Sanierungsgebiet "SEP Hauptbahnhof-Süd": Förmliche Aufhebung der Sanierung
| Vorlage: | 16738 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 20. Sitzung des Gemeinderates am 24.1.2006 TOP 4 Vorlage Nr. 514 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Sanierungsgebiet "SEP Hauptbahnhof-Süd": Förmliche Aufhebung der Sanierung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanie- rungsgebietes „SEP Hauptbahnhof-Süd“ mit der anhängenden Satzung Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlu ssvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 3 Mit Beschluss vom 12.11.1985 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „Hauptbahnhof- Süd“ nach dem „Sanierungs- und Entwicklungsprogramm“ (SEP) förmlich festgelegt. Mit Beschluss vom 22.02.2000 wurde das Sanierungsgebiet um den nördlichen Bahnhofs- vorplatz erweitert. Beide Bereiche ergeben sich aus dem beigefügten Plan (Anlage). Im Rahmen des Sanierungs- und Entwicklungsprogramms wurden insbesondere nachfol- genden Maßnahmen durchgeführt: Vorbereitende Untersuchungen Sonstige Vorbereitung (Wettbewerb, Gutachten u. a.) Abbruch von Gebäuden und Bahnanlagen Tiefgaragen bedingte Ordnungsmaßnahmen Tiefgarage (150 öffentliche Stellplätze) Erschließung Eingangsbereich Süd Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Nord Die Summe der förderfähigen Aufwendungen (einschließlich Substanzverlust) beläuft sich auf rund 14,3 Mio. Euro. Der mit Abrechnungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 01.09.2005 korri- gierte Förderrahmen lautet auf 14.298.279 Euro. Die an die Stadt ausgezahlten Fördermittel belaufen sich auf 9.532.186 Euro (Bundesmittel 4.276.023, Landesmittel 5.256.163 Euro). Der Nettoaufwand der Stadt beläuft sich damit auf 4.766.093 Euro. Die zunächst ebenfalls als Sanierungsziel vorgesehene Vermarktung der Flächen östlich und westlich des neu geschaffenen südlichen Bahnhofsvorplatzes gemäß Bebauungsplan- entwurf für hochwertige Nutzung konnte bisher noch nicht erreicht werden. Die Sanierungsmaßnahme „SEP Hauptbahnhof-Süd“ ist - soweit derzeit möglich - durchge- führt; Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung, eine Verlängerung des Förderzeitraums war nicht notwendig und nicht möglich. Es soll daher die förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen werden. Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt folgende Satzung: Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Hauptbahnhof-Süd“ Aufgrund von § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 und § 4 Der Gemeindeordnung (GO) für Baden-Württemberg in der Fassung Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 3 vom 14.12.2004 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 24.01.2006 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung Die Satzung der Stadt Karlsruhe vom 12.11.1985 über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes „Hauptbahnhof-Süd“ sowie die Satzung vom 22.02.2000 über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Hauptbahnhof-Süd“ wird aufgehoben. § 2 Bisherige Gebietsgrenzen Die Grenzen des bisherigen Sanierungsgebietes ergeben sich aus der beigefügten Flurkar- te. Diese ist Bestandteil der Satzung. § 3 In-Kraft-Treten Die Satzung wird mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Hauptamt - Sitzungsdienste - 11. Januar 2006