Anfrage GRÜNE: Fehlbelegungsabgabe
| Vorlage: | 16839 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 25.01.2006 eingegangen: 25.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 594 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 4 Fehlbelegungsabgabe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1: Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe (FBA) betrug im Jah- re 2005 265.993 € Zu 2: Die Einnahmen (Ist) aus der FBA betrugen 2005 506.364 € Zu 3: Eine solche Beobachtung konnte nicht gemacht werden. Zu 4: Die Erhebung der FBA ist eine Pflichtaufgabe. Es steht nicht im Ermessen des Bürgermeis- teramtes, die FBA beizubehalten oder abzuschaffen. Nach jetzigem Kenntnisstand beab- sichtigt das Land, die FBA ab 01.01.2007 ersatzlos zu streichen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2
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Anfrage Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 25.01.2006 eingegangen: 25.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 594 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 4 Fehlbelegungsabgabe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1: Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe (FBA) betrug im Jah- re 2005 265.993 € Zu 2: Die Einnahmen (Ist) aus der FBA betrugen 2005 506.364 € Zu 3: Eine solche Beobachtung konnte nicht gemacht werden. Zu 4: Die Erhebung der FBA ist eine Pflichtaufgabe. Es steht nicht im Ermessen des Bürgermeis- teramtes, die FBA beizubehalten oder abzuschaffen. Nach jetzigem Kenntnisstand beab- sichtigt das Land, die FBA ab 01.01.2007 ersatzlos zu streichen. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 594 ANFRAGE Zu TOP 34 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom 25. Januar 2006 Fehlbelegungsabgabe Die Fehlbelegungsabgabe ist in vielen Städten der Bundesrepublik längst abgeschafft. In Baden-Württemberg ist ein Gesetzgebungsverfahren im Gange, das die Abschaffung zum 1. Januar 2007 oder 2008 zum Inhalt hat. Die Städte haben jederzeit die Möglichkeit, von der Erhebung der Abgabe abzusehen. Vor diesem Hintergrund stellt die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion folgende Anfrage: 1. Wie hoch war im Jahr 2005 der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Abgabe? 2. Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt aus dieser Abgabe? 3. Ist beobachtet worden, dass in Gebieten mit hohem Anteil von Sozialwohnungen durch das Wegziehen von Mietern, die zur Abgabe verpflichtet waren, soziale Brennpunkte entstanden sind? Wenn ja, in welchen Stadtteilen und Gebieten? 4. Wann wird die Stadt Karlsruhe die Abgabe endgültig abschaffen? Sachverhalt / Begründung: Der Verwaltungsaufwand für die Fehlbelegungsabgabe verursacht in Baden-Württemberg durchschnittlich 31% der Einnahmen und ist damit - jedenfalls für den Landesdurchschnitt - zu teuer. Der ursprünglich richtige Ansatz, ab einem bestimmten Einkommen den besser verdienenden Mieter für den öffentlich geförderten Wohnraum stärker zur Kasse zu bitten, hat in vielen Fällen zu dem (gewünschten) Auszug dieser Personengruppen geführt. Nach den Vergaberichtlinien für öffentlich geförderten Wohnraum rücken dann regelmäßig Familien und Einzelpersonen nach, die zu den unteren Einkommensklassen zählen. Dies kann dazu führen, dass soziale Brennpunkte entstehen, für die wiederum Förderprogramme, wie "Soziale Stadt" notwendig sind, um lebenswerte, intakte Siedlungen zu schaffen. Außerdem ist aus den Wohnungsbaugesellschaften zu hören, dass viele alte Menschen mit den komplizierten Fragebögen zur Errechnung der Freibeträge nicht zurechtkommen und daher Abgaben entrichten, zu denen sie gar nicht verpflichtet wären. gez. Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: