Anfrage CDU: Fahrradabstellplätze am Hauptbahnhof
| Vorlage: | 16884 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Dr. Hans-Jürgen Vogt (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) vom: 06.02.2006 eingegangen: 07.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 27 Vorlage Nr. 634 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Fahrradabstellplätze am Hauptbahnhof Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1: Ja, das Förderprogramm des Landes ist bekannt. Bereits im Oktober 1996 hatte sich das Stadtplanungsamt an das Ministerium gewandt, um zu klären, ob gleiche Förderbedingun- gen wie bei der Freiburger Fahrradstation gewährt werden. Eine Bezuschussung nach glei- chem Modell wurde in Aussicht gestellt. Vor drei Jahren hat die Stadt einen GVFG- Antrag gestellt. In mehreren Sitzungen wurde mit dem Regierungspräsidium – leider erfolglos - dar- über verhandelt, wie die verschiedenen Konzepte an die Auflagen des Landes angepasst werden könnten. Zu 2: Ja, dies war bekannt. Zu 3: Wie dargelegt, wurde rechtzeitig ein Antrag gestellt. Leider haben sich die Zuschussbedin- gungen im Verlauf der vergangenen 10 Jahre immer wieder erschwert. Durch diese Verän- derungen ist das Projekt mehrfach ins Stocken geraten: - So wurde der Anteil der Rad fahrenden Fernverkehrsteilnehmer aus der Zuschuss- masse herausgerechnet (24,5 % für Karlsruhe) und zusätzlich - die Höhe des zuschussfähigen Gesamtbetrages für bewachte Anlagen von 765 € auf 120 € reduziert. - Schließlich erklärte das Regierungspräsidium, dass zwar ein GVFG-Bescheid in Aussicht gestellt werden könne, dass aber mindestens 7 Jahre zwischenzufinanzie- ren wären. Aus haushaltstechnischen Gründen konnte die Stadt Karlsruhe diese Zwischenfinanzierung nicht übernehmen. Der private Investor gab das Projekt da- raufhin auf. Nach dem jetzt verfolgten Konzept werden die Fahrradständer vor dem Osttunnel durch vom ADFC empfohlene Fahrradständer mit optimalem Achsabstand ersetzt, der Osttunnel mit einer Fahrradstation für 440 Plätze in einer überwachten Anlage ausgebaut. Die Förderung nach GVFG hätte neben den genannten Einschränkungen noch weitere Probleme ergeben: Der Höchstbetrag wird üblicherweise erreicht, wenn Fahrradständer neu gebaut und über- dacht werden. Im speziellen Fall wird das Geld benötigt, um im Bereich Hauptbahnhof-Süd eine Zufahrt und einen Durchbruch zur Neuerschließung der Garage herzustellen. Eine För- derung dieses Teils der Ausgaben konnte vom Regierungspräsidium nicht zugesagt werden, ebensowenig die Förderung des reinen Austausches der vorhandenen sogenannten „Fel- genverbieger“ durch Fahrradständer, die dem Stand der Technik entsprechen. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Entgegen der Förderpraxis in anderen Bundesländern werden in Baden-Württemberg nur Abstellanlagen mit einem Achsabstand von 50 cm gefördert. Für das Projekt am Haupt- bahnhof hätte dies zur Folge gehabt, dass auf 20 % der projektierten Abstellplätze hätte verzichtet werden müssen. Vor dem Hintergrund der genannten Erschwernisse kam die Stadtverwaltung zu dem Entschluss, dass es sich weder finanziell noch konzeptionell ge- lohnt hätte, den Antrag aufrechtzuerhalten..
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadtrat Dr. Hans-Jürgen Vogt (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) vom: 06.02.2006 eingegangen: 07.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 27 Vorlage Nr. 634 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Fahrradabstellplätze am Hauptbahnhof Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1: Ja, das Förderprogramm des Landes ist bekannt. Bereits im Oktober 1996 hatte sich das Stadtplanungsamt an das Ministerium gewandt, um zu klären, ob gleiche Förderbedingun- gen wie bei der Freiburger Fahrradstation gewährt werden. Eine Bezuschussung nach glei- chem Modell wurde in Aussicht gestellt. Vor drei Jahren hat die Stadt einen GVFG- Antrag gestellt. In mehreren Sitzungen wurde mit dem Regierungspräsidium – leider erfolglos - dar- über verhandelt, wie die verschiedenen Konzepte an die Auflagen des Landes angepasst werden könnten. Zu 2: Ja, dies war bekannt. Zu 3: Wie dargelegt, wurde rechtzeitig ein Antrag gestellt. Leider haben sich die Zuschussbedin- gungen im Verlauf der vergangenen 10 Jahre immer wieder erschwert. Durch diese Verän- derungen ist das Projekt mehrfach ins Stocken geraten: - So wurde der Anteil der Rad fahrenden Fernverkehrsteilnehmer aus der Zuschuss- masse herausgerechnet (24,5 % für Karlsruhe) und zusätzlich - die Höhe des zuschussfähigen Gesamtbetrages für bewachte Anlagen von 765 € auf 120 € reduziert. - Schließlich erklärte das Regierungspräsidium, dass zwar ein GVFG-Bescheid in Aussicht gestellt werden könne, dass aber mindestens 7 Jahre zwischenzufinanzie- ren wären. Aus haushaltstechnischen Gründen konnte die Stadt Karlsruhe diese Zwischenfinanzierung nicht übernehmen. Der private Investor gab das Projekt da- raufhin auf. Nach dem jetzt verfolgten Konzept werden die Fahrradständer vor dem Osttunnel durch vom ADFC empfohlene Fahrradständer mit optimalem Achsabstand ersetzt, der Osttunnel mit einer Fahrradstation für 440 Plätze in einer überwachten Anlage ausgebaut. Die Förderung nach GVFG hätte neben den genannten Einschränkungen noch weitere Probleme ergeben: Der Höchstbetrag wird üblicherweise erreicht, wenn Fahrradständer neu gebaut und über- dacht werden. Im speziellen Fall wird das Geld benötigt, um im Bereich Hauptbahnhof-Süd eine Zufahrt und einen Durchbruch zur Neuerschließung der Garage herzustellen. Eine För- derung dieses Teils der Ausgaben konnte vom Regierungspräsidium nicht zugesagt werden, ebensowenig die Förderung des reinen Austausches der vorhandenen sogenannten „Fel- genverbieger“ durch Fahrradständer, die dem Stand der Technik entsprechen. Änderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Entgegen der Förderpraxis in anderen Bundesländern werden in Baden-Württemberg nur Abstellanlagen mit einem Achsabstand von 50 cm gefördert. Für das Projekt am Haupt- bahnhof hätte dies zur Folge gehabt, dass auf 20 % der projektierten Abstellplätze hätte verzichtet werden müssen. Vor dem Hintergrund der genannten Erschwernisse kam die Stadtverwaltung zu dem Entschluss, dass es sich weder finanziell noch konzeptionell ge- lohnt hätte, den Antrag aufrechtzuerhalten..
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Extrahierter Text
22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 634 ANFRAGE Zu TOP 27 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträte Wolfram Jäger, Dr. Hans-Jürgen Vogt und Tilman Pfannkuch (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 6. Februar 2006 Fahrradabstellplätze am Hauptbahnhof 1. Kannte das Stadtplanungsamt das Bike+Ride-Sonderprogramm? 2. War dem Stadtplanungsamt bekannt, dass die Förderung zeitlich befristet ist? 3. Weshalb wurden für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof nicht rechtzeitig GVFG-Fördermittel beantragt? Sachverhalt / Begründung: Seit langem wird über eine optimalere Unterbringung der zahlreichen Fahrräder am Hauptbahnhof und den Bau einer Fahrradstation diskutiert. Zwischenzeitlich war die Errichtung eines Fahrradparkhauses im Gespräch. Nun plant die Stadtverwaltung, im Osttunnel des Hauptbahnhofs eine Fahrradabstellanlage einzubauen und zudem die Fahrradständer unter der vorhandenen Überdachung zu erneuern. Eine Errichtung der Anlage ist innerhalb der vorgegebenen Fristen des Bike+Ride-Sonderprogramms nicht mehr möglich. Daher ist eine Förderung mit GVFG-Mitteln ausgeschlossen. gez. Wolfram Jäger gez. Dr. Hans-Jürgen Vogt gez. Tilman Pfannkuch Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: