Antrag GRÜNE: Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat

Vorlage: 16870
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.03.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.03.2006

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 620 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zu Ziffer 1.: Die Frage, ob Verhandlungsgegenstände in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sit- zung des GR - und damit auch seiner Ausschüsse - behandelt werden, richtet sich nach den Bestimmungen der GemO. Die dem Antrag zugrundeliegende Absicht, Tagesordnungspunkte von besonderem Interesse in Sitzungen beratender oder auch vorberatender beschließender Ausschüsse öffentlich zu behandeln, ist in den engen Grenzen der §§ 39 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 41 Abs.3 und unter Beachtung der Vorgaben des § 35 Abs.1 Satz 2 GemO bereits schon jetzt möglich. Diese gesetzli- chen Regelungen gelten unmittelbar, so dass eine Änderung der GeschäftsO nicht notwendig ist, da dortige Regelungen sich an den Bestimmungen der GemO orien- tieren müssten und die gesetzlichen Bestimmungen einschränkende oder erweitern- de Geschäftsordnungsregelungen unzulässig wären. Darüber hinaus obliegt es gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO dem (Ober-)Bürger- meister, die Tagesordnung für die Beratung aller gemeinderätlichen Gremien festzu- legen, was auch das Recht (und die Pflicht) einschließt, nach Maßgabe der ab- schließenden gesetzlichen Regelung über „öffentlich“ und „nichtöffentlich“ zu ent- scheiden. Eine andere Entscheidung als der Oberbürgermeister kann der Gemein- derat nur auf Antrag aus seiner Mitte treffen, wobei auch er ohne Entscheidungs- spielraum an die gesetzliche Regelung gebunden ist. Auch aus diesem Grunde wer- den diesbezügliche Regelungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates für entbehrlich gehalten. Im Übrigen wird auf das Schreiben des Oberbürgermeisters an die Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderäte vom 18.01.2006 verwiesen, das umfassende Ausführungen zu dieser Thematik enthält. Zu Ziffer 2.: Anknüpfend an die Antwort zu Ziffer 1. und den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von (vor)beratenden Ausschüssen sind auch hier die Regelungen der GemO zu beach- ten. So bestimmt § 38 Abs. 2 Satz 2 GemO, dass Mehrfertigungen von Niederschrift- en nicht ausgehändigt werden dürfen, mit der Folge, dass die gewünschte Übersen- dung von Kurzprotokollen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die mit dem Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Antrag angestrebte Information aller Gemeinderäte kann deshalb nur durch Ein- sichtnahme in das Sitzungsprotokoll – wofür mit der Änderung der Geschäftsord- nung nach TOP 3 eine erweiterte und vereinfachte Möglichkeit geschaffen werden könnte – oder am schnellsten innerhalb der Gemeinderatsfraktionen selbst erfolgen. Die Protokolle öffentlicher Sitzungen werden bereits jetzt schon so schnell als mög- lich in das Ratsinformationssystem eingestellt und stehen so den Stadträten und Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung. Das Erstellen zusätzlicher Kurzprotokolle bedeutet Doppelarbeit, bindet zusätzlich Arbeitskraft und läuft den Bestrebungen nach ökonomischer Arbeitsweise und einer Eindämmung der Papierflut zuwider.

  • Vorlage TOP 14: Antrag GRÜNE: Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 620 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Zu Ziffer 1.: Die Frage, ob Verhandlungsgegenstände in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sit- zung des GR - und damit auch seiner Ausschüsse - behandelt werden, richtet sich nach den Bestimmungen der GemO. Die dem Antrag zugrundeliegende Absicht, Tagesordnungspunkte von besonderem Interesse in Sitzungen beratender oder auch vorberatender beschließender Ausschüsse öffentlich zu behandeln, ist in den engen Grenzen der §§ 39 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 41 Abs.3 und unter Beachtung der Vorgaben des § 35 Abs.1 Satz 2 GemO bereits schon jetzt möglich. Diese gesetzli- chen Regelungen gelten unmittelbar, so dass eine Änderung der GeschäftsO nicht notwendig ist, da dortige Regelungen sich an den Bestimmungen der GemO orien- tieren müssten und die gesetzlichen Bestimmungen einschränkende oder erweitern- de Geschäftsordnungsregelungen unzulässig wären. Darüber hinaus obliegt es gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO dem (Ober-)Bürger- meister, die Tagesordnung für die Beratung aller gemeinderätlichen Gremien festzu- legen, was auch das Recht (und die Pflicht) einschließt, nach Maßgabe der ab- schließenden gesetzlichen Regelung über „öffentlich“ und „nichtöffentlich“ zu ent- scheiden. Eine andere Entscheidung als der Oberbürgermeister kann der Gemein- derat nur auf Antrag aus seiner Mitte treffen, wobei auch er ohne Entscheidungs- spielraum an die gesetzliche Regelung gebunden ist. Auch aus diesem Grunde wer- den diesbezügliche Regelungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates für entbehrlich gehalten. Im Übrigen wird auf das Schreiben des Oberbürgermeisters an die Fraktionen und fraktionslosen Gemeinderäte vom 18.01.2006 verwiesen, das umfassende Ausführungen zu dieser Thematik enthält. Zu Ziffer 2.: Anknüpfend an die Antwort zu Ziffer 1. und den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von (vor)beratenden Ausschüssen sind auch hier die Regelungen der GemO zu beach- ten. So bestimmt § 38 Abs. 2 Satz 2 GemO, dass Mehrfertigungen von Niederschrift- en nicht ausgehändigt werden dürfen, mit der Folge, dass die gewünschte Übersen- dung von Kurzprotokollen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die mit dem Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Antrag angestrebte Information aller Gemeinderäte kann deshalb nur durch Ein- sichtnahme in das Sitzungsprotokoll – wofür mit der Änderung der Geschäftsord- nung nach TOP 3 eine erweiterte und vereinfachte Möglichkeit geschaffen werden könnte – oder am schnellsten innerhalb der Gemeinderatsfraktionen selbst erfolgen. Die Protokolle öffentlicher Sitzungen werden bereits jetzt schon so schnell als mög- lich in das Ratsinformationssystem eingestellt und stehen so den Stadträten und Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung. Das Erstellen zusätzlicher Kurzprotokolle bedeutet Doppelarbeit, bindet zusätzlich Arbeitskraft und läuft den Bestrebungen nach ökonomischer Arbeitsweise und einer Eindämmung der Papierflut zuwider.

  • Vorlage TOP 14: Antrag GRÜNE: Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat
    Extrahierter Text

    22. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 28. MÄRZ 2006 Vorlage Nr. 620 ANTRAG Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 18. Januar 2006 Mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz im Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, innerhalb der nächsten 3 Monate einen Vorschlag für eine Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats vorzulegen, die insbesondere folgende Regelungen enthält: 1. Sowohl bei Sitzungen der beschließenden Ausschüsse als auch bei Sitzungen der beratenden Ausschüsse sollen Tagesordnungspunkte, an denen die Gesamt-heit der Einwohner/-innen in besonderem Maße interessiert ist und die in breiten Kreisen der Bevölkerung diskutiert werden, in öffentlicher Sitzung beraten werden. 2. Das Ergebnis der Beratung der beschließenden und der beratenden Ausschüsse ist innerhalb von drei Tagen allen Mitgliedern des Gemeinderates schriftlich in Kurzform mitzuteilen. Sachverhalt / Begründung: Zu Ziff. 1.: Gemäß Gemeindeordnung müssen beschließende Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Nichtöffentlich ist nur zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner erfordern oder wenn die Sitzung der Vorberatung dient. Sofern es um die vorberatende Funktion der Beratung geht, sind jedoch Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit möglich, wenn ein be-sonderes Interesse an der Information der Einwohnerinnen und Einwohner über die Verhandlung des Ausschusses vorliegt. Eine entsprechende Ausnahmeregelung ist auch für beratende Ausschüsse möglich, die ansonsten gemäß Gemeindeordnung in der Regel nichtöffentlich tagen. Mit der Aufnahme der oben genannten Regelung in die Geschäftsordnung des Gemeinderats möchten wir dafür sorgen, dass der von der Gemeindeordnung eröffnete Spielraum im Sinne einer möglichst großen Transparenz und Information der Öffentlichkeit genutzt wird. Öffentliche Beratungen der Ausschüsse halten wir insbesondere dann für angezeigt, wenn es sich nicht um eine Vorberatung im engeren Sinne handelt und wenn ohne-hin vorgesehen ist, die Öffentlichkeit über die Beratungsergebnisse zu unterrichten, wie dies ja heute z. B. beim Planungsausschuss schon in vielen Fällen durch städtische Pressemitteilungen bzw. -veröffentlichungen geschieht. Zu Ziff. 2.: Mit dieser Regelung wollen wir die Transparenz für die Stadträtinnen und Stadträte erhöhen, indem alle schriftlich (möglichst per E-mail) über die Beratungsergebnisse der einzelnen Ausschüsse informiert werden. Wir sehen dies auch als wichtige Arbeitserleichterung für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Gemeinderats. Beide Regelungen orientieren sich an bestehenden Geschäftsordnungen von Gemeinderäten anderer baden-württembergischer Städte. Mit unserem Antrag streben wir insgesamt eine ‚Modernisierung‘ der Geschäftsordnung des Karlsruher Gemeinderats an. Wesentliches Ziel hierbei ist für uns - neben einer Arbeits- erleichterung für die Gemeinderatsmitglieder - dass möglichst viele Themen zukünftig öffentlich und nicht "hinter verschlossenen Türen" beraten werden. gez. Dr. Gisela Splett Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006 Stellungnahme: