Antrag SPD: Sehbehindertenschule am Weinweg
| Vorlage: | 16821 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.12.2005 eingegangen am 23.12.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 17 Vorlage Nr. 576 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Sehbehindertenschule am Weinweg Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Für die Erweiterung der Schule am Weinweg liegt zwischenzeitlich eine mit allen Beteiligten abgestimmte Machbarkeitsstudie vor. Die Maßnahme wurde deshalb vom Schulbeirat unter OZ. 2 in die Dringlichkeitsliste für den Schulbau 2007/08 aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu 1.: Für die Erweiterung der Schule für Sehbehinderte liegt ein Raumprogramm des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe vor. Dieses sieht für Klassenräume eine Größe von 42-48 m² vor. Auf Grundlage des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die mit den Schulleitungen der Sonderschule für Sehbehinderte sowie der auf demselben Areal befindli- chen Grundschule Rintheim erörtert wurde. Die Maßnahme konnte deshalb in die Schul- baudringlichkeitsliste für den Doppelhaushalt 2007/08 aufgenommen werden. Zu 2.: Die Schulleitung ist der Auffassung, dass die im Raumprogramm festgelegte Größe der Klassenzimmer nicht ausreichend sei. Das Bürgermeisteramt wird daher nochmals mit den zuständigen staatlichen Stellen sowie den an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Sonderschule beteiligten Körperschaften in Kontakt treten, um eine Lösung dieser Problematik zu finden. Über das Ergebnis wird im Schulbeirat berichtet.
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Extrahierter Text
Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.12.2005 eingegangen am 23.12.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 17 Vorlage Nr. 576 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Sehbehindertenschule am Weinweg Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Für die Erweiterung der Schule am Weinweg liegt zwischenzeitlich eine mit allen Beteiligten abgestimmte Machbarkeitsstudie vor. Die Maßnahme wurde deshalb vom Schulbeirat unter OZ. 2 in die Dringlichkeitsliste für den Schulbau 2007/08 aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu 1.: Für die Erweiterung der Schule für Sehbehinderte liegt ein Raumprogramm des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe vor. Dieses sieht für Klassenräume eine Größe von 42-48 m² vor. Auf Grundlage des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die mit den Schulleitungen der Sonderschule für Sehbehinderte sowie der auf demselben Areal befindli- chen Grundschule Rintheim erörtert wurde. Die Maßnahme konnte deshalb in die Schul- baudringlichkeitsliste für den Doppelhaushalt 2007/08 aufgenommen werden. Zu 2.: Die Schulleitung ist der Auffassung, dass die im Raumprogramm festgelegte Größe der Klassenzimmer nicht ausreichend sei. Das Bürgermeisteramt wird daher nochmals mit den zuständigen staatlichen Stellen sowie den an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Bau und Betrieb der Sonderschule beteiligten Körperschaften in Kontakt treten, um eine Lösung dieser Problematik zu finden. Über das Ergebnis wird im Schulbeirat berichtet.
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 576 ANTRAG Zu TOP 17 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Batinger, Angela Geiger, Ute Müllerschön, Ursula Paepcke und Heike Backes (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. Dezember 2005 Sehbehindertenschule am Weinweg 1. Die Stadtverwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den derzeitigen Sachstand bezüglich der Raumerweiterung der Schule am Weinweg. 2. Der Gemeinderat fordert den Oberbürgermeister auf, sich in Stuttgart beim zuständigen Ministerium für eine Lösung des Raumkonflikts im Sinne der Schule einzusetzen. Sachverhalt / Begründung: Die Schule am Weinweg für Sehbehinderte bedarf dringend einer Raumerweiterung. Von dieser Notwendigkeit konnten sich Mitglieder der SPD-Fraktion bei einem Vor-Ort-Termin persönlich überzeugen. Entsprechende Planungen liegen seit geraumer Zeit vor. Doch gibt es Differenzen zwischen der Schule und dem zuständigem Ministerium, was die Raumgröße betrifft. Die Schule hat überzeugend dargelegt, dass eine Größe von 60 m2 je Raum für die Bedürfnisse der Sehbehinderten notwendig sind. Das Ministerium beharrt derzeit noch auf einer Größe von 48 m2. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Ute Müllerschön gez. Ursula Paepcke gez. Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: