Antrag GRÜNE: Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren

Vorlage: 16820
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.12.2005 eingegangen: am 21.12.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 575 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung wird alle Vergabestellen der Stadt beauftragen, Waren aus „fairem Han- del“ zu beziehen und Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu be- vorzugen. Eine Änderung der Vergabe-Dienstanweisung der Stadt bleibt vorbehalten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe hat sich in Beschlüssen zur Agenda 21 zu einer nachhaltigen Entwicklung bekannt. Auch auf internationaler Ebene diskutieren die Kommunen Wege, wie durch eigenes nachhaltiges Wirtschaften und durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung die weltweit zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden kann. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 hat sich die Bundes- republik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt im Rahmen der Bundestreue auch für die deut- schen Kommunen. Die Stadt Karlsruhe kann durch ein eindeutiges Signal der Äch- tung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Großabnehmer. Damit kann sie einen Anreiz für Produzenten und Händler schaffen, sich ernsthaft mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen. Die Verwaltung wird alle Vergabestellen der Stadt beauftragen, Waren aus "fairem Handel" zu beziehen und Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen, sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist. Das Umweltamt wird hierzu eine Liste von Lieferanten und Produzenten zusammenstellen, über die fair gehandelte Waren bezogen werden können. Über den Erfolg dieser Maßnahmen wird sich das Umweltamt durch die einzelnen Fachbereiche berichten lassen. Das Ergebnis wird in den Jahresbericht aufgenom- men. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wird über das Ergebnis der Prü- fung informiert werden. Eine Änderung der Vergabe-Dienstanweisung der Stadt bleibt vorbehalten. Nach derzeitiger Rechtslage ist nicht unstrittig, den "vergabefremden Gesichtspunkt" der Kinderarbeit und die Bevorzugung von Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produkten bei der Vergabe zu berücksichtigen.

  • Vorlage TOP 16: Antrag GRÜNE: Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.12.2005 eingegangen: am 21.12.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 575 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung wird alle Vergabestellen der Stadt beauftragen, Waren aus „fairem Han- del“ zu beziehen und Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu be- vorzugen. Eine Änderung der Vergabe-Dienstanweisung der Stadt bleibt vorbehalten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe hat sich in Beschlüssen zur Agenda 21 zu einer nachhaltigen Entwicklung bekannt. Auch auf internationaler Ebene diskutieren die Kommunen Wege, wie durch eigenes nachhaltiges Wirtschaften und durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung die weltweit zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden kann. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 hat sich die Bundes- republik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt im Rahmen der Bundestreue auch für die deut- schen Kommunen. Die Stadt Karlsruhe kann durch ein eindeutiges Signal der Äch- tung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Großabnehmer. Damit kann sie einen Anreiz für Produzenten und Händler schaffen, sich ernsthaft mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen. Die Verwaltung wird alle Vergabestellen der Stadt beauftragen, Waren aus "fairem Handel" zu beziehen und Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen, sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist. Das Umweltamt wird hierzu eine Liste von Lieferanten und Produzenten zusammenstellen, über die fair gehandelte Waren bezogen werden können. Über den Erfolg dieser Maßnahmen wird sich das Umweltamt durch die einzelnen Fachbereiche berichten lassen. Das Ergebnis wird in den Jahresbericht aufgenom- men. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit wird über das Ergebnis der Prü- fung informiert werden. Eine Änderung der Vergabe-Dienstanweisung der Stadt bleibt vorbehalten. Nach derzeitiger Rechtslage ist nicht unstrittig, den "vergabefremden Gesichtspunkt" der Kinderarbeit und die Bevorzugung von Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produkten bei der Vergabe zu berücksichtigen.

  • Vorlage TOP 16: Antrag GRÜNE: Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren
    Extrahierter Text

    21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 575 ANTRAG Zu TOP 16 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett, Bettina Lisbach und Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21. Dezember 2005 Dienstanweisung zum Kauf fair gehandelter Waren Der Gemeinderat empfiehlt dem Oberbürgermeister, eine Dienstanweisung zum Kauf von Waren mit Haushaltsmitteln der Stadt Karlsruhe zu erlassen, die folgende Bestimmungen enthält: 1. Grundsätzlich sind Waren aus regionaler, möglichst ökologischer Produktion zu bevorzugen. Waren, die nur als Importware zur Verfügung stehen, sind aus fairem Handel zu beschaffen sofern ein entsprechendes Angebot verfügbar ist. 2. Aus fairem Handel sind insbesondere folgende Produkte zu beschaffen: Kaffee, Tee, Orangensaft, Bananen, Kakao und kakaohaltige Produkte, Schnittblumen (je nach Jahreszeit) und Sportbälle. 3. Die Beschaffung fair gehandelter Produkte erfolgt durch die jeweils bewirtschaftende Stelle. Für Informationen über Bezugsmöglichkeiten steht das Umweltamt beratend zur Verfügung. Sachverhalt/Begründung: Viele mit städtischen Haushaltsmitteln beschaffte Waren stammen aus Ländern, in denen die Einhaltung grundlegender Sozial- und Umweltstandards gesetzlich nicht geregelt ist oder nicht ausreichend kontrolliert wird. Infolgedessen kommt es häufig zu Verletzungen international anerkannter Arbeitsrechte, gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Arbeiterinnen und Arbeitern sowie zu ausbeuterischer Kinderarbeit. Der faire Handel Fair gehandelte Waren sind Produkte, die mit dem TransFair-Zeichen, bei Schnittblumen mit dem FLP-Zeichen (Flower-Label-Programm) gekennzeichnet sind. unterstützt gezielt Produzentinnen und Produzenten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Durch gerechtere Handelsbeziehungen sollen die Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen verbessert und langfristig ungerechte Weltwirtschaftsstrukturen abgebaut werden. Beim fairen Handel sichern verlässliche Mindestpreise und Aufschläge für soziale Projekte ein angemessenes Arbeitseinkommen. Nebenbei wird so ein häufig aus Armut heraus erzwungener Raubbau an der Umwelt verhindert. Der Kauf fair gehandelter Waren entspricht dem Gedanken der Lokalen Agenda 21. Anknüpfend an unseren Antrag zur Kinderarbeit vom Juni 2005 halten wir es für sinnvoll, eine Dienstanweisung zu erlassen, die sich zu den Grundsätzen des fairen Handels im Rahmen des städtischen Beschaffungswesens bekennt. Einen ähnlichen Weg ist die Gemeinde Rheinstetten gegangen, deren Dienstanweisung zur fairen Beschaffung bundesweit vorbildhaft ist und immer wieder in Projektinitiativen und Workshops zur Lokalen Agenda 21 positiv Erwähnung findet. Karlsruhe könnte sich als eine der ersten größeren Städte in Baden-Württemberg mit dem Erlass einer solchen Dienstanweisung profilieren. gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach gez. Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: