Antrag GRÜNE: Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für Grundwasserentnahmen in Kastenwört

Vorlage: 16811
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10-GRÜNE
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.11.2005 eingegangen: 23.11.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 566 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für Grundwasserentnahme im "Kastenwört" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Alle Fragen sind antragsgemäß beantwortet. Der beantragten Beschlussfassung bedarf es da- her nicht mehr. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Formatänderungen der Wordvorlage sin d nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 7 Zu 1: Diese Ziffer des Antrags hat sich deswegen erledigt, weil er den zunächst erwoge- nen, zwischenzeitlich aber fallen gelassenen Pumpversuch im Vorfeld des anschlie- ßenden wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens zum Gegenstand hat. Während es im Falle des Pumpversuchs tatsächlich Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gegeben hat, steht sie im Hinblick auf das jetzt anstehende Bewilligungsverfahren außer Frage. Im Rahmen der hierauf bezogenen UVP wird selbstverständlich auch die Vereinbarkeit der ge- planten Grundwasserentnahme mit den Anforderungen sowohl der FFH-Richtlinie als auch der Vogelschutzrichtlinie zu prüfen sein. Zu 2: Die Wassermengen zur Versorgung von Gemeinden und Zweckverbänden mit Trinkwasser einschließlich der bereitzustellenden Reservemengen und Notversor- gungen werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Aufgaben- wahrnehmung als höhere Wasserbehörde hoheitlich festgelegt. Daraus resultieren wasserrechtlich festgesetzte Entnahmerechte, die das Regierungspräsidium dem jeweiligen Versorger zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt. Der Versorger schließt dann auf privatrechtlicher Basis Verträge mit den Gemeinden und Zweckverbänden ab. Inhalt dieser Verträge sind dann lediglich betriebliche und abrechnungstechnische Vereinbarungen. Höhere Bezugsrechte als durch die was- serrechtliche Erlaubnis der Wasserrechtsbehörde festgesetzt, sind nicht möglich. Bei den Stadtwerken Karlsruhe bestehen derartige Verträge mit dem Zweckverband Wasserversorgung Albgau (Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Wassergewin- nungsverband Paffenrot-Spielberg-Etzenrot), der dann weiterhin die Gemeinde Steinmauern versorgt und gegenüber dem Zweckverband Pfinz-Alb-Hügelland für die Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und die Gemeinden Wald- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 7 bronn, Karlsbad (Auerbach, Mutschelbach, Steinig), Pfinztal-Kleinsteinbach, Rem- chingen-Darmsbach und Remchingen-Singen einen Versorgungsauftrag wahrnimmt. Darüber hinaus werden die Gemeinden Bietigheim, Elchesheim/Illingen sowie die Verbandsgemeinde Pfinztal versorgt. Weiterhin besteht ein Vertrag mit der Wasser- versorgung Gaggenau zur Abdeckung des Wasserbedarfes bei Ausfall der dortigen Anlagen oder deren Beeinträchtigung. In diesen Verträgen sind die wasserrechtlich zugesagten Jahresmengen festgelegt, die als Grundlage für die überregionale Si- cherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. Diese Wassermengen müssen somit bei der Auslegung der jeweiligen Versorgungsanlage berücksichtigt werden. Zu 3: Der Bestimmung des Wasserbedarfes für die kommenden Jahrzehnte liegen die mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmte Wasserbedarfsprognose 1996 und deren aktuelle Überarbeitung 2005 zu Grunde. Darin wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Die Wasserbe- darfsprognose 1996 war Voraussetzung und Bestandteil der wasserrechtlichen Er- laubnisse zur Grundwasserentnahme aus den Wasserwerken Hardtwald und Rheinwald. Seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde den Stadtwerken signalisiert, dass diese den Trinkwasserbedarf über die gesamte Laufzeit des zu- künftigen Wasserwerks Kastenwört, also bis 2040 (Fertigstellung des Wasserwerkes Kastenwört bis 2010 und Laufzeit des Wasserrechtes Kastenwört über 30 Jahre) prognostizieren müssen. Die Stadtwerke gehen in ihrer Trinkwasserbedarfsprognose von gleich bleibenden Jahresentnahmeraten aus. Diese resultieren aus dem Aus- gleich eines moderaten Anstiegs der Bevölkerung sowie gewerblichen Entwicklun- gen und einer moderaten Abnahme des Pro-Kopf-Verbrauchs. Hinzu kommen Abgabemengen an sonstige Gemeinden im Bereich des derzeitigen Versorgungsgebietes, deren Quellen bzw. Brunnen aufgrund betrieblicher oder mik- robiologischer Erfordernisse zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit eine Absicherung durch die Karlsruher Wasserversorgung benötigen. Der hierfür erforder- liche Trinkwasserbedarf beträgt ca. 1,45 Mio. m³ pro Jahr (siehe Tabelle). Bezogen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 7 auf das Basisjahr 1991 (siehe Tabelle) sind dies etwas mehr als 6 %, die zusätzlich zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region bereitgestellt werden müs- sen. Mitberücksichtigt werden in der Wasserbedarfsprognose darüber hinaus die wasserrechtlich festgesetzten Wasserbedarfsmengen für die Zweckverbände „Was- serversorgung Albgau“ (ZWA) und „Pfinz-Alb-Hügelland“ (PAH) sowie eine Reser- vebedarfsmenge für die Stadt Gaggenau. Tabelle: Prognose des erforderlichen Trinkwasserbedarfs für Karlsruhe, Zweckverbände und Umlandgemeinden für das Jahr 2040 Mio. m³/a Anmerkungen zur Ermittlung der Bedarfs- mengen Wasserbedarf für Karlsruhe und die mitversorgten Gemeinden 23,4 Basisjahr 1991 (bislang größte Jahresabga- bemenge, bereinigt durch die Abgaben an den ZWA, die Gemeinde Berghausen und den Wasserbezug vom PAH) Mittlerer Wasserbedarf des ZWA 3,6 Vertraglich zugesicherte Menge (dieser Wert wurde bereits im Jahr 2003 überschritten (2003: 3,8 Mio. m³) Reservebedarfsmenge des ZWA bei Ausfall oder Störung dortiger Eigen- förderung 2,9 Vertraglich zugesicherte Menge inkl. der bereits seit 1996 berücksichtigten Mengen für den PAH Notreserve Gaggenau bei Ausfall oder Störung dortiger Eigenförderung 1,0 Vertraglich zugesicherte Menge Potentielle zusätzliche Abgabemengen Sonstige Umlandgemeinden 1,45 Summe zukünftiger Bedarf 32,4 Unter Berücksichtigung der oben genannten Bedarfsmengen ergibt sich, teilt man den ermittelten zukünftigen Bedarf von 32,4 Mio. m³/a durch 365 Tage, ein Tages- planwert von 88.800 m³. Eine Auswertung der tatsächlichen Tagesabgabemengen seit 1983 zeigt, dass dieser Wert bereits in 5 % aller Fälle erreicht oder überschritten wurde, also statistisch gesehen bereits an jedem 20. Versorgungstag derzeit erreicht wird. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Prognose des zukünftigen Wasserbe- darfs bis 2040 als äußerst konservativ bezeichnet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 7 Zu 4: Bereits in der Vorbereitung für die Ausweisung des Wassersicherstellungsgebiets Kastenwört wurde in Abstimmung mit den Behörden eine umfassende Bewertung der in Frage kommenden Standorte durchgeführt. Das Regierungspräsidium Karls- ruhe hat seinerzeit als verfahrensführende Behörde mit Ausweisung des Wassersi- cherstellungsgebietes am 01.08.1996 die Prüfung möglicher Alternativen abge- schlossen. Maßgebliche Kriterien waren, dass: - für die Grundwassergewinnung im Westen des Großraumes Karlsruhe der Rhein, im Osten der Schwarzwald eine natürliche Grenze zur Grundwas- serentnahme darstellen - nördlich des Wasserwerkes Hardtwald sich die Schutzgebiete der Was- serversorgungen von Eggenstein und Stutensee anschließen und weiter nördlich das Kernforschungszentrum aus eigenen Wassergewinnungsan- lagen seinen Bedarf deckt - die Ausdehnungsmöglichkeiten nach Süden mit dem Wasserwerk Rhein- wald erschöpft sind. Hier stellen auch die Murg und das Versorgungsge- biet der Stadt Rastatt eine weitere Grenze dar - das Gebiet zwischen Karlsruhe und dem Schutzgebiet des Wasserwerks Rheinwald dicht besiedelt und weiterhin nahezu flächendeckend von Trinkwasserschutzgebieten belegt ist. Somit ist im Großraum Karlsruhe außer Kastenwört keine alternative, ausreichend große und für die Trinkwassergewinnung geeignete Fläche vorhanden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 7 Zu 5: Die Stadtwerke Karlsruhe haben in ihren bisherigen Untersuchungen im Bereich der Brunnen des späteren Wasserwerkes Kastenwört festgestellt, dass das vorhandene Grundwasser einen einwandfreien Zustand aufweist und nicht von rheinbürtigen Schadstoffen beeinflusst ist. Die durchgeführten Grundwassermodellarbeiten zeigen, dass sich dies durch eine Grundwasserentnahme im Normalbetrieb nicht wesentlich ändern würde, sofern kein zusätzlicher Eintrag von Wasser über Oberflächenwas- sersysteme erfolgt. Mit der Realisierung des Rückhalteraumes „Bellenkopf/Rappenwört“ müssen diese Grundsätze neu überdacht werden, da sowohl im Retentionsfall, als auch bei einer Realisierung so genannter ökologischer Flutungen Rheinwasser im Einzugsgebiet der Brunnen in den Grundwasserleiter infiltrieren kann, das damit näher zu den Brunnen transportiert wird. Es ist auch unbestritten, dass es durch den Einstau und ggf. durch die Abführung von Rheinwasser oder Rheinuferfiltrat Wechselwirkungen zwischen den Oberflächengewässern und dem Grundwasserkörper geben wird. Vom Land Baden-Württemberg wurden Grundwassermodellberechnungen beauf- tragt, die unter anderen Aspekten eine mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqua- lität an den geplanten Brunnen des Wasserwerkes klären sollen. Diese Berechnun- gen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass sich im Retentionsfall, also bei gefülltem Rückhalteraum, der Anteil des von Westen zuströmenden Wassers auf bis zu ca. 50 % erhöhen kann. Dies kann zu einer deut- lichen Beeinträchtigung der geförderten Wasserqualität führen. Berechnungen für die geplanten ökologischen Flutungen stehen noch aus. Das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Einstau bzw. die sog. ökologischen Flutungen innerhalb des Rückhalteraumes und der Ver- bleib von eingetragenen Rheinschadstoffen und belasteten Sedimenten muss vom Verfahrensträger, dem Land Baden-Württemberg, im Rahmen der UVP geklärt wer- den. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen , so dass zu Ergänzende Erläuterungen Seite 7 von 7 möglichen Beeinflussungen des Grundwassers über die o. g. Angaben hinaus der- zeit nicht abschließend Stellung genommen werden kann. Abschließend soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Stadt und ihre Stadtwerke die Realisierung des Rückhalteraumes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes unterstützen. Die Vereinbarkeit beider Maßnahmen er- fordert eine Betriebsweise des Retentionsraumes, die zu keiner Verschlechterung der Trinkwasserqualität im Einzugsbereich der Brunnen des Wasserwerkes führt. Mit dieser Stellungnahme haben Stadtwerke und Stadtverwaltung dem Antrag be- reits entsprochen. Sie bitten daher, ihn für erledigt zu erklären.

  • Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.11.2005 eingegangen: 23.11.2005 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 566 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für Grundwasserentnahme im "Kastenwört" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Alle Fragen sind antragsgemäß beantwortet. Der beantragten Beschlussfassung bedarf es da- her nicht mehr. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Formatänderungen der Wordvorlage sin d nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 7 Zu 1: Diese Ziffer des Antrags hat sich deswegen erledigt, weil er den zunächst erwoge- nen, zwischenzeitlich aber fallen gelassenen Pumpversuch im Vorfeld des anschlie- ßenden wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens zum Gegenstand hat. Während es im Falle des Pumpversuchs tatsächlich Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gegeben hat, steht sie im Hinblick auf das jetzt anstehende Bewilligungsverfahren außer Frage. Im Rahmen der hierauf bezogenen UVP wird selbstverständlich auch die Vereinbarkeit der ge- planten Grundwasserentnahme mit den Anforderungen sowohl der FFH-Richtlinie als auch der Vogelschutzrichtlinie zu prüfen sein. Zu 2: Die Wassermengen zur Versorgung von Gemeinden und Zweckverbänden mit Trinkwasser einschließlich der bereitzustellenden Reservemengen und Notversor- gungen werden vom Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Aufgaben- wahrnehmung als höhere Wasserbehörde hoheitlich festgelegt. Daraus resultieren wasserrechtlich festgesetzte Entnahmerechte, die das Regierungspräsidium dem jeweiligen Versorger zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge erteilt. Der Versorger schließt dann auf privatrechtlicher Basis Verträge mit den Gemeinden und Zweckverbänden ab. Inhalt dieser Verträge sind dann lediglich betriebliche und abrechnungstechnische Vereinbarungen. Höhere Bezugsrechte als durch die was- serrechtliche Erlaubnis der Wasserrechtsbehörde festgesetzt, sind nicht möglich. Bei den Stadtwerken Karlsruhe bestehen derartige Verträge mit dem Zweckverband Wasserversorgung Albgau (Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Wassergewin- nungsverband Paffenrot-Spielberg-Etzenrot), der dann weiterhin die Gemeinde Steinmauern versorgt und gegenüber dem Zweckverband Pfinz-Alb-Hügelland für die Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und die Gemeinden Wald- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 7 bronn, Karlsbad (Auerbach, Mutschelbach, Steinig), Pfinztal-Kleinsteinbach, Rem- chingen-Darmsbach und Remchingen-Singen einen Versorgungsauftrag wahrnimmt. Darüber hinaus werden die Gemeinden Bietigheim, Elchesheim/Illingen sowie die Verbandsgemeinde Pfinztal versorgt. Weiterhin besteht ein Vertrag mit der Wasser- versorgung Gaggenau zur Abdeckung des Wasserbedarfes bei Ausfall der dortigen Anlagen oder deren Beeinträchtigung. In diesen Verträgen sind die wasserrechtlich zugesagten Jahresmengen festgelegt, die als Grundlage für die überregionale Si- cherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich sind. Diese Wassermengen müssen somit bei der Auslegung der jeweiligen Versorgungsanlage berücksichtigt werden. Zu 3: Der Bestimmung des Wasserbedarfes für die kommenden Jahrzehnte liegen die mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmte Wasserbedarfsprognose 1996 und deren aktuelle Überarbeitung 2005 zu Grunde. Darin wurden Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Die Wasserbe- darfsprognose 1996 war Voraussetzung und Bestandteil der wasserrechtlichen Er- laubnisse zur Grundwasserentnahme aus den Wasserwerken Hardtwald und Rheinwald. Seitens des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde den Stadtwerken signalisiert, dass diese den Trinkwasserbedarf über die gesamte Laufzeit des zu- künftigen Wasserwerks Kastenwört, also bis 2040 (Fertigstellung des Wasserwerkes Kastenwört bis 2010 und Laufzeit des Wasserrechtes Kastenwört über 30 Jahre) prognostizieren müssen. Die Stadtwerke gehen in ihrer Trinkwasserbedarfsprognose von gleich bleibenden Jahresentnahmeraten aus. Diese resultieren aus dem Aus- gleich eines moderaten Anstiegs der Bevölkerung sowie gewerblichen Entwicklun- gen und einer moderaten Abnahme des Pro-Kopf-Verbrauchs. Hinzu kommen Abgabemengen an sonstige Gemeinden im Bereich des derzeitigen Versorgungsgebietes, deren Quellen bzw. Brunnen aufgrund betrieblicher oder mik- robiologischer Erfordernisse zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit eine Absicherung durch die Karlsruher Wasserversorgung benötigen. Der hierfür erforder- liche Trinkwasserbedarf beträgt ca. 1,45 Mio. m³ pro Jahr (siehe Tabelle). Bezogen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 7 auf das Basisjahr 1991 (siehe Tabelle) sind dies etwas mehr als 6 %, die zusätzlich zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region bereitgestellt werden müs- sen. Mitberücksichtigt werden in der Wasserbedarfsprognose darüber hinaus die wasserrechtlich festgesetzten Wasserbedarfsmengen für die Zweckverbände „Was- serversorgung Albgau“ (ZWA) und „Pfinz-Alb-Hügelland“ (PAH) sowie eine Reser- vebedarfsmenge für die Stadt Gaggenau. Tabelle: Prognose des erforderlichen Trinkwasserbedarfs für Karlsruhe, Zweckverbände und Umlandgemeinden für das Jahr 2040 Mio. m³/a Anmerkungen zur Ermittlung der Bedarfs- mengen Wasserbedarf für Karlsruhe und die mitversorgten Gemeinden 23,4 Basisjahr 1991 (bislang größte Jahresabga- bemenge, bereinigt durch die Abgaben an den ZWA, die Gemeinde Berghausen und den Wasserbezug vom PAH) Mittlerer Wasserbedarf des ZWA 3,6 Vertraglich zugesicherte Menge (dieser Wert wurde bereits im Jahr 2003 überschritten (2003: 3,8 Mio. m³) Reservebedarfsmenge des ZWA bei Ausfall oder Störung dortiger Eigen- förderung 2,9 Vertraglich zugesicherte Menge inkl. der bereits seit 1996 berücksichtigten Mengen für den PAH Notreserve Gaggenau bei Ausfall oder Störung dortiger Eigenförderung 1,0 Vertraglich zugesicherte Menge Potentielle zusätzliche Abgabemengen Sonstige Umlandgemeinden 1,45 Summe zukünftiger Bedarf 32,4 Unter Berücksichtigung der oben genannten Bedarfsmengen ergibt sich, teilt man den ermittelten zukünftigen Bedarf von 32,4 Mio. m³/a durch 365 Tage, ein Tages- planwert von 88.800 m³. Eine Auswertung der tatsächlichen Tagesabgabemengen seit 1983 zeigt, dass dieser Wert bereits in 5 % aller Fälle erreicht oder überschritten wurde, also statistisch gesehen bereits an jedem 20. Versorgungstag derzeit erreicht wird. Unter diesem Gesichtspunkt kann die Prognose des zukünftigen Wasserbe- darfs bis 2040 als äußerst konservativ bezeichnet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 7 Zu 4: Bereits in der Vorbereitung für die Ausweisung des Wassersicherstellungsgebiets Kastenwört wurde in Abstimmung mit den Behörden eine umfassende Bewertung der in Frage kommenden Standorte durchgeführt. Das Regierungspräsidium Karls- ruhe hat seinerzeit als verfahrensführende Behörde mit Ausweisung des Wassersi- cherstellungsgebietes am 01.08.1996 die Prüfung möglicher Alternativen abge- schlossen. Maßgebliche Kriterien waren, dass: - für die Grundwassergewinnung im Westen des Großraumes Karlsruhe der Rhein, im Osten der Schwarzwald eine natürliche Grenze zur Grundwas- serentnahme darstellen - nördlich des Wasserwerkes Hardtwald sich die Schutzgebiete der Was- serversorgungen von Eggenstein und Stutensee anschließen und weiter nördlich das Kernforschungszentrum aus eigenen Wassergewinnungsan- lagen seinen Bedarf deckt - die Ausdehnungsmöglichkeiten nach Süden mit dem Wasserwerk Rhein- wald erschöpft sind. Hier stellen auch die Murg und das Versorgungsge- biet der Stadt Rastatt eine weitere Grenze dar - das Gebiet zwischen Karlsruhe und dem Schutzgebiet des Wasserwerks Rheinwald dicht besiedelt und weiterhin nahezu flächendeckend von Trinkwasserschutzgebieten belegt ist. Somit ist im Großraum Karlsruhe außer Kastenwört keine alternative, ausreichend große und für die Trinkwassergewinnung geeignete Fläche vorhanden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 7 Zu 5: Die Stadtwerke Karlsruhe haben in ihren bisherigen Untersuchungen im Bereich der Brunnen des späteren Wasserwerkes Kastenwört festgestellt, dass das vorhandene Grundwasser einen einwandfreien Zustand aufweist und nicht von rheinbürtigen Schadstoffen beeinflusst ist. Die durchgeführten Grundwassermodellarbeiten zeigen, dass sich dies durch eine Grundwasserentnahme im Normalbetrieb nicht wesentlich ändern würde, sofern kein zusätzlicher Eintrag von Wasser über Oberflächenwas- sersysteme erfolgt. Mit der Realisierung des Rückhalteraumes „Bellenkopf/Rappenwört“ müssen diese Grundsätze neu überdacht werden, da sowohl im Retentionsfall, als auch bei einer Realisierung so genannter ökologischer Flutungen Rheinwasser im Einzugsgebiet der Brunnen in den Grundwasserleiter infiltrieren kann, das damit näher zu den Brunnen transportiert wird. Es ist auch unbestritten, dass es durch den Einstau und ggf. durch die Abführung von Rheinwasser oder Rheinuferfiltrat Wechselwirkungen zwischen den Oberflächengewässern und dem Grundwasserkörper geben wird. Vom Land Baden-Württemberg wurden Grundwassermodellberechnungen beauf- tragt, die unter anderen Aspekten eine mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqua- lität an den geplanten Brunnen des Wasserwerkes klären sollen. Diese Berechnun- gen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Erste Zwischenergebnisse zeigen, dass sich im Retentionsfall, also bei gefülltem Rückhalteraum, der Anteil des von Westen zuströmenden Wassers auf bis zu ca. 50 % erhöhen kann. Dies kann zu einer deut- lichen Beeinträchtigung der geförderten Wasserqualität führen. Berechnungen für die geplanten ökologischen Flutungen stehen noch aus. Das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers durch den Einstau bzw. die sog. ökologischen Flutungen innerhalb des Rückhalteraumes und der Ver- bleib von eingetragenen Rheinschadstoffen und belasteten Sedimenten muss vom Verfahrensträger, dem Land Baden-Württemberg, im Rahmen der UVP geklärt wer- den. Diese Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen , so dass zu Ergänzende Erläuterungen Seite 7 von 7 möglichen Beeinflussungen des Grundwassers über die o. g. Angaben hinaus der- zeit nicht abschließend Stellung genommen werden kann. Abschließend soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Stadt und ihre Stadtwerke die Realisierung des Rückhalteraumes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes unterstützen. Die Vereinbarkeit beider Maßnahmen er- fordert eine Betriebsweise des Retentionsraumes, die zu keiner Verschlechterung der Trinkwasserqualität im Einzugsbereich der Brunnen des Wasserwerkes führt. Mit dieser Stellungnahme haben Stadtwerke und Stadtverwaltung dem Antrag be- reits entsprochen. Sie bitten daher, ihn für erledigt zu erklären.

  • Extrahierter Text

    21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 566 ANTRAG Zu TOP 10 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Bettina Lisbach, des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22. November 2005 Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für Grundwasserentnahme in Kastenwört 1. Der Gemeinderat empfiehlt den Stadtwerken Karlsruhe, im Vorfeld der geplanten Pumpversuche zur Trinkwassergewinnung im Kastenwört eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Verträglichkeitsprüfung nach § 26 c Naturschutzgesetz für das FFH-Gebiet “Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe” und für das nachzumeldende Vogelschutzgebiet “Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe” durchzuführen. 2. Die Stadtwerke legen dar, welche vertraglichen Verpflichtungen mit Umlandgemeinden zur Versorgung mit Trinkwasser bestehen. 3. Die Stadtwerke legen – getrennt nach den zu versorgenden Gebietskörperschaften - dar, wie hoch der Trinkwasserbedarf für die nächsten Jahrzehnte eingeschätzt wird. 4. Die Stadtwerke legen dar, ob aufgrund zu erwartender Konflikte mit den Planungen zum Integrierten Rheinprogramm auch Alternativstandorte zur Trinkwassergewinnung gesucht wurden und, wenn ja, welche Ergebnisse diese Untersuchungen erbracht haben. 5. Die Stadtwerke legen anhand konkreter Daten und Modelle dar, ob und wenn ja welche Einflüsse von einer Hochwasserretention im geplanten Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört auf die geplante Trinkwassergewinnung ausgehen könnten. Sachverhalt/Begründung: Derzeit beantragen die Stadtwerke die Durchführung von Pumpversuchen für die geplante Trinkwassergewinnung im Kastenwört. Im Rahmen der Pumpversuche sollen drei Brunnen betrieben werden, die zusammen jeweils 3 Mio. m³ Wasser pro Jahr fördern sollen. Dies entspricht über 40 % der späteren geplanten Grundwasserentnahme. Eine Grundwasserentnahme dieses Umfangs kann bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen im FFH- und Vogelschutzgebiet führen. Dies ergibt sich deutlich aus einer entsprechenden Vorstudie, welche im Rahmen der Antragsstellung als Bestandteil der Planungsunterlagen ausgelegt war. Dieser ist zu entnehmen, dass mit deutlichen Grundwasserabsenkungen zu rechnen ist, welche u. a. die Austrocknung von Oberflächengewässern sowie Einflüsse auf grundwassergeprägte Waldgesellschaften haben kann. Auch Einflüsse auf an Gewässer und Feuchtlebensräume gebundene Tierarten (z. B. Amphibien) sind möglich. Da erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, ist eine Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH- und Vogelschutzgebiets sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Wir sprechen uns nachdrücklich für die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung als Voraussetzung der Genehmigung der Pumpversuche aus. gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Februar 2006 Stellungnahme: