Antrag GRÜNE: Gemeinnütziges Bildungsjahr in Karlsruhe
| Vorlage: | 16747 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.11.2005 eingegangen 25.11.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 12 Vorlage Nr. 522 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Gemeinnütziges Bildungsjahr in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Bei dem gemeinnützigen Bildungsjahr handelt es sich um ein interessantes Projekt, dessen Entwicklung weiter verfolgt, aber inhaltlich erst über eine Umsetzung diskutiert werden sollte, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür umgesetzt sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das bei der Stadt Stuttgart seit 2002/2003 praktizierte gemeinnützige Bildungsjahr bietet, neben den durch Bundesgesetze geregelten Einsätzen im freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr, weitere Jugendfreiwilligkeitsdienste, insbesondere im kultu- rellen Bereich an. Inhaltlich orientiert sich dieses Projekt an den für das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr zu erfüllenden Rahmenbedingungen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst setzt sich derzeit dafür ein, dass für das gemeinnützige Bildungsjahr eine zumindest landesweit gültige Rechts- grundlage geschaffen wird, die aus Sicht der Stadt Karlsruhe für ein generelles An- gebot im kommunalen Bereich eine notwendige Voraussetzung ist. Erforderlich ist dazu u.a. die Anpassung der Sozialgesetzgebung an die für das freiwillige soziale und ökologische Jahr gültigen Regelungen. Unverzichtbar ist dabei insbesondere - die Gewährleistung eines weiterhin bestehenden Anspruchs auf Kindergeld, mit entsprechenden Auswirkungen auf kinderbezogene Bezahlungsbestandteile im öffentlichen Dienst und Steuerfreibeträge, - Bezuschussung des gemeinnützigen Bildungsjahres durch das Regierungspräsi- dium. Die finanziellen Nachteile für die mittelbar betroffenen Eltern können ohne diese Re- gelungen u.U. größer sein, als das in einer derartigen Maßnahme mit den Jugendli- chen vereinbarte Taschengeld. Auch die Begrenzung des Personenkreises für Einsätze im gemeinnützigen Bil- dungsjahr auf Abiturienten bezieht Jugendliche nicht mit ein, die dem ausbildungskri- tischen Bereich zuzuordnen sind. Damit bestehen deutliche Schwächen zum freiwil- ligen und ökologischen Jahr, die einem breiten Personenkreis die Chance eines be- ruflichen Einstiegs bieten. Bei dem gemeinnützigen Bildungsjahr handelt es sich um ein interessantes Projekt, dessen Entwicklung weiter verfolgt, aber inhaltlich erst über eine Umsetzung disku- tiert werden sollte, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür umgesetzt sind.
-
Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.11.2005 eingegangen 25.11.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 12 Vorlage Nr. 522 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Gemeinnütziges Bildungsjahr in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Bei dem gemeinnützigen Bildungsjahr handelt es sich um ein interessantes Projekt, dessen Entwicklung weiter verfolgt, aber inhaltlich erst über eine Umsetzung diskutiert werden sollte, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür umgesetzt sind. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Das bei der Stadt Stuttgart seit 2002/2003 praktizierte gemeinnützige Bildungsjahr bietet, neben den durch Bundesgesetze geregelten Einsätzen im freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr, weitere Jugendfreiwilligkeitsdienste, insbesondere im kultu- rellen Bereich an. Inhaltlich orientiert sich dieses Projekt an den für das freiwillige soziale bzw. ökologische Jahr zu erfüllenden Rahmenbedingungen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst setzt sich derzeit dafür ein, dass für das gemeinnützige Bildungsjahr eine zumindest landesweit gültige Rechts- grundlage geschaffen wird, die aus Sicht der Stadt Karlsruhe für ein generelles An- gebot im kommunalen Bereich eine notwendige Voraussetzung ist. Erforderlich ist dazu u.a. die Anpassung der Sozialgesetzgebung an die für das freiwillige soziale und ökologische Jahr gültigen Regelungen. Unverzichtbar ist dabei insbesondere - die Gewährleistung eines weiterhin bestehenden Anspruchs auf Kindergeld, mit entsprechenden Auswirkungen auf kinderbezogene Bezahlungsbestandteile im öffentlichen Dienst und Steuerfreibeträge, - Bezuschussung des gemeinnützigen Bildungsjahres durch das Regierungspräsi- dium. Die finanziellen Nachteile für die mittelbar betroffenen Eltern können ohne diese Re- gelungen u.U. größer sein, als das in einer derartigen Maßnahme mit den Jugendli- chen vereinbarte Taschengeld. Auch die Begrenzung des Personenkreises für Einsätze im gemeinnützigen Bil- dungsjahr auf Abiturienten bezieht Jugendliche nicht mit ein, die dem ausbildungskri- tischen Bereich zuzuordnen sind. Damit bestehen deutliche Schwächen zum freiwil- ligen und ökologischen Jahr, die einem breiten Personenkreis die Chance eines be- ruflichen Einstiegs bieten. Bei dem gemeinnützigen Bildungsjahr handelt es sich um ein interessantes Projekt, dessen Entwicklung weiter verfolgt, aber inhaltlich erst über eine Umsetzung disku- tiert werden sollte, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür umgesetzt sind.
-
Extrahierter Text
20. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. JANUAR 2006 Vorlage Nr. 522 ANTRAG Zu TOP 12 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 25. November 2005 Gemeinnütziges Bildungsjahr in Karlsruhe Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein Konzept zur Einführung eines “gemeinnützigen Bildungsjahrs (GBJ)” in Karlsruhe vorzulegen. Sachverhalt/Begründung: Bereits seit 2002/2003 gibt es in Stuttgart für Abiturient/-innen die Möglichkeit, ein “gemeinnütziges Bildungsjahr” (GBJ) zu absolvieren. Ziel war, neue Formen für Jugendfreiwilligendienste zu entwickeln und dabei den Einsatz bei kommunalen Großverwaltungen zu erproben. Ähnlich wie bei den bewährten Strukturen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahrs (FÖJ) arbeiten die Schulabgänger/-innen ein Jahr lang im Rahmen eines festen Arbeits-vertrages für 200 Euro Taschengeld, Übernahme der ÖPNV-Kosten und der Sozial-versicherungsbeiträge. Eingesetzt werden die Freiwilligen in Stuttgart einer-seits in Bezirksämtern/Stadtbezirken, andererseits in kulturellen Institutionen. Dass das mit einem intensiven Weiterbildungsprogramm gekoppelte Angebot bei den Jugendlichen auf großes Interesse stößt, zeigt sich an den Jahr für Jahr steigenden Bewerber/-innenzahlen (zuletzt 135). Aber auch die Stadtverwaltung und die Kultur-institutionen profitieren von den hoch motivierten und engagierten jungen Menschen. In einigen anderen Städten wird derzeit ebenfalls an der Einführung eines “gemeinnützigen Bildungsjahrs” gearbeitet bzw. dieses bereits eingeführt (Villingen). Wir sind der Meinung, dass Karlsruhe sehr gute Voraussetzungen hat, um ebenfalls ein “gemeinnütziges Bildungsjahr” anbieten zu können. Das vorzulegende Konzept sollte u. a. aufzeigen, welche Kultur- und evtl. sonstigen Institutionen für eine Be-teiligung in Frage kämen bzw. hieran Interesse hätten, welches Weiterbildungs-programm den Teilnehmer/-innen geboten werden kann und wie die Finanzierung gestaltet werden kann (u. a. auch mögliche Beteiligung von Stiftungen, Freundeskreisen u. Ä.). Geprüft werden sollte auch, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung auch für Schulabgänger/-innen anderer Schularten möglich wäre. gez. Dr. Gisela Splett Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006 Stellungnahme: