittet darum, diese in die Planung aufzunehmen: 1. Herausnehmen des Weges aus dem räumlichen Geltungsbereich, dadurch Erhalt des Weges, aber Wegfall als Ausgleichsfläche. Es wird empfohlen, die bisherige Festlegung zu belassen. Alternative: Anstelle der Zuord- nung zu den Privatgrundstücken könnte die Fläche der westlich angrenzenden Ausgleichs- fläche A 4 (öffentliche Grünfläche) zugeordnet werden. 2. Tempo 30 anstelle von verkehrsberuhigten Bereichen (Tempo 7) Es wird empfohlen, die bisherige Festlegung zu belassen. 3. Varibale Festlegung der Dachneigung zwischen 22° und 28° Es wird empfohlen, die bisherige Festlegung zu belassen. 4. Im Bereich der Reihenhäuser sollen Garagen im UG ermöglicht werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes stehen dem nicht entgegen. Siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Erläuterungen Zusammenfassung der Änderungsanträge aus der Sitzung des Ortschaftsrates am 22.03.2006: Änderungsanträge des OR Stellungnahme der Stadtplanung Östlicher Wirtschaftsweg / Ausgleichsfläche (einstimmig) Die vorgelegte Planung ist auf ihre ursprüngliche Abgrenzung zu redu- zieren, damit bleibt der vorhandene Weg im Bebauungsplan „Hinterm Zaun“. Der Ortschaftsrat fordert den Erhalt dieses Weges und lehnt seine Verwendung als Ausgleichsfläche ab. Der landwirtschaftliche Weg wurde seinerzeit im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Pfefferäckerstraße allein für die Erschließung der westlich angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke hergestellt (als Ersatz für die durch die Bebauung weg- fallende Erschließung). Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „An der Klam/Illwig“ verliert dieser Weg seine Funktion. Für die Erschließung wird dieser Weg nicht benötigt, da östlich in direkter Nähe ein zweiter Wohn- weg und die Pfefferäckerstraße parallel ver- laufen. Die Renaturierung dieser Wegfläche ist in der Flächenbilanz als Ausgleichsfläche A1 vorge- sehen. Bei Verzicht auf diese Maßnahme müssten entsprechende Ausgleichsmaßnah- men außerhalb des derzeitigen Planungsge- bietes ausgewiesen werden. Sofern bei- spielsweise als Ersatz hierfür Acker in Wiese umgewandelt werden soll, wird die doppelte Fläche von A 1 erforderlich. Abweichend vom derzeitigen Inhalt des Be- bauungsplanentwurfs könnte noch erwogen werden, diese Fläche nicht als künftigen Be- standteil von Baugrundstücken vorzusehen, sondern der westlich angrenzend geplanten Ausgleichsfläche A 4 zuzuordnen. Änderung der Wohnwege in Tempo-30-Zonen (Zustimmung 4:3) Für die Straßen des Planungsgebie- tes soll einheitlich Tempo 30 km/h gelten. Wenn die Wohnwege in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden würden, müssten diese nach der dann erforderlichen räumlichen Trennung von Gehwegflächen und Fahrbah- nen (Separationsprinzip) ausgebaut werden. Mit der beidseitigen Bebauung sind damit zwei zusätzliche Gehwege erforderlich, der bestehende Querschnitt müsste um ca. 2,75m verbreitert werden. Es ist davon aus- zugehen, dass in der späteren Praxis der südöstliche der beiden Gehwege mit Bord- steinparkern zugestellt ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 Änderungsanträge des OR Stellungnahme der Stadtplanung Mit der Querschnittsverbreiterung ist neben einem Verlust an Baufläche auch eine Erhö- hung der Erschließungsfläche zulasten der Baugrundstücke verbunden. Damit erhöhen sich zwangsläufig die Erschließungskosten und der erforderliche Grünausgleich. Da das Wohngebiet speziell für junge Famili- en entwickelt werden soll, sollte der Aufent- haltsqualität auf diesen Flächen der Vorrang vor einer höheren Fahrgeschwindigkeit einge- räumt werden. Aufgrund des hohen Änderungsbedarfs zu diesem Punkt ist es fraglich, ob der Bebau- ungsplan noch innerhalb des Zeithorizontes Juli 2006 zur Satzung beschlossen werden kann. Dachneigung 22°-28°(einstimmig) Die Dachneigung soll von 22 Grad bis 28 Grad variabel gestaltet werden (Nutzung der Solarenergie) Die Erhöhung der Dachneigung auf 28° be- deutet eine Erhöhung des Firstes um tatsäch- lich 0,64 m und hat damit sichtbare Auswir- kungen auf die Gestaltung der geplanten Be- bauung. Die Regelschnitte der Planzeichnung verdeut- lichen, dass das Dachgeschoss - gleich wel- chen Haustyps – aufgrund seines hohen Kniestocks in vollem Umfang nutzbar ist. Der somit vergleichsweise geringe Vorteil einer Erhöhung der Dachneigung ist angesichts nachteiliger Auswirkungen auf das Land- schaftsbild nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für die Einzelhausbe- bauung, die den neuen Siedlungsrand dar- stellt. Gerade hier sollte auf ein möglichst ru- higes Erscheinungsbild geachtet werden. Es wird befürchtet, dass mit der höheren Dachneigung im Laufe der Zeit Begehrlichkei- ten entstünden, die Dachgeschosse mit Dachaufbauten oder – einschnitten auszu- bauen werden. Das Erscheinungsbild der Be- bauung entlang der Wohnwege würde sich damit an eine Viergeschossigkeit annähern, die nicht mehr dem Charakter von Einfamili- en-, Doppel- und Reihenhäusern, sondern dem üblichen Geschosswohnungsbau ent- sprechen würde. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Garagen im UG (einstimmig) Im Bereich der Reihenhausbebauung soll es den Eigentümern ermöglicht werden, eine Garage in das Unterge- schoss einzubauen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanent- wurfes stehen dem nicht entgegen. Allerdings dürfte in Anbetracht der topographischen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Ein- und Ausrundungen der Rampe eine Un- terbringung der Garagen im Untergeschoss entsprechend der angegebenen System- schnitte wegen der ausgesprochen steilen Zufahrtsrampen (rund 45% Steigung) nicht sinnvoll sein. Je nach Einzelfall würden solchen baulichen Lösungen auch nach der Landesbauordnung beachtliche Vorschriften unabhängig vom Bebauungsplan entgegenstehen.