Lernmittelfreiheit - Mischverfahren
| Vorlage: | 16818 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 13 Vorlage Nr. 572 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Lernmittelfreiheit - Mischverfahren Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 02.02.2006 6 positive Vorberatung Gemeinderat 21.02.2006 13 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat, an den allgemein bil- denden Gymnasien ab dem Schuljahr 2006/07 das Mischverfahren zur Umsetzung der Lernmittelfreiheit durch das reine Leihverfahren abzulösen. Die Umstellung soll wie folgt durchgeführt werden: Schuljahr 2006/07 Jahrgangsstufen 5 – 8 Schuljahr 2007/08 Jahrgangsstufen 5 – 9 Schuljahr 2008/09 Jahrgangsstufen 5 – 10 Schuljahr 2009/10 Jahrgangsstufen 5 – 11 Schuljahr 2010/11 Jahrgangsstufen 5 – 12 Finanzielle Auswirkungen: ja X Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Finanzposition: 1.2300.5920 Ergänzende Erläuterungen: Die Mehrkosten von rd. 100.000 € können im Rahmen des Budgets im Schulbereich aufgefangen werden unter der Voraussetzung der Genehmigung der zur Übertragung beantragten Restmittel. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein X ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein X ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 3 Die nach § 94 Schulgesetz vorgesehene Lernmittelfreiheit wird grundsätzlich dadurch gewährleistet, dass den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Lern- mittel leihweise überlassen werden. Alternativ wird bisher an den Gymnasien sowie an den berufsbildenden Schulen das Mischverfahren angeboten, bei dem eine indivi- duelle Entscheidung über den Kauf einzelner oder aller Lernmittel durch die Schüle- rinnen und Schüler bzw. durch die Erziehungsberechtigten getroffen werden kann. Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich dabei an den Kosten mit einem Zuschuss. Dieses Verfahren wurde zum Schuljahresbeginn 1998/99 mit Zustimmung der Schu- len eingeführt. Aufgrund der durch die Lernmittel-Verordnung des Kultusministeriums vorgegebene Nutzungsdauer der Lernmittel von fünf Jahren hat die Gemeindeprü- fungsanstalt die Reduzierung der Zuschusshöhe von ursprünglich 50 % der Anschaf- fungskosten auf grundsätzlich 20 % gefordert. Die Reduzierung erfolgte schrittweise; sie hat allerdings nunmehr dazu geführt, dass im Bereich der Gymnasien nur noch einzelne Lernmittel gekauft werden und der weit überwiegende Anteil der Schulbü- cher geliehen wird. Dies hat zur Konsequenz, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. Das Verfah- ren läuft bislang wie folgt ab: Die Schülerinnen und Schüler erhalten zunächst eine Gesamtliste der für ein Schuljahr erforderlichen Lernmittel, vermerken auf dieser, welche Bücher sie selbst beschaffen wollen, geben die Liste dann an das Sekretariat zurück und erhalten einen entsprechenden Gutschein, welcher von der Buchhand- lung dann mit der Stadt abgerechnet wird. Bei der Buchausgabe muss die Schule dann auch berücksichtigen, welche Lernmit- tel die Schüler nicht im Leihverfahren erhalten dürfen, weil hierfür ein Gutschein ausgestellt wurde. Aufgrund des dargestellten hohen Verwaltungsaufwandes haben die Schulleitungen der allgemein bildenden Gymnasien einstimmig darum gebeten, ab dem kommen- den Schuljahr 2006/07 schrittweise auf das reine Leihverfahren umstellen zu dürfen. Der für die mit der Stadt abgerechneten Gutscheine der Klassen 5 – 13 verausgabte 20 %-ige Anteil betrug im Jahr 2005 60.500 €. Für die geplante Umstellung der Jahrgangsstufen 5 – 8 im Schuljahr 2006/07 würden damit - unter Abzug eines Schulbuchrabattes von 15 % - hochgerechnete Mehrkosten von rd. 100.000 € ent- stehen. Diese Mehrkosten können im Rahmen des bestehenden Budgets im Schul- bereich unter der Voraussetzung aufgefangen werden, dass die zur Übertragung beantragten Restmittel auch genehmigt werden. Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 3 Die Umstellung des Verfahrens soll sukzessive erfolgen. Die Schulleitungen sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Die Umstellung bringt deutliche Vorteile: Das neue Verfahren ist wesentlich weniger verwaltungsaufwändig als das bisherige komplizierte und zeitintensive Verfahren, zudem entfällt die Ausstellung der Gutscheine ersatzlos. Die Umstellung soll wie folgt durchgeführt werden: Schuljahr 2006/07 Jahrgangsstufen 5 – 8 Schuljahr 2007/08 Jahrgangsstufen 5 – 9 Schuljahr 2008/09 Jahrgangsstufen 5 – 10 Schuljahr 2009/10 Jahrgangsstufen 5 – 11 Schuljahr 2010/11 Jahrgangsstufen 5 – 12 In der Jahrgangsstufe 12 gibt es keine neuen Bücher mehr, sodass ab dem Schul- jahr 2010/11 Lernmittel nur noch komplett ausgeliehen werden können. Damit würde die Praxis an den Gymnasien an die aller anderen allgemein bildenden Schulen angeglichen. Bei den beruflichen Schulen ist der Anteil der Kaufbücher höher, da die Schülerinnen und Schüler ein großes Interesse am Erwerb der Fachbücher haben, die für die be- rufliche Tätigkeit benötigt werden. Die Schulen sind ebenfalls daran interessiert, die- se Bücher nicht im Leihverfahren zur Verfügung stellen zu müssen, da hier häufig Neuauflagen erfolgen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006