Antrag KAL: Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerung der Wasserwerkbrücke
| Vorlage: | 16880 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr, Südstadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 28.02.2006 eingegangen: 28.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 24 a) Vorlage Nr. 630 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerung der Was- serwerkbrücke Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Durch Optimierung des Bauablaufs wird mit einer Sperrzeit der Wasserwerkbrücke von ca. 9 Monaten gerechnet. Danach wäre das neue Bauwerk für die Öffentlichkeit benutzbar und der Oberwald wieder wie bisher auf kurzem Weg erreichbar. Bei diesem Terminablauf ist die Errichtung einer Ersatzbrücke nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja x Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten für ein Provisorium werden im Rahmen der Untersu- chung ermittelt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Derzeit wird durch ein Ingenieurbüro eine Reihe von Alternativen zur Aufrechterhal- tung der Verkehrsbeziehung Südstadt – Oberwald während der Bauzeit untersucht. - Umleitung über die Fautenbruchstraße und Schwarzwaldbrücke - Buseinsatz durch Umleitung einer vorhandenen Linie oder spezieller Shuttle Dienst - Herstellung eines provisorischen schienengleichen Bahnübergangs über mehrere Gleise - Herstellung einer provisorischen Brücke - Herstellung der endgültigen Brücke in Parallellage - Herstellung der neuen Brücke im Bauzustand in Parallellage und Querver- schub Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen noch nicht vor. Es ist geplant, nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse diese im Bauausschuss vorzustellen. Der Mehrweg, den die Bürger der Südstadt bei Benutzung der Schwarzwaldbrücke in Kauf nehmen müssten, beträgt für eine Strecke lediglich 1,2 km. Vorab kann jedoch bereits festgestellt werden, dass ein Brückenprovisorium nicht für 160 000 € zu bauen ist. Der Aufwand für die Erstellung dieses Ersatzbauwerkes ist dem für ein verbleibendes Bauwerk vergleichbar: insbesondere müssten Fundamen- te hergestellt werden, weiterhin wären baubedingte Bahnbetriebserschwernisse zu berücksichtigen. Das provisorische Bauwerk müsste auch mit erheblichen Sicherun- gen gegen Stromschlag ausgestattet werden. Die Herstellung eines derartigen Pro- visoriums würde demnach ein Mehrfaches dieser o.a. Bausumme ausmachen.
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Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 28.02.2006 eingegangen: 28.02.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 24 a) Vorlage Nr. 630 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerung der Was- serwerkbrücke Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Durch Optimierung des Bauablaufs wird mit einer Sperrzeit der Wasserwerkbrücke von ca. 9 Monaten gerechnet. Danach wäre das neue Bauwerk für die Öffentlichkeit benutzbar und der Oberwald wieder wie bisher auf kurzem Weg erreichbar. Bei diesem Terminablauf ist die Errichtung einer Ersatzbrücke nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja x Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Die Kosten für ein Provisorium werden im Rahmen der Untersu- chung ermittelt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Derzeit wird durch ein Ingenieurbüro eine Reihe von Alternativen zur Aufrechterhal- tung der Verkehrsbeziehung Südstadt – Oberwald während der Bauzeit untersucht. - Umleitung über die Fautenbruchstraße und Schwarzwaldbrücke - Buseinsatz durch Umleitung einer vorhandenen Linie oder spezieller Shuttle Dienst - Herstellung eines provisorischen schienengleichen Bahnübergangs über mehrere Gleise - Herstellung einer provisorischen Brücke - Herstellung der endgültigen Brücke in Parallellage - Herstellung der neuen Brücke im Bauzustand in Parallellage und Querver- schub Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen noch nicht vor. Es ist geplant, nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse diese im Bauausschuss vorzustellen. Der Mehrweg, den die Bürger der Südstadt bei Benutzung der Schwarzwaldbrücke in Kauf nehmen müssten, beträgt für eine Strecke lediglich 1,2 km. Vorab kann jedoch bereits festgestellt werden, dass ein Brückenprovisorium nicht für 160 000 € zu bauen ist. Der Aufwand für die Erstellung dieses Ersatzbauwerkes ist dem für ein verbleibendes Bauwerk vergleichbar: insbesondere müssten Fundamen- te hergestellt werden, weiterhin wären baubedingte Bahnbetriebserschwernisse zu berücksichtigen. Das provisorische Bauwerk müsste auch mit erheblichen Sicherun- gen gegen Stromschlag ausgestattet werden. Die Herstellung eines derartigen Pro- visoriums würde demnach ein Mehrfaches dieser o.a. Bausumme ausmachen.
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22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 630 ANTRAG Zu TOP 24 a ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 28. Februar 2006 Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerung der Wasserwerkbrücke Wir beantragen die Erstellung einer provisorischen Fußgängerbrücke für die Zeit der Erneuerungsarbeiten der Wasserwerkbrücke. Bei der Ausführung ist auf die Befahrbarkeit für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer zu achten. Sachverhalt / Begründung: Der Oberwald ist für die 16.000 Bewohner der Südstadt ein unschätzbares Naherholungsgebiet, das jeder ab Haustüre in Kürze zu Fuß erreichen kann. Freizeitsportler aller Arten, Großeltern mit Enkeln, Mütter mit Kinderwagen, sonstige Spaziergänger mit und ohne Hund, Berufspendler aus Rüppurr und Ettlingen, Kindergartengruppen und Schulklassen kommen hier ihrem Bewegungsdrang und Mobilitätsbedürfnis nach. Die Wasserwerkbrücke als einziger Übergang würde mit den Erneuerungsarbeiten von ca. 1 Jahr ausfallen und die Bewohner der Südstadt vom direkten Zugang zum Oberwald trennen. Diese Minderung der Lebensqualität erachten wir im Verhältnis zu den Kosten eines Provisoriums (ca. 160 000 €) für unverhältnismäßig. Der vom Tiefbauamt vorgeschlagene Umweg über die Fautenbruchstraße- Schwarzwald-brücke beträgt im Mittel 1,4 km für die einfache Strecke. Entsprechende 2,8 km Mehrweg (ca. 40 Minuten zu Fuß) sind hier inakzeptabel. Trägt man noch der Verkehrsbelastung, den Gehwegbreiten und dem Parkverhalten Rechnung, so kommen auf dieser Strecke belastende Gefährdungsmomente für Fußgänger und Fahrradfahrer hinzu. gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: