Anfrage BüKa/ÖDP: Tempo 30 in der Brühlstraße

Vorlage: 16882
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.03.2006

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 12.01.2006 eingegangen: 27.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28. März 2006 TOP 25 Vorlage Nr. 632 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Tempo 30 in der Brühlstraße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Gefährdungen, Beschwerden bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der Ver - waltung bislang nicht bekannt. 2. Entfällt. 3. Die Brühlstraße ist eine Sammel- und Erschließungsstraße. Sie nimmt den Verkehr aus den angrenzenden Tempo 30km/h Zonen auf und verteilt ihn. Eine Straße in einer ge- schwindigkeitsbeschränkten Zone sollte stets so ausgestaltet sein, dass dem Kraftfahrer der Eindruck einer besonderen Situation („Langsam Straße“) vermittelt wird. Dies ist bei der Brühlstraße aufgrund ihrer Breite und Länge nicht der Fall. Die alleinige Anbringung eines Verkehrszeichens führt erfahrungsgemäß kaum zu keiner Verhaltensänderung bei den Kraftfahrern, sodass die Gefahr einer bloßen Scheinsicherheit besteht. 4. Eine formelle Sperrung des Schindweg nur für Anlieger ist nicht sinnvoll. Niemand kann das kontrollieren. Umfahrungen von Staus gibt es auch auf anderen Straßen im Stadt- gebiet. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig !

  • Vorlage TOP 25: Anfrage BüKa/ÖDP: Tempo 30 in der Brühlstraße
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom: 12.01.2006 eingegangen: 27.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28. März 2006 TOP 25 Vorlage Nr. 632 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Tempo 30 in der Brühlstraße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Gefährdungen, Beschwerden bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der Ver - waltung bislang nicht bekannt. 2. Entfällt. 3. Die Brühlstraße ist eine Sammel- und Erschließungsstraße. Sie nimmt den Verkehr aus den angrenzenden Tempo 30km/h Zonen auf und verteilt ihn. Eine Straße in einer ge- schwindigkeitsbeschränkten Zone sollte stets so ausgestaltet sein, dass dem Kraftfahrer der Eindruck einer besonderen Situation („Langsam Straße“) vermittelt wird. Dies ist bei der Brühlstraße aufgrund ihrer Breite und Länge nicht der Fall. Die alleinige Anbringung eines Verkehrszeichens führt erfahrungsgemäß kaum zu keiner Verhaltensänderung bei den Kraftfahrern, sodass die Gefahr einer bloßen Scheinsicherheit besteht. 4. Eine formelle Sperrung des Schindweg nur für Anlieger ist nicht sinnvoll. Niemand kann das kontrollieren. Umfahrungen von Staus gibt es auch auf anderen Straßen im Stadt- gebiet. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig !

  • Vorlage TOP 25: Anfrage BüKa/ÖDP: Tempo 30 in der Brühlstraße
    Extrahierter Text

    22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 632 ANFRAGE Zu TOP 25 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Michael Kunz (BüKa/ÖDP) vom 12. Januar 2006 Tempo 30 in der Brühlstraße Seit der Eröffnung der Straßenbahntrasse nach Wolfartsweier und der damit verbundenen Umgestaltung der Südtangente in Höhe Schindweg am Zündhütle mit ihren Bushaltestellen und dem Nordabzweig in Richtung Durlach-Aue, kommt es zu spürbaren Mehrbelastungen durch Durchgangsverkehr auf der Brühlstraße. Besonders morgens und nachmittags, wenn sich der Berufsverkehr auf der B 3 in Richtung Durlach bzw. Grötzingen staut, wird der Schindweg und in Verlängerung die Brühlstraße als Schleich- bzw. Ablaufweg benutzt. Gleiches erfolgt wenn sich der Verkehr auf der Rommelstraße in Richtung B 3 staut in der Gegenrichtung. Der Verlauf der Straße mit seinem einseitigen breiten Grünstreifen verführt PKW wie auch LKW-Fahrer zu überhöhten Geschwindigkeiten. Dies wird von Anwohnern so wahrgenommen. Besonders gefährlich ist diese Situation und bedarf der Änderung, da die Brühlstraße vor allen von Kindern, die auf dem Weg zur Trinitatiskirche oder zu den Sporteinrichtungen des TSV-Durlach-Aue sind. Auch dadurch, dass sämtliche umliegenden Straßen, die an die Brühlstraße grenzen, bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 haben. 1. Würde es daher nicht auf der Hand liegen, um Gefährdungen der Anwohner und Nutzer der Brühlstraße zu vermeiden, die Brühlstraße ebenfalls als Tempo-30-Zone auszuweisen? 2. Wenn JA – wann kann mit der Einführung der 30er-Zone in der Brühlstraße gerechnet werden? 3. Wenn Nein – Was spricht dagegen, die Buslinien, die durch die Brühlstraße fahren können nicht der Grund sein, da wie am Beispiel Geigersberg der zur kompletten 30er-Zone erklärt wurde, der Busverkehr dadurch auch nicht beeinträchtigt wird? 4. Wäre es nicht weiter sinnvoll, bereits den Schindweg nur für Anliegerverkehr freizugeben, damit es bei Behinderungen auf der Südtangente nicht zu überhöhtem Ausweichverkehr in Durlach-Aue kommt? gez. Michael Kunz Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme