Antrag SPD: Richtlinien für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren

Vorlage: 16759
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.01.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2006

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.12.2005 eingegangen am 23.12.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 533 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Richtlinien für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Dem Gemeinderat wird empfohlen, das Eckpunktepapier vom 19.10.2005 im Charakter eines Leitlinienpapiers zu belassen. Eine weitere Richtlinie neben der Richtlinie für die Förderung von Kindertageseinrich- tungen für 3 bis 6-Jährige sowie der Richtlinie für die Förderung von Kinderkrippen frei- er Träger wird von der Verwaltung als für nicht notwendig erachtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Haupta mt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das von der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Kindergartenträger erarbeitete Eck- punktepapier stellt Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren dar. Sie sind dem Charakter nach eine Handlungsanleitung und sollen als Selbstverpflichtung der jeweiligen Träger verstanden sein. Neben allgemeinen Aussagen über die personelle Ausstattung sind auch Punkte über die Qualifizierung und Fortbildung des Fachpersonals, Gestaltung der Einge- wöhnungsphase, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Raumgestaltung enthalten. Diese können jedoch nur Leitlinien darstellen, da deren Durchsetzung nur durch Bü- rokratieaufbau und vor allen Dingen durch eine Änderung der zum 01.01.2006 in Kraft tretenden Richtlinien für die Förderung von Kinderkrippen freier Träger der Stadt Karlsruhe erreicht werden könnte.

  • Extrahierter Text

    Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23.12.2005 eingegangen am 23.12.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 533 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Richtlinien für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Dem Gemeinderat wird empfohlen, das Eckpunktepapier vom 19.10.2005 im Charakter eines Leitlinienpapiers zu belassen. Eine weitere Richtlinie neben der Richtlinie für die Förderung von Kindertageseinrich- tungen für 3 bis 6-Jährige sowie der Richtlinie für die Förderung von Kinderkrippen frei- er Träger wird von der Verwaltung als für nicht notwendig erachtet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Haupta mt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das von der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Kindergartenträger erarbeitete Eck- punktepapier stellt Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren dar. Sie sind dem Charakter nach eine Handlungsanleitung und sollen als Selbstverpflichtung der jeweiligen Träger verstanden sein. Neben allgemeinen Aussagen über die personelle Ausstattung sind auch Punkte über die Qualifizierung und Fortbildung des Fachpersonals, Gestaltung der Einge- wöhnungsphase, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Raumgestaltung enthalten. Diese können jedoch nur Leitlinien darstellen, da deren Durchsetzung nur durch Bü- rokratieaufbau und vor allen Dingen durch eine Änderung der zum 01.01.2006 in Kraft tretenden Richtlinien für die Förderung von Kinderkrippen freier Träger der Stadt Karlsruhe erreicht werden könnte.

  • Extrahierter Text

    20. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. JANUAR 2006 Vorlage Nr. 533 ANTRAG Zu TOP 23 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger, Heike Backes und Gisela Fischer (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 23. Dezember 2005 Richtlinien für Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren Der Gemeinderat beschließt, die von der ARGE Karlsruher Kindergartenträger erarbeiteten Eckpunkte für die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren als Richtlinien der Stadt Karlsruhe festzuschreiben. Sie sind künftig bindend und Voraussetzung für die Genehmigung neuer Betreuungseinrichtungen für unter 3-jährige, analog der städtischen Richtlinien für Kinderbetreuungseinrichtungen für 3 – 6-jährige Kinder. Sachverhalt / Begründung: Im kürzlich eingebrachten Nachtragshaushalt hat der Gemeinderat einstimmig die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes beschlossen, ebenso wie den von der Verwaltung erarbeiteten Entwicklungsplan “Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter 3 Jahren”. Unter Punkt 4 ff. wurde dem Gemeinderat eine Versorgungsbilanz und Bedarfsprognose vorgelegt, die einen Ausbau des Betreuungsangebotes für unter 3-Jährige von zusätzlichen 414 Plätzen bis zum Jahr 2010/11 für notwendig erachtet. Das räumliche Angebot ist sehr wichtig; aber genauso wichtig sind nach Meinung der SPD-Fraktion gute pädagogische und personelle Voraussetzungen für die Betreuung der 0- bis 3-jährigen Kinder. Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Kinderbetreuungseinrichtung ist bei Einrichtungen für 3- bis 6-jährige Kinder die Einhaltung der Vorgaben des Kommunalen Verbands Jugend und Soziales (KVJS) und der Richtlinien der Stadt Karlsruhe, welche einstimmig durch den Gemeinderat verabschiedet wurden. In der Arbeitsgruppe der “Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Kindergartenträger” wurden nun trägerübergreifende Eckpunkte zu den Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren” erarbeitet und am 19.10.2005 verabschiedet. Diese Eckpunkte wurden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 23.11.2005 vorgelegt und von diesem zur Kenntnis genommen. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Heike Backes gez. Gisela Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006 Stellungnahme