Antrag GRÜNE: Raumordnungsverfahren über den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth

Vorlage: 16808
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9-GRÜNE
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 9 Vorlage Nr. 564 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Raumordnungsverfahren zur 2. Rheinbrücke Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren 2. Rheinbrücke ist auf der Tages- ordnung der Sitzung des Gemeinderates. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe ist aufgerufen zum Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland- Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth Stellung zu neh- men. Der Bau der 2. Rheinbrücke ist ein Infrastrukturprojekt, das die Stadt Karlsruhe seit länge- rem vom Baulastträger Bund einfordert und welches im FNP 2010 eingetragen ist. Die Stellungnahme der Stadt kann demnach dieses Projekt nicht ablehnen.

  • Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2006 eingegangen am 18.01.2006 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 9 Vorlage Nr. 564 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Raumordnungsverfahren zur 2. Rheinbrücke Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stellungnahme der Stadt zum Raumordnungsverfahren 2. Rheinbrücke ist auf der Tages- ordnung der Sitzung des Gemeinderates. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Stadt Karlsruhe ist aufgerufen zum Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland- Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth Stellung zu neh- men. Der Bau der 2. Rheinbrücke ist ein Infrastrukturprojekt, das die Stadt Karlsruhe seit länge- rem vom Baulastträger Bund einfordert und welches im FNP 2010 eingetragen ist. Die Stellungnahme der Stadt kann demnach dieses Projekt nicht ablehnen.

  • Extrahierter Text

    21. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. FEBRUAR 2006 Vorlage Nr. 564 ANTRAG Zu TOP 9 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Dr. Gisela Splett und Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 18. Januar 2006 Raumordnungsverfahren über den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth Im Rahmen des in Rheinland-Pfalz aktuell laufenden Raumordnungsverfahrens zur zweiten Rheinbrücke nimmt die Stadt Karlsruhe wie folgt Stellung: 1. Eine zweite Rheinbrücke im Raum Wörth-Karlsruhe wird aus verkehrlicher Sicht nicht für notwendig gehalten und aufgrund einer voraussichtlich Verkehr induzierenden Wirkung für den Raum Karlsruhe abgelehnt. 2. Um auf den Fall einer möglicherweise notwendigen Sanierung der bestehenden Rheinbrücke vorbereitet zu sein, ist nach geeigneten Lösungen zu suchen. Dies könnte beispielsweise eine Behelfsbrücke zwischen der bestehenden Rheinbrücke für den Autoverkehr und der Eisenbahnbrücke sein. Diese Variante ist als weitere Variante in das Raumordnungsverfahren aufzunehmen und hinsichtlich Machbarkeit, Verkehrsentwicklung und Umweltverträglichkeit zu prüfen. 3. Im Vergleich der Varianten I (B3, Nordvariante) und II (D2, Parallelbrücke) wird Variante I auf Grund ihrer geringeren Umweltverträglichkeit auch im Raum Karlsruhe als ungünstigste Variante bewertet. Sachverhalt / Begründung: Derzeit wird in Rheinland-Pfalz das Raumordnungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke im Raum Wörth-Karlsruhe durchgeführt. Für die Stadt Karlsruhe ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens von erheblicher Bedeutung. Zum einen bedingt die Lage einer zweiten Rheinbrücke straßenbauliche Maßnahmen auch auf Gemarkung Karlsruhe. Zum anderen ist, je nach Variante, mit mehr oder weniger starken Steigerungen bzw. Verlagerungen des motorisierten Personenverkehrs sowie des Schwerlastverkehrs zu rechnen. Dies wiederum bedingt, je nach Variante, mehr oder weniger zusätzliche Lärm- und Luftbelastungen für Karlsruher Bürgerinnen und Bürger sowie nachteilige Umweltauswirkungen, von denen auch Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete auf Karlsruher Gemarkung tangiert werden. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen, die die Planungen zur zweiten Rheinbrücke für die Stadt Karlsruhe haben, muss sich die Stadt trotz der zu kritisierenden Mängel in den Planungsunterlagen (vgl. Interfraktioneller Antrag vom 13.12.05) in Form einer offiziellen Stellungnahme aktiv in das Raumordnungsverfahren einmischen und sich zu den in Planung befindlichen Varianten positionieren. Auch muss sie dafür Sorge tragen, dass bisher nicht berücksichtigte Varianten im Interesse der Stadt Karlsruhe Eingang in die Planung finden. gez. Dr. Gisela Splett gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. Februar 2006 Stellungnahme: