Antrag SPD, GRÜNE: Handhabung des Gesprächsleitfadens für einbürgerungswillige Muslime
| Vorlage: | 16826 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19.01.2006 eingegangen am 19.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 21 Vorlage Nr. 581 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Handhabung des Gesprächsleitfadens für einbürgerungswillige Muslime Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1.: Chancen zur Veränderung oder zur Abschaffung des Gesprächsleitfadens bestehen nur dann, wenn anhand vorliegender Erfahrungswerte konstruktive Diskussionen mit der Landesregierung geführt werden können. Solche Erfahrungswerte liegen bislang noch nicht vor. Zu 2.: Ein Ermessensspielraum besteht und wird selbstverständlich auch genutzt. Zu 3.: Bürgerservice und Sicherheit wird zukünftig zu einer Einbürgerungsfeier einladen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) ca. 1000 € Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe ist als untere Verwaltungsbehörde verpflichtet, die von der legislativen Staatsgewalt vorgegebenen Aufträge zu erfüllen. Den Verwaltungsbehörden steht es dabei nicht zu, nach eigenem Gutdünken darüber zu entscheiden, welche dieser Aufträge als sinnvoll bewertet und damit erfüllt werden können und welche nicht. Die Anwendung des Gesprächsleitfadens ist ein solcher rechtlicher Auftrag, den Bürgerservice und Sicherheit bzw. die dortige Einbürgerungsbehörde erfüllen muss. Dass dies nicht unumstritten ist, zeigt die öffentliche Diskussion der letzten Tage und Wochen. Die politische Entscheidung, an dem Gesprächsleitfaden festzuhalten, ist jedoch zu beachten. Dass die im Lauf der nächs- ten Wochen und Monate im Umgang mit dem Gesprächsleitfaden gewonnenen Erkenntnis- se von der Einbürgerungbehörde gesammelt und ausgewertet werden, ist selbstverständ- lich. Ebenso werden mögliche Verbesserungsvorschläge, die sich daraus ergeben, im Rah- men des ohnehin vorgesehenen Erfahrungsaustausches zwischen Politik und Verwaltung weitergegeben werden. Nicht vergessen werden darf aber -auch bei der kritischsten Ausei- nandersetzung mit diesem Thema- der Grundgedanke, der die Basis für diesen Gesprächs- leitfaden bildet - nämlich die Feststellung treffen zu können, dass der Einbürgerungsbewer- ber eine eindeutige und unmissverständliche positive Einstellung zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates hat. Die Gleichbehandlung aller Einbürge- rungsbewerber ist dabei durchaus gewährleistet - wenn entsprechende Zweifel an der Ein- stellung bestehen, wird der Gesprächsleitfaden auch bei Angehörigen aus nichtislamischen Staaten angewendet Einen Ermessensspielraum bei der Anwendung des Gesprächsleitfadens gibt es selbstver- ständlich. So müssen die Einbürgerungsbehörden ihn nur dann anwenden, wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Bewerber sich zur Verfassung der Bundesrepubik Deutschland bekennt. Auch bei der Auswahl und der Anzahl der Fragen besteht ein Ermessen - es müssen nicht alle der insgesamt 30 im Gesprächsleitfaden vorgegebenen Fragen beantwortet werden. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Karlsruhe wird das ihr zustehende Ermessen in vollem Umfang anwenden. Es liegt ihr fern, Einbürgerungsbewerber zu diskriminieren oder über das unbedingt notwendige Maß hinaus mit bürokratischen Belangen zu belasten. In diesem Sinn werden auch in Zukunft in Karlsruhe alle Einbürgerungsbewerber und -bewerberinnen im Sinne einer dienstleistungsorientierten Verwaltung behandelt, wobei jedoch die Belange unseres Staates nicht beeinträchtigt werden dürfen. Den Vorschlag einer Einbürgerungsfeier wird Bürgerservice und Sicherheit gerne wieder aufgreifen. Eine solche Veranstaltung gab es bereits vor einigen Jahren. Mangels Interesse wurde sie dann eingestellt - einem Wiederauflebenlassen steht jedoch nichts entgegen. Die Fraktionen werden zu gegebener Zeit über den Ablauf der Einbürgerungsfeier informiert werden.
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Interfraktioneller Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19.01.2006 eingegangen am 19.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 21 Vorlage Nr. 581 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Handhabung des Gesprächsleitfadens für einbürgerungswillige Muslime Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1.: Chancen zur Veränderung oder zur Abschaffung des Gesprächsleitfadens bestehen nur dann, wenn anhand vorliegender Erfahrungswerte konstruktive Diskussionen mit der Landesregierung geführt werden können. Solche Erfahrungswerte liegen bislang noch nicht vor. Zu 2.: Ein Ermessensspielraum besteht und wird selbstverständlich auch genutzt. Zu 3.: Bürgerservice und Sicherheit wird zukünftig zu einer Einbürgerungsfeier einladen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) ca. 1000 € Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe ist als untere Verwaltungsbehörde verpflichtet, die von der legislativen Staatsgewalt vorgegebenen Aufträge zu erfüllen. Den Verwaltungsbehörden steht es dabei nicht zu, nach eigenem Gutdünken darüber zu entscheiden, welche dieser Aufträge als sinnvoll bewertet und damit erfüllt werden können und welche nicht. Die Anwendung des Gesprächsleitfadens ist ein solcher rechtlicher Auftrag, den Bürgerservice und Sicherheit bzw. die dortige Einbürgerungsbehörde erfüllen muss. Dass dies nicht unumstritten ist, zeigt die öffentliche Diskussion der letzten Tage und Wochen. Die politische Entscheidung, an dem Gesprächsleitfaden festzuhalten, ist jedoch zu beachten. Dass die im Lauf der nächs- ten Wochen und Monate im Umgang mit dem Gesprächsleitfaden gewonnenen Erkenntnis- se von der Einbürgerungbehörde gesammelt und ausgewertet werden, ist selbstverständ- lich. Ebenso werden mögliche Verbesserungsvorschläge, die sich daraus ergeben, im Rah- men des ohnehin vorgesehenen Erfahrungsaustausches zwischen Politik und Verwaltung weitergegeben werden. Nicht vergessen werden darf aber -auch bei der kritischsten Ausei- nandersetzung mit diesem Thema- der Grundgedanke, der die Basis für diesen Gesprächs- leitfaden bildet - nämlich die Feststellung treffen zu können, dass der Einbürgerungsbewer- ber eine eindeutige und unmissverständliche positive Einstellung zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates hat. Die Gleichbehandlung aller Einbürge- rungsbewerber ist dabei durchaus gewährleistet - wenn entsprechende Zweifel an der Ein- stellung bestehen, wird der Gesprächsleitfaden auch bei Angehörigen aus nichtislamischen Staaten angewendet Einen Ermessensspielraum bei der Anwendung des Gesprächsleitfadens gibt es selbstver- ständlich. So müssen die Einbürgerungsbehörden ihn nur dann anwenden, wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Bewerber sich zur Verfassung der Bundesrepubik Deutschland bekennt. Auch bei der Auswahl und der Anzahl der Fragen besteht ein Ermessen - es müssen nicht alle der insgesamt 30 im Gesprächsleitfaden vorgegebenen Fragen beantwortet werden. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Karlsruhe wird das ihr zustehende Ermessen in vollem Umfang anwenden. Es liegt ihr fern, Einbürgerungsbewerber zu diskriminieren oder über das unbedingt notwendige Maß hinaus mit bürokratischen Belangen zu belasten. In diesem Sinn werden auch in Zukunft in Karlsruhe alle Einbürgerungsbewerber und -bewerberinnen im Sinne einer dienstleistungsorientierten Verwaltung behandelt, wobei jedoch die Belange unseres Staates nicht beeinträchtigt werden dürfen. Den Vorschlag einer Einbürgerungsfeier wird Bürgerservice und Sicherheit gerne wieder aufgreifen. Eine solche Veranstaltung gab es bereits vor einigen Jahren. Mangels Interesse wurde sie dann eingestellt - einem Wiederauflebenlassen steht jedoch nichts entgegen. Die Fraktionen werden zu gegebener Zeit über den Ablauf der Einbürgerungsfeier informiert werden.
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 581 ANTRAG Zu TOP 21 ------------------------------------------ INTERFRAKTIONELLER A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Heike Backes und Angela Geiger, des Stadtrats Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Bettina Lisbach, des Stadtrats Andreas Ruthardt (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 19. Januar 2006 Handhabung des Gesprächsleitfadens für einbürgerungswillige Muslime Der Gemeinderat fordert Oberbürgermeister Heinz Fenrich auf 1. sich bei Landesregierung, Innenministerkonferenz und Städtetag Baden-Württemberg dafür einzusetzen, den Fragebogen in der vorliegenden Form abzulehnen und alternative Möglichkeiten zu diskutieren, mit denen sich die Akzeptanz der deutschen Verfassung überprüfen lässt. Hierbei muss eine Gleichbehandlung aller Einbürgerungswilligen – unabhängig von Herkunft und Religion – gewährleistet sein. 2. zu klären, ob und inwieweit vom Land ein Ermessenspielraum hinsichtlich der Verwendung des Gesprächsleitfadens eingeräumt wird. Falls dies der Fall ist, soll die städtische Einbürgerungsbehörde angewiesen werden, den Fragebogen in Karlsruhe im Rahmen des gewährten Ermessenspielraums möglichst selten bzw. gar nicht zum Einsatz zu bringen. 3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für eine jährlich stattfindende öffentliche Einbürgerungsfeier zu erstellen. Begründung / Sachverhalt Ab 1.1.2006 soll im Zuge des Einbürgerungsverfahrens von muslimischen Einwanderern ein Fragebogen mit 30 Fragen zur Überprüfung der Verfassungstreue eingesetzt werden. Dieses Vorgehen verletzt eklatant den Gleichheitsgrundsatz, da nur Muslime von der Überprüfung betroffen sind. Darüber hinaus sind die Fragen wenig Ziel führend, da sie von gebildeten Einwanderern oder geschulten Islamisten leicht in der gewünschten Art und Weise beantwortet werden können. Einige Fragen betreffen private Einstellungen und prüfen nicht die Akzeptanz der Verfassung. Die Kritik wird inzwischen von zahlreichen Einzelpersonen und Verbänden aus den Bereichen Recht, Verwaltung und Datenschutz geteilt und es ist offen, ob das Vorgehen rechtlich haltbar ist. Auch im Sinne der Integration wirkt eine derartige Vorgehensweise in zweifacher Hinsicht negativ. Einerseits stellt sie Muslime unter einen Generalverdacht als potentielle Verfassungsfeinde und grenzt sie aus, andererseits verstärkt sie Ängste und Feindbilder bei den Deutschen und verhindert Offenheit. Es steht außer Frage, dass sich Einbürgerungswillige zu den Grundwerten des Grundgesetzes (wie z. B. Gewaltenteilung, Gleichberechtigung von Mann und Frau) bekennen müssen. Um differenziert zu überprüfen, inwieweit die deutsche Verfassung von Einbürgerungswilligen akzeptiert wird, gibt es jedoch sinnvollere und weniger diskriminierende Möglichkeiten und Ansätze, die teilweise bereits in anderen Bundesländern mit Erfolg praktiziert werden. gez. Doris Baitinger gez. Heike Backes gez. Angela Geiger gez. Michael Zeh gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach gez. Andres Ruthardt Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: