Antrag CDU: Evaluierung von Fördermaßnahmen
| Vorlage: | 16871 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.01.2006 eingegangen: 24.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 15 Vorlage Nr. 621 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Evaluierung von Fördermaßnahmen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Bereich Schule – Verein werden bereits die vorhandenen Projekte evaluiert. Der Sozialbereich wird für die nächste Sitzung des Sozialausschusses einen Vorschlag zur Evaluierung der Förderungen an die Wohlfahrtsverbände vorlegen. Damit kann der Antrag an die Ausschüsse verwiesen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Bereitstellung der erforderlichen Sportstätten ist im Rahmen der Daseinsvorsor- ge eine kommunale Aufgabe. Diese Aufgabe wird im Stadtkreis Karlsruhe von einer Vielzahl von Vereinen wahrgenommen, wofür die Stadt Karlsruhe sowohl Unterhalts- als auch Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage unserer Sportförderrichtli- nien zur Verfügung stellt. Diese Zuschüsse werden vom Schul- und Sportamt nach vorheriger Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien ausbezahlt. Obwohl die Bereitstellung von Sportstätten eine kommunale Aufgabe ist, die in unse- rem Falle hauptsächlich von Vereinen erfüllt wird, gelten die Zuschüsse an die Ver- eine nach wie vor als „freiwillige Leistung“. Diese Zuschüsse zu evaluieren wäre bei rd. 200 Sportvereinen mit über 80.000 Mitgliedern mit einem enormen Aufwand ver- bunden, weshalb wir dringend davon abraten. Evaluiert werden können dagegen Projekte wie z. B. die Kooperation im Bereich Schulen – Verein, wofür im aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 160.000 € zur Ver- fügung stehen. Die Evaluation dieses Projektes wird vom Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen Karlsruhe, das der Universität Karlsru- he angegliedert ist, durchgeführt. Ein entsprechender Vertrag wurde bereits abge- schlossen. Über das Ergebnis wird sowohl der Sportausschuss als auch der Ge- meinderat unterrichtet. Aufgrund des dargelegten Sachverhalts sollte die Evaluation im Bereich Sport auf einzelne Projekte beschränkt werden. Denkbar wäre jedoch eine Art Controlling um sicher zu stellen, dass die hiesige Be- völkerung auch weiterhin sowohl mit Sportstätten als auch entsprechenden Sportan- geboten bedarfsgerecht versorgt wird. Hierzu bedürfte es zunächst jedoch einer Änderung der Sportförderrichtlinien. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Im schulischen Bereich wäre eine Evaluierung einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ebenfalls möglich. Hierfür würden sich beispielsweise die Ergänzende Betreuung oder der Ganztagesbereich einer Grund- und Hauptschule anbieten. Im Jugend- und Sozialbereich besteht aus mehreren Gründen der Bedarf nach einer Überarbeitung der Förderung der Verbände und Beratungsstellen. Der erste Grund sind Veränderungen des gesetzlichen Rahmens der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II sowie die Zuständigkeitsveränderungen durch Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände. Die städtischen Förderungen sind diesen neuen ge- setzlichen Erfordernissen in den nächsten Monaten anzupassen. Zum Zweiten laufen im kommenden Jahr die Maßnahmenförderungen des Europäi- schen Sozialfonds (ESF) aus. Inwieweit Anschlussförderungen aus Europamitteln möglich sind, ist derzeit offen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass einige Maßnah- men und Projekte (z. B. TafF, Straßensozialarbeit Südstadt) zur Übernahme in die Regelförderung anstehen. Aus diesen Gründen ist eine Evaluierung der Förderungen des Sozialbereiches sinnvoll. Finanzmittel hierfür stehen allerdings nicht zur Verfügung. Das Sozialdezer- nat wird in den nächsten Wochen eine Konzeption zur Evaluierung erarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beratung vorlegen.
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Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 24.01.2006 eingegangen: 24.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 15 Vorlage Nr. 621 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Evaluierung von Fördermaßnahmen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Bereich Schule – Verein werden bereits die vorhandenen Projekte evaluiert. Der Sozialbereich wird für die nächste Sitzung des Sozialausschusses einen Vorschlag zur Evaluierung der Förderungen an die Wohlfahrtsverbände vorlegen. Damit kann der Antrag an die Ausschüsse verwiesen werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Bereitstellung der erforderlichen Sportstätten ist im Rahmen der Daseinsvorsor- ge eine kommunale Aufgabe. Diese Aufgabe wird im Stadtkreis Karlsruhe von einer Vielzahl von Vereinen wahrgenommen, wofür die Stadt Karlsruhe sowohl Unterhalts- als auch Investitionskostenzuschüsse auf der Grundlage unserer Sportförderrichtli- nien zur Verfügung stellt. Diese Zuschüsse werden vom Schul- und Sportamt nach vorheriger Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien ausbezahlt. Obwohl die Bereitstellung von Sportstätten eine kommunale Aufgabe ist, die in unse- rem Falle hauptsächlich von Vereinen erfüllt wird, gelten die Zuschüsse an die Ver- eine nach wie vor als „freiwillige Leistung“. Diese Zuschüsse zu evaluieren wäre bei rd. 200 Sportvereinen mit über 80.000 Mitgliedern mit einem enormen Aufwand ver- bunden, weshalb wir dringend davon abraten. Evaluiert werden können dagegen Projekte wie z. B. die Kooperation im Bereich Schulen – Verein, wofür im aktuellen Doppelhaushalt insgesamt 160.000 € zur Ver- fügung stehen. Die Evaluation dieses Projektes wird vom Forschungszentrum für den Schulsport und den Sport von Kindern und Jugendlichen Karlsruhe, das der Universität Karlsru- he angegliedert ist, durchgeführt. Ein entsprechender Vertrag wurde bereits abge- schlossen. Über das Ergebnis wird sowohl der Sportausschuss als auch der Ge- meinderat unterrichtet. Aufgrund des dargelegten Sachverhalts sollte die Evaluation im Bereich Sport auf einzelne Projekte beschränkt werden. Denkbar wäre jedoch eine Art Controlling um sicher zu stellen, dass die hiesige Be- völkerung auch weiterhin sowohl mit Sportstätten als auch entsprechenden Sportan- geboten bedarfsgerecht versorgt wird. Hierzu bedürfte es zunächst jedoch einer Änderung der Sportförderrichtlinien. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Im schulischen Bereich wäre eine Evaluierung einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ebenfalls möglich. Hierfür würden sich beispielsweise die Ergänzende Betreuung oder der Ganztagesbereich einer Grund- und Hauptschule anbieten. Im Jugend- und Sozialbereich besteht aus mehreren Gründen der Bedarf nach einer Überarbeitung der Förderung der Verbände und Beratungsstellen. Der erste Grund sind Veränderungen des gesetzlichen Rahmens der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II sowie die Zuständigkeitsveränderungen durch Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände. Die städtischen Förderungen sind diesen neuen ge- setzlichen Erfordernissen in den nächsten Monaten anzupassen. Zum Zweiten laufen im kommenden Jahr die Maßnahmenförderungen des Europäi- schen Sozialfonds (ESF) aus. Inwieweit Anschlussförderungen aus Europamitteln möglich sind, ist derzeit offen. Es zeichnet sich allerdings ab, dass einige Maßnah- men und Projekte (z. B. TafF, Straßensozialarbeit Südstadt) zur Übernahme in die Regelförderung anstehen. Aus diesen Gründen ist eine Evaluierung der Förderungen des Sozialbereiches sinnvoll. Finanzmittel hierfür stehen allerdings nicht zur Verfügung. Das Sozialdezer- nat wird in den nächsten Wochen eine Konzeption zur Evaluierung erarbeiten und dem Sozialausschuss zur Beratung vorlegen.
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22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 621 ANTRAG Zu TOP 15 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Wolfram Jäger und Günther Rüssel, der Stadträtin Marianne Krug (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 24. Januar 2006 Evaluierung von Fördermaßnahmen Die Stadtverwaltung nimmt für die Bereiche Soziales und Sport – wie für den Kulturbereich bereits beschlossen – eine regelmäßige Evaluierung der Fördermaßnahmen vor. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgestellt. Sachverhalt / Begründung: Bei seiner Klausurtagung Anfang Dezember 2005 beschloss der Kulturausschuss eine Evaluierung der einzelnen Fördermaßnahmen im Kulturbereich. Wir meinen, dass eine solche Bewertung in entsprechender Weise auf die Bereiche Soziales und Sport ausgedehnt werden soll. Alle freiwilligen Leistungen bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung. Hierdurch erhalten die Leistungsempfänger zugleich die Möglichkeit, ihre Arbeit zu erläutern und auf Neuerungen in ihrem Angebot einzugehen. Nur mit Hilfe einer solchen Evaluierung kann umgekehrt die Stadtverwaltung bzw. der Gemeinderat auf veränderte Anforderungen der jeweiligen Leistungsempfänger reagieren und feststellen, an welcher Stelle ein höherer Zuschuss benötigt wird oder an welchen Stellen eine Mehrfachförderung erfolgt. Nach unserer Ansicht kann durch eine regelmäßige und umfassende Evaluierung aller freiwilligen Leistungen eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel erreicht werden. gez. Wolfram Jäger gez. Günther Rüssel gez. Marianne Krug Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: