Antrag GRÜNE: Masterplan 2015
| Vorlage: | 16828 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24.01.2006 eingegangen 24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 583 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Prozess Karlsruhe Masterplan 2015 ist es Ziel, von den Bürgerinnen und Bürgern zu erfah- ren, wie sie in ihrer Stadt zukünftig leben möchten, was ihnen dabei wichtig und was ihnen we- niger wichtig ist. Karlsruhe soll auch in Zukunft eine Stadt sein, in der es sich lohnt, zu wohnen, zu arbeiten und zu investieren.Damit hat auch der Prozess in Karlsruhe eine deutliche Ausrich- tung auf die Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen. In allen Phasen des Prozesses ist mit Passantenbefragung, Schlüsselinterviews, Workshops, Internetbeteiligung, Ämterinnovationszirkel und Zukunftskonferenz eine umfassende Beteiligung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Prozess ermöglicht worden. Die Inhalte der Handlungsfelder sowie die Handlungsfelder selbst sind vom Innovationsteam ausschließlich aus den Ideen und Ergebnissen der Beteiligungen formuliert worden. Der Ablauf des Prozesses wurde in Karlsruhe zeitlich gestrafft. Gerade auch Rückmeldungen aus der Zukunftskonferenz in Ludwigsburg und anderen Städten (z.B. Leipzig) über die lange Dauer von Tagungen und Arbeitsgruppen sowie das Verfahren insgesamt, waren dafür aus- schlaggebend. Die Bürgerinnen und Bürger haben zum Abschluss der Zukunftskonferenz Ihre Erwartung ge- äußert, dass der Prozess zügig fortgeführt wird und Ergebnisse zeitnah zur Zukunftskonferenz vorgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Prozess in dem im September 2005 vorgegebenen Zeitrahmen mit Ziel Beschlussfassung Mai 2006 fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Mit dem Prozess „Karlsruhe Masterplan 2015“ möchte die Stadt gemeinsam mit der Bürgerschaft Chancen für ein auch in Zukunft liebens- und lebenswertes Karlsruhe aufzeigen. Chancen vor allem auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wandel sowie die allgemeine Verände- rung gesellschaftlicher Werte. Dafür ist es wichtig, von den Bürgerinnen und Bürgern zu erfahren, wie sie in ihrer Stadt zukünftig leben möchten, was ihnen dabei wichtig und was ihnen weniger wichtig ist. Denn Karlsruhe soll auch in Zukunft eine Stadt sein, in der es sich lohnt, zu wohnen, zu arbeiten und zu investieren. Damit hat auch der Prozess in Karlsruhe eine deutliche Ausrichtung auf die Bedürf- nisse der Bürger und Bürgerinnen. Die Stadt Karlsruhe verkennt aber auch ebenso wie Ludwigsburg nicht, dass es für eine Stadt und ihre Bürger wichtig ist, wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Da- für ist es jedoch unverzichtbar, auf die Qualitäten der Stadt aufmerksam zu machen. Im Prozess „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung gegeben. Folgende Möglichkeiten wurden dafür in den einzelnen Phasen eröffnet: a) Analysephase: repräsentative Passantenbefragung in der Innenstadt Internetabfrage (mehrfacher Aufruf in der Presse veröffentlicht) Durchführung von Schlüsselinterviews ämterübergreifende Workshops b) Strategieentwicklungsphase: Zukunftskonferenz mit - repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern (Einladung an 5000 Personen Aus- wahlkriterium Alter, Geschlecht und Wohnort) - eingeladenen Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen Internetbeteiligung mit zentraler Fragestellung pa- rallel zur Zukunftskonferenz (Aufruf in der Presse) Ämterinnovationszirkel Zusätzlich in beiden Phasen: Auswertung formlos auf dem Postweg eingegangener Vorschläge. Eine Passantenbefragung ist eine kostengünstige und zeitlich effektive Methode, einen ersten Überblick über die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu ge- winnen. Die Stichprobe umfasste 1000 Befragte, darunter 600 Befragte, die ein re- präsentatives verkleinertes Abbild der Karlsruher nach Alter und Geschlecht dar- stellt, die regelmäßig die Innenstadt aufsuchen. Die Befragungsorte waren auf meh- rere Stellen in der Innenstadt gleichmäßig verteilt. Befragt wurde eine Woche lang jeweils über den gesamten Tagesablauf. Laut Bürgerumfrage 2002 besuchen 67 % der Karlsruherinnen und Karlsruher mindestens einmal pro Woche die Innenstadt, so dass die Grundgesamtheit zwei Drittel der Gesamtbevölkerung abdeckt. Weitere 400 Interviews wurden mit Innenstadtbesuchern aus der Region geführt, ebenfalls ge- schichtet nach Alter und Geschlecht. Das Verhältnis 60:40 entspricht der durch- schnittlichen Besucherzusammensetzung (Karlsruher: Regionsbürger) der Innen- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 stadt. Außerdem erreichten die Interviewer über die 1.000 Interviews mit Karlsruher und Regionsbürgern hinaus auch zufällig rund 80 Befragte aus ganz anderen Regio- nen. Diese sind je nach Frage noch als Zusatzinformation aufgeführt. Sie sind in den 1.000 dargestellten Befragten nicht enthalten. Die Auswertung erfolgte nach einer einheitlichen Systematik: Je nach Fragestellung differenziert nach Befragten aus Karlsruhe, Befragte aus der Region, Befragte aus anderen Regionen oder insgesamt. Die Internet- und Expertenbefragungen können nicht repräsentativ sein. Bei Inter- netbefragungen gelingt dies erst bei sehr großen Probandenzahlen. Es ist allerdings die Frage zu stellen, ob auf dem Feld der Ideenfindung Repräsentativität überhaupt ein sinnvolles Oberziel sein kann. Die Mitwirkungsmöglichkeiten standen per Internet jedermann offen. Gemeldet haben sich diejenigen, die etwas zu sagen hatten, bzw. die mitwirken wollten. Da eine mögliche Mitwirkung auch über die herkömmlichen Medien propagiert wurde, war letztlich niemand davon ausgeschlossen, an der Ideensammlung zum Masterplan teilzunehmen. Die Arbeitsergebnisse aus den ämterübergreifenden Workshops standen dem Inno- vationsteam in seinen Sitzungen zur Verfügung. Die Protokolle der Workshops sind zudem für alle Beschäftigten der Stadt Karlsruhe im Intranet einsehbar. Die Inhalte der Handlungsfelder sowie die Handlungsfelder selbst sind vom Innovati- onsteam ausschließlich aus den Ideen und Ergebnissen der Beteiligungen formuliert worden. Dazu gehören auch alle beispielhaft genannten möglichen Zukunftsaufga- ben. Sie sind ebenfalls Ergebnis der durchgeführten ersten Beteiligung. Der Ablauf des Prozesses wurde in Karlsruhe zeitlich gestrafft. Rückmeldungen und Erfahrungen anderer Städte (z.B. Leipzig) über die lange Dauer von Tagungen und Arbeitsgruppen sowie das Verfahren insgesamt, waren ausschlaggebend für die vorgenommene Straffung des Ablaufs in Karlsruhe. Es liegen zu jedem Handlungsfeld eine Vielzahl an Vorschlägen und Ideen vor, die gegenwärtig zusammengestellt und durch das Innovationsteam auf ihre Umset- zungsmöglichkeiten geprüft werden. Diese dem Gemeinderat zur Vorbereitung auf die Gemeinderatsklausur im April 2006 ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Das Innovationsteam erstellt aus den Ergebnissen vorab einen Entwurf für den Mas- terplan. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat unter Zugrunde- legung der vollständigen Unterlagen aus den Beteiligungsmöglichkeiten der zweiten Phase ergänzt um Projektideen aus der ersten Beteiligungsphase. Gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Prozess City 2015 ist es dringend geboten, für alle diejenigen, die sich in den Beteiligungen engagiert haben, Ergeb- nisse zeitnah sichtbar werden zu lassen. Dies war eine eindeutige Forderung der Bürgerinnen und Bürger zum Abschluss der Zukunftskonferenz. Die Verlängerung des Verfahrens würde bei den bisher beteiligten Personen nach Einschätzung der Verwaltung eine große demotivierende Wirkung haben. In der anschließenden Umsetzung des dynamisch gestalteten Masterplans sind bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Projekte erneut Bürgerbeteili- gungen in Form von offenen Zukunftswerkstätten und Internetumfragen vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Prozess in dem im September 2005 vorge- gebenen Zeitrahmen mit Ziel Beschlussfassung Mai 2006 fortzuführen.
-
Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24.01.2006 eingegangen 24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 583 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Im Prozess Karlsruhe Masterplan 2015 ist es Ziel, von den Bürgerinnen und Bürgern zu erfah- ren, wie sie in ihrer Stadt zukünftig leben möchten, was ihnen dabei wichtig und was ihnen we- niger wichtig ist. Karlsruhe soll auch in Zukunft eine Stadt sein, in der es sich lohnt, zu wohnen, zu arbeiten und zu investieren.Damit hat auch der Prozess in Karlsruhe eine deutliche Ausrich- tung auf die Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen. In allen Phasen des Prozesses ist mit Passantenbefragung, Schlüsselinterviews, Workshops, Internetbeteiligung, Ämterinnovationszirkel und Zukunftskonferenz eine umfassende Beteiligung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Prozess ermöglicht worden. Die Inhalte der Handlungsfelder sowie die Handlungsfelder selbst sind vom Innovationsteam ausschließlich aus den Ideen und Ergebnissen der Beteiligungen formuliert worden. Der Ablauf des Prozesses wurde in Karlsruhe zeitlich gestrafft. Gerade auch Rückmeldungen aus der Zukunftskonferenz in Ludwigsburg und anderen Städten (z.B. Leipzig) über die lange Dauer von Tagungen und Arbeitsgruppen sowie das Verfahren insgesamt, waren dafür aus- schlaggebend. Die Bürgerinnen und Bürger haben zum Abschluss der Zukunftskonferenz Ihre Erwartung ge- äußert, dass der Prozess zügig fortgeführt wird und Ergebnisse zeitnah zur Zukunftskonferenz vorgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Prozess in dem im September 2005 vorgegebenen Zeitrahmen mit Ziel Beschlussfassung Mai 2006 fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Mit dem Prozess „Karlsruhe Masterplan 2015“ möchte die Stadt gemeinsam mit der Bürgerschaft Chancen für ein auch in Zukunft liebens- und lebenswertes Karlsruhe aufzeigen. Chancen vor allem auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wandel sowie die allgemeine Verände- rung gesellschaftlicher Werte. Dafür ist es wichtig, von den Bürgerinnen und Bürgern zu erfahren, wie sie in ihrer Stadt zukünftig leben möchten, was ihnen dabei wichtig und was ihnen weniger wichtig ist. Denn Karlsruhe soll auch in Zukunft eine Stadt sein, in der es sich lohnt, zu wohnen, zu arbeiten und zu investieren. Damit hat auch der Prozess in Karlsruhe eine deutliche Ausrichtung auf die Bedürf- nisse der Bürger und Bürgerinnen. Die Stadt Karlsruhe verkennt aber auch ebenso wie Ludwigsburg nicht, dass es für eine Stadt und ihre Bürger wichtig ist, wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Da- für ist es jedoch unverzichtbar, auf die Qualitäten der Stadt aufmerksam zu machen. Im Prozess „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung gegeben. Folgende Möglichkeiten wurden dafür in den einzelnen Phasen eröffnet: a) Analysephase: repräsentative Passantenbefragung in der Innenstadt Internetabfrage (mehrfacher Aufruf in der Presse veröffentlicht) Durchführung von Schlüsselinterviews ämterübergreifende Workshops b) Strategieentwicklungsphase: Zukunftskonferenz mit - repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern (Einladung an 5000 Personen Aus- wahlkriterium Alter, Geschlecht und Wohnort) - eingeladenen Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen Internetbeteiligung mit zentraler Fragestellung pa- rallel zur Zukunftskonferenz (Aufruf in der Presse) Ämterinnovationszirkel Zusätzlich in beiden Phasen: Auswertung formlos auf dem Postweg eingegangener Vorschläge. Eine Passantenbefragung ist eine kostengünstige und zeitlich effektive Methode, einen ersten Überblick über die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu ge- winnen. Die Stichprobe umfasste 1000 Befragte, darunter 600 Befragte, die ein re- präsentatives verkleinertes Abbild der Karlsruher nach Alter und Geschlecht dar- stellt, die regelmäßig die Innenstadt aufsuchen. Die Befragungsorte waren auf meh- rere Stellen in der Innenstadt gleichmäßig verteilt. Befragt wurde eine Woche lang jeweils über den gesamten Tagesablauf. Laut Bürgerumfrage 2002 besuchen 67 % der Karlsruherinnen und Karlsruher mindestens einmal pro Woche die Innenstadt, so dass die Grundgesamtheit zwei Drittel der Gesamtbevölkerung abdeckt. Weitere 400 Interviews wurden mit Innenstadtbesuchern aus der Region geführt, ebenfalls ge- schichtet nach Alter und Geschlecht. Das Verhältnis 60:40 entspricht der durch- schnittlichen Besucherzusammensetzung (Karlsruher: Regionsbürger) der Innen- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 stadt. Außerdem erreichten die Interviewer über die 1.000 Interviews mit Karlsruher und Regionsbürgern hinaus auch zufällig rund 80 Befragte aus ganz anderen Regio- nen. Diese sind je nach Frage noch als Zusatzinformation aufgeführt. Sie sind in den 1.000 dargestellten Befragten nicht enthalten. Die Auswertung erfolgte nach einer einheitlichen Systematik: Je nach Fragestellung differenziert nach Befragten aus Karlsruhe, Befragte aus der Region, Befragte aus anderen Regionen oder insgesamt. Die Internet- und Expertenbefragungen können nicht repräsentativ sein. Bei Inter- netbefragungen gelingt dies erst bei sehr großen Probandenzahlen. Es ist allerdings die Frage zu stellen, ob auf dem Feld der Ideenfindung Repräsentativität überhaupt ein sinnvolles Oberziel sein kann. Die Mitwirkungsmöglichkeiten standen per Internet jedermann offen. Gemeldet haben sich diejenigen, die etwas zu sagen hatten, bzw. die mitwirken wollten. Da eine mögliche Mitwirkung auch über die herkömmlichen Medien propagiert wurde, war letztlich niemand davon ausgeschlossen, an der Ideensammlung zum Masterplan teilzunehmen. Die Arbeitsergebnisse aus den ämterübergreifenden Workshops standen dem Inno- vationsteam in seinen Sitzungen zur Verfügung. Die Protokolle der Workshops sind zudem für alle Beschäftigten der Stadt Karlsruhe im Intranet einsehbar. Die Inhalte der Handlungsfelder sowie die Handlungsfelder selbst sind vom Innovati- onsteam ausschließlich aus den Ideen und Ergebnissen der Beteiligungen formuliert worden. Dazu gehören auch alle beispielhaft genannten möglichen Zukunftsaufga- ben. Sie sind ebenfalls Ergebnis der durchgeführten ersten Beteiligung. Der Ablauf des Prozesses wurde in Karlsruhe zeitlich gestrafft. Rückmeldungen und Erfahrungen anderer Städte (z.B. Leipzig) über die lange Dauer von Tagungen und Arbeitsgruppen sowie das Verfahren insgesamt, waren ausschlaggebend für die vorgenommene Straffung des Ablaufs in Karlsruhe. Es liegen zu jedem Handlungsfeld eine Vielzahl an Vorschlägen und Ideen vor, die gegenwärtig zusammengestellt und durch das Innovationsteam auf ihre Umset- zungsmöglichkeiten geprüft werden. Diese dem Gemeinderat zur Vorbereitung auf die Gemeinderatsklausur im April 2006 ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Das Innovationsteam erstellt aus den Ergebnissen vorab einen Entwurf für den Mas- terplan. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat unter Zugrunde- legung der vollständigen Unterlagen aus den Beteiligungsmöglichkeiten der zweiten Phase ergänzt um Projektideen aus der ersten Beteiligungsphase. Gerade im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Prozess City 2015 ist es dringend geboten, für alle diejenigen, die sich in den Beteiligungen engagiert haben, Ergeb- nisse zeitnah sichtbar werden zu lassen. Dies war eine eindeutige Forderung der Bürgerinnen und Bürger zum Abschluss der Zukunftskonferenz. Die Verlängerung des Verfahrens würde bei den bisher beteiligten Personen nach Einschätzung der Verwaltung eine große demotivierende Wirkung haben. In der anschließenden Umsetzung des dynamisch gestalteten Masterplans sind bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Projekte erneut Bürgerbeteili- gungen in Form von offenen Zukunftswerkstätten und Internetumfragen vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Prozess in dem im September 2005 vorge- gebenen Zeitrahmen mit Ziel Beschlussfassung Mai 2006 fortzuführen.
-
Extrahierter Text
21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 583 ANTRAG Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett und des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24. Januar 2006 Masterplan 2015 Der Gemeinderat beschließt, - neben der bereits durchgeführten Umfrage, der laufenden Internet-Befragung und der für Januar geplanten Zukunftskonferenz weitere Elemente der Bürgerbeteiligung in den Prozess zur Erstellung des Masterplans mit aufzunehmen. Allen interessierten Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden. - den Zeitplan für die Fertigstellung des Masterplans über Mai 2006 hinaus zu öffnen und bis dahin lediglich einen Zwischenbericht zu erstellen - eine klare Fokussierung auf die Bedürfnisse, Vorstellungen und Wünsche der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen und beauftragt die Verwaltung, - einen neuen Zeitplan mit detaillierten Angaben zu den vorgesehenen Arbeitsschritten und Beteiligungselementen vorzulegen. Sachverhalt / Begründung: Vor wenigen Monaten wurde in Karlsruhe der Startschuss für die Erarbeitung eines ‚Masterplans„ gegeben. Eine Auftaktveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern städtischer Ämter und der Fraktionen fand am 28.09.05 statt. Dem vorgegebenen Zeitplan entsprechend, wurde im Dezember 2005 die Analysephase abgeschlossen. Ende Januar wird eine 1 1/2-tägige Zukunftskonferenz stattfinden, zu der per Zufallsgenerator ausgewählte Bürgerinnen und Bürger eingeladen wurden. Schon bis März sollen Ziele formuliert und Leitprojekte definiert werden. Im April ist eine Klausursitzung des Gemeinderats vorgesehen und bereits im Mai soll der Masterplan ‚fertig„ sein. Wir meinen, dass bei der Erstellung eines Masterplans auch ‚der Weg das Ziel„ ist. Ebenso wichtig wie der fertige Plan sind die vorausgegangenen Diskussionen, das gemeinsame Nachdenken und die Verständigung über Herausforderungen und Ziele. Ein Vergleich mit dem Masterplan-Prozess in Ludwigsburg, der im Rahmen der Auftaktveranstaltung vorgestellt wurde, zeigt, dass der Karlsruher Zeitplan außerordentlich eng ist. In Ludwigsburg wurde der Prozess im Juni 2005 angestoßen. Eine erste Zukunftskonferenz fand im September 2005, nach einem so genannten “Dialogsommer” mit verschiedenen Veranstaltungen, statt. Eine zweite Zukunftskonferenz ist für Januar 2006 vorgesehen. Erst danach beginnt in Ludwigsburg die eigentliche Erarbeitung des Masterplans. Und noch ein zweiter Unterschied zu Ludwigsburg fällt auf: Während dort der Fokus auf die Frage gelegt wurde, wie die Bürgerinnen und Bürger ‚in Zukunft in Ludwigsburg miteinander leben, wohnen und arbeiten wollen„, fehlt in Karlsruhe eine derart klare Zielsetzung. Aspekten der Außenwirkung, insbesondere Fragen des Stadtmarketings wird im bisher laufenden Prozess ein zu hoher Stellenwert eingeräumt. Ein Masterplan muss nach unserer Meinung vorrangig auf die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden, Authentizität und Innenwirkung vor Außenwirkung stehen! Die im Rahmen der Analysephase durch Befragungen erstellte Datenbasis ist nicht repräsentativ und kann nicht als Grundlage der Wünsche und Bedürfnisse der Karlsruher Bevölkerung dienen. Durch die gewählten Fragestellungen wurden Gewichtungen vorgegeben; bei der Auswertung ist keine klare Systematik erkennbar; die Auswertung lässt Spielraum auch für andere Interpretationen. Inwieweit die Ergebnisse der durchgeführten Ämterworkshops eingeflossen sind, ist nicht nachvollziehbar. Die Zusammenfassung einzelner Themen besonders beim Handlungsfeld Miteinander dürfte in vielen Fällen nicht der Intention der Beteiligten entsprechen. Das Verfahren ist nicht ergebnisoffen, wenn schon jetzt konkrete Maßnahmen wie z.B. die 2. Rheinbrücke genannt werden, auch wird durch zu frühe Nennung von Maßnahmen die Kreativität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeschränkt. Uns ist wichtig, dass der Masterplan zusammen mit der Bürgerschaft erarbeitet wird und die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigt die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Anliegen, Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen. Auch die Auswahl der Handlungsfelder und Maßnahmen sollte nicht einem verwaltungsinternen Gremium vorbehalten sein. Bezüglich der Bürgerbeteilung beim Projekt City2015 steht noch viel Kritik im Raum. Deshalb sollte bei der Erstellung des Masterplans besondere Sorgfalt auf Transparenz und Kontinuität des Prozesses gelegt werden. Der anberaumten Zukunftskonferenz kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie kann jedoch den notwendigen, breit angelegten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern nicht ersetzen und ist als Grundlage für weitere Arbeitsschritte nicht ausreichend. Bereits heute zeichnet sich ab, dass der enge Zeitplan dem Masterplan nicht dienlich ist und dass im Sinne einer breiten Beteiligung der Bürgerschaft und der gesellschaftlichen Gruppen weitere Beteiligungselemente notwendig sind. gez. Dr. Gisela Splett gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: