Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Zuge der B 10: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe in diesem Verfahren gegenüber dem Regierungspräsidium Kalsruhe

Vorlage: 16807
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.02.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.02.2006

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Rheinbruecke
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 21. Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2006 TOP 9 Vorlage Nr. 563 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Zuge der B10 Stellungnahme der Stadt Karlsruhe in diesem Verfahren gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.02.2006 9 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die Stadt Karlsruhe zum Raum- ordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth, wie unter B dargestellt, Stellung nimmt. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 5 A. Vorbemerkung: Das Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz (Struktur- und Ge- nehmigungsdirektion Süd) über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karls- ruhe und Wörth im Zuge der B 10 wird durch die Struktur- und Genehmigungs- direktion Süd des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Beteiligung baden- württembergischer Stellen an dem Raumordnungsverfahren wird durch das Re- gierungspräsidium Karlsruhe koordiniert. In diesem Zusammenhang erhielt die Stadt Karlsruhe Gelegenheit, zu dem Vorhaben bis 24.02.2006 Stellung zu neh- men. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist die in Rheinland-Pfalz ver- laufende Streckenführung von zwei verschiedenen Varianten. Variante I beginnt an der B 9 und überquert den Rhein ca. 1,4 km nördlich der bestehenden Rhein- brücke. Variante II verläuft unmittelbar parallel zur bestehenden Rheinbrücke. Diesen beiden allein im Raumordnungsverfahren verbliebenen Trassenvarianten gingen umfangreiche Untersuchungen voraus. So wurde im Jahr 1999 für die Rheinüberquerung bei Karlsruhe eine Machbarkeitsstudie mit ökologischer Risi- koabschätzung erstellt, wobei sieben Trassenvarianten auf ihre Machbarkeit und mögliche Auswirkungen untersucht wurden. Auf Erkenntnissen dieser Studie aufbauend und auf der Grundlage aktualisierter Verkehrsdaten wurde im Jahr 2005 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Im Rahmen der Um- weltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden zwei weitere Varianten untersucht. Un- tersucht wurden demgemäß 9 Varianten. Dabei handelt es sich um zwei brü- ckenparallele Varianten, sechs Varianten, die im Korridor zwischen Papierfabrik und MIRO verlaufen, sowie eine weitere Variante, die nördlich der MIRO und südlich von Eggenstein verläuft (siehe Anlagen). Zu den Varianten im Korridor zwischen MIRO und Papierfabrik wurden weitere Untervarianten entwickelt, die auf rheinland-pfälzischer Seite einen Anschluss an die B 10 haben und vier Vari- anten, die einen Anschluss an die B 9 vorsehen. Im Rahmen der weiteren Unter- suchungen hat sich ergeben, dass verschiedene Trassenvorschläge nicht weiter zu verfolgen waren. Dies galt für eine der beiden brückenparallelen Varianten, für die Varianten aus dem Korridor zwischen MIRO und Papierfabrik, die auf die B 10 münden sowie für die Variante nördlich der MIRO und südlich von Eggen- stein (Variante E, siehe Anlage 1). Zu der letztgenannten Variante ergab die Un- tersuchung, dass bei dieser Variante aufgrund der wesentlich längeren Trassen- führung, ihrer Lage in überwiegend freier Landschaft und längerer Streckenfüh- Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 5 rung innerhalb von „Natura-2000-Gebieten“ gegenüber anderen Trassenvarian- ten mit wesentlich stärkeren landschaftsökologischen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. In der Umweltverträglichkeitsstudie wurden schließlich noch vier Varianten (Vari- ante B 1, B 2, B 3 und D 2) vertieft untersucht (siehe Anlage). In dieser Studie wird abschließend festgestellt, dass aus Sicht von Natur und Umwelt die Varian- te D 2 (Parallelbrücke) mit Ausnahme des “Schutzguts Mensch-Wohnen“ die umweltverträglichste Variante darstellt, unter anderem wegen der Tatsache, dass bei dieser Variante keine „Natura-2000-Gebiete“ betroffen sind. Diese Vari- ante wäre daher aus Gründen des Naturschutzes weiter zu verfolgen. Weiter wird in der Umweltverträglichkeitsstudie festgestellt, dass, falls aus sonstigen zwingenden Gründen eine der B-Varianten weiter verfolgt werden soll, die Vari- ante B 3 zu bevorzugen ist, da diese zum einen die geringsten Beeinträch- tigungen auf „Natura-2000-Gebiete“ beinhaltet und zum anderen keine prioritä- ren Lebensraumtypen beeinträchtigt. Hierbei sind eine Ausnahmeprüfung sowie Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz durchzuführen. Aufgrund der Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie hat die für die Durch- führung des Raumordnungsverfahrens in Rheinland-Pfalz zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt in die Beurteilung im Raumord- nungsverfahren lediglich noch zwei Varianten einbezogen. Die Variante I (sie entspricht der Variante B 3 der Umweltverträglichkeitsstudie) liegt im Trassen- korridor zwischen MIRO und Papierfabrik und schließt im Westen, südlich der Anschlussstelle Jockgrim, an die B 9 an. Bei der Variante II handelt es sich um die Parallelbrücke (Variante D 2 der Umweltverträglichkeitsstudie). Nach dem Ergebnis aller Einzeluntersuchungen zu den verschiedenen Varianten kann zusammenfassend Folgendes festgehalten werden: • Hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen stellt Variante I die günstigere Vari- ante dar, da mit dieser Variante erhebliche Entlastungen im Bereich B 10, B 9 und im Bereich des Wörther Kreuzes erreicht werden. Ergänzende Ausführungen Seite 4 von 5 • Unter landschaftspflegerischen Gesichtspunkten stellt Variante II die günstige- re Variante dar, weil sie keine „Natura-2000-Gebiete“ berührt. Bei Variante I kann dieser Nachteil durch entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz ausgeglichen werden. • Unter regionalen und städtebaulichen Aspekten ist Variante I zu bevorzugen. • Der Vergleich der Baukosten für die Realisierung spricht für Variante I. • Im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt bei der Bauausführung liegt der Vorteil ebenfalls bei Variante I. Seitens der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wird wegen der insgesamt günstigeren Bewertung und unter Beachtung der Tatsache, dass Ko- härenzmaßnahmen zur Sicherung der betroffenen „Natura-2000-Gebiete“ mög- lich sind, vorgeschlagen, die Variante I (Nordbrücke) der weiteren Planung zugrunde zu legen. B. Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zum Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth im Zuge der B 10 Den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth hält auch die Stadt Karlsruhe für notwendig und begrüßt daher alle Maßnahmen, die der Umsetzung dieses wichtigen Verkehrsprojektes dienen. Grundsätzlich können beide im Raumordnungsverfahren des Landes Rheinland- Pfalz allein weiter präferierten Varianten (Variante I und Variante II) auf baden- württembergischer bzw. Karlsruher Seite abgenommen werden. Eine Vorent- scheidung zugunsten einer durchgehenden Nordtangente ist damit - unabhängig vom Ausgang des Raumordnungsverfahrens in Rheinland-Pfalz - aus der Sicht der Stadt Karlsruhe nicht verbunden, da beide Varianten über das bestehende Straßennetz (Südtangente) an das Karlsruher Straßennetz angebunden werden. Ergänzende Ausführungen Seite 5 von 5 Die Untersuchungen haben außerdem gezeigt, dass die Auswirkungen auf das Karlsruher Straßennetz mit Blick auf die Variante I und Variante II relativ gering ausfallen. Betrachtet man die Umweltauswirkungen, schneidet die Variante II in der Rang- folge (UVS) zweifellos am besten ab. In Anbetracht weiterer Kriterien wäre je- doch auch aus der Sicht der Stadt Karlsruhe der Variante I vor der Variante II der Vorzug zu geben. Sie entspricht weitestgehend der eingetragenen Trasse im ak- tuellen FNP der Stadt Karlsruhe, welche jedoch eine durchgehende Anbindung der 2. Rheinbrücke an die Nordtangente West und einen planfreien Knotenpunkt zur Verbindung zur Südtangente (Ölkreuz) vorsieht. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein von 2003 sind die Varianten I und II jeweils als „Alternativtrasse“ ge- kennzeichnet. Nach Ziffer 4.1.2 des Regionalplans soll die 2. Rheinbrücke mit höchster Priorität realisiert werden. Die bisher vorgelegten Unterlagen zur Verkehrsuntersuchung erstrecken sich al- lerdings auf Karlsruher Gemarkung auf noch zu kleine Gebietsabschnitte. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das nachgeordnete Netz in Karlsruhe sind daher nicht hinreichend ablesbar. Dies wäre daher im nachfol- genden Planfeststellungsverfahren noch nachzuholen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens wird außerdem vorge- schlagen, im weiteren Planungsprozess die erforderlichen Planfeststellungs- verfahren sowohl auf Seiten des Landes Rheinland-Pfalz als auch auf baden- württembergischer Seite, soweit dies möglich ist, zusammenzulegen. C. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die Stadt Karlsruhe zum Raum- ordnungsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz über den Bau einer 2. Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth, wie unter B dargestellt, Stellung nimmt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 17. Februar 2006