Anfrage CDU: Befreiung vom Schulunterricht
| Vorlage: | 16833 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 10.01.2006 eingegangen: 10.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 28 Vorlage Nr. 588 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Befreiung vom Schulunterricht Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Aufgrund der o. g. Anfrage haben die geschäftsführenden Schulleiter der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sowie der geschäftsführende Schulleiter für die Gymnasien eine Umfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Der Wunsch, ein Kind vom Schulunterricht abzumelden, wird insbesondere zu Beginn von Ferienabschnitten an die Schulen herangetragen. Darüber wird vor Ort von den Schullei- tungen entschieden. Bei Ausnahmegenehmigungen dieser Art sorgt die Schule dafür, dass der Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird. Der Wunsch nach einer vollständigen Befreiung vom Schulunterricht wurde bisher an keine Schule herangetragen. In ganz seltenen Fällen äußern Eltern muslimischer Konfession den Wunsch zur Befreiung von Mädchen vom Sportunterricht, insbesondere vom Schwimmunterricht. In der Regel kann den Eltern jedoch vermittelt werden, dass der Bildungsauftrag der Schule dies nicht zulässt. Etwas häufiger wird die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen abgelehnt, die mehrere Tage umfassen (z. B. Schullandheimaufenthalte). Dies muss allerdings toleriert werden, da die Teilnahme freiwillig ist und den Erziehungsberechtigten außerdem zusätzli- che Kosten erwachsen. Die wahren Gründe werden in der Regel allerdings nicht genannt. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gem einderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Gymnasien Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 Wenn Anträge aus den aufgeführten Gründen gestellt werden, insbesondere religiö- ser Art, kann die Befreiung kaum versagt werden. Dies bedeutet, dass die Zahl der Befreiungen ziemlich genau der Zahl der Anträge entspricht. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass bei einer Ablehnung der Be- freiung ein ärztliches Attest über eine kurzfristige Erkrankung vorgelegt wird. Unterrichtsbefreiung im laufenden Schuljahr: - aus familiären Gründen: 48 - aus schulischen Gründen: 62 - Sportunterricht aus religiösen Gründen: 2 - Sportunterricht aus medizinischen Gründen: 27 Zu Frage 4 Zwei Schülerinnen konnten aus religiösen Gründen nicht an einem Landschulheim- aufenthalt teilnehmen und mussten in dieser Zeit den Unterricht in einer Parallelklas- se besuchen. Zu Frage 5 In allen Fällen von Unterrichtsbefreiung mussten die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachholen. Insgesamt ist dieser Aspekt an den Gymnasien kein gravierendes Problem.
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Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 10.01.2006 eingegangen: 10.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 28 Vorlage Nr. 588 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Befreiung vom Schulunterricht Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Aufgrund der o. g. Anfrage haben die geschäftsführenden Schulleiter der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sowie der geschäftsführende Schulleiter für die Gymnasien eine Umfrage mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen Der Wunsch, ein Kind vom Schulunterricht abzumelden, wird insbesondere zu Beginn von Ferienabschnitten an die Schulen herangetragen. Darüber wird vor Ort von den Schullei- tungen entschieden. Bei Ausnahmegenehmigungen dieser Art sorgt die Schule dafür, dass der Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird. Der Wunsch nach einer vollständigen Befreiung vom Schulunterricht wurde bisher an keine Schule herangetragen. In ganz seltenen Fällen äußern Eltern muslimischer Konfession den Wunsch zur Befreiung von Mädchen vom Sportunterricht, insbesondere vom Schwimmunterricht. In der Regel kann den Eltern jedoch vermittelt werden, dass der Bildungsauftrag der Schule dies nicht zulässt. Etwas häufiger wird die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen abgelehnt, die mehrere Tage umfassen (z. B. Schullandheimaufenthalte). Dies muss allerdings toleriert werden, da die Teilnahme freiwillig ist und den Erziehungsberechtigten außerdem zusätzli- che Kosten erwachsen. Die wahren Gründe werden in der Regel allerdings nicht genannt. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gem einderat Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Gymnasien Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 Wenn Anträge aus den aufgeführten Gründen gestellt werden, insbesondere religiö- ser Art, kann die Befreiung kaum versagt werden. Dies bedeutet, dass die Zahl der Befreiungen ziemlich genau der Zahl der Anträge entspricht. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass bei einer Ablehnung der Be- freiung ein ärztliches Attest über eine kurzfristige Erkrankung vorgelegt wird. Unterrichtsbefreiung im laufenden Schuljahr: - aus familiären Gründen: 48 - aus schulischen Gründen: 62 - Sportunterricht aus religiösen Gründen: 2 - Sportunterricht aus medizinischen Gründen: 27 Zu Frage 4 Zwei Schülerinnen konnten aus religiösen Gründen nicht an einem Landschulheim- aufenthalt teilnehmen und mussten in dieser Zeit den Unterricht in einer Parallelklas- se besuchen. Zu Frage 5 In allen Fällen von Unterrichtsbefreiung mussten die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff eigenverantwortlich nachholen. Insgesamt ist dieser Aspekt an den Gymnasien kein gravierendes Problem.
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 588 ANFRAGE Zu TOP 28 ------------------------------------------- A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger und der Stadträtin Christiane Staab (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 10. Januar 2006 Befreiung vom Schulunterricht 1. Wie hoch ist die Zahl von Anträgen pro Schuljahr, die von Erziehungsberechtigten gestellt werden, um Schülerinnen oder Schüler teilweise oder ganz vom Schulunterricht zu befreien? 2. Welche Gründe werden von den Eltern hierfür angegeben? 3. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, die daraufhin vom Schulunterricht oder schulischen Aktivitäten befreit werden? 4. Um welche Fächer handelt es sich? 5. Wie wird gewährleistet, dass der staatliche Bildungsauftrag und der Anspruch des Kindes auf umfassende Bildung erfüllt werden? Sachverhalt / Begründung: Die Zahl der Kinder, insbesondere der Mädchen, die auf Wunsch der Eltern vom Schulunterricht befreit werden, ist landesweit steigend. Folge ist, dass eine gute schulische Integration dieser Kinder schwierig wird, da dem Staat der Auftrag, alle Kinder umfassend zu bilden und auszubilden, entzogen wird. Insbesondere Mädchen werden hierdurch ausgegrenzt und die grundgesetzliche Gleichstellung von Mann und Frau bzw. von Mädchen und Jungen wird unterlaufen. Die CDU-Gemeinderatsfraktion sieht mit großer Sorge den Entzug von Bildung bei Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. gez. Wolfram Jäger gez. Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme