Anfrage GRÜNE: Entwicklung der Mitarbeiterzahl beim Konzern Stadt Karlsruhe

Vorlage: 16891
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.03.2006

    TOP: 34

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 34
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 21.02.2006 eingegangen: 21.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 641 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Thema eintragen Entwicklung der Mitarbeiterzahl beim Konzern Stadt Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Eine differenzierte Betrachtung über einen 10 Jahres-Zeitraum bezogen auf Ämter, Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze würde nur dann eine Aussage ermöglichen, wenn gleichzeitig alle organisatorischen Veränderungen dieser Jahre entsprechend be- rücksichtigt würden, um die Situation zu Beginn und zum Ende des Zeitraums aus einer gleichen Ausgangslage zu betrachten. Dies ist nicht möglich. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen und aus verschiedenen Anlässen über die Entwicklung der Stellen, die Zahl der Beschäftig- ten, die Teilzeitquote usw., so z.B. im Stellenplan als Bestandteil des Haushalts- plans, im Bericht über den Frauenförderplan, im jährlichen Bericht des POA im Per- sonalausschuss usw. Ähnliches gilt für die städtischen Gesellschaften in ihren jewei- ligen Jahresberichten bzw. im Beteiligungsbericht. 1995 waren bei den Ämtern der Stadtverwaltung insgesamt 5 920 Personen in Voll- oder Teilzeit beschäftigt; zum 31.12.2005 waren dies 5906 Personen. Allerdings hat sich die Anzahl der Teilzeitkräfte in diesem Zeitraum deutlich erhöht. In diesem Zeitraum haben sich sowohl Aufgaben, organisatorische Zuordnungen, Geschäftsprozesse und Instrumente der Aufgabenabwicklung, aber auch der finan- zielle Spielraum der Stadtverwaltung und die Erwartungen und Anforderungen an eine leistungsfähige, bürgerorientierte Verwaltung wesentlich verändert. Deshalb sind die Zahlen wenig aussagefähig. Stellenbedarf ist nicht nur abhängig von der Wochenarbeitszeit, sondern von Arbeitsmenge, Art der Aufgabenerledigung, Aufga- benstandard, Umfang der Serviceangebote. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben sich Gemeinderat und Verwaltung geeinigt, im Zeitraum von 2003 bis ca. 2009 rd. 10 % der Stellen einzusparen. Diese Einsparung soll sozialverträglich im Rahmen der natürlichen Fluktuation erfolgen, betriebsbedingte Kündigungen erfolgen nicht. Gleichzeitig hat die Verwaltung si- chergestellt, dass Ausbildungsplätze für den eigenen Bedarf und über den eigenen Bedarf hinaus angeboten werden. Der vielzitierte „Karlsruher Weg der Verwaltungsmodernisierung“ zeichnet sich dadurch aus, dass nicht an den Mitarbeitern, sondern mit den Mitarbeitern gespart wird. Durch einen intensiven mitarbeiterbezogenen Prozess gelang es bisher, stets einvernehmliche Lösungen zu finden. Arbeitszeitverkürzungen waren in der Vergangenheit Anlass, über Optimierungs- möglichkeiten und verbesserte technischen Infrastruktur die Arbeitsverdichtung auf- zufangen, nur in Einzelfällen (z.B. Berufsfeuerwehr, dort muss eine bestimmte An- zahl von Funktionen besetzt sein) wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Es wird nicht verkannt, dass dadurch zusätzliche Belastungen auf Mitarbeiter und Mitarbeite- rinnen, aber durch den angestrebten Hierarchieabbau auch auf die Leitungskräfte weitergegeben wurden. Eine pauschale Kürzung der Gesamtstellenzahl um den sich aus einer Arbeitszeiter- höhung ergebenden Faktor ist nicht vorgesehen und wäre auch nicht sachgerecht. Mit dieser Art der Stelleneinsparung –die in anderen Verwaltungen durchaus prakti- ziert wird- würde der Karlsruher Weg verlassen und die Solidarität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überfordert. Im übrigen wurde auch bei der bereits erfolgten Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten dies so praktiziert. Stellenreduzierungen er- folgten konsequenter Weise beim Feuerwehreinsatzdienst (bei gleichgebliebenen Funktionen), im übrigen Bereich wurde die „gewonnene“ Zeit genutzt, um die gestie- genen Anforderungen an das Leistungsangebot der Stadtverwaltung aufzufangen. Für die Verwaltung wäre es konsequent, bei einer Erhöhung der Arbeitszeit diese Zeit zu nutzen, um Leistungsdruck bei den Beschäftigten zu minimieren oder auch im Einzelfall das Serviceangebot der Verwaltung zu verbessern. Dies schließt nicht aus, Produktivitätsgewinne durch verbesserte Geschäftsprozesse und –abläufe so- Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 wie Standardreduzierungen zur Stellenreduzierung zu nutzen, um das o.g. einver- nehmlich formulierte Ziel der Personalkostenreduzierung zu erreichen. - bei gestiegenen Aufgaben ist die Gesamtzahl der Beschäftigten nahezu konstant geblieben, bei einer deutlichen Verlagerung zur Teilzeitbeschäftigung. Die in Vollzeitwerte umgerechnete Planstellenzahl ist geringfügig um rd. 140 Stellen re- duziert. - Arbeitszeitveränderungen sind nur ein Faktor bei der Bemessung der zur Aufga- benerledigung notwendigen Stellen - für den Fall einer Arbeitszeiterhöhung gibt es keine Planungen, Arbeitsplätze zu reduzieren - die mit dem Gemeinderat vereinbarte Reduzierung der Personalkostenentwick- lung wird von der Verwaltung –in mitarbeiterorientierten Prozessen- mittelfristig umgesetzt - betriebsbedingte Kündigungen hat es bei der Stadtverwaltung bisher nicht gege- ben und sind auch für die Zukunft nicht beabsichtigt - die Stadtverwaltung nutzt alle Mittel, um die Leistungen für die Bürger wirtschaft- lich zu erbringen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

  • Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 21.02.2006 eingegangen: 21.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 641 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Thema eintragen Entwicklung der Mitarbeiterzahl beim Konzern Stadt Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Eine differenzierte Betrachtung über einen 10 Jahres-Zeitraum bezogen auf Ämter, Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze würde nur dann eine Aussage ermöglichen, wenn gleichzeitig alle organisatorischen Veränderungen dieser Jahre entsprechend be- rücksichtigt würden, um die Situation zu Beginn und zum Ende des Zeitraums aus einer gleichen Ausgangslage zu betrachten. Dies ist nicht möglich. Die Verwaltung berichtet in regelmäßigen Abständen und aus verschiedenen Anlässen über die Entwicklung der Stellen, die Zahl der Beschäftig- ten, die Teilzeitquote usw., so z.B. im Stellenplan als Bestandteil des Haushalts- plans, im Bericht über den Frauenförderplan, im jährlichen Bericht des POA im Per- sonalausschuss usw. Ähnliches gilt für die städtischen Gesellschaften in ihren jewei- ligen Jahresberichten bzw. im Beteiligungsbericht. 1995 waren bei den Ämtern der Stadtverwaltung insgesamt 5 920 Personen in Voll- oder Teilzeit beschäftigt; zum 31.12.2005 waren dies 5906 Personen. Allerdings hat sich die Anzahl der Teilzeitkräfte in diesem Zeitraum deutlich erhöht. In diesem Zeitraum haben sich sowohl Aufgaben, organisatorische Zuordnungen, Geschäftsprozesse und Instrumente der Aufgabenabwicklung, aber auch der finan- zielle Spielraum der Stadtverwaltung und die Erwartungen und Anforderungen an eine leistungsfähige, bürgerorientierte Verwaltung wesentlich verändert. Deshalb sind die Zahlen wenig aussagefähig. Stellenbedarf ist nicht nur abhängig von der Wochenarbeitszeit, sondern von Arbeitsmenge, Art der Aufgabenerledigung, Aufga- benstandard, Umfang der Serviceangebote. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 3 Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben sich Gemeinderat und Verwaltung geeinigt, im Zeitraum von 2003 bis ca. 2009 rd. 10 % der Stellen einzusparen. Diese Einsparung soll sozialverträglich im Rahmen der natürlichen Fluktuation erfolgen, betriebsbedingte Kündigungen erfolgen nicht. Gleichzeitig hat die Verwaltung si- chergestellt, dass Ausbildungsplätze für den eigenen Bedarf und über den eigenen Bedarf hinaus angeboten werden. Der vielzitierte „Karlsruher Weg der Verwaltungsmodernisierung“ zeichnet sich dadurch aus, dass nicht an den Mitarbeitern, sondern mit den Mitarbeitern gespart wird. Durch einen intensiven mitarbeiterbezogenen Prozess gelang es bisher, stets einvernehmliche Lösungen zu finden. Arbeitszeitverkürzungen waren in der Vergangenheit Anlass, über Optimierungs- möglichkeiten und verbesserte technischen Infrastruktur die Arbeitsverdichtung auf- zufangen, nur in Einzelfällen (z.B. Berufsfeuerwehr, dort muss eine bestimmte An- zahl von Funktionen besetzt sein) wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Es wird nicht verkannt, dass dadurch zusätzliche Belastungen auf Mitarbeiter und Mitarbeite- rinnen, aber durch den angestrebten Hierarchieabbau auch auf die Leitungskräfte weitergegeben wurden. Eine pauschale Kürzung der Gesamtstellenzahl um den sich aus einer Arbeitszeiter- höhung ergebenden Faktor ist nicht vorgesehen und wäre auch nicht sachgerecht. Mit dieser Art der Stelleneinsparung –die in anderen Verwaltungen durchaus prakti- ziert wird- würde der Karlsruher Weg verlassen und die Solidarität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überfordert. Im übrigen wurde auch bei der bereits erfolgten Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten dies so praktiziert. Stellenreduzierungen er- folgten konsequenter Weise beim Feuerwehreinsatzdienst (bei gleichgebliebenen Funktionen), im übrigen Bereich wurde die „gewonnene“ Zeit genutzt, um die gestie- genen Anforderungen an das Leistungsangebot der Stadtverwaltung aufzufangen. Für die Verwaltung wäre es konsequent, bei einer Erhöhung der Arbeitszeit diese Zeit zu nutzen, um Leistungsdruck bei den Beschäftigten zu minimieren oder auch im Einzelfall das Serviceangebot der Verwaltung zu verbessern. Dies schließt nicht aus, Produktivitätsgewinne durch verbesserte Geschäftsprozesse und –abläufe so- Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 3 wie Standardreduzierungen zur Stellenreduzierung zu nutzen, um das o.g. einver- nehmlich formulierte Ziel der Personalkostenreduzierung zu erreichen. - bei gestiegenen Aufgaben ist die Gesamtzahl der Beschäftigten nahezu konstant geblieben, bei einer deutlichen Verlagerung zur Teilzeitbeschäftigung. Die in Vollzeitwerte umgerechnete Planstellenzahl ist geringfügig um rd. 140 Stellen re- duziert. - Arbeitszeitveränderungen sind nur ein Faktor bei der Bemessung der zur Aufga- benerledigung notwendigen Stellen - für den Fall einer Arbeitszeiterhöhung gibt es keine Planungen, Arbeitsplätze zu reduzieren - die mit dem Gemeinderat vereinbarte Reduzierung der Personalkostenentwick- lung wird von der Verwaltung –in mitarbeiterorientierten Prozessen- mittelfristig umgesetzt - betriebsbedingte Kündigungen hat es bei der Stadtverwaltung bisher nicht gege- ben und sind auch für die Zukunft nicht beabsichtigt - die Stadtverwaltung nutzt alle Mittel, um die Leistungen für die Bürger wirtschaft- lich zu erbringen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

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    22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 641 ANFRAGE Zu TOP 34 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 21. Februar 2006 Entwicklung der Mitarbeiterzahl beim Konzern Stadt Karlsruhe 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten 10 Jahren in den einzelnen städtischen Ämtern und den städtischen Gesellschaften unterschieden nach Angestellten, Arbeitern und Beamten und nach Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätzen dar? 2. Gibt es im Zusammenhang mit der beabsichtigten Arbeitszeiterhöhung Planungen, Arbeitsplätze zu reduzieren und wenn ja, in welchen Bereichen? 3. Hatte die Arbeitszeiterhöhung bei den Beamten und Beamtinnen Auswirkungen auf Stellenbesetzungen? Sachverhalt / Begründung: Am 10. Februar 2006 hat EBM Siegfried König den Streikenden erklärt, dass auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit von 38,5 auf 40 h wöchentlich betriebsbedingte Kündigungen weiterhin auszuschließen seien. Die Grüne-Gemeinderatsfraktion unterstützt den verbindlichen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich. Andererseits wird natürlich Arbeitsplatzabbau vor allem durch Nichtbesetzung freigewordener Arbeitsplätze realisiert. gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: