Antrag GRÜNE: Landschaftsschutzgebiet "Untere Hub"
| Vorlage: | 16825 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 580 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Landschaftsschutzgebiet "Untere Hub" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zurückstellung bis zur Entscheidung über eine etwaige gewerbliche Nutzung der Fläche. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Fo rmatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Es ist richtig, dass die „Untere Hub“ im Landschaftsplan (also nicht im Flächennut- zungsplan) als Teil eines geplanten großräumigen Landschaftsschutzgebietes zwi- schen dem Grötzinger Bruchwald und dem Elfmorgenbruch dargestellt ist. In das Arbeitsprogramm der unteren Naturschutzbehörde für die nächsten Jahre („Schutz- gebietskonzeption“) hat aber zunächst nur die nördliche Hälfte des geplanten Schutzgebiets (das Gewann „Im Brühl“) Eingang gefunden, während seine südliche Hälfte, eben der Bereich „Untere Hub“, bis auf weiteres zurückgestellt worden ist. Richtig ist auch, dass der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat sich in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 14.10.2005 gegen diese Zurückstellung ausgesprochen haben. Die untere Naturschutzbehörde hat sich diese Empfehlung jedoch nicht zu eigen gemacht. Sie hält es nämlich nicht für richtig, der anhaltenden politischen Dis- kussion über eine mögliche Gewerbeansiedlung im Gewann „Untere Hub“ durch ei- ne Schutzgebietsausweisung die Grundlage zu entziehen. Auch ohne diesen Rück- halt wird die unbestrittene ökologische Wertigkeit der „Untere(n) Hub“ bei der Ent- scheidung über die künftige Nutzung dieses Landschaftsraumes die ihr gebührende Rolle spielen.
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 580 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Landschaftsschutzgebiet "Untere Hub" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zurückstellung bis zur Entscheidung über eine etwaige gewerbliche Nutzung der Fläche. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Fo rmatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Es ist richtig, dass die „Untere Hub“ im Landschaftsplan (also nicht im Flächennut- zungsplan) als Teil eines geplanten großräumigen Landschaftsschutzgebietes zwi- schen dem Grötzinger Bruchwald und dem Elfmorgenbruch dargestellt ist. In das Arbeitsprogramm der unteren Naturschutzbehörde für die nächsten Jahre („Schutz- gebietskonzeption“) hat aber zunächst nur die nördliche Hälfte des geplanten Schutzgebiets (das Gewann „Im Brühl“) Eingang gefunden, während seine südliche Hälfte, eben der Bereich „Untere Hub“, bis auf weiteres zurückgestellt worden ist. Richtig ist auch, dass der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat sich in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 14.10.2005 gegen diese Zurückstellung ausgesprochen haben. Die untere Naturschutzbehörde hat sich diese Empfehlung jedoch nicht zu eigen gemacht. Sie hält es nämlich nicht für richtig, der anhaltenden politischen Dis- kussion über eine mögliche Gewerbeansiedlung im Gewann „Untere Hub“ durch ei- ne Schutzgebietsausweisung die Grundlage zu entziehen. Auch ohne diesen Rück- halt wird die unbestrittene ökologische Wertigkeit der „Untere(n) Hub“ bei der Ent- scheidung über die künftige Nutzung dieses Landschaftsraumes die ihr gebührende Rolle spielen.
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Extrahierter Text
21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 580 ANTRAG Zu TOP 20 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett, Bettina Lisbach, des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18. Januar 2006 Landschaftsschutzgebiet "Untere Hub" Das Verfahren zur im Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 vorgesehenen Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im Bereich der “Unteren Hub” wird umgehend vorbereitet und baldmöglichst eingeleitet. Sachverhalt / Begründung: Die Durlacher “Hub” ist im Regionalplan als Grünzäsur ausgewiesen ist und der aktuelle Flächennutzungsplan 2010 sieht für dieses Gebiet die Ausweisung eines großräumigen Landschaftsschutzgebietes vor. Die Studie “Belastungsgrenzen für den Raum Karlsruhe” weist zudem auf die bedeutende Funktion der “Untere Hub” für das Stadtklima hin, welche eine Bebauung dieser Flächen verbietet. Alle raumplanerischen Vorgaben sprechen damit klar gegen eine Nutzung als Gewerbegebiet. Dennoch wird die “Untere Hub” immer wieder als Optionsfläche für Gewerbeansiedlungen ins Gespräch gebracht. Die Spekulationen um eine Gewerbegebietsausweisung in der “Unteren Hub” blockieren derzeit die Umsetzung fachplanerischer Vorgaben wie die Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebietes, für deren vordringliche Umsetzung sich der Naturschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit in der gemeinsamen Sitzung am 14.10.2005 mehrheitlich ausgesprochen haben. Auch sorgen sie für unnötige Verunsicherung bei der ortsansässigen Bevölkerung, für die die “Untere Hub” ein wichtiges Naherholungsgebiet ist. Aus den genannten Gründen ist eine eindeutige Beschlussfassung des Gemeinderates zum Fortbestand der “Unteren Hub” als unbebaute Freifläche und zur zügigen Einleitung des Unterschutzstellungs-Verfahrens unumgänglich. gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: