Errichtung und Betrieb eines Wasserwerkes im "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten

Vorlage: 16810
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage Kastenwört.doc
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 565 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 2 Errichtung und Betrieb eines Wasserwerkes im "Kastenwört" auf den Gemarkungen Karlsruhe und Rheinstetten: Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.02.2006 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Absicht der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, im Kastenwört ein Was- serwerk zu errichten und dauerhaft zu betreiben, grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Einleitung des hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens . Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Keine unmittelbaren Auswirkungen, sondern erst später im Vollzug. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorl a ge Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: F ormul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Seit Ende der 70er Jahre stehen den Stadtwerken Karlsruhe die vier Wasserwerke Hardtwald, Mörscher Wald, Rheinwald sowie das älteste Wasserwerk der Stadt Karlsruhe, das Wasserwerk Durlacher Wald, zur Trinkwassergewinnung zur Verfü- gung. Im Hinblick auf die ungünstige Lage des Wasserwerkes Durlacher Wald mit der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gefährdungspotentialen wie beispielsweise Gleisanlagen, Schuttauffüllungen, aufgelassene Industriestandorte und Bereiche mit intensiver Landbewirtschaftung, wurden bereits in den 70er und 80er Jahren die ers- ten Vorarbeiten zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in den Auewäldern des Inneren Kastenwört durchgeführt. Neben der Durchführung von Spezialuntersu- chungen, beispielsweise zur Pflanzensoziologie, Bodenfeuchte und einer Wassergü- tebewertung, erfolgte nach dem Bau eines ersten Wasserwerkbrunnens ein Groß- pumpversuch, der in die Ausweisung des Wasserschutzgebietes durch das Regie- rungspräsidium Karlsruhe im Jahre 1996 mündete. Dieses Wasserschutzgebiet wur- de für eine entnehmbare Grundwassermenge von 7,4 Mio. m³/a behördlich festge- setzt. Als Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Wasserwerke Hardtwald und Rheinwald wurde im Jahr 1996 eine Wasserbedarfsprognose erstellt und mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Wasserbehörde abgestimmt. Diese Prognose hat ergeben, dass insbesondere wegen der nur noch eingeschränkten Verfügbarkeit des Wasserwerks Durlacher Wald die Errichtung eines neuen Was- serwerks erforderlich ist, um den Trinkwasserbedarf der Stadt Karlsruhe und der von ihren Stadtwerken mit zu versorgenden Umlandgemeinden auch zukünftig decken zu können (ausführlicher zur Bedarfsprognose und den Umlandbeziehungen unter Ziffern 2 und 3 der Vorlage Nr. 566). Ein anderer Standort als der im Kastenwört steht im Großraum Karlsruhe für dieses Projekt nicht zur Verfügung (näheres hierzu unter Ziffer 4 der Vorlage Nr. 566). Seit den 80er Jahren bis heute haben die Beeinträchtigungen der Grundwasserquali- tät im Einzugsbereich des Wasserwerkes Durlacher Wald immer weiter zugenom- men. Neben einer Kontaminationsfahne mit Cyaniden (ausgehend von Ablagerun- gen einer Farbproduktion, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingestellt wurde) sind Verschlechterungen der Grundwasserqualität durch Lösungsmittel (mit einer Kontamination bis in 30 m Tiefe) und der Nachweis von Unkrautbekämpfungsmitteln verschiedener Herkunft zu beklagen. In Folge dieser Grundwasserbeeinträchtigungen konnte im Wasserwerk Durlacher Wald seit Anfang der 90er Jahre nur noch maximal ein Drittel der wasserrechtlich zugelassenen Entnahmemenge gefördert werden, um die Vorgaben der Trinkwas- serverordnung sicher einhalten zu können. In der jüngsten Vergangenheit sind darüber hinaus mikrobiologische Belastungen aufgetreten, die zeitweise zu einem vollständigen Erliegen der Verfügbarkeit des Wasserwerkes Durlacher Wald über einen längeren Zeitraum geführt haben. Diese Gesichtspunkte zeigen deutlich, dass das Wasserwerk Durlacher Wald jetzt und auch künftig kein sicheres Standbein für die Karlsruher Wasserversorgung mehr darstellt. Mittelfristig muss daher, um den Erfordernissen einer nachhaltigen Trink- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 wasserversorgung für zukünftige Generationen gerecht zu werden, das älteste Was- serwerk in Karlsruhe durch den Bau des Wasserwerks Kastenwört ersetzt werden. Die Trinkwasserversorgung in Karlsruhe hat gemäß den Vorgaben der DIN 2000 ein qualitativ hochwertiges und naturbelassenes Grundwasser zum Vorbild. Deshalb hat die Trinkwasserversorgung zum Ziel, das Rohwasser ausschließlich mit natürlichen Verfahren aufzubereiten. Zu den Grundsätzen einer nachhaltigen Trinkwasserver- sorgung aus den Karlsruher Wasserwerken gehört, den Karlsruher Bürgern eine si- chere und langfristig konzipierte Versorgung zu garantieren. Dies bedeutet, dass auch bei Ausfall eines Werkes die Versorgungssicherheit noch aufrechterhalten werden muss (n-1-Regel). Potentielle Gefährdungen für die Wasserwerke sind latent vorhanden (z. B. Blitzschlag, technisch bedingter Ausfall von Anlagenteilen, Rohr- brüche). Ebenso haben die Transporte wassergefährdender Stoffe und die Anzahl der Altlas- tenstandorte in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. So mussten Was- serwerke aufgrund von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Mineralöl, Benzol) über längere Zeiträume stillgelegt werden, um Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung zu verhindern. Eine weitere Reduzierung der Gefahrenpo- tentiale, z. B. durch die Sperrung von Straßen für Gefahrguttransporte, ist über das bereits vorhandene Maß hinaus nicht möglich. Die Vorarbeiten zum Bau des Wasserwerkes Kastenwört wurden aus diesen Grün- den konsequent weitergeführt. Sie haben nunmehr ein Stadium erreicht, das es den Stadtwerken erlaubt, die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb eines neuen Wasserwerks im Kastenwört mit einer jährlichen Entnahmemenge von bis zu 7,4 Mio. m 3 /a zu beantragen. Diese Entnah- memenge ist durch die jährliche Grundwasserneubildung im bestehenden Wasser- schutzgebiet gedeckt. Im Bereich des derzeit ausgewiesenen Wasserschutzgebietes ist die Errichtung ei- nes Hochwasserrückhalteraumes im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) vorgesehen. Die Stadt und ihre Stadtwerke unterstützen diese aus Gründen des Hochwasserschutzes unumgängliche Planung, weil sie davon ausgehen, dass im diesbezüglichen Planfeststellungsverfahren eine Lösung gefunden werden kann, die ein Nebeneinander der Gewinnung hochwertigen Trinkwassers einerseits und eines wirksamen Hochwasserschutzes andererseits ermöglicht (dazu ausführlicher unter Ziffer 5 der Vorlage Nr. 566). Die nunmehr beabsichtigte Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens wird dazu beitragen, dass die Erfordernisse der Trinkwasserversorgung in der Regi- on Karlsruhe mit dem ihnen gebührenden Gewicht in die IRP-Planungen des Landes einfließen werden. Die Entscheidung über die angestrebte wasserrechtliche Bewilligung obliegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe als höherer Wasserbehörde. Diese hat, weil der räumliche Schwerpunkt des Vorhabens auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe liegt, das Landratsamt Karlsruhe zur verfahrensführenden Behörde für die Vorbereitung der Entscheidung gemäß § 101 Wassergesetz be- stimmt. Ein zentraler Inhalt dieses Vorverfahrens ist die Prüfung der (allgemeinen) Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Sinne des Gesetzes über die Umweltver- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 träglichkeitsprüfung und seiner Vereinbarkeit mit den speziellen Anforderungen so- wohl der FFH- als auch der Vogelschutzrichtlinie. Der in diesem Sinne integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Aufgabe gestellt, auf der Grundlage ei- nes vorhandenen Grundwassermodells die Auswirkungen der geplanten Grundwas- serentnahme auf sämtliche möglicherweise betroffenen Naturgüter prognostisch zu beurteilen. Über die Inhalte des Prüfungsprogramms wurde in einem so genannten Scopingtermin am 24. Januar 2006 mit allen Trägern öffentlicher Belange und den Umweltverbänden bereits Einvernehmen erzielt. Ursprünglich hatten die Stadtwerke im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten (einschließlich des Regierungspräsidiums) beabsichtigt, dem späteren Bewilligungs- verfahren einen Pumpversuch vorzuschalten, um der UVP im Feldversuch gewon- nene Erfahrungswerte zugrunde legen zu können. Bis Mitte November 2005 konnten die Stadtwerke in Übereinstimmung mit den zuständigen Behörden noch davon aus- gehen, dass der Pumpversuch selbst deswegen keiner UVP bedurfte. Diese ver- fahrensrechtliche Weichenstellung ist dann aber nicht nur von den Umweltverbän- den, sondern in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 17. November 2005 auch von Mitgliedern des Ausschusses und von der Stadtverwal- tung in Frage gestellt worden. Als sich infolge dessen die Notwendigkeit einer UVP sowohl für den Pumpversuch als auch im nachfolgenden Bewilligungsverfahren ab- zeichnete, sind die Verfahrensbeteiligten zu der übereinstimmenden Auffassung ge- langt, dass ein vorgeschalteter Pumpversuch für die prognostische Beurteilung der Umweltauswirkungen der geplanten Grundwasserentnahme deswegen entbehrlich ist, weil sie auf der Grundlage eines leistungsfähigen Grundwassermodells auch oh- ne Pumpversuch mit hoher Vorhersagegenauigkeit beurteilt werden können. Er wur- de daher zugunsten einer zeitnahen Einleitung des Bewilligungsverfahrens inzwi- schen fallen gelassen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Absicht der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, im Kastenwört ein Wasserwerk zu errichten und dauerhaft zu betreiben, grundsätzlich zustimmend zur Kennt- nis und befürwortet die Einleitung des hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungs- verfahrens. Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. Februar 2006