Antrag CDU: Gesteuerter Polder für den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört
| Vorlage: | 16755 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.01.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
20. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. JANUAR 2006 Vorlage Nr. 529 ANTRAG Zu TOP 19 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Wolfram Jäger und Dr. Hans-Jürgen Vogt, der Stadträtin Gabriele Luczak- Schwarz (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 9. Dezember 2005 Gesteuerter Polder für den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört Die Stadt Karlsruhe spricht sich bei der Ausgestaltung des Retentionsraumes Bellenkopf-Rappenwört für einen gesteuerten Polder aus. Sachverhalt / Begründung: a) Hochwasserschutz: Umfangreiche Untersuchungen der LfU haben gezeigt, dass ein gesteuerter Polder sechs- bis siebenfach mehr Hochwasser aufnehmen kann als eine Dammrückverlegung. Wenn der Scheitelpunkt der Hochwasserwelle ankommt, wären bei einer Dammrückverlegung bereits 85 % des Rückhaltevolumens verbraucht, während der gesteuerte Polder 100 % seines Rückhaltevolumens noch aufnehmen kann. b) Trinkwasserschutz: Angesichts des Umstandes, dass das Wasserwerk Durlacher Wald baldmöglichst durch ein neues Wasserwerk im Bereich Kastenwört ersetzt werden muss und wichtige Teile des Einzugsgebiets dieses Wasserwerks von einer Überflutung betroffen wären, hat die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser absoluten Vorrang. Wie Untersuchungen gezeigt haben, ist für die Qualität des Trinkwassers eine kurzzeitige Überflutung tolerierbar. Bei einem Hochwasser ist die Qualität des Rheinwassers eben nicht mehr so gut wie sie sich dank der Anstrengungen von Politik und Industrie in den letzten Jahren entwickelt hat. Aus den Erfahrungen des Elbe- Hochwassers sind die Belastungen bekannt, die im Hochwasserfall auftreten können. gez. Wolfram Jäger gez. Dr. Hans-Jürgen Vogt gez. Gabriele Luczak-Schwarz Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006
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Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom 09.12.2005 eingegangen 09.12.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 19 Vorlage Nr. 529 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Gesteuerter Polder für den Retentionsraum Bellenkopf/Rappenwört Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die durch das Land als Projektträger in Aussicht gestellten Untersuchungen der Varian- ten, insbesondere die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), liegen noch nicht vor. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Beschlussfassung des Gemeinderats über die Pla- nungen des Landes bis zum Vorliegen dieser Beurteilungsgrundlagen zurückzustellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässi g ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formulare/Gemein derat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das Land befindet sich derzeit noch in einem Vorabstimmungsprozess, bei dem es vor allem technische und umweltbezogene Detaildaten erhebt, um 3 Varianten seiner Planungsüber- legungen auszuarbeiten. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind dies Variante 1 Dammrückverlegung ohne Steuerung Variante 2 Steuerbarer Polder Variante 3 Breschenlösung mit steuerbaren Bauwerken Grundsätzlich hat sich die Stadt schon im Frühstadium der Überlegungen für einen steuer- baren Polder ausgesprochen. Dementsprechend wandte sich seinerzeit schon OB Prof. Sei- ler im Jahre 1994 an den damaligen Umweltminister Schäfer. Die Stadtwerke halten bis heu- te an dieser Forderung fest und haben dies in den Vorabstimmungen eingebracht. Indessen bereitet das BMA im Benehmen mit den Stadtwerken eine Modellvorstellung auf (Variante 4), die ein eigenes städt. Engagement zur Wahrung örtlicher Belange der Stadt- entwicklung erfordern würde (z.B. HW-Sicherung „Rappenwört“, Rheinparkplanung, Er- schließungsfragen). Dieses Modell soll mit den bisherigen Planungsabsichten des Landes verknüpft und dem Gemeinderat als weitere Variante vorgestellt werden. In dieser Absicht sieht sich die Stadtverwaltung durch ein vom Land in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestärkt, das die Alternativen 1 + 3 als die aus Rechtsgründen einzig in Betracht kommen- den Lösungen ansieht. Seitens des Landes ist ein Antrag auf Eröffnung des notwendigen Planfeststellungsverfah- rens noch nicht ausgereift. Der Stadt gegenüber wurde im Sommer d.J. ausdrücklich zuge- sichert, dass keine Festlegungen des Landes auf eine der Varianten erfolgt, bevor nicht der Gemeinderat über diese und deren vertiefende Untersuchungen beraten und Beschluss ü- ber die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe gefasst hat. Den Zeitpunkt hierfür sieht die Stadtverwaltung aber erst gekommen, wenn das Land die in Betracht kommenden Pla- nungsalternativen beurteilungsreif ausgearbeitet und der Stadt zur Stellungnahme zugeleitet hat. Wesentlicher Bestandteil dieser Unterlagen wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu den einzelnen Varianten sein, die nach den jüngsten Angaben des RP im Frühjahr 2006 vorliegen wird. Sich schon heute, also in Unkenntnis dieser Unterlagen auf einen Standpunkt festzulegen, hielte die Stadtverwaltung für voreilig und dem Gewicht der städt. Stellungnah- me abträglich, weil sie dann nur den Charakter einer auf unsicherem Fundament beschlos- senen politischen Resolution hätte. Die Stadtverwaltung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt die Annahme des Antrags nicht empfehlen und schlägt deswegen vor, ihn bis zur Beschlussfassung des Gemeinderats über die Planungen des Landes zurückzustellen.