Anfrage SPD: Telefonzelle auf dem Werderplatz
| Vorlage: | 16886 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 636 ANFRAGE Zu TOP 29 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Doris Baitinger und des Stadtrats Michael Zeh (SPD) vom 9. Februar 2006 Telefonzelle auf dem Werderplatz 1. Welche Ämter sind bei der Genehmigung der dauerhaften Nutzung des öffentlichen Raumes beteiligt? 2. War das Marktamt bei der Aufstellung der Telefonzelle auf dem Werderplatz beteiligt? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie wird die Bürgerschaft beteiligt? 4. Wie häufig findet die Aufstellung keine Akzeptanz? 5. Wer kommt für die Kosten auf, wenn feste Installationen versetzt werden müssen? Sachverhalt / Begründung: Verschiedene Unternehmen nutzen den öffentlichen Raum für feste Installationen. Litfaßsäulen, Werbetafeln, Telefonzellen, Stromkästen, Briefkästen sind hierfür Beispiele. Viele Standorte werden akzeptiert, manche aber nicht, wie jüngst die Installation einer Telefonzelle auf dem Werderplatz zeigt. gez. Doris Baitinger gez. Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006
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Extrahierter Text
Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom: 09.02.2006 eingegangen: 09.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 29 Vorlage Nr. 636 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Telefonzelle auf dem Werderplatz Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Sondernutzungserlaubnisse für den öffentlichen Raum werden in der Regel von Bürgerser- vice und Sicherheit (für Warenauslagen und Außenbewirtungen) oder vom Tiefbauamt (ins- besondere für feste Einbauten aller Art) erteilt. Diese beziehen je nach Erfordernis weitere Ämter in den Abstimmungsprozess mit ein. Öffentliche Telefone der Deutschen Telekom unterliegen bisher keiner Genehmigungs- pflicht. Ihre Standorte werden direkt zwischen Telekom und Stadtplanungsamt abgestimmt. Im letzten Jahr wurden auf diesem Wege ca. 30 neue Telefonstandorte festgelegt. Für diese Standorte wurden keine Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Der Standort auf dem Werderplatz wurde nicht mit dem Marktamt abgestimmt. Dass Bedenken gegen- über einem neu eingerichteten Aufstellungsort geäußert werden, ist die absolute Ausnah- me. Im Fall der Telefonsäulen am Werderplatz haben die Bürgergesellschaft Südstadt e. V. und die Interessengemeinschaft Südstadt Gewerbe Bedenken geäußert. Mit der Interessengemeinschaft Südstadt Gewerbe wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass der Standort bis November 2006 beobachtet wird. Dann werden die Benutzungsdaten von Te- lekom abgefragt. Die bis dahin gemachten Erfahrungen der Interessengemeinschaft und die Nutzerdaten werden abgeglichen und erörtert. Gegebenenfalls kann damit noch vor dem Weihnachtsmarkt eine Entscheidung zum Abbau getroffen werden. Das Bürgermeisteramt geht jedoch davon aus, dass dies nicht notwendig sein wird. Sollte sich der Standort dennoch als dauerhaft nachteilig erweisen, wird die Tele- kom die Säulen für die Stadt kostenfrei entfernen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g !