Anfrage GRÜNE: Zwischenbilanz 1-Euro-Jobs
| Vorlage: | 16894 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.02.2006 eingegangen: 01.03.2006 Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 10.03.2006 eingegangen: 10.03.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 36 a) + b) Vorlage Nr. 643, 644 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 1-Euro-Jobs Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Im Jahr 2005 wurden insgesamt ca. 1.200 Plätze für Arbeitsgelegenheiten (AGH) angeboten. Die AGH’s sind regelmäßig auf sechs Monate befristet, können im Einzelfall jedoch verlängert werden. Im gesamten Jahr 2005 haben 1.900 Leistungsbezieherinnen und –bezieher an Arbeitsgelegenheiten teilge- nommen. Auch im Jahr 2006 werden durchschnittlich ca. 1.200 Plätze angebo- ten. 2. Die Arbeitsgelegenheiten werden überwiegend von den Mitgliedern der Liga der freien Wohlfahrtspflege angeboten. Für diesen Bereich wurden insgesamt ca. 900 Plätze bewilligt. Die anderen Plätze wurden von privaten Bildungsträgern beantragt. Allerdings sind die Einsatzorte wiederum ausschließlich im Bereich gemeinnütziger Einrichtungen oder Behörden vorgesehen. Die privaten Bildungs- träger übernehmen lediglich die Akquise dieser Arbeitsplätze und die laufende Betreuung der Leistungsbezieherinnen bzw. –bezieher. 3. Die Anbieter der Jobs haben sich gegenüber der ARGE verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die 1- bis 2-Euro-Jobberinnen und –Jobber nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Bei der Bewilligung der Jobs durch die ARGE werden sehr kritische Maßstäbe angelegt. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 4. Die 1-Euro-Jobberinnen und –Jobber haben die Möglichkeit an allen notwendi- gen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Von Seiten der ARGE werden 1-Euro-Jobs als eine Stufe in einem Gesamteingliederungsprozess verstanden. Die 1-Euro-Jobs geben vielfach Klarheit über die Art und Weise der weiteren notwendigen Eingliederungsschritte und Eingliederungsmaßnahmen. 5. Im Jahr 2005 ist es gelungen, trotz des sehr angespannten Arbeitsmarktes ca. 13 % der 1-Euro-Jobberinnen und –Jobber mittelbar oder unmittelbar am 1. Arbeitsmarkt unterzubringen. Sofern eine Vermittlung unmittelbar aus dem 1-Euro-Job durch den Anbieter des 1-Euro-Jobs erfolgt, kann im Einzelfall eine Prämie in Höhe von bis zu 1.200 € gewährt werden. Unabhängig davon sind die während der Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse Grundlage der weiteren Ein- gliederungsplanungen und somit auch notwendige Voraussetzung einer zielge- richteten Eingliederungsplanung. 2005 sind wie erwähnt ca. 13 % der 1-Euro-Jobberinnen und -Jobber am 1. Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen unterge- kommen. Dies entspricht einer Zahl von etwa 240 Leistungsbeziehern. Ein missbräuchlicher Einsatz von 1- bis 2-Euro-Jobs ist bislang nicht erfolgt. So- fern ein missbräuchlicher Einsatz bekannt werden sollte, würden diesem Anbieter die 1-Euro-Jobs entzogen werden. Im Stadtkreis Karlsruhe sind solche Fälle nicht bekannt. In einem ständigen Dia- log mit den Anbietern der Jobs werden die Maßstäbe, die die ARGE bei der Be- willigung von 1-Euro-Jobs anlegt, intensiv abgestimmt. 6. Die Kosten je 1-Euro-Job betragen im Durchschnitt monatlich ca. 350 €. Von die- sem Betrag werden durchschnittlich 230 € an die Leistungsbezieher ausgezahlt. Der Restbetrag von durchschnittlich 120 € wird als Betreuungspauschale an die Anbieter der Jobs geleistet. 7. Der Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ist bislang nicht erfolgt. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat
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Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 28.02.2006 eingegangen: 01.03.2006 Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 10.03.2006 eingegangen: 10.03.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 36 a) + b) Vorlage Nr. 643, 644 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 1-Euro-Jobs Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Im Jahr 2005 wurden insgesamt ca. 1.200 Plätze für Arbeitsgelegenheiten (AGH) angeboten. Die AGH’s sind regelmäßig auf sechs Monate befristet, können im Einzelfall jedoch verlängert werden. Im gesamten Jahr 2005 haben 1.900 Leistungsbezieherinnen und –bezieher an Arbeitsgelegenheiten teilge- nommen. Auch im Jahr 2006 werden durchschnittlich ca. 1.200 Plätze angebo- ten. 2. Die Arbeitsgelegenheiten werden überwiegend von den Mitgliedern der Liga der freien Wohlfahrtspflege angeboten. Für diesen Bereich wurden insgesamt ca. 900 Plätze bewilligt. Die anderen Plätze wurden von privaten Bildungsträgern beantragt. Allerdings sind die Einsatzorte wiederum ausschließlich im Bereich gemeinnütziger Einrichtungen oder Behörden vorgesehen. Die privaten Bildungs- träger übernehmen lediglich die Akquise dieser Arbeitsplätze und die laufende Betreuung der Leistungsbezieherinnen bzw. –bezieher. 3. Die Anbieter der Jobs haben sich gegenüber der ARGE verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die 1- bis 2-Euro-Jobberinnen und –Jobber nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Bei der Bewilligung der Jobs durch die ARGE werden sehr kritische Maßstäbe angelegt. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 4. Die 1-Euro-Jobberinnen und –Jobber haben die Möglichkeit an allen notwendi- gen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Von Seiten der ARGE werden 1-Euro-Jobs als eine Stufe in einem Gesamteingliederungsprozess verstanden. Die 1-Euro-Jobs geben vielfach Klarheit über die Art und Weise der weiteren notwendigen Eingliederungsschritte und Eingliederungsmaßnahmen. 5. Im Jahr 2005 ist es gelungen, trotz des sehr angespannten Arbeitsmarktes ca. 13 % der 1-Euro-Jobberinnen und –Jobber mittelbar oder unmittelbar am 1. Arbeitsmarkt unterzubringen. Sofern eine Vermittlung unmittelbar aus dem 1-Euro-Job durch den Anbieter des 1-Euro-Jobs erfolgt, kann im Einzelfall eine Prämie in Höhe von bis zu 1.200 € gewährt werden. Unabhängig davon sind die während der Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse Grundlage der weiteren Ein- gliederungsplanungen und somit auch notwendige Voraussetzung einer zielge- richteten Eingliederungsplanung. 2005 sind wie erwähnt ca. 13 % der 1-Euro-Jobberinnen und -Jobber am 1. Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen unterge- kommen. Dies entspricht einer Zahl von etwa 240 Leistungsbeziehern. Ein missbräuchlicher Einsatz von 1- bis 2-Euro-Jobs ist bislang nicht erfolgt. So- fern ein missbräuchlicher Einsatz bekannt werden sollte, würden diesem Anbieter die 1-Euro-Jobs entzogen werden. Im Stadtkreis Karlsruhe sind solche Fälle nicht bekannt. In einem ständigen Dia- log mit den Anbietern der Jobs werden die Maßstäbe, die die ARGE bei der Be- willigung von 1-Euro-Jobs anlegt, intensiv abgestimmt. 6. Die Kosten je 1-Euro-Job betragen im Durchschnitt monatlich ca. 350 €. Von die- sem Betrag werden durchschnittlich 230 € an die Leistungsbezieher ausgezahlt. Der Restbetrag von durchschnittlich 120 € wird als Betreuungspauschale an die Anbieter der Jobs geleistet. 7. Der Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ist bislang nicht erfolgt. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat
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22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 644 ANFRAGE Zu TOP 36 b ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 10. März 2006 Zwischenbilanz 1-Euro-Jobs 1. Wie viele ‚1-Euro-Jobs’ (in Karlruhe 2-Euro-Jobs) gibt es zurzeit in Karlsruhe, wie viele waren es insgesamt seit Januar 2005? 2. Welche Einrichtungen / Unternehmen beschäftigen ‚1-Euro- JobberInnen’? 3. Wie wird sichergestellt, dass die Tätigkeiten dem gesetzlichen Kriterien der ‚Zusätzlichkeit’ und dem ‚öffentlichen Interesse’ entsprechen? 4. Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden/wurden den ‚1- Euro-JobberInnen’ angeboten? 5. Aus wie vielen Arbeitsgelegenheiten sind tatsächlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden? 6. Wie hoch waren die Kosten der ARGE in diesem Bereich insgesamt / pro ‚1-Euro-JobberIn’? 7. Wurden bei den Einrichtungen / Unternehmen, die ‚1-Euro- JobberInnen’ beschäftigen, gleichzeitig reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse abgebaut? Sachverhalt / Begründung: Im Dezember 2004 hat der Gemeinderat der Gründung der ARGE aus Arbeitsagentur und Stadt Karlsruhe zugestimmt. Aufgabe der ARGE ist auch die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – im Volksmund ‚1-Euro-Jobs’, die von den Fraktionen mit verschiedenen Erwartungshaltungen bewertet werden und wurden. Die Karlsruher StadträtInnen wurden mehrfach in nicht öffentlichen Sitzungen z.B. im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen der Arbeitsförderbetriebe oder in Sitzungen des Sozialausschusses informiert. Immer wieder erreichen uns aber Fragen der BürgerInnen. Um auch öffentlich Auskunft geben zu können stellt die Fraktion der Grünen im Karlsruher Gemeinderat die o.g. Anfrage. gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: