Erweiterung Hanne-Landgraf-Haus in Karlsruhe-Grötzingen
| Vorlage: | 16867 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.03.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 11 Vorlage Nr. 615 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Erweiterung Hanne-Landgraf-Haus in Karlsruhe-Grötzingen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.03.2006 11 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Verfahrens für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage der vorgelegten Planung zu. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt zuletzt am 20.07.2005 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 3 Das 1990 errichtete Alten- und Pflegeheim „Hanne-Landgraf Haus“ in Grötzingen bietet seine Pflegeplätze vorwiegend in Doppelzimmern an. Auf Grund der verstärk- ten Nachfrage nach Einzelzimmern ist ein Erweiterungsbau für derartige Zimmer geplant. Eine Aufteilung der vorhandenen Doppelzimmer in Einzelzimmer ist bau- technisch nicht möglich und die Reduzierung der Pflegeplätze durch die Umwand- lung der Doppelzimmer in Einzelzimmer soll vermieden werden. Der Haupteingang des Pflegeheims soll bei der Realisierung der Erweiterung auf die Südseite Richtung Grezzostraße verlagert werden. Die Erschließung für die Anliefe- rung und die Parkierung wird dann auch über die Grezzostraße erfolgen. Dadurch wird zu einem Teil den massiv vorgetragenen Bedenken der angrenzenden Wohn- bebauung Rechnung getragen. Nach den Festsetzungen des für diesen Bereichs gültigen Bebauungsplanes ist eine Erweiterung des Pflegeheims nicht möglich. Die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung ist daher durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schaffen. Die Verwaltung hat dem Ortschaftsrat und dem Planungsausschuss die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens empfohlen. Die erstmals am 18.09.2003 im Planungsausschuss diskutierte Planung fand keine Zustimmung. Der Planungsausschuss hatte Bedenken wegen des Baukörpers und der Reduzierung der vorhandenen Grünflächen durch die Neubebauung und der Verlagerung der erforderlichen Stellplätze. Der Ortschaftsrat hatte in seiner voraus- gegangenen Sitzung am 16.07.2003 der Planung nicht zugestimmt, konnte sich eine niedrigere Bebauung aber grundsätzlich vorstellen (13 Ja-Stimmen, 2 Nein- Stimmen) Am 06.05.2004 wurde die in der Geschossigkeit reduzierte Planung (nun zwei Ge- schosse, ohne Staffelgeschoss) für 18 Einzelzimmer erneut im Planungsausschuss beraten und fand wieder keine Zustimmung (fehlender Freiraum, Belastung des Ortsbildes). Der Ortschaftsrat hatte in seiner vorausgegangenen Sitzung am 10.03.2004 der Planung jedoch mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) zugestimmt. Am 13.09.2005 wurde die Planung nochmals im Planungsausschuss beraten. Die wesentliche Änderung zu der zuletzt vorgestellten Planung war der Nachweis der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage in dem geplanten Erweiterungsbau und die Verlagerung des Teiches, der der Neubebauung weichen muss, in die Grünflä- che östlich des bestehenden Hauptgebäudes. Auch diese Planung fand aus unter- schiedlichen Gründen nicht die Zustimmung des Planungsausschusses. Die Durch- führung eines konkurrierenden Entwurfsverfahrens wurde angesprochen, aber fest- gestellt, dass eine Mehrheit des Gremiums für eine Erweiterung auch dann nicht si- cher sei. Der Ortschaftsrat hatte der Planung in seiner vorausgegangenen Sitzung am 20.07.2005 mit 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 3 Zur Erklärung und Erläuterung der Planung geben die Architekten in Ergänzung des Lageplans mit Ansichten und eines Modellfotos (Anlage) die im beigefügten Schrei- ben angeführten Entwurfskriterien zur Kenntnis. Aufgrund der unterschiedlichen Voten von Ortschaftsrat und Planungsausschuss wird eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates erforderlich. Hauptamt - Sitzungsdienste - 16. März 2006