Antrag SPD, GRÜNE: Überprüfung städtischer Gebäude
| Vorlage: | 16824 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Interfraktioneller Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.01./23.01.2006 eingegangen 13.01./24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 19 a) + b) Vorlage Nr. 578 + 579 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Städtische Hallen und Gebäude Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Gebäudewirtschaft nimmt innerhalb ihrer originären Aufgaben der Bauunterhaltung regelmäßige Kontrollen der Bausubstanz städtischer Gebäude in Form von Sichtkon- trollen und Inspektionen vor. Bei zunächst 20 von insgesamt 950 städt. Objekten wird eine genauere Untersuchung für erforderlich oder sinnvoll erachtet. Dies bedeutet je- doch nicht, dass bei diesen Objekten bereits ein konkretes oder gar erhöhtes Sicher- heitsrisiko besteht oder bekannt ist, denn diese Überprüfungen sind zunächst rein prä- ventiv. Finanzielle Auswirkungen nein ja x Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Abhängig von der Un- tersuchung Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Finanzposition: 1.8800.500000 Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Gebäudewirtschaft nimmt innerhalb ihrer originären Aufgaben der Bauunterhal- tung regelmäßige Kontrollen der Bausubstanz städtischer Gebäude in Form von Sichtkontrollen und Inspektionen vor. Bei Versammlungsstätten wie beispielsweise Europahalle, Wildparkstadion werden regelmäßig weitergehende Untersuchungen durchgeführt (bei Tragwerken mit Bodenankern außerhalb des Gebäudes, Dachkon- struktionen, etc.) und entsprechende Berichte in einem Bauwerksbuch protokolliert und aktualisiert sowie bei Bedarf sofort erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Für die Stadtverwaltung gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, von Betreibern privater Hallen eine regelmäßige Überprüfung zu verlangen und zu dokumentieren. Um den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gerecht zu werden, hat die Gebäu- dewirtschaft aufgrund der bekannten Vorfälle (Bad Reichenhall, Kattowitz) im Rah- men ihrer Zuständigkeit aktuell alle Gebäude mit weitspannenden Dachtragwerken einer Einschätzung des bautechnischen Zustands der entsprechenden Konstruktio- nen unterzogen und die Ergebnisse nach unterschiedlichen Prioritäten eingestuft. Danach wird in einem ersten Schritt bei 20 Objekten eine genauere Untersuchung für erforderlich oder sinnvoll erachtet. Die Gebäudewirtschaft führt in der Folge Orts- begehungen mit Sachverständigen (Tragwerkplanern) durch und lässt den aktuellen Zustand durch gezielte Untersuchungen und anhand vorliegender Tragwerksunter- lagen analysieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei diesen Objekten bereits ein konkretes oder gar erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht oder bekannt ist, denn diese Überprüfungen sind zunächst rein präventiv. Sofern die Bauwerksbegehungen wei- teren Handlungsbedarf aufzeigen, wird in einem zweiten Schritt kurzfristig ein auf das entsprechende Objekt zugeschnittenes Prüfungskonzept beauftragt, welches verlässliche Aussagen zum Langzeitverhalten der Tragkonstruktionen sowie konkre- te Handlungsempfehlungen liefern soll (z.B. künftig notwendige oder sinnvoll erach- tete Prüfintervalle u.ä.). Bis zur Gemeinderatssitzung am 21.02.06 werden konkretere Erkenntnisse erwartet, über die durch Vortrag berichtet werden soll.
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Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Interfraktioneller Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion, GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.01./23.01.2006 eingegangen 13.01./24.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 19 a) + b) Vorlage Nr. 578 + 579 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Städtische Hallen und Gebäude Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Gebäudewirtschaft nimmt innerhalb ihrer originären Aufgaben der Bauunterhaltung regelmäßige Kontrollen der Bausubstanz städtischer Gebäude in Form von Sichtkon- trollen und Inspektionen vor. Bei zunächst 20 von insgesamt 950 städt. Objekten wird eine genauere Untersuchung für erforderlich oder sinnvoll erachtet. Dies bedeutet je- doch nicht, dass bei diesen Objekten bereits ein konkretes oder gar erhöhtes Sicher- heitsrisiko besteht oder bekannt ist, denn diese Überprüfungen sind zunächst rein prä- ventiv. Finanzielle Auswirkungen nein ja x Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Abhängig von der Un- tersuchung Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Finanzposition: 1.8800.500000 Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Gebäudewirtschaft nimmt innerhalb ihrer originären Aufgaben der Bauunterhal- tung regelmäßige Kontrollen der Bausubstanz städtischer Gebäude in Form von Sichtkontrollen und Inspektionen vor. Bei Versammlungsstätten wie beispielsweise Europahalle, Wildparkstadion werden regelmäßig weitergehende Untersuchungen durchgeführt (bei Tragwerken mit Bodenankern außerhalb des Gebäudes, Dachkon- struktionen, etc.) und entsprechende Berichte in einem Bauwerksbuch protokolliert und aktualisiert sowie bei Bedarf sofort erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Für die Stadtverwaltung gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage, von Betreibern privater Hallen eine regelmäßige Überprüfung zu verlangen und zu dokumentieren. Um den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gerecht zu werden, hat die Gebäu- dewirtschaft aufgrund der bekannten Vorfälle (Bad Reichenhall, Kattowitz) im Rah- men ihrer Zuständigkeit aktuell alle Gebäude mit weitspannenden Dachtragwerken einer Einschätzung des bautechnischen Zustands der entsprechenden Konstruktio- nen unterzogen und die Ergebnisse nach unterschiedlichen Prioritäten eingestuft. Danach wird in einem ersten Schritt bei 20 Objekten eine genauere Untersuchung für erforderlich oder sinnvoll erachtet. Die Gebäudewirtschaft führt in der Folge Orts- begehungen mit Sachverständigen (Tragwerkplanern) durch und lässt den aktuellen Zustand durch gezielte Untersuchungen und anhand vorliegender Tragwerksunter- lagen analysieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei diesen Objekten bereits ein konkretes oder gar erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht oder bekannt ist, denn diese Überprüfungen sind zunächst rein präventiv. Sofern die Bauwerksbegehungen wei- teren Handlungsbedarf aufzeigen, wird in einem zweiten Schritt kurzfristig ein auf das entsprechende Objekt zugeschnittenes Prüfungskonzept beauftragt, welches verlässliche Aussagen zum Langzeitverhalten der Tragkonstruktionen sowie konkre- te Handlungsempfehlungen liefern soll (z.B. künftig notwendige oder sinnvoll erach- tete Prüfintervalle u.ä.). Bis zur Gemeinderatssitzung am 21.02.06 werden konkretere Erkenntnisse erwartet, über die durch Vortrag berichtet werden soll.
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 579 ANTRAG Zu TOP 19 b) ------------------------------------------ INTERFRAKTIONELLER A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger, Gisela Fischer und Natascha Roth, des Stadtrats Hans Pfalzgraf (SPD) sowie der SPD- Gemeinderatsfraktion, der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Dr. Hildegund Brandenburg (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 23. Januar 2006 Überprüfung städtischer Gebäude 1. Die Stadtverwaltung erstellt eine Prioritätenliste zur statischen Überprüfung städtischer Gebäude 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Prüfungskonzept vorzulegen, das den verschiedenen Bauweisen Rechung trägt. 3. Die Stadtverwaltung fordert Betreiber privater Hallen auf, ihre Hallen regelmäßig zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren. Sachverhalt/Begründung: Der Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall und seine tragischen Folgen haben eine bundesweite Diskussion über die Einführung von regelmäßigen Sicherheitskontrollen öffentlicher Gebäude in Gang gesetzt und eine Lücke im Baurecht offenbart. Es gibt zwar detaillierte Vorschriften für die Genehmigung und Errichtung von Sonderbauten wie Eishallen, Schwimmbäder oder Stadien, doch mit der Fertigstellung enden die Kontrollen – die spätere Überwachung liegt allein im Ermessen des Besitzers. Im Vergleich hierzu müssen Brücken alle sechs Jahre auf ihre Sicherheit untersucht werden. Sowohl die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik als auch der Bau-Überwachungsverein BÜV, ein Zusammenschluss von Prüfingenieuren und Sachverständigen, sowie der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, plädieren für eine regelmäßige Überwachung von größeren Gebäuden, um solche Unglücke wie in Bad Reichenhall für die Zukunft auszuschließen. In Karlsruhe gibt es eine Fülle von städtischen und privaten Gebäuden wie Schwimmhallen, Sporthallen, Stadt- und Stadtteilhallen, errichtet in Holz-, Stahl-, Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen. Gerade solche Gebäude, die 40 oder sogar schon 50 Jahre alt sind, bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle auf ihre Sicherheit hin, wie z.B. die Spannbetonkonstruktion des Hängedaches der Schwarzwaldhalle aus den 1950er Jahren. Karlsruhe sollte beim Thema Sicherheit in öffentlichen Gebäuden eine Vorreiterrolle einnehmen. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Gisela Fischer gez. Natascha Roth gez. Hans Pfalzgraf gez. Dr. Gisela Splett gez. Dr. Hildegund Brandenburg Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: