Anfrage KAL: Auswirkungen geplanter Grundwasserentnahmen auf das Natura-2000-Gebiet "7015-341 Rheinniederungen zwischen Wintersdorf und Karlsruhe"
| Vorlage: | 16812 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.02.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) vom: 10.11.2005 eingegangen am: 10.11.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 567 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Auswirkungen geplanter Grundwasserentnahmen auf das Natura-2000-Gebiet "7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. und 2. Diese beiden Ziffern der Anfrage sind in der Vorlage Nr. 565 bereits weitgehend beantwor- tet. Hieraus geht insbesondere hervor, dass und warum der ursprünglich beabsichtigte Pumpversuch nunmehr unterbleibt. Die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Grundwasserentnahme auf die hiervon möglicherweise betroffenen Naturgüter können – im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die auch die Anforderungen der FFH- Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie einbeziehen wird – auf der Grundlage eines leis- tungsfähigen Grundwassermodells aber auch prognostisch mit hoher Vorhersagegenauig- keit beurteilt werden. Über die zu erwartenden Ergebnisse schon jetzt zu mutmaßen, wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht sinnvoll. Zu 3. Das Arbeitsprogramm für die von den Stadtwerken als Vorhabensträger bereits beauftrag- ten UVP-Gutachter ist in einem Scoping-Termin am 24. Januar 2006 bereits festgelegt wor- den. Hieran haben neben den fachlich berührten Trägern öffentlicher Belange auch die Stadt Karlsruhe und die Umweltverbände mitgewirkt. Das Ergebnis der UVP wird vom Landratsamt Karlsruhe als der verfahrensführenden Behörde zu bewerten sein, das dem Regierungspräsidium Karlsruhe sodann seinen Entscheidungsvorschlag unterbreiten wird. Bevor dies geschieht, wird auch die Stadt Karlsruhe (und damit der Gemeinderat) eine ab- schließende Stellungnahme zum Bewilligungsantrag der Stadtwerke abzugeben haben, wobei das Ergebnis der UVP zu den Beratungsunterlagen gehören wird. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänder ungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Falls die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck des FFH- Gebietes „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ ergeben sollte, dass mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist, könnte es auf der Grundlage von § 38 Abs. 3 des (Landes-) Naturschutzgesetzes in der seit dem 1. Januar 2006 gel- tenden Fassung dennoch zugelassen werden. Ob sie von dieser Möglichkeit Ge- brauch machen kann, hätte die höhere Wasserbehörde bei ihrer Entscheidung über den Bewilligungsantrag der Stadtwerke von Amts wegen zu prüfen und zu entschei- den. Bejahendenfalls wäre hiervon die Europäische Kommission zu unterrichten.
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Anfrage Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) vom: 10.11.2005 eingegangen am: 10.11.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 567 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Auswirkungen geplanter Grundwasserentnahmen auf das Natura-2000-Gebiet "7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. und 2. Diese beiden Ziffern der Anfrage sind in der Vorlage Nr. 565 bereits weitgehend beantwor- tet. Hieraus geht insbesondere hervor, dass und warum der ursprünglich beabsichtigte Pumpversuch nunmehr unterbleibt. Die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten Grundwasserentnahme auf die hiervon möglicherweise betroffenen Naturgüter können – im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die auch die Anforderungen der FFH- Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie einbeziehen wird – auf der Grundlage eines leis- tungsfähigen Grundwassermodells aber auch prognostisch mit hoher Vorhersagegenauig- keit beurteilt werden. Über die zu erwartenden Ergebnisse schon jetzt zu mutmaßen, wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht sinnvoll. Zu 3. Das Arbeitsprogramm für die von den Stadtwerken als Vorhabensträger bereits beauftrag- ten UVP-Gutachter ist in einem Scoping-Termin am 24. Januar 2006 bereits festgelegt wor- den. Hieran haben neben den fachlich berührten Trägern öffentlicher Belange auch die Stadt Karlsruhe und die Umweltverbände mitgewirkt. Das Ergebnis der UVP wird vom Landratsamt Karlsruhe als der verfahrensführenden Behörde zu bewerten sein, das dem Regierungspräsidium Karlsruhe sodann seinen Entscheidungsvorschlag unterbreiten wird. Bevor dies geschieht, wird auch die Stadt Karlsruhe (und damit der Gemeinderat) eine ab- schließende Stellungnahme zum Bewilligungsantrag der Stadtwerke abzugeben haben, wobei das Ergebnis der UVP zu den Beratungsunterlagen gehören wird. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat Formatänder ungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 2 Falls die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck des FFH- Gebietes „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ ergeben sollte, dass mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist, könnte es auf der Grundlage von § 38 Abs. 3 des (Landes-) Naturschutzgesetzes in der seit dem 1. Januar 2006 gel- tenden Fassung dennoch zugelassen werden. Ob sie von dieser Möglichkeit Ge- brauch machen kann, hätte die höhere Wasserbehörde bei ihrer Entscheidung über den Bewilligungsantrag der Stadtwerke von Amts wegen zu prüfen und zu entschei- den. Bejahendenfalls wäre hiervon die Europäische Kommission zu unterrichten.
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21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 567 ANFRAGE Zu TOP 10 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Dr. Eberhard Fischer (KAL) vom 8. November 2005 Auswirkungen geplanter Grundwasserentnahmen auf das Natura-2000-Gebiet "7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe" Die Stadtwerke Karlsruhe planen im Bereich der Karlsruher Rheinniederung eine Grund-wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung mit über 7 Mio. m3 pro Jahr. Diese Grund-wasserentnahmen und die damit verbundenen -absenkungen werden möglicherweise erheb-liche Auswirkungen auf das vorgeschlagene Natura-2000-Gebiet “7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe” sowie den geplanten Retentionsraum des Integrierten Rheinprogrammes Bellenkopf-Rappenwört haben. Dort sind verschiedene grundwasser-abhängige, darunter auch prioritäre Lebensräume vorhanden. Die Karlsruher Liste (KAL) stellt daher folgende Anfrage mit der Bitte um Behandlung im Gemeinderat: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Grundwasserentnahme? 2. Welche Vorsorgemaßnahmen bzw. Tests sollen durchgeführt werden, um die Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen insbesondere im Hinblick auf grundwasserabhängige Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie abschätzen zu können? Wie sieht die Stadtverwaltung die Auswirkungen der Grundwasserentnahmen und der damit verbundenen Grundwasserabsenkungen auf das vorgeschlagene Natura-2000-Gebiet “7015-341 Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe”? 3. Welche Verfahrensschritte u. a. bezüglich der Frage der FFH-Verträglichkeit sind vorgesehen? Wie soll trotz der Grundwasserabsenkungen das Verschlechterungsverbot des § 6 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) bzw. des § 33 Abs. 3 des BNatSchG eingehalten werden und ist ein Ausnahmeverfahrens nach § 34 BNatSchG vorgesehen? gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Februar 2006 Stellungnahme: