Antrag FDP/Aufbruch: Wiederbelebung der Aktion "Jugend zum Wohl - ohne Alkohol"
| Vorlage: | 16751 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag - Bitte austauschen! - FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 01.12.2005 eingegangen am 01.12.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 526 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Wiederbelebung der Aktion "Der Jugend zum Wohl - ohne Alkohol" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Durch das Gaststättengesetz sind Gaststättenbetriebe verpflichtet, mindestens ein alko- holfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. An diese Regelung haben sich die Gaststättenbetriebe bisher auch gehalten. In der Vergangenheit wurde lediglich ein Verstoß bekannt. Ob Gaststät- tenbetriebe darüber hinaus ein weiteres alkoholfreies Getränk billiger als das billigste alkoholische Getränk anbieten, ist uns nicht bekannt. Eine Auszeichnung durch Plakette für Betriebe, die sich hierzu freiwillig verpflichten, könnte von Seiten des Stadtmarke- tings erfolgen. Lt. Sozial- und Jugendbehörde findet der besorgniserregende Alkoholkonsum einiger Jugendlicher fast immer im privaten Rahmen (Koma-Saufen) statt und schon aus finan- ziellen Gründen nicht in Gaststätten. Die Prävention muss auf anderer Ebene ansetzen. Über die im Stadtgebiet laufenden mehrfachen Vorbeugungsaktionen kann im Jugendhil- feausschuss der Stadt berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinde rat
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Extrahierter Text
Antrag - Bitte austauschen! - FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 01.12.2005 eingegangen am 01.12.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 526 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Wiederbelebung der Aktion "Der Jugend zum Wohl - ohne Alkohol" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Durch das Gaststättengesetz sind Gaststättenbetriebe verpflichtet, mindestens ein alko- holfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. An diese Regelung haben sich die Gaststättenbetriebe bisher auch gehalten. In der Vergangenheit wurde lediglich ein Verstoß bekannt. Ob Gaststät- tenbetriebe darüber hinaus ein weiteres alkoholfreies Getränk billiger als das billigste alkoholische Getränk anbieten, ist uns nicht bekannt. Eine Auszeichnung durch Plakette für Betriebe, die sich hierzu freiwillig verpflichten, könnte von Seiten des Stadtmarke- tings erfolgen. Lt. Sozial- und Jugendbehörde findet der besorgniserregende Alkoholkonsum einiger Jugendlicher fast immer im privaten Rahmen (Koma-Saufen) statt und schon aus finan- ziellen Gründen nicht in Gaststätten. Die Prävention muss auf anderer Ebene ansetzen. Über die im Stadtgebiet laufenden mehrfachen Vorbeugungsaktionen kann im Jugendhil- feausschuss der Stadt berichtet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinde rat
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20. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. JANUAR 2006 Vorlage Nr. 526 ANTRAG Zu TOP 16 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Michael Obert (FDP/Aufbruch) sowie der FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 1. Dezember 2005 Wiederbelebung der Aktion "Der Jugend zum Wohl - ohne Alkohol" Die Aktion 'Der Jugend zum Wohl - ohne Alkohol' wird wieder aufgegriffen. Gastronomische Betriebe, die sich verpflichen, mindestens zwei alkoholfreie Getränke günstiger als Bier in vergleichbarer Menge anzubieten, werden mit einer Plakette ausgezeichnet. Sachverhalt/Begründung: Vor Jahren wurden auf Antrag der FDP- Fraktion gastronomische Betriebe, die mindestens zwei alkoholfreie Getränke günstiger als die vergleichbare Menge Bier ausgeschänkt haben, mit einer Plakette ausgezeichnet . In einigen wenigen Gaststätten wird dies bis heute angeboten. Die neu entfachte Diskussion über den Alkoholkonsum der Jugend führt uns zur Erkenntnis, dass zumindest als Begleitmaßnahme zur Prävention diese Aktion wiederholt werden sollte. gez. Michael Obert Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006 Stellungnahme: