Antrag CDU: Gewerbeflächenbedarfsplan

Vorlage: 16745
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.01.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.01.2006

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14.11.2005 eingegangen 15.11.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 520 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich ------ Gewerbeflächenbedarfsplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, im Rahmen einer Untersuchung den Flächenbedarf im Hinblick auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu überprüfen, um für die Zukunft genauere Zahlen über Quantität und Qualität von Gewerbeflächen zu haben. Die Ergebnisse bilden ein wichtiges Werkzeug für das strategische Flächenmanagement der Stadt und sollen im Ausschuss für Wirtschaftsförderung vorgestellt und dann ggfs. im Gemein- derat diskutiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahm e des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Derzeit stellt sich die Gewerbeflächensituation wie folgt dar: Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen (mit Baurecht): Unbebaute gewerbliche Flächen: 50 ha davon städtisch: 27 ha davon privat: 23 ha Unbebaute gewerbliche Flächen im genehmigten Flächennutzungsplan (noch kein Baurecht) Mischgebiet: 29 ha Gewerbliche Bauflächen (GE/GI): 142 ha Gewerbliches Bruttobauland insgesamt: 171 ha Hiervon 30 % Abzug, zur Ermittlung der reinen Baufläche -51 ha Tatsächlich verbleibende bebaubare Flächen nach FNP: 119 ha ======== Prognostizierter Bedarf: Die Firma Prognos hat in einem Gutachten aus dem Jahr 1999 einen Flächenbe- darf für gewerbliche Bauflächen (GI/GE) bis zum Jahr 2010 von ca. 137 ha ermittelt. Bis zum Jahr 2020 sind weitere 18 ha notwendig, sodass bis zum Jahr 2020 insgesamt 155 ha gewerbliche Bauflächen benötigt werden. Für Büroflächen wird bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von zusätzlich 395.000 m² Bruttogeschossfläche prognostiziert. Das derzeitige Angebot an modernen, am Markt absetzbaren Büroflächen beträgt ca. 80.000 m², sodass zusätzlich ein Bedarf von 315.000 m² bis zum Jahr 2020 besteht. Dies entspricht einer weiteren Grund- stücksfläche von ca. 40 ha. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Stellt man nun das aktuelle Angebot und die mittelfristige Planung zusammen, so erhält man einen Flächenvorrat von 50 ha (mit Baurecht) 119 ha (ohne Baurecht FNP) 170 ha insgesamt der Bedarf beträgt 155 ha (nach Prognos) 40 ha (für Bürofläche) 195 ha insgesamt So ergibt sich ein rechnerischer Fehlbedarf von ca. 25 ha gewerblicher Baufläche. Wesentlich ist jedoch, dass das sich abzeichnende zu geringe Angebot bisher nicht auf qualitative Aspekte hin untersucht wurde. Es können Flächen vorhanden sein, deren Erschließung und/oder Lagegunst bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten so ein- geschränkt sind, dass sie auf keinen Fall für weitere gewerbliche Ansiedlungen die- nen können. Dies wurde in letzter Zeit bei verschiedenen Ansiedlungsanfragen deut- lich. Es konnten zwar Flächen angeboten werden, diese entsprachen aber nicht den Unternehmervorstellungen. Um für die Zukunft genauere Zahlen über Quantität und Qualität von Gewerbeflä- chen zu haben, sollte in einer Untersuchung der Flächenbedarf im Hinblick auf die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingen seit Erstellung des Gutachtens, bis zum Jahre 2020 überprüft werden. Zusätzlich sollte auch dargestellt werden, welche Anforderungen die Unternehmen an die Flächen haben (Zuschnitt, Erschließung, Verkehrsanbindung etc.)

  • Vorlage TOP 10: Antrag CDU: Gewerbeflächenbedarfsplan
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14.11.2005 eingegangen 15.11.2005 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 10 Vorlage Nr. 520 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich ------ Gewerbeflächenbedarfsplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, im Rahmen einer Untersuchung den Flächenbedarf im Hinblick auf geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu überprüfen, um für die Zukunft genauere Zahlen über Quantität und Qualität von Gewerbeflächen zu haben. Die Ergebnisse bilden ein wichtiges Werkzeug für das strategische Flächenmanagement der Stadt und sollen im Ausschuss für Wirtschaftsförderung vorgestellt und dann ggfs. im Gemein- derat diskutiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahm e des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Derzeit stellt sich die Gewerbeflächensituation wie folgt dar: Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen (mit Baurecht): Unbebaute gewerbliche Flächen: 50 ha davon städtisch: 27 ha davon privat: 23 ha Unbebaute gewerbliche Flächen im genehmigten Flächennutzungsplan (noch kein Baurecht) Mischgebiet: 29 ha Gewerbliche Bauflächen (GE/GI): 142 ha Gewerbliches Bruttobauland insgesamt: 171 ha Hiervon 30 % Abzug, zur Ermittlung der reinen Baufläche -51 ha Tatsächlich verbleibende bebaubare Flächen nach FNP: 119 ha ======== Prognostizierter Bedarf: Die Firma Prognos hat in einem Gutachten aus dem Jahr 1999 einen Flächenbe- darf für gewerbliche Bauflächen (GI/GE) bis zum Jahr 2010 von ca. 137 ha ermittelt. Bis zum Jahr 2020 sind weitere 18 ha notwendig, sodass bis zum Jahr 2020 insgesamt 155 ha gewerbliche Bauflächen benötigt werden. Für Büroflächen wird bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von zusätzlich 395.000 m² Bruttogeschossfläche prognostiziert. Das derzeitige Angebot an modernen, am Markt absetzbaren Büroflächen beträgt ca. 80.000 m², sodass zusätzlich ein Bedarf von 315.000 m² bis zum Jahr 2020 besteht. Dies entspricht einer weiteren Grund- stücksfläche von ca. 40 ha. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Stellt man nun das aktuelle Angebot und die mittelfristige Planung zusammen, so erhält man einen Flächenvorrat von 50 ha (mit Baurecht) 119 ha (ohne Baurecht FNP) 170 ha insgesamt der Bedarf beträgt 155 ha (nach Prognos) 40 ha (für Bürofläche) 195 ha insgesamt So ergibt sich ein rechnerischer Fehlbedarf von ca. 25 ha gewerblicher Baufläche. Wesentlich ist jedoch, dass das sich abzeichnende zu geringe Angebot bisher nicht auf qualitative Aspekte hin untersucht wurde. Es können Flächen vorhanden sein, deren Erschließung und/oder Lagegunst bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten so ein- geschränkt sind, dass sie auf keinen Fall für weitere gewerbliche Ansiedlungen die- nen können. Dies wurde in letzter Zeit bei verschiedenen Ansiedlungsanfragen deut- lich. Es konnten zwar Flächen angeboten werden, diese entsprachen aber nicht den Unternehmervorstellungen. Um für die Zukunft genauere Zahlen über Quantität und Qualität von Gewerbeflä- chen zu haben, sollte in einer Untersuchung der Flächenbedarf im Hinblick auf die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingen seit Erstellung des Gutachtens, bis zum Jahre 2020 überprüft werden. Zusätzlich sollte auch dargestellt werden, welche Anforderungen die Unternehmen an die Flächen haben (Zuschnitt, Erschließung, Verkehrsanbindung etc.)

  • Vorlage TOP 10: Antrag CDU: Gewerbeflächenbedarfsplan
    Extrahierter Text

    20. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. JANUAR 2006 Vorlage Nr. 520 ANTRAG Zu TOP 10 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Wolfram Jäger, Tilman Pfannkuch und Günther Rüssel (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 14. November 2005 Gewerbeflächenbedarfsplan Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gewerbeflächenbedarfsplan bis 2015 zu erstellen, in dem mindestens folgende Angaben enthalten sind: a) derzeitiger Flächenvorrat mit und ohne Baurecht b) absehbarer Flächenbedarf c) in Frage kommende Flächen, für die noch ein Planungsrecht zu schaffen ist Die Angaben sollten zwischen bebauten und unbebauten Flächen und nach der jeweiligen Verwendungsgröße unterscheiden. Schließlich ist auch die Gewerbeflächensituation der Umlandgemeinden (Stadtgürtel), gleichgültig ob bereits eine interkommunale Zusammenarbeit besteht oder nicht, in den Plan mit aufzunehmen. Sachverhalt/Begründung: Die Thematik wird vom zuständigen Dezernat immer wieder - zuletzt im Wirtschaftsförderungsausschuss vom 18. Oktober 2005 - problematisiert. Sie bedarf der Dringlichkeit wegen einer grundsätzlichen Behandlung im Gemeinderat. Die Gewerbeentwicklungsumfrage des Regionalverbandes vom 8. Juni 2005 hat ergeben, dass in Karlsruhe nur 167,3 ha planungsrechtlich gesicherte Flächen vorliegen. Das Oberzentrum Karlsruhe hat damit ein Flächenpotenzial von 5,89 qm/Einwohner und weist im zentralörtlichen Vergleich die geringsten Reserven auf. Nach der Vorlage 29/2005 des Wirtschaftsförderungsausschusses kann Karlsruhe längst nicht alle Nachfragen nach Gewerbeflächen befriedigen. Die Anfrage der Firma IKEA hat offenbart, dass Karlsruhe derzeit nicht in der Lage wäre, den angefragten Flächenbedarf anzubieten, wiewohl nach dem Landesplanungsgesetz allein ein Oberzentrum für die Ansiedlung eines derartigen Unternehmens in Frage kommt. Karlsruhe muss auch in der Zukunft seiner Rolle als Motor und Aushängeschild einer Region gerecht werden. Im Interesse einer geordneten Gewerbeflächenentwicklung bedarf es einer langfristigen Planung auch als Grundlage für künftige Entscheidungen über Einzelgebiete. Dabei sind konversionsgeeignete Flächen und das nähere Umland zur Vermeidung von unnötigem Flächenverbrauch mit einzubeziehen. gez. Wolfram Jäger gez. Tilman Pfannkuch gez. Günther Rüssel Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006 Stellungnahme: