Anfrage GRÜNE: Jugendliche in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LAST)

Vorlage: 16836
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 30

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 31
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 24.01.2006 eingegangen: 24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 31 Vorlage Nr. 591 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Jugendliche in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge "LAST" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Die Zugangszahlen in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe (LASt) sind von Jahr zu Jahr sehr schwankend. Durchschnittlich konnte man von 220 - 250 minderjährigen Flüchtlingen ausgehen. 2005 waren es insgesamt 159 Minderjährige, 8 waren unter 16 Jahren, davon 5 männlich und 3 weiblich. Sieben wurden in der Heimstiftung untergebracht, einer verblieb in der LASt. In den Vorjahren waren 2004 insgesamt 24 und 2003 15 Jugendliche unter 16 Jahren. 2. Bis zur Zuteilung an eine Kommune in Baden-Württemberg verbleiben die Minderjähri- gen durchschnittlich fünf Wochen in Karlsruhe. 2005 betrug die kürzeste Aufenthaltszeit 20 Tage, die längste 47 Tage (2004: 1 Tag bis 69 Tage; 2003: 1 Tag bis 41 Tage). Über den erlangten ausländerrechtlichen Status werden keine Statistiken geführt. 3. Das Jugendamt der Stadt Karlsruhe nahm bis zur Rechtsänderung Jugendliche bei per- sönlichem Bedarf in Obhut. Dieser Bedarf bestand insbesondere bei den Jüngeren, eine Inobhutnahme war auch möglich, wenn die oder der Jugendliche darum bat oder auf- grund der persönlichen Entwicklung und des Verhaltens einer solchen bedurfte. Durch die Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts besteht nun für das Jugendamt die Verpflichtung, alle unbegleitet einreisenden Minderjährigen, deren Personensorgebe- rechtigte oder Erziehungsberechtigte nicht im Inland leben, in Obhut zu nehmen. Derzeit läuft unter den einschlägigen Karlsruhe Verbänden eine Ausschreibung zur Einrichtung einer Inobhutnahmestelle. In dieser Stelle sollen Betreuung und Beratung sowie Frei- zeitbeschäftigungen für die Jugendlichen angeboten werden. Die Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sofern die Jugendhilfe innerhalb des Monats der Einreise einsetzt, bestimmt das Bundesverwaltungsamt ein Bundesland, das für die Kostenerstattung zuständig ist. In der Regel verbleiben daher lediglich die Verwaltungs- kosten bei der Stadt Karlsruhe. Speziell eingesetzt ist eine Sozialarbeiterin mit halbem De- Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 4. Die Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sofern die Jugendhilfe inner- halb des Monats der Einreise einsetzt, bestimmt das Bundesverwaltungsamt ein Bundesland, das für die Kostenerstattung zuständig ist. In der Regel verbleiben daher lediglich die Verwaltungskosten bei der Stadt Karlsruhe. Speziell eingesetzt ist eine Sozialarbeiterin mit halbem Deputat, die weiteren Aufgaben müssen die Fachdienste der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Abteilung Beistandschaf- ten/Vormundschaften zusätzlich erbringen.

  • Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 24.01.2006 eingegangen: 24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 31 Vorlage Nr. 591 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Jugendliche in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge "LAST" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Die Zugangszahlen in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe (LASt) sind von Jahr zu Jahr sehr schwankend. Durchschnittlich konnte man von 220 - 250 minderjährigen Flüchtlingen ausgehen. 2005 waren es insgesamt 159 Minderjährige, 8 waren unter 16 Jahren, davon 5 männlich und 3 weiblich. Sieben wurden in der Heimstiftung untergebracht, einer verblieb in der LASt. In den Vorjahren waren 2004 insgesamt 24 und 2003 15 Jugendliche unter 16 Jahren. 2. Bis zur Zuteilung an eine Kommune in Baden-Württemberg verbleiben die Minderjähri- gen durchschnittlich fünf Wochen in Karlsruhe. 2005 betrug die kürzeste Aufenthaltszeit 20 Tage, die längste 47 Tage (2004: 1 Tag bis 69 Tage; 2003: 1 Tag bis 41 Tage). Über den erlangten ausländerrechtlichen Status werden keine Statistiken geführt. 3. Das Jugendamt der Stadt Karlsruhe nahm bis zur Rechtsänderung Jugendliche bei per- sönlichem Bedarf in Obhut. Dieser Bedarf bestand insbesondere bei den Jüngeren, eine Inobhutnahme war auch möglich, wenn die oder der Jugendliche darum bat oder auf- grund der persönlichen Entwicklung und des Verhaltens einer solchen bedurfte. Durch die Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts besteht nun für das Jugendamt die Verpflichtung, alle unbegleitet einreisenden Minderjährigen, deren Personensorgebe- rechtigte oder Erziehungsberechtigte nicht im Inland leben, in Obhut zu nehmen. Derzeit läuft unter den einschlägigen Karlsruhe Verbänden eine Ausschreibung zur Einrichtung einer Inobhutnahmestelle. In dieser Stelle sollen Betreuung und Beratung sowie Frei- zeitbeschäftigungen für die Jugendlichen angeboten werden. Die Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sofern die Jugendhilfe innerhalb des Monats der Einreise einsetzt, bestimmt das Bundesverwaltungsamt ein Bundesland, das für die Kostenerstattung zuständig ist. In der Regel verbleiben daher lediglich die Verwaltungs- kosten bei der Stadt Karlsruhe. Speziell eingesetzt ist eine Sozialarbeiterin mit halbem De- Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 4. Die Inobhutnahme ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sofern die Jugendhilfe inner- halb des Monats der Einreise einsetzt, bestimmt das Bundesverwaltungsamt ein Bundesland, das für die Kostenerstattung zuständig ist. In der Regel verbleiben daher lediglich die Verwaltungskosten bei der Stadt Karlsruhe. Speziell eingesetzt ist eine Sozialarbeiterin mit halbem Deputat, die weiteren Aufgaben müssen die Fachdienste der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Abteilung Beistandschaf- ten/Vormundschaften zusätzlich erbringen.

  • Extrahierter Text

    21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 591 ANFRAGE Zu TOP 31 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 24. Januar 2006 Jugendliche in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge (LAST) 1) Wie viele unbegleitete Minderjährige kommen im Monat und Jahr in die LAST nach Karlsruhe? 2) Wie lange bleiben die Jugendlichen in der LAST (längste und kürzeste Zeit) und welchen Status erlangen sie danach (prozentuale Auflistung)? 3) Kann die Stadt für diese Jugendlichen Betreuungsprogramme anbieten? Sind hier Aktivitäten geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 4) Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es dafür? Welche Zuständigkeiten haben Bund, Land und Kommune? Sachverhalt / Begründung: Monatlich kommen zwischen 100 und 150 asylsuchende Menschen in der zentralen Landesanlaufstelle für Asylbewerber und Asylbewerberinnen (LAST) in Karlsruhe an. Darunter befinden sich immer einige Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte reisen, sogenannte unbegleitete Minderjährige. Diese Jugendlichen sind bis zu ihrer Weiterreise tage- und wochenlang ohne Betreuung, gehen nicht in die Schule und haben auch sonst keine Möglichkeit, an irgendeinem Sport- oder Beschäftigungsprogramm teil zu nehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung o.g. Fragen: gez. Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: