Antrag FDP/Aufbruch: Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus

Vorlage: 16816
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12-FDP
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom 13.10.2005 eingegangen am 18.10.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 12 Vorlage Nr. 570 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Antrag: „ Die Kommunalen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus gelten nicht nur für die Grundstücke der Stadt, sondern für alle Grundstücke.“ Hier kann aufgrund der Stellungnahme des Zentralen Juristischen Dienstes nur eine Empfehlung ausgesprochen werden (s. Vorbemerkung der heutigen Gemeinderatsvorla- ge). Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2

  • Extrahierter Text

    Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom 13.10.2005 eingegangen am 18.10.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 12 Vorlage Nr. 570 Öffentlich x Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 4 Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Antrag: „ Die Kommunalen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus gelten nicht nur für die Grundstücke der Stadt, sondern für alle Grundstücke.“ Hier kann aufgrund der Stellungnahme des Zentralen Juristischen Dienstes nur eine Empfehlung ausgesprochen werden (s. Vorbemerkung der heutigen Gemeinderatsvorla- ge). Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2

  • Extrahierter Text

    21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 ÄNDERUNGS- Vorlage Nr. 570 ANTRAG Zu TOP 12 ------------------------------------------ Ä N D E R U N G S A N T R A G des Stadtrats Michael Obert (FDP/Aufbruch) sowie der FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 13. Oktober 2005 Kommunale Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus Wir beantragen, der oben genannten Vorlage folgende Ergänzung anzufügen: Die Kommunalen Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaus gelten nicht für die Grundstücke der Stadt, sondern für alle städtischen Gesellschaften. gez. Michael Obert Hauptamt - Sitzungsdienste - 8. Februar 2006 Stellungnahme: