Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Karlsruher Weg 17", Karlsruhe-Nordweststadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. Baugesetzbuch
| Vorlage: | 16741 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2006 TOP 6 Vorlage Nr. 516 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Karlsruher Weg 17", Karlsruhe-Nordweststadt: Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 06.05.2004 Zustimmung (grundsätzlich) Planungsausschuss 08.07.2004 Zustimmung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Karlsruher Weg 17“, Karlsruhe-Nordweststadt zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass das Verfahren mit der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt wird. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsru he – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 2 Gegenstand der Planung ist eine ca. 6,5 ha große Fläche am südlichen Rand des stadträumlich bedeutsamen Grünzugs an der Hertzstraße. Auf der bisher als Sportplatz genutzten Fläche, die der Verein (KFV) zwischenzeit- lich nicht mehr benötigt, soll ein Pflegeheim mit ca. 100 Pflegeplätzen entstehen. Wegen weiterer Einzelheiten der Planung - Aufgabe und Notwendigkeit, naturräumli- che Gegebenheiten, Planungskonzept und dgl. - wird auf die beiliegende ausführli- che Begründung des Bebauungsplanentwurfs verwiesen. Der Vorhabenträger - Mieter- und Bauverein - hat den Entwurf des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt und im Be- nehmen mit den von der Planung betroffenen Trägern öffentlicher Belange ausarbei- ten lassen. Er ist nunmehr an einer alsbaldigen Auslegung des Bebauungsplanent- wurfs, die zuvor der Gemeinderat zu beschließen hat, nachhaltig interessiert. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den von den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilten Anregungen enthält in einer synoptischen Zusammenfassung die beige- fügte Anlage. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Karlsruher Weg 17“, Karlsruhe-Nordweststadt, wird mit der Auslegung des Be- bauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. 2. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 08.07.2005 in der Fassung vom 30.11.2005 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu die- sem Zweck ggf. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006