Anfrage BüKa/ÖDP: Energiewirtschaftsgesetz

Vorlage: 16888
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.03.2006

    TOP: 31

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 10.02.2006 eingegangen: 10.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 31 Vorlage Nr. 638 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dezernat 2 Energiewirtschaftsgesetz Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. und 3.: Es ist kein Widerspruch zum neuen EnWG, wenn ein am Markt operierendes Stromversor- gungsunternehmen angemessene Unternehmensergebnisse erzielt und ggf. diese Ergeb- nisse auch einmal ansteigen – erst recht nicht, wenn dieses Unternehmen seinen Kunden Preise bietet, die im Vergleich zu ähnlichen Versorgern auf demselben Niveau liegen oder sogar günstiger sind. Dies ist bei den Stadtwerken Karlsruhe der Fall. Die Preissteigerungen haben nichts mit dem Gewinnabführungsvertrag zu tun. Es handelt sich ausschließlich um die Weitergabe der Steigerungen bei den Beschaffungskosten. Zu 2. und 5.: Es ist Sache eines jeden Gesellschafters, zu welchem Zweck er Gewinnausschüttungen des Unternehmens, an dem er beteiligt ist, verwendet. Die allein der Stadt gehörende KVVH hat als 70%ige Gesellschafterin der Stadtwerke Karlsruhe GmbH u. a. dafür zu sorgen, dass mit den in der Sparte Versorgung erwirtschafteten Gewinnen die Verlustabdeckung der Sparte Verkehr erfolgt (§ 2 des Gesellschaftsvertrages KVVH). Im Übrigen bieten die Stadtwerke ihre Leistungen im Wettbewerb zu günstigen Preisen an. Somit ist auch im Hinblick auf das neue Energiewirtschaftsgesetz nicht davon auszugehen, dass ihre angemessenen Jahres- ergebnisse sich deutlich verringern werden. Zu 4.: Rückzahlungen sind nicht zu erwarten, wie auch ein Sinken der derzeitigen Energiepreise leider nicht absehbar ist. Zu 6.: Derzeit ist keine deutliche Ergebnisreduzierung der Stadtwerke im Rahmen der ge- setzlichen Änderungen durch das neue Energiewirtschaftsgesetz und somit eine Er- gebnisbelastung der KVVH zu erwarten. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

  • Vorlage TOP 31: Anfrage BüKa/ÖDP: Energiewirtschaftsgesetz
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 10.02.2006 eingegangen: 10.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 31 Vorlage Nr. 638 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dezernat 2 Energiewirtschaftsgesetz Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. und 3.: Es ist kein Widerspruch zum neuen EnWG, wenn ein am Markt operierendes Stromversor- gungsunternehmen angemessene Unternehmensergebnisse erzielt und ggf. diese Ergeb- nisse auch einmal ansteigen – erst recht nicht, wenn dieses Unternehmen seinen Kunden Preise bietet, die im Vergleich zu ähnlichen Versorgern auf demselben Niveau liegen oder sogar günstiger sind. Dies ist bei den Stadtwerken Karlsruhe der Fall. Die Preissteigerungen haben nichts mit dem Gewinnabführungsvertrag zu tun. Es handelt sich ausschließlich um die Weitergabe der Steigerungen bei den Beschaffungskosten. Zu 2. und 5.: Es ist Sache eines jeden Gesellschafters, zu welchem Zweck er Gewinnausschüttungen des Unternehmens, an dem er beteiligt ist, verwendet. Die allein der Stadt gehörende KVVH hat als 70%ige Gesellschafterin der Stadtwerke Karlsruhe GmbH u. a. dafür zu sorgen, dass mit den in der Sparte Versorgung erwirtschafteten Gewinnen die Verlustabdeckung der Sparte Verkehr erfolgt (§ 2 des Gesellschaftsvertrages KVVH). Im Übrigen bieten die Stadtwerke ihre Leistungen im Wettbewerb zu günstigen Preisen an. Somit ist auch im Hinblick auf das neue Energiewirtschaftsgesetz nicht davon auszugehen, dass ihre angemessenen Jahres- ergebnisse sich deutlich verringern werden. Zu 4.: Rückzahlungen sind nicht zu erwarten, wie auch ein Sinken der derzeitigen Energiepreise leider nicht absehbar ist. Zu 6.: Derzeit ist keine deutliche Ergebnisreduzierung der Stadtwerke im Rahmen der ge- setzlichen Änderungen durch das neue Energiewirtschaftsgesetz und somit eine Er- gebnisbelastung der KVVH zu erwarten. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

  • Vorlage TOP 31: Anfrage BüKa/ÖDP: Energiewirtschaftsgesetz
    Extrahierter Text

    22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 638 ANFRAGE Zu TOP 31 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom 10. Februar 2006 Energiewirtschaftsgesetz Seit 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft. § 1 EnWG - Zweck des Gesetztes: 1. Zweck des Gesetztes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. § 2 EnWG – Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen: 2. Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Sinne des § 1 verpflichtet. Die ständig steigenden Energiepreise in Karlsruhe, so stieg der Gaspreis seit Ende 2004 um über 25% und der Strompreis wurde zum Jahresanfang um 4,5 % erhöht, stehen einem immer höheren Gewinn der Stadtwerke, die diesen von 2002 auf 2004 um über 16 Prozent steigern können, gegenüber. Dies ist mit dem EnWG nicht vereinbar. 1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Preissteigerungen der Energie der Stadtwerke und dem Gewinnabführungsvertrag mit anderen Gesellschaften der Stadt wie der KVV? 2. Steht eine solche Quersubventionierung nicht im krassen Gegensatz zum EnWG und sind diese daher nicht sofort zu unterlassen? 3. Wann werden sich die Stadtwerke dem EnWG unterwerfen und sich zukünftig an die Vorgaben des EnWG halten? 4. Ab wann haben die Energiebezieher der Stadtwerke mit Rückzahlungen und sinkenden Energiepreisen zu rechnen? 5. Wie wollen sich die Gesellschaften der Stadt wie die KVV und KASIG zukünftig finanzieren, wenn sie diese Quersubventionierungen nicht mehr erhalten? 6. Sind geplante Projekte wie die "Kombi-Lösung" dann überhaupt noch finanzierbar? gez. Michael Kunz Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: